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Beschlussvorlage (Gewährung von Arbeitgeberdarlehen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
38 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
05.12.12, 18:04
Aktualisiert
05.12.12, 18:04
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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8203/2012 1. Ergänzung Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 30.10.2012 Rat der Stadt Bedburg 11.12.2012 Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 4 Enthaltung(en) Betreff: Gewährung von Arbeitgeberdarlehen Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die als Anlage beigefügten Richtlinien über die Gewährung von Arbeitgeberdarlehen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Begründung: Der Haushalt 2013 der Stadt Bedburg steht unter massivem Konsolidierungsdruck. Die Verwaltung regte deswegen an, dass die Richtlinien über die Gewährung von Arbeitgeberdarlehen zur erneuten Überprüfung dem Rat der Stadt Bedburg vorgelegt werden sollten. Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 30.10.2012 für den in der Sitzungsvorlage beschriebenen Beschlussvorschlag 2 (Variante 2) einstimmig – bei vier Enthaltungen – entschieden. Die vom Haupt- und Finanzausschuss favorisierte Variante sieht folgende Regelungen vor: Die Richtlinien werden dahingehend angepasst, dass die Passage 1.5 (Eigentumsmaßnahmen außerhalb des Beschäftigungsortes...) für zukünftige Anträge gestrichen wird. Die Richtlinien gelten somit nur noch für Anträge im Stadtgebiet. Darüber hinaus werden – um die zu erzielenden Anreize über den Zuzug der auswärtig wohnenden Bediensteten ins Stadtgebiet zu erreichen – die entsprechenden Bewilligungsbeträge in den Richtlinien erhöht. Dieser Regelung liegen folgende Prognosen und Prämissen als Entscheidungsgrundlage zu Grunde: Es wohnen zurzeit rund 25% der Bediensteten der Stadt Bedburg auswärtig. Durch die Ansiedlung eines auswärtig wohnenden Bediensteten könnten die Schlüsselzuweisungen durch zusätzliche Hauptwohnsitze (Hauptansatz) gesteigert werden. Im Schnitt bedeutet die Erhöhung der Hauptwohnsitze um die Zahl 1 eine Steigerung der jährlichen Schlüsselzuweisungen um rund 600 Euro. Wenn man davon ausgeht, dass man im Zweifel als Paar (zwei Einwohner/Bürger) Eigenturm erwirbt, Eigentum baut oder Eigentum umbaut, würde sich dieser Betrag pro Bediensteten bei den Schlüsselzuweisungen auf ca. 1.200 Euro erhöhen. Damit könnte bei einer voraussichtlichen Tilgung (4%) und einer Laufzeit von 25 Jahren das Arbeitgeberdarlehen für einen Bediensteten – mit der Prämisse, dass sich zwei Einwohner/Bürger in Bedburg niederlassen – bei einer Summe in Höhe von 30.000 Euro liegen (25 x 1.200 Euro) und sich damit finanziell für die Stadt Bedburg über die Laufzeit positiv auszahlen. In Betrachtung der Schlüsselzuweisungen kann es auch zu weiteren Auswirkungen kommen. Hier sind der Schüleransatz und der Soziallastenansatz in den Mittelpunkt zu stellen. D.h. würde der Bedienstete der Stadt Bedburg Kinder haben, würden die entsprechenden Beträge der Schlüsselzuweisungen noch weiter steigen. Über die Schlüsselzuweisungen (Haupt- und Schüleransatz) könnte sich bei einer entsprechenden Steigerung um die Zahl 1 der Wert der Schlüsselzuweisungen bei einem zusätzlichen Kind um rund 1.000 Euro erhöhen. Sodann könnten hier die Sätze der bestehenden Richtlinien (1.500 Euro) durchaus beibehalten werden. Gegenteilig könnte sich die Ansiedlung der Bediensteten dagegen auf den Soziallastenansatz auswirken. Nicht zu vergessen ist, dass auch über den Anteil der Einkommensteuer und die Grundsteuer entsprechende Steuern für die Stadt Bedburg realisiert würden. Der Anteil der Einkommensteuer ist aufgrund der Komplexität betragsmäßig nicht weiter durch die Beschlussvorlage WP8-203/2012 1. Ergänzung Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Verwaltung darstellbar, bei der Grundsteuer müsste man differenzieren, ob es sich um Bestands- oder Neubauobjekte handelt. Von daher ist auch hier schwer zu differenzieren, ob zusätzliche Steuereinnahmen realisiert werden können. Dagegen würden – neben der Gewährung eines Arbeitgeberdarlehens – auch weitere Aufwendungen auf die Stadt Bedburg zu kommen. Hier sei nur erwähnt, dass die Nutzung der Schulen der Stadt Bedburg weitgehend gemeinschaftlich steuerfinanziert ist. Wobei sich hier die zusätzliche Kinderzahl positiv auf die Auslastung der städtischen Schulen auswirken würde, im Ergebnis der steuerfinanzierte Zuschussbedarf reduziert werden könnte (Steigerung des Schüleransatzes und der Schlüsselzuweisungen). Auch hier ist fraglich, inwieweit die Kinderzahl durch die Änderung der Richtlinien über die Gewährung der Arbeitgeberdarlehen positiv beeinflusst werden kann. Betrachtung eines fiktiven Beispiels: Wenn man bei diesen Überlegungen unterstellt, dass der durchschnittliche Höchstpreis für ein vollerschlossenes Grundstück im Stadtteil Bedburg je Quadratmeter bei 155 Euro liegt und die durchschnittliche Grundstücksgröße 400 Quadratmeter beträgt, entspricht der Grundstückskaufpreis mit sonstigen Erwerbskosten ca. 66.500 Euro. Hinzu kommen die Baukosten für ein entsprechendes Objekt. Lt. Statistik der LBS von 2009 liegen die durchschnittlichen Baukosten für Einfamilienhäuser in Nordrhein-Westfalen bei 1.256 Euro je Quadratmeter. Bei einer angenommenen Fläche von 146,96 Quadratmetern (lt. it.nrw je Wohn- und Nichtwohngebäude in Bedburg 2011) ergeben sich durchschnittliche Baukosten in Höhe von ca. 184.600 Euro. Damit ergeben sich somit nach den Richtlinien über die Gewährung von Arbeitgeberdarlehen förderfähige Erwerbs- und Baukosten in Höhe von 251.100 Euro. Sodann könnten für die neu zu erstellende Richtlinie folgende Beträge gelten: ledig, geschieden oder verwitwet 15.000 Euro verheiratet oder eheähnliche Gemeinschaft 25.000 Euro je Kind weitere 1.500 Euro maximal (für vier Kinder) 6.000 Euro Damit würde nach diesem fiktiven Beispielfall eine prozentuale Förderung von min. 5,97% bis 12,35% je nach persönlichen Voraussetzungen des Bediensteten durch die Stadt Bedburg erfolgen. Bisher wurden meist zwei bis drei Arbeitgeberdarlehen (je nach Förderungshöhe durch persönliche Voraussetzungen des Bediensteten) pro Jahr durch die Stadt Bedburg gefördert. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung und der Anreizwirkung für den Zuzug von auswärtig wohnenden Bediensteten ist es angezeigt, dass die entsprechenden Haushaltsmittel für mindestens zwei Arbeitgeberdarlehen vorzuhalten sind. Dahingehend sollten jährlich rund 50.000 Euro bereitgestellt werden. Dies würde zu folgenden finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt 2013ff. führen (bezogen auf die Nichtveranschlagung von Haushaltsmitteln): • Es ergibt sich ein jährlicher Finanzbedarf in Höhe von 50.000 Euro (Finanzplan) • Es ergibt sich eine erhöhte Aufnahme von Krediten in Höhe des gleichen Betrages, daraus resultiert ein zusätzlicher Aufwand bei den Kreditmarktzinsen (4% pro Jahr) in Höhe von jährlich 2.000 Euro Beschlussvorlage WP8-203/2012 1. Ergänzung Seite 4 STADT BEDBURG Seite: 5 Sitzungsvorlage • Prämisse dabei ist, dass die Stadt Bedburg im Finanzplan durchgängig jährlich eine negative Liquidität besitzt und dadurch die Mittel für die Bereitstellung der Arbeitgeberdarlehen am Kreditmarkt gegenfinanzieren muss (4% Zins) • Die Liquidität der Stadt Bedburg würde sich aufgrund der Bereitstellung der 50.000 Euro pro Jahr um 200.000 Euro (2013-2016) verschlechtern • Die zusätzliche Zinsaufwand summiert sich zu 20.000 Euro Zinsaufwand in 2016 Darlehen (nur Auszahlung) Zinsen (Aufwand und Auszahlung) Gesamt 2013 50.000 2014 50.000 2015 50.000 2016 50.000 Summe 200.000 2.000 4.000 6.000 8.000 20.000 52.000 54.000 56.000 58.000 220.000 Die SPD-Fraktion regte in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 30.10.2012 an, dass man die marktüblichen Zinsen für Kommunalkredite an die Bediensteten weitergeben könnte. Grundsätzlich stehen der Erhebung von Zinsen für ein Arbeitgeberdarlehen keine ablehnenden Gründe entgegen. Die Verwaltung sieht diese Verfahrensweise jedoch kritisch, da man hier nicht die tatsächlichen Zinsen für Kommunalkredite als Basis nehmen könnte, sondern die monatlich von der Bundesbank veröffentlichen Zinsen für Wohnungsbaukredite (Maßstabzinssatz; entsprechendes BMF-Schreiben für die Regelung des geldwerten Vorteils) als Grundlage dienen müssten. Die Zinsen der Kreditinstitute für Kommunalkredite sind in der Regel wesentlich günstiger als die Zinsen der Bundesbank für private Wohnungsbaukredite (Maßstabzinssatz). Der entsprechende Zinsvorteil müsste wiederum über einen geldwerten Vorteil in der Gehaltsabrechnung des/der Bediensteten versteuert werden. Mithin müssten hier detaillierte Regelungen zu Zinsfestzungen und –bindungen festgelegt werden, die wiederum einer Gleichbehandlung der Bediensteten wesentlich entgegenstehen würde, da Zinsen für kommunale Kredite sich täglich (Stichwort Finanzund Staatsschuldenkrise) ändern. Der entsprechende Verwaltungsaufwand rechtfertigt die damit erzielbaren Haushaltskonsolidierungseffekte nicht. Der Personalrat der Stadt Bedburg hat der Änderung der Richtlinien zur Gewährung von Arbeitgeberdarlehen gemäß Anlage 1 in seiner Sitzung am 14.11.2012 einstimmig zugestimmt. Beschlussvorlage WP8-203/2012 1. Ergänzung Seite 5 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 6 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Der Zuzug von auswärtig wohnenden Bediensteten wird gefördert. Dies hat Auswirkungen auf die Erträge und Einzahlungen (z.B. Steuern und Zuweisungen) der Stadt Bedburg. Vorhandene Infrastruktur (z.B. Schulen) könnte besser ausgelastet werden. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Bedburg, der 29.11.2012 ----------------------------------Götz ----------------------------------Eßer Sachbearbeiter Fachbereichsleiter ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Stadtkämmerer Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-203/2012 1. Ergänzung Seite 6