Daten
Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
05.12.12, 18:04
Aktualisiert
05.12.12, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8268/2012
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
11.12.2012
Betreff:
Genehmigung der überplanmäßigen Bereitstellung von Mitteln im Budget des
Fachbereichs II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg hebt den Sperrvermerk gemäß § 9 der Haushaltssatzung 2012
auf.
Der Rat der Stadt Bedburg genehmigt die überplanmäßige Bereitstellung von 600.000 €
im Budget des Fachbereichs II – Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales.
Die Deckung erfolgt durch 300 T€ aus dem Budget des Fachbereichs I, durch 100 T€ aus
dem Budget des Fachbereichs III und durch 200 T€ aus dem Budget des Fachbereichs IV.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Wie in der Sitzungsvorlage WP8-162/2012 in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom
18.09.2012 (TOP 3) bereits angekündigt, werden die im Haushaltsplan 2012 bereitgestellten Mittel
im Budget des Fachbereichs II – Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales – insbesondere aufgrund
der gestiegenen Fallzahlen im Bereich des ASD – nicht ausreichen. In der damaligen
Sitzungsvorlage wurde ein Mehrbedarf durch Kostensteigerungen in Höhe von rd. 620.000 Euro
prognostiziert. Weitere inhaltliche Details ergeben sich aus der o.a. Sitzungsvorlage inklusive der
entsprechenden Anlagen.
Darüber hinaus wurde in der gleichen Vorlage mitgeteilt, dass der aufgezeigten negativen
Entwicklung nach dem aktuellen Stand Verbesserungen an anderer Stelle im Haushalt gegenüber
stehen. In der Sitzungsvorlage WP8-175/2012 (Sitzung des Rates der Stadt Bedburg vom
11.09.2012
/
TOP8)
wurde
mitgeteilt,
dass
das
voraussichtliche
Defizit
der
Gesamtergebnisrechnung der Stadt Bedburg um 0,6 Mio. Euro geringer ausfallen wird.
Die überplanmäßige Auszahlung zur Deckung des erhöhten Defizits des Fachbereichs II bezieht
sich auf die konsumtiven zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen.
Das Budget des Fachbereichs II wies einen negativen Saldo im Ergebnisplan 2012 in Höhe von
8.270.889 Euro aus. Aufgrund der vom Fachbereich II angestellten aktuellen Prognose wird der
Negativsaldo bei ca. 8,85 Mio. Euro liegen und damit ein entsprechender Mehrbedarf von 0,58
Mio. Euro entstehen.
Dieser Mehrbedarf kann nach derzeitigem Erkenntnisstand durch Einsparungen in Budgets der
konsumtiven zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen anderer Organisationseinheiten
gedeckt werden. Daher ist in diesem Fall eine überplanmäßige Auszahlung gemäß § 7 Ziffer 2 der
Haushaltssatzung 2012 in Verbindung mit § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW zu veranlassen.
In den Budgets der Fachbereiche I, III und IV werden nach derzeitiger Einschätzung
Einsparpotentiale realisiert, die das voraussichtliche Defizit im Budget des Fachbereichs II decken
können.
Beim Fachbereich I werden allen voran die Positionen der Allgemeinen Finanzwirtschaft (GB 2)
positiver als geplant abschließen (u.a. Gewerbesteuer, Einkommensteuer, Umsatzsteuer, etc.).
Beim Fachbereich III ist aufgrund aktueller Daten ein entsprechender Überschuss im konsumtiven
zahlungswirksamen Budget zu erwarten. Die Verbesserung hier resultiert insbesondere aus der
Nichtdurchführung der Digitalisierung der Bauakten.
Beim Fachbereich IV ist aufgrund aktueller Daten ein Überschuss im konsumtiven
zahlungswirksamen Budget zu erwarten. Beim Geschäftsbereich 7 sind gemäß § 9 der
Haushaltssatzung 2012 auch weiterhin noch die Mittel für die Sanierung des Freibades (Sachkonto
5211001, Kostenstelle 315.002, Kostenträger 08.424.315) in Höhe von 100 T€ mit einem
Sperrvermerk versehen.
Daher schlägt die Verwaltung vor, folgende Budgets zur Deckung des Mehrbedarfs heranzuziehen
und den Sperrvermerk aus § 9 der Haushaltssatzung 2012 aufzuheben:
• Fachbereich I 300 T€
• Fachbereich III 100 T€
• Fachbereich IV 200 T€
Beschlussvorlage WP8-268/2012
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Götz
----------------------------------Eßer
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Stadtkämmerer
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-268/2012
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