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Beschlussvorlage (Gewährung eines städtischen Zuschusses zum Erhalt der Grottenhertener Mühle hier: Antrag der FWG-Fraktion vom 09.08.2012)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
30 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
05.12.12, 18:04
Aktualisiert
05.12.12, 18:04
Beschlussvorlage (Gewährung eines städtischen Zuschusses zum Erhalt der Grottenhertener Mühle
hier: Antrag der FWG-Fraktion vom 09.08.2012) Beschlussvorlage (Gewährung eines städtischen Zuschusses zum Erhalt der Grottenhertener Mühle
hier: Antrag der FWG-Fraktion vom 09.08.2012) Beschlussvorlage (Gewährung eines städtischen Zuschusses zum Erhalt der Grottenhertener Mühle
hier: Antrag der FWG-Fraktion vom 09.08.2012)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8266/2012 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: 65.30 öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 11.12.2012 Betreff: Gewährung eines städtischen Zuschusses zum Erhalt der Grottenhertener Mühle hier: Antrag der FWG-Fraktion vom 09.08.2012 Beschlussvorschlag: Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Datum vom 09.08.2012 beantragte die FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg die Prüfung, ob eine finanzielle Unterstützung des Fördervereins zur Erhaltung der Grottenhertener Mühle e.V. möglich sei, um dringend notwendige Reparaturarbeiten an der Mühle durchführen zu können. Ein Teil der Gesamtkosten von 170.000,-- Euro sei hierbei durch Fördergelder überkommunaler Gesellschaften und Vereinigungen gedeckt. Im Antrag vom 09.08.2012 wurden zunächst keine näheren Angaben zum offen stehenden Betrag gemacht. Auf Nachfrage teilte die FWG-Fraktion am 31.10.2012 mit, dass lediglich ein Betrag in Höhe von 20.000,-- Euro an Eigenkapital gesichert sei. Anträge auf zusätzliche Mittel sind noch bei der NRW-Stiftung sowie der Deutschen Stiftung Denkmalschutz gestellt, während ein Antrag bei der Kulturstiftung der Kreissparkasse bereits abgelehnt worden sei. Insofern wird seitens der FWG-Fraktion beantragt, den fehlenden Betrag in Höhe von ca. 150.000,-- Euro aus städtischen Mitteln bereit zu stellen. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass ein Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln über ursprünglich 42.500,-- Euro auf einen Betrag in Höhe von 1.500,-- Euro gekürzt wurde, da die Gesamtfinanzierung vor Beginn der Maßnahme nicht sichergestellt war und damit die Voraussetzungen des Zuwendungsbescheides nicht eingehalten wurden. Eine Übertragung der Landesmittel auf Folgejahre ist ohne erneute Antragstellung nicht möglich. Laut Auskunft von Frau Kühl, Bezirksregierung Köln, beabsichtigt das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW jedoch im Rahmen des Denkmalförderungsprogrammes 2013 Fördermittel für Pauschalzuweisungen zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen gem. § 35 Abs. 3 Nr. 1 Denkmalschutzgesetz zur Verfügung zu stellen. Die Pauschalzuweisung kann grundsätzlich in gleicher Höhe wie die im eigenen Haushalt veranschlagten Mittel bewilligt werden. Der entsprechende Antrag kann noch bis etwa Ende Dezember 2012 bei der Bezirksregierung eingereicht werden. Es ist daher darüber zu entscheiden, ob und in welcher Höhe Mittel zum Erhalt der Grottenhertener Mühle bereit gestellt werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: --- Beschlussvorlage WP8-266/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja : Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Kenntnis genommen: ----------------------------------Reinhard Stroben ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-266/2012 Seite 3