Daten
Kommune
Bedburg
Größe
28 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
05.12.12, 18:04
Aktualisiert
05.12.12, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8267/2012
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
27.09.2011
Stadtentwicklungsausschuss
26.06.2012
Stadtentwicklungsausschuss
25.09.2012
Rat der Stadt Bedburg
11.12.2012
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster - Am Mühlenkreuz, 2. vereinfachte Änderung
hier:
a) Beratung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen
b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Stadt Bedburg führt über die im Wege der Offenlage nach §§ 3 Abs. 2 und
4 Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine
Abwägung durch und fasst hierüber einzelne Beschlüsse gemäß der beigefügten Anlage
A) – Abwägungsliste.
b) Ferner fasst der Rat der Stadt Bedburg, für die 2. vereinfachte Änderung des
Bebauungsplans Nr. 30 / Kaster nebst Begründung und dazugehörigen Anlagen den
Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) und beauftragt die Verwaltung, den Plan zur Erlangung der
Rechtskraft im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises bekannt zu machen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Stadt Bedburg liegen zwei Anträge auf Änderung des Bebauungsplans Nr 30 / Kaster – Am
Mühlenkreuz – vor.
Antrag 1 zielt auf die Festsetzung einer nicht überbaubaren Grundstücksfläche statt einer
festgesetzten öffentlichen Grünfläche ab. Dabei soll im Bereich der Allhovener Straße, in der ein
Wendehammer in den im Bebauungsplan festgesetzten Grünstreifen hineinragt, der Bau einer
Garage ermöglicht werden. Um weiterhin keine Durchfahrtsmöglichkeit zur Straße „Am
Mühlenkreuz“ herzustellen, soll gleichzeitig ein Bereich nördlich des Wendehammers als Fuß- und
Radweg festgesetzt werden. Hiermit bleibt eine Nichtdurchfahrung und die Sackgassenfunktion
der Allhovener Straße sichergestellt.
Antrag 2 hat die mögliche Erweiterung einer Baufläche im Bereich Am Mühlenkreuz (2) im
Übergangsbereich zum Neubaugebiet des Bebauungsplans Nr. 30a / Kaster zum Inhalt. Mit dieser
Änderung soll die Verschiebung der Baugrenze in diesem Bereich eine Teilung des Grundstücks
und damit verbunden die Bebaubarkeit mit einem weiteren Einzelwohnhaus erreicht werden. Dafür
ist zudem die geringfügige Rücknahme des Grünstreifens entlang der Straße Am Mühlenkreuz (2)
erforderlich. Die Erschließung des neuen Baugrundstücks ist dann von der neu verlängerten
Straße Am Mühlenkreuz (2) möglich.
In der Sitzung am 27.09.2011 wurde der Aufstellungsbeschluss für die entsprechende
Planänderung gefasst. Da die Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren durchgeführt
wird, wurde gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Beteiligung abgesehen und nach
Erarbeitung des Planentwurfs direkt die Offenlage der Planung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2
BauGB durchgeführt. Hierzu wurde in der Sitzung am 26.06.2012 mehrheitlich der Beschluss zur
Offenlage gefasst. Die Offenlage wurde in der Zeit vom 08.08.2012. bis zum 10.09.2012
durchgeführt. Dabei sind die in der beigefügten Abwägungsliste aufgeführten Stellungnahmen
eingegangen. Die eingegangenen Stellungnahmen führen aus Sicht der Verwaltung nicht zu einer
Änderung des beschlossenen Planentwurfs.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Vergleich zu den am 25.09.2012 vorgelegten Unterlagen die
Abwägungsliste um eine verspätet eingegangene Stellungnahme ergänzt wurde. Formal kann
diese verspätete Stellungnahme gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung
unberücksichtigt bleiben. Die Verwaltung schlägt jedoch vor, zur besseren Transparenz und
Begründung der Planung diese Stellungnahme mit in die Abwägung einzubeziehen, wenngleich
auch diese Stellungnahme nicht zu einer Änderung der Planung führt.
Zum Abschluss des Verfahrens wird empfohlen, nunmehr den entsprechenden Satzungsbeschluss
zu fassen.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Beschlussvorlage WP8-267/2012
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 28.11.2012
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-267/2012
Seite 3