Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Genehmigung der überplanmäßigen Bereitstellung von Mitteln im Budget des Fachbereichs II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
05.12.12, 18:04
Aktualisiert
05.12.12, 18:04
Beschlussvorlage (Genehmigung der überplanmäßigen Bereitstellung von Mitteln im Budget des Fachbereichs II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales) Beschlussvorlage (Genehmigung der überplanmäßigen Bereitstellung von Mitteln im Budget des Fachbereichs II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales) Beschlussvorlage (Genehmigung der überplanmäßigen Bereitstellung von Mitteln im Budget des Fachbereichs II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales)

öffnen download melden Dateigröße: 27 kB

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8268/2012 Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 11.12.2012 Betreff: Genehmigung der überplanmäßigen Bereitstellung von Mitteln im Budget des Fachbereichs II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg hebt den Sperrvermerk gemäß § 9 der Haushaltssatzung 2012 auf. Der Rat der Stadt Bedburg genehmigt die überplanmäßige Bereitstellung von 600.000 € im Budget des Fachbereichs II – Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales. Die Deckung erfolgt durch 300 T€ aus dem Budget des Fachbereichs I, durch 100 T€ aus dem Budget des Fachbereichs III und durch 200 T€ aus dem Budget des Fachbereichs IV. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Wie in der Sitzungsvorlage WP8-162/2012 in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 18.09.2012 (TOP 3) bereits angekündigt, werden die im Haushaltsplan 2012 bereitgestellten Mittel im Budget des Fachbereichs II – Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales – insbesondere aufgrund der gestiegenen Fallzahlen im Bereich des ASD – nicht ausreichen. In der damaligen Sitzungsvorlage wurde ein Mehrbedarf durch Kostensteigerungen in Höhe von rd. 620.000 Euro prognostiziert. Weitere inhaltliche Details ergeben sich aus der o.a. Sitzungsvorlage inklusive der entsprechenden Anlagen. Darüber hinaus wurde in der gleichen Vorlage mitgeteilt, dass der aufgezeigten negativen Entwicklung nach dem aktuellen Stand Verbesserungen an anderer Stelle im Haushalt gegenüber stehen. In der Sitzungsvorlage WP8-175/2012 (Sitzung des Rates der Stadt Bedburg vom 11.09.2012 / TOP8) wurde mitgeteilt, dass das voraussichtliche Defizit der Gesamtergebnisrechnung der Stadt Bedburg um 0,6 Mio. Euro geringer ausfallen wird. Die überplanmäßige Auszahlung zur Deckung des erhöhten Defizits des Fachbereichs II bezieht sich auf die konsumtiven zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen. Das Budget des Fachbereichs II wies einen negativen Saldo im Ergebnisplan 2012 in Höhe von 8.270.889 Euro aus. Aufgrund der vom Fachbereich II angestellten aktuellen Prognose wird der Negativsaldo bei ca. 8,85 Mio. Euro liegen und damit ein entsprechender Mehrbedarf von 0,58 Mio. Euro entstehen. Dieser Mehrbedarf kann nach derzeitigem Erkenntnisstand durch Einsparungen in Budgets der konsumtiven zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen anderer Organisationseinheiten gedeckt werden. Daher ist in diesem Fall eine überplanmäßige Auszahlung gemäß § 7 Ziffer 2 der Haushaltssatzung 2012 in Verbindung mit § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW zu veranlassen. In den Budgets der Fachbereiche I, III und IV werden nach derzeitiger Einschätzung Einsparpotentiale realisiert, die das voraussichtliche Defizit im Budget des Fachbereichs II decken können. Beim Fachbereich I werden allen voran die Positionen der Allgemeinen Finanzwirtschaft (GB 2) positiver als geplant abschließen (u.a. Gewerbesteuer, Einkommensteuer, Umsatzsteuer, etc.). Beim Fachbereich III ist aufgrund aktueller Daten ein entsprechender Überschuss im konsumtiven zahlungswirksamen Budget zu erwarten. Die Verbesserung hier resultiert insbesondere aus der Nichtdurchführung der Digitalisierung der Bauakten. Beim Fachbereich IV ist aufgrund aktueller Daten ein Überschuss im konsumtiven zahlungswirksamen Budget zu erwarten. Beim Geschäftsbereich 7 sind gemäß § 9 der Haushaltssatzung 2012 auch weiterhin noch die Mittel für die Sanierung des Freibades (Sachkonto 5211001, Kostenstelle 315.002, Kostenträger 08.424.315) in Höhe von 100 T€ mit einem Sperrvermerk versehen. Daher schlägt die Verwaltung vor, folgende Budgets zur Deckung des Mehrbedarfs heranzuziehen und den Sperrvermerk aus § 9 der Haushaltssatzung 2012 aufzuheben: • Fachbereich I 300 T€ • Fachbereich III 100 T€ • Fachbereich IV 200 T€ Beschlussvorlage WP8-268/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Götz ----------------------------------Eßer Sachbearbeiter Fachbereichsleiter ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Stadtkämmerer Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-268/2012 Seite 3