Daten
Kommune
Bedburg
Größe
30 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
05.12.12, 18:04
Aktualisiert
05.12.12, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
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Drucksache: WP8266/2012
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.: 65.30
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
11.12.2012
Betreff:
Gewährung eines städtischen Zuschusses zum Erhalt der Grottenhertener Mühle
hier: Antrag der FWG-Fraktion vom 09.08.2012
Beschlussvorschlag:
Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Datum vom 09.08.2012 beantragte die FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg die
Prüfung, ob eine finanzielle Unterstützung des Fördervereins zur Erhaltung der
Grottenhertener Mühle e.V. möglich sei, um dringend notwendige Reparaturarbeiten an
der Mühle durchführen zu können. Ein Teil der Gesamtkosten von 170.000,-- Euro sei
hierbei durch Fördergelder überkommunaler Gesellschaften und Vereinigungen gedeckt.
Im Antrag vom 09.08.2012 wurden zunächst keine näheren Angaben zum offen stehenden
Betrag gemacht. Auf Nachfrage teilte die FWG-Fraktion am 31.10.2012 mit, dass lediglich
ein Betrag in Höhe von 20.000,-- Euro an Eigenkapital gesichert sei. Anträge auf
zusätzliche Mittel sind noch bei der NRW-Stiftung sowie der Deutschen Stiftung
Denkmalschutz gestellt, während ein Antrag bei der Kulturstiftung der Kreissparkasse
bereits abgelehnt worden sei.
Insofern wird seitens der FWG-Fraktion beantragt, den fehlenden Betrag in Höhe von ca.
150.000,-- Euro aus städtischen Mitteln bereit zu stellen.
In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass ein Zuwendungsbescheid der
Bezirksregierung Köln über ursprünglich 42.500,-- Euro auf einen Betrag in Höhe von
1.500,-- Euro gekürzt wurde, da die Gesamtfinanzierung vor Beginn der Maßnahme nicht
sichergestellt war und damit die Voraussetzungen des Zuwendungsbescheides nicht
eingehalten wurden. Eine Übertragung der Landesmittel auf Folgejahre ist ohne erneute
Antragstellung nicht möglich.
Laut Auskunft von Frau Kühl, Bezirksregierung Köln, beabsichtigt das Ministerium für
Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW jedoch im Rahmen des
Denkmalförderungsprogrammes 2013 Fördermittel für Pauschalzuweisungen zur
Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen gem. § 35 Abs. 3 Nr. 1
Denkmalschutzgesetz zur Verfügung zu stellen.
Die Pauschalzuweisung kann grundsätzlich in gleicher Höhe wie die im eigenen Haushalt
veranschlagten Mittel bewilligt werden. Der entsprechende Antrag kann noch bis etwa
Ende Dezember 2012 bei der Bezirksregierung eingereicht werden.
Es ist daher darüber zu entscheiden, ob und in welcher Höhe Mittel zum Erhalt der
Grottenhertener Mühle bereit gestellt werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
---
Beschlussvorlage WP8-266/2012
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
:
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Kenntnis genommen:
----------------------------------Reinhard Stroben
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-266/2012
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