Daten
Kommune
Bedburg
Größe
38 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
05.12.12, 18:04
Aktualisiert
05.12.12, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8203/2012 1. Ergänzung
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
30.10.2012
Rat der Stadt Bedburg
11.12.2012
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 4 Enthaltung(en)
Betreff:
Gewährung von Arbeitgeberdarlehen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses die als Anlage beigefügten Richtlinien über die Gewährung von
Arbeitgeberdarlehen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Begründung:
Der Haushalt 2013 der Stadt Bedburg steht unter massivem Konsolidierungsdruck. Die
Verwaltung regte deswegen an, dass die Richtlinien über die Gewährung von
Arbeitgeberdarlehen zur erneuten Überprüfung dem Rat der Stadt Bedburg vorgelegt
werden sollten. Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am
30.10.2012 für den in der Sitzungsvorlage beschriebenen Beschlussvorschlag 2 (Variante
2) einstimmig – bei vier Enthaltungen – entschieden.
Die vom Haupt- und Finanzausschuss favorisierte Variante sieht folgende Regelungen vor:
Die Richtlinien werden dahingehend angepasst, dass die Passage 1.5
(Eigentumsmaßnahmen außerhalb des Beschäftigungsortes...) für zukünftige Anträge
gestrichen wird. Die Richtlinien gelten somit nur noch für Anträge im Stadtgebiet. Darüber
hinaus werden – um die zu erzielenden Anreize über den Zuzug der auswärtig wohnenden
Bediensteten ins Stadtgebiet zu erreichen – die entsprechenden Bewilligungsbeträge in
den Richtlinien erhöht.
Dieser Regelung liegen folgende Prognosen und Prämissen als Entscheidungsgrundlage
zu Grunde:
Es wohnen zurzeit rund 25% der Bediensteten der Stadt Bedburg auswärtig.
Durch die Ansiedlung eines auswärtig wohnenden Bediensteten könnten die
Schlüsselzuweisungen durch zusätzliche Hauptwohnsitze (Hauptansatz) gesteigert
werden. Im Schnitt bedeutet die Erhöhung der Hauptwohnsitze um die Zahl 1 eine
Steigerung der jährlichen Schlüsselzuweisungen um rund 600 Euro. Wenn man davon
ausgeht, dass man im Zweifel als Paar (zwei Einwohner/Bürger) Eigenturm erwirbt,
Eigentum baut oder Eigentum umbaut, würde sich dieser Betrag pro Bediensteten bei den
Schlüsselzuweisungen auf ca. 1.200 Euro erhöhen.
Damit könnte bei einer voraussichtlichen Tilgung (4%) und einer Laufzeit von 25 Jahren
das Arbeitgeberdarlehen für einen Bediensteten – mit der Prämisse, dass sich zwei
Einwohner/Bürger in Bedburg niederlassen – bei einer Summe in Höhe von 30.000 Euro
liegen (25 x 1.200 Euro) und sich damit finanziell für die Stadt Bedburg über die Laufzeit
positiv auszahlen.
In Betrachtung der Schlüsselzuweisungen kann es auch zu weiteren Auswirkungen
kommen. Hier sind der Schüleransatz und der Soziallastenansatz in den Mittelpunkt zu
stellen. D.h. würde der Bedienstete der Stadt Bedburg Kinder haben, würden die
entsprechenden Beträge der Schlüsselzuweisungen noch weiter steigen. Über die
Schlüsselzuweisungen (Haupt- und Schüleransatz) könnte sich bei einer
entsprechenden Steigerung um die Zahl 1 der Wert der Schlüsselzuweisungen bei einem
zusätzlichen Kind um rund 1.000 Euro erhöhen. Sodann könnten hier die Sätze der
bestehenden Richtlinien (1.500 Euro) durchaus beibehalten werden. Gegenteilig könnte
sich die Ansiedlung der Bediensteten dagegen auf den Soziallastenansatz auswirken.
Nicht zu vergessen ist, dass auch über den Anteil der Einkommensteuer und die
Grundsteuer entsprechende Steuern für die Stadt Bedburg realisiert würden. Der Anteil
der Einkommensteuer ist aufgrund der Komplexität betragsmäßig nicht weiter durch die
Beschlussvorlage WP8-203/2012 1. Ergänzung
Seite 3
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 4
Verwaltung darstellbar, bei der Grundsteuer müsste man differenzieren, ob es sich um
Bestands- oder Neubauobjekte handelt. Von daher ist auch hier schwer zu differenzieren,
ob zusätzliche Steuereinnahmen realisiert werden können.
Dagegen würden – neben der Gewährung eines Arbeitgeberdarlehens – auch weitere
Aufwendungen auf die Stadt Bedburg zu kommen. Hier sei nur erwähnt, dass die
Nutzung der Schulen der Stadt Bedburg weitgehend gemeinschaftlich steuerfinanziert ist.
Wobei sich hier die zusätzliche Kinderzahl positiv auf die Auslastung der städtischen
Schulen auswirken würde, im Ergebnis der steuerfinanzierte Zuschussbedarf reduziert
werden könnte (Steigerung des Schüleransatzes und der Schlüsselzuweisungen). Auch
hier ist fraglich, inwieweit die Kinderzahl durch die Änderung der Richtlinien über die
Gewährung der Arbeitgeberdarlehen positiv beeinflusst werden kann.
Betrachtung eines fiktiven Beispiels: Wenn man bei diesen Überlegungen unterstellt, dass
der durchschnittliche Höchstpreis für ein vollerschlossenes Grundstück im Stadtteil
Bedburg je Quadratmeter bei 155 Euro liegt und die durchschnittliche Grundstücksgröße
400 Quadratmeter beträgt, entspricht der Grundstückskaufpreis mit sonstigen
Erwerbskosten ca. 66.500 Euro. Hinzu kommen die Baukosten für ein entsprechendes
Objekt. Lt. Statistik der LBS von 2009 liegen die durchschnittlichen Baukosten für
Einfamilienhäuser in Nordrhein-Westfalen bei 1.256 Euro je Quadratmeter. Bei einer
angenommenen Fläche von 146,96 Quadratmetern (lt. it.nrw je Wohn- und
Nichtwohngebäude in Bedburg 2011) ergeben sich durchschnittliche Baukosten in Höhe
von ca. 184.600 Euro. Damit ergeben sich somit nach den Richtlinien über die Gewährung
von Arbeitgeberdarlehen förderfähige Erwerbs- und Baukosten in Höhe von 251.100 Euro.
Sodann könnten für die neu zu erstellende Richtlinie folgende Beträge gelten:
ledig, geschieden oder verwitwet
15.000 Euro
verheiratet oder eheähnliche Gemeinschaft
25.000 Euro
je Kind weitere
1.500 Euro
maximal (für vier Kinder)
6.000 Euro
Damit würde nach diesem fiktiven Beispielfall eine prozentuale Förderung von min. 5,97%
bis 12,35% je nach persönlichen Voraussetzungen des Bediensteten durch die Stadt
Bedburg erfolgen.
Bisher wurden meist zwei bis drei Arbeitgeberdarlehen (je nach Förderungshöhe durch
persönliche Voraussetzungen des Bediensteten) pro Jahr durch die Stadt Bedburg
gefördert. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung und der Anreizwirkung für den Zuzug
von auswärtig wohnenden Bediensteten ist es angezeigt, dass die entsprechenden
Haushaltsmittel für mindestens zwei Arbeitgeberdarlehen vorzuhalten sind. Dahingehend
sollten jährlich rund 50.000 Euro bereitgestellt werden.
Dies würde zu folgenden finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt 2013ff. führen
(bezogen auf die Nichtveranschlagung von Haushaltsmitteln):
• Es ergibt sich ein jährlicher Finanzbedarf in Höhe von 50.000 Euro (Finanzplan)
• Es ergibt sich eine erhöhte Aufnahme von Krediten in Höhe des gleichen Betrages,
daraus resultiert ein zusätzlicher Aufwand bei den Kreditmarktzinsen (4% pro Jahr)
in Höhe von jährlich 2.000 Euro
Beschlussvorlage WP8-203/2012 1. Ergänzung
Seite 4
STADT BEDBURG
Seite: 5
Sitzungsvorlage
• Prämisse dabei ist, dass die Stadt Bedburg im Finanzplan durchgängig jährlich eine
negative Liquidität besitzt und dadurch die Mittel für die Bereitstellung der
Arbeitgeberdarlehen am Kreditmarkt gegenfinanzieren muss (4% Zins)
• Die Liquidität der Stadt Bedburg würde sich aufgrund der Bereitstellung der 50.000
Euro pro Jahr um 200.000 Euro (2013-2016) verschlechtern
• Die zusätzliche Zinsaufwand summiert sich zu 20.000 Euro Zinsaufwand in 2016
Darlehen (nur
Auszahlung)
Zinsen
(Aufwand und
Auszahlung)
Gesamt
2013
50.000
2014
50.000
2015
50.000
2016
50.000
Summe
200.000
2.000
4.000
6.000
8.000
20.000
52.000
54.000
56.000
58.000
220.000
Die SPD-Fraktion regte in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom
30.10.2012 an, dass man die marktüblichen Zinsen für Kommunalkredite an die
Bediensteten weitergeben könnte.
Grundsätzlich stehen der Erhebung von Zinsen für ein Arbeitgeberdarlehen keine
ablehnenden Gründe entgegen. Die Verwaltung sieht diese Verfahrensweise jedoch
kritisch, da man hier nicht die tatsächlichen Zinsen für Kommunalkredite als Basis nehmen
könnte, sondern die monatlich von der Bundesbank veröffentlichen Zinsen für
Wohnungsbaukredite (Maßstabzinssatz; entsprechendes BMF-Schreiben für die Regelung
des geldwerten Vorteils) als Grundlage dienen müssten.
Die Zinsen der Kreditinstitute für Kommunalkredite sind in der Regel wesentlich günstiger
als die Zinsen der Bundesbank für private Wohnungsbaukredite (Maßstabzinssatz). Der
entsprechende Zinsvorteil müsste wiederum über einen geldwerten Vorteil in der
Gehaltsabrechnung des/der Bediensteten versteuert werden.
Mithin müssten hier detaillierte Regelungen zu Zinsfestzungen und –bindungen festgelegt
werden, die wiederum einer Gleichbehandlung der Bediensteten wesentlich
entgegenstehen würde, da Zinsen für kommunale Kredite sich täglich (Stichwort Finanzund Staatsschuldenkrise) ändern. Der entsprechende Verwaltungsaufwand rechtfertigt die
damit erzielbaren Haushaltskonsolidierungseffekte nicht.
Der Personalrat der Stadt Bedburg hat der Änderung der Richtlinien zur Gewährung von
Arbeitgeberdarlehen gemäß Anlage 1 in seiner Sitzung am 14.11.2012 einstimmig
zugestimmt.
Beschlussvorlage WP8-203/2012 1. Ergänzung
Seite 5
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 6
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Der Zuzug von auswärtig wohnenden Bediensteten wird gefördert. Dies hat Auswirkungen auf die
Erträge und Einzahlungen (z.B. Steuern und Zuweisungen) der Stadt Bedburg. Vorhandene
Infrastruktur (z.B. Schulen) könnte besser ausgelastet werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Bedburg, der 29.11.2012
----------------------------------Götz
----------------------------------Eßer
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Stadtkämmerer
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-203/2012 1. Ergänzung
Seite 6