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Beschlussvorlage (Anlage A) - Abwägungsliste BP 21.2 Kaster)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
51 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
05.12.12, 18:04
Aktualisiert
05.12.12, 18:04

Inhalt der Datei

Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – B-Plan Nr. 21 / Kaster, 2. v. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Im Rahmen unserer Prüfung Ihrer Anfrage haben Entfällt. 1. PLEdoc GmbH, Essen wir den räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer 22.10.12 Maßnahme in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber. - Open Grid Europe GmbH Essen, (ehem. E.ON Gastransport GmbH) - E.ON ruhrgas AG, Essen - Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg - GasLINE Telekommunikationsnetzges. deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen - -Mitteleuropäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen - Mittelrheinische Erdgastransortleitungsgesellschaft mbH (METG), Haan - Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Haan - Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen Der Rat der Stadt Bedburg beschließt... ... den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z.B. auch weiterer E.ON-Gesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. 1 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – B-Plan Nr. 21 / Kaster, 2. v. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so biten wir um unverzügliche Benachrichtigung. Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen kei- Entfällt. ne Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380 kV-Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt... ... den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 2. Amprion, Dortmund 16.10.2012 3. Geologischer Dienst NRW, Aus geotektonischer Sicht liegt folgende Informati- Die Kennzeichnungen werden in den endgültigen ... der Anregung zu Bauleitplan aufgenommen. folgen. on vor: Krefeld Die Flurstücke 366 und 367, Flur 5 im Planbereich 23.10.12 2 befinden sich ca. 50 m südlich der Begleitstörungen des Kasterer Sprunges. Planbereich 1 (Flur 5, Flurstück 379) befindet sich ca.200 m südlich des dargestellten Störungsverlaufes. Darstellungen der Störung sh. Anlage. Den tektonischen Störungsbereich umfasst die in der Karte GK 100 – Blatt C 5102 Mönchengladbach – dargestellte Verwerfungslinie selbst plus einem Pufferbereich von jeweils 100 m rechts und links der Verwerfungslinie. Im Bereich von Störungen ist mit einem Gesteinswechsel und oft mit Auflockerungen des Untergrundes zu rechnen, was bei geplanten Gründungen zu prüfen und zu berücksichtigen ist. Potenzielle Bauherren sollten auf diese Situation hinge- 2 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – B-Plan Nr. 21 / Kaster, 2. v. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. wiesen werden. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt... Aus geowissenschaftlicher Sicht sind folgende Kennzeichnungen nach § 9 (5) BauGB für o. g. Bebauungsplan empfehlenswert: 1. Für Planbereich 2: Hinweis auf Lage im Einflussbereich der tektonischen Verwerfung des Kasterer Sprunges , 2. Hinweis auf Erdbebenzone 2 mit der Untergrundklasse S (Untergrundklasse S = Gebiete tiefer Beckenstrukturen mit mächtiger Sedimentfüllung gem. der Karte zu DIN 4149. Fassung April 2005: Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 21 : 350.000, Bundesland NRW (Juni 2006) 3. Hinweis auf Grundwasserabsenkung/Grundwasserwiederanstieg/Sümpfun gsauswirkungen/mögliche ungleichmäßige Bodenbewegungen 4. RWE Westfalen-WeserEms Netzservice GmbH, Dortmund 23.10.12 Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen kei- Entfällt. ne 110 kV-RWE-Hochspannungsleitungen. Planungen von 110 kV-Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110 kV-Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. Abschließend bitten wir Sie, Ihre Anfragen künftig an unsere aktuelle Anschrift RWE Westfalen We- ... den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 3 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – B-Plan Nr. 21 / Kaster, 2. v. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. ser Ems-Netzservice GmbH, Spezialservice Strom (WSW-H-LH), Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund, zu richten. An den im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- Entfällt. laufen keine von uns betreuten Fernleitungen. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt... ... den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 5. Infacor, Marl 29.10.12 6. Es wird ein entsprechender Hinweis in den endgülti- ... den Hinweis zur Bezirksregierung Düssel- Die Auswertung des o. g. Bereiches war möglich. Es liegt ein diffuser Kampfmittelverdacht vor (in der gen Bauleitplan aufgenommen. Kenntnis zu nehmen. dorf, Düsseldorf beigefügten Karte nicht dargestellt). Ich empfehle 30.10.12 eine geophysikalische Untersuchung der zu überbauenden Fläche. Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Diese bauseitig durchzuführende Arbeit vorbereitender Art sollte, falls keine anderen Gründe dagegen sprechen, zweckmäßigerweise mit Baubeginn durchgeführt erden. Zur genauen Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise wird um Terminabsprache für einen Ortstermin mit einem Mitarbeiter des KBD gebeten. Vorab werden dann zwingend Betretungserlaubnisse der betroffenen Grundstücke und eine Erklärung inkl. Pläne über vorhandene Versorgungsleitungen benötigt. Sofern keine Leitungen vorhanden sind, ist dieses schriftlich zu bestätigen. Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion. Die weitere Vorgehensweise ist deim beil. Merkblatt zu entnehmen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampf 4 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – B-Plan Nr. 21 / Kaster, 2. v. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. mittelbeseitigung/service/index.html 7. RWE Rhein-Ruhr, Netz- In Ihrem Schreiben vom 30.7.12 bitten Sie uns um entfällt. Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan. service GmbH, Bergheim Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen 29.10.12 teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen Bedenken erheben. Zur Information über unseren Leitungsbestand in obig genanntem Bereich fügen wir in Anlage zu diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandplanunterlagen bei. Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z. B. Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen, werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß dringende Sicherungen unserer Leitungstrassen und Anlagestandorte notwendig. Bei Leistungserhöhungen ist u. U. die Anpassung unserer Netze erforderlich. Hier sollte frühestmöglich eine Absprache mit uns stattfinden, um notwendige Anpassungsmaßnahmen (wie z. B. zusätzliche Ortsnetzstationen) zu planen und erforderliche Flächen zu berücksichtigen. Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir bei der Netzauslegung den Bedarf entsprechend berücksichtigen können. Unter Umständen wäre auch der Raum für eine Ortsnetzstation mit in die Vorplanung einzubeziehen. Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum und Strauchwerk bleiben. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt... ... den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 5 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – B-Plan Nr. 21 / Kaster, 2. v. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. 8. Thyssengas GmbH, Dort- Mit Ihrer Nachricht vom 16.1.0.12 teilen Sie uns die Entfällt. o. g. Maßnahme mit: mund 16.10.12 Durch die o. g. Maßnahme werden keine von Thyssengas GmbH betreuten Erdgashochdruckleitungen betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns z. Zt. nicht vorgesehen. 9. Erftverband, Bergheim 6.11.12 Gem. § 51a LWG ist ein Niederschlagswasser zu versichern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten. Zur Entlastung der Kanalisation durch den starken Oberflächenabfluss und zur Verringerung der nachfolgenden Gewässerbelastungen sollten im Plangebiet versickerungsfördernde Maßnahmen zugelassen bzw. Zisternen zur Speicherung und Nutzung festgesetzt werden. Gerade in Wohnsiedlungen bieten sich hier für die jeweiligen Haushalte eine Vielzahl von Einzelmöglichkeiten an, wie z. B. die Versickerung vor Ort und die Reduzierung der Wege- und Hofflächen, die Anlage von Einstaudächern, Gründächern, Teichen, Mulden oder Biotope haben nicht nur einen ökologischen Nutzen; wenn sie attraktiv gestaltet sind, werten sie die Gebäude und Grundstücke zusätzlich ästhetisch auf. Ebenso ist die Sammlung/Zwischenspeicherung zur Nutzung wie u.a. zur Freianlagen- bzw. Gartenbewässerung, zur Reinigung der Hofflächen etc. eine ökologisch sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers. Bei diesbezüglichen Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Scholten, Abteilung G 2 – Flussgebietsbewirtschaftung, Tel.-Nr. 02271 / 88-1216. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt... ... den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Versickerungsfördernde Maßnahmen oder die Nut- ... den Hinweis zur zung von Zisternen zur Entlastung des Kanalnetzes Kenntnis zu nehmen. sind planungsrechtlich nicht ausgeschlossen. Von einer generellen Festsetzung wird jedoch aufgrund der planerischen Zurückhaltung und mit Hinblick auf den vorhandenen Bestand abgesehen. 6 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – B-Plan Nr. 21 / Kaster, 2. v. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Des Weiteren sind derzeit keine Leitungen, Messstellen und Anlagen des Erftverbandes durch die v. g. Maßnahme betroffen. Wir weisen darauf hin, dass im Bereich des Plangebietes die Grundwasseroberfläche durch den Braunkohlentagebau abgesenkt ist. Vor Beginn der Sümpfungsmaßnahmen wurden hier flurnahe Grundwasserstände gemessen. 10. RWE Power AG, Köln vom 15.11.12 Der Rat der Stadt Bedburg beschließt... Wir weisen darauf hin, dass der Bereich der Die entsprechenden Hinweise und Kennzeichnun- ... der Anregung zu folgen. Flurstücke 366 und 367 in einem Auegebiet liegt, gen werden in den Plan übernommen. in dem der natürliche Grundwasserspiegel nahe der Geländeoberfläche ansteht und der Boden humoses Bodenmaterial enthalten kann. Humose Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren können. Der oberste Grundwasserspiegel wird nach Beendigung der Sümpfungen wieder seinen ursprünglichen flurnahen Zustand erreichen, sofern nicht Gegenmaßnahmen getroffen werden. Bis heute liegt keine förmliche Entscheidung vor, ob und inwieweit Gegenmaßnahmen zur künstlichen Niedrighaltung des Grundwasserspiegels zukünftig getroffen werden. Somit halten wir Abdichtungsmaßnahmen für grundsätzlich sinnvoll. Der Bereich der Flurstücke 366 und 367 ist daher wegen der Baugrundverhältnisse gem. § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erfor- 7 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – B-Plan Nr. 21 / Kaster, 2. v. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. derlich sind. Wir bitten Sie, hierzu in die textlichen Festsetzungen folgende Hinweise aufzunehmen: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt... Das Plangebiet liegt in einem Auebereich - Baugrundverhältnisse: Wegen der Bodenverhältnisse im Auegebiet sind bei der Bauwerksgründung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 „BaugrundSicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau“, der DIN 18 196 „Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“ sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes NRW zu beachten. - Grundwasserverhältnisse: Der natürliche Grundwasserspiegel stand nahe der Geländeoberfläche an und ist vorübergehend durch künstliche oder natürliche Einflüsse abgesenkt worden. Nach Beendigung der Grundwasserabsenkungen durch den Braunkohlenbergbau wird der oberste Grundwasserspiegel wieder seinen ursprünglichen flurnahen Zustand erreichen, sofern nicht Gegenmaßnahmen getroffen werden. Bis heute liegt keine förmliche Entscheidung vor, ob und inwieweit Gegenmaßnahmen zur künstlichen Niedrighaltung des Grundwasserspiegels zukünftig getroffen werden. Vor diesem Hintergrund halten wir es für sinnvoll, im Interesse der vorgesehenen Bauvorhaben von einem Grundwasserwiederanstieg auf die vor 8 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – B-Plan Nr. 21 / Kaster, 2. v. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. unserer Grundwasserabsenkung herrschenden Grundwasserflurabstände auszugehen und geeignete Abdichtungsmaßnahmen nach den Vorschriften der DIN 18 195 „Bauwerksabdichtungen“ vorzusehen. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt... Bezüglich des Bereichs des Flurstücks 379 haben wir keine Bedenken vorzubringen. 11. Bezirksregierung berg, Dortmund vom 9.11.2012 Arns- Das von Ihnen kenntlich gemachte Plangebiet liegt über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Arnold Josef“. Eigentümerin des Bergwerkfeldes „Arnold Josef“ ist die RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln. Nach den hier vorliegenden Unterlagen hat innerhalb der Planmaßnahme kein Abbau von Rohstoffen statt gefunden. Der Bereich des Planungsgebietes ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzpläne mit Stand: 01.10.2008) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferne ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als Die Hinweise werden in den Bebauungsplan über- ... den Hinweis zur nommen (siehe Stellungnahme zur lfd. Nr. 10). Kenntnis zu nehmen. Die RWE Power AG als Bergbautreibender sowie der Erftverband sind im Verfahren beteiligt worden. 9 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – B-Plan Nr. 21 / Kaster, 2. v. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen eine Anfrage an die RWE Power AG und den Erftverband zu stellen. Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, ebenfalls die o. g. Eigentümerin der bestehenden Bergbauberechtigung an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist. 12. IHK zu Köln, Köln vom 13.11.12 13. Rhein-Erft-Kreis, heim vom 19.11.12 Der Rat der Stadt Bedburg beschließt... Wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten der Industrie- entfällt. u. Handelskammer zu Köln hinsichtlich der Änderung des o.g. Bebauungsplans keine Bedenken bestehen. ... den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Berg- Seitens des Rhein-Erft-Kreises werden weder aus entfällt. Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege noch des Immissionsschutzes Anregungen oder Bedenken zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 vorgebracht. Auch aus Sicht der Unteren Wasserbehörde gibt es keine Bedenken. Gem. § 51 a LWG ist Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 1.1.1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, vor Ort zu verrieseln, zu versickern oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist. Am besten geeignet hierfür ist die Versickerung des Niederschlagswassers über die Belebtbodenschicht. Die ... den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 10 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – B-Plan Nr. 21 / Kaster, 2. v. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Einleitung in Sickerschächte ist unzulässig. Da die Da es sich um eine kleinteilige Überplanung des Erstellung von Versickerungsanlagen auf Bestandes zur Nachverdichtung handelt, stehen Grundstücken von der im Bebauungsplan vorge- externe Flächen zur Versickerung nicht zur Verfüsehenen Größe häufig nicht realisierbar ist, rege gung. Auch ist eine abweichende Entwässerung im ich an, für die Versickerung des Niederschlags- Vergleich zum vorhandenen Mischwassersystem wassers entsprechende Flächen im Bebauungs- wirtschaftlich und technisch nicht im vertretbaren plan festzusetzen. Ich bitte um Abstimmung mit Maße darstellbar. meiner Unteren Wasserbehörde. Zur Feststellung der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes ist unter Beteiligung meiner Unteren Wasserbehörde ein hydrogeologisches Gutachten erforderlich. entfällt. Altlasten sind in den Plangebieten nicht bekannt. Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen die Planungen auch keine Bedenken. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt... ... der Anregung nicht zu folgen. ... den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 11