Daten
Kommune
Bedburg
Größe
51 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
05.12.12, 18:04
Aktualisiert
05.12.12, 18:04
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Inhalt der Datei
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – B-Plan Nr. 21 / Kaster, 2. v. Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Im Rahmen unserer Prüfung Ihrer Anfrage haben Entfällt.
1.
PLEdoc GmbH, Essen
wir den räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer
22.10.12
Maßnahme in dem beigefügten Übersichtsplan
dargestellt. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der
im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und
Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten
umgehend mit uns Kontakt auf.
Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber.
- Open Grid Europe GmbH Essen, (ehem.
E.ON Gastransport GmbH)
- E.ON ruhrgas AG, Essen
- Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg
- GasLINE
Telekommunikationsnetzges.
deutscher Gasversorgungsunternehmen
mbH & Co. KG, Straelen
- -Mitteleuropäische Gasleitungsgesellschaft
mbH (MEGAL), Essen
- Mittelrheinische Erdgastransortleitungsgesellschaft mbH (METG), Haan
- Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Haan
- Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH
(TENP), Essen
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt...
... den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen
Versorgungsunternehmen.
Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z.B.
auch weiterer E.ON-Gesellschaften) sind bei den
jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen.
1
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – B-Plan Nr. 21 / Kaster, 2. v. Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum
die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so
biten wir um unverzügliche Benachrichtigung.
Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen kei- Entfällt.
ne Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen
für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht
vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380 kV-Netzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich
weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen
Unternehmen beteiligt haben.
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt...
... den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
2.
Amprion, Dortmund
16.10.2012
3.
Geologischer Dienst NRW, Aus geotektonischer Sicht liegt folgende Informati- Die Kennzeichnungen werden in den endgültigen ... der Anregung zu
Bauleitplan aufgenommen.
folgen.
on vor:
Krefeld
Die Flurstücke 366 und 367, Flur 5 im Planbereich
23.10.12
2 befinden sich ca. 50 m südlich der Begleitstörungen des Kasterer Sprunges.
Planbereich 1 (Flur 5, Flurstück 379) befindet sich
ca.200 m südlich des dargestellten Störungsverlaufes. Darstellungen der Störung sh. Anlage.
Den tektonischen Störungsbereich umfasst die in
der Karte GK 100 – Blatt C 5102 Mönchengladbach – dargestellte Verwerfungslinie selbst plus
einem Pufferbereich von jeweils 100 m rechts und
links der Verwerfungslinie.
Im Bereich von Störungen ist mit einem Gesteinswechsel und oft mit Auflockerungen des Untergrundes zu rechnen, was bei geplanten Gründungen zu prüfen und zu berücksichtigen ist. Potenzielle Bauherren sollten auf diese Situation hinge-
2
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – B-Plan Nr. 21 / Kaster, 2. v. Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
wiesen werden.
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt...
Aus geowissenschaftlicher Sicht sind folgende
Kennzeichnungen nach § 9 (5) BauGB für o. g.
Bebauungsplan empfehlenswert:
1. Für Planbereich 2: Hinweis auf Lage im
Einflussbereich der tektonischen Verwerfung des Kasterer Sprunges ,
2. Hinweis auf Erdbebenzone 2 mit der Untergrundklasse S (Untergrundklasse S =
Gebiete tiefer Beckenstrukturen mit mächtiger Sedimentfüllung gem. der Karte zu
DIN 4149. Fassung April 2005: Karte der
Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen
der
Bundesrepublik
Deutschland 21 : 350.000, Bundesland
NRW (Juni 2006)
3. Hinweis
auf
Grundwasserabsenkung/Grundwasserwiederanstieg/Sümpfun
gsauswirkungen/mögliche ungleichmäßige
Bodenbewegungen
4.
RWE
Westfalen-WeserEms Netzservice GmbH,
Dortmund
23.10.12
Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen kei- Entfällt.
ne 110 kV-RWE-Hochspannungsleitungen.
Planungen von 110 kV-Hochspannungsleitungen
für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht
vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110 kV-Netzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich
weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen
Unternehmen beteiligt haben.
Abschließend bitten wir Sie, Ihre Anfragen künftig
an unsere aktuelle Anschrift RWE Westfalen We-
... den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – B-Plan Nr. 21 / Kaster, 2. v. Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
ser Ems-Netzservice GmbH, Spezialservice Strom
(WSW-H-LH), Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund, zu richten.
An den im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- Entfällt.
laufen keine von uns betreuten Fernleitungen.
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt...
... den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
5.
Infacor, Marl
29.10.12
6.
Es wird ein entsprechender Hinweis in den endgülti- ... den Hinweis zur
Bezirksregierung Düssel- Die Auswertung des o. g. Bereiches war möglich.
Es liegt ein diffuser Kampfmittelverdacht vor (in der gen Bauleitplan aufgenommen.
Kenntnis zu nehmen.
dorf, Düsseldorf
beigefügten Karte nicht dargestellt). Ich empfehle
30.10.12
eine geophysikalische Untersuchung der zu überbauenden Fläche. Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Diese bauseitig
durchzuführende Arbeit vorbereitender Art sollte,
falls keine anderen Gründe dagegen sprechen,
zweckmäßigerweise mit Baubeginn durchgeführt
erden. Zur genauen Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise wird um Terminabsprache für einen Ortstermin
mit einem Mitarbeiter des KBD gebeten. Vorab
werden dann zwingend Betretungserlaubnisse der
betroffenen Grundstücke und eine Erklärung inkl.
Pläne über vorhandene Versorgungsleitungen
benötigt. Sofern keine Leitungen vorhanden sind,
ist dieses schriftlich zu bestätigen.
Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen
mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten,
Pfahlgründungen etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion. Die weitere Vorgehensweise ist
deim beil. Merkblatt zu entnehmen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite
www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampf
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – B-Plan Nr. 21 / Kaster, 2. v. Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
mittelbeseitigung/service/index.html
7.
RWE Rhein-Ruhr, Netz- In Ihrem Schreiben vom 30.7.12 bitten Sie uns um entfällt.
Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan.
service GmbH, Bergheim
Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen
29.10.12
teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen
Bedenken erheben.
Zur Information über unseren Leitungsbestand in
obig genanntem Bereich fügen wir in Anlage zu
diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandplanunterlagen bei.
Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z. B.
Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen,
werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß
dringende Sicherungen unserer Leitungstrassen
und Anlagestandorte notwendig.
Bei Leistungserhöhungen ist u. U. die Anpassung
unserer Netze erforderlich. Hier sollte frühestmöglich eine Absprache mit uns stattfinden, um notwendige Anpassungsmaßnahmen (wie z. B. zusätzliche Ortsnetzstationen) zu planen und erforderliche Flächen zu berücksichtigen.
Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein
erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an
Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten
wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir
bei der Netzauslegung den Bedarf entsprechend
berücksichtigen können. Unter Umständen wäre
auch der Raum für eine Ortsnetzstation mit in die
Vorplanung einzubeziehen.
Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum und Strauchwerk bleiben.
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt...
... den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – B-Plan Nr. 21 / Kaster, 2. v. Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
8.
Thyssengas GmbH, Dort- Mit Ihrer Nachricht vom 16.1.0.12 teilen Sie uns die Entfällt.
o. g. Maßnahme mit:
mund
16.10.12
Durch die o. g. Maßnahme werden keine von
Thyssengas GmbH betreuten Erdgashochdruckleitungen betroffen.
Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns z.
Zt. nicht vorgesehen.
9.
Erftverband, Bergheim
6.11.12
Gem. § 51a LWG ist ein Niederschlagswasser zu
versichern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten.
Zur Entlastung der Kanalisation durch den starken
Oberflächenabfluss und zur Verringerung der
nachfolgenden Gewässerbelastungen sollten im
Plangebiet versickerungsfördernde Maßnahmen
zugelassen bzw. Zisternen zur Speicherung und
Nutzung festgesetzt werden. Gerade in Wohnsiedlungen bieten sich hier für die jeweiligen Haushalte
eine Vielzahl von Einzelmöglichkeiten an, wie z. B.
die Versickerung vor Ort und die Reduzierung der
Wege- und Hofflächen, die Anlage von Einstaudächern, Gründächern, Teichen, Mulden oder Biotope haben nicht nur einen ökologischen Nutzen;
wenn sie attraktiv gestaltet sind, werten sie die
Gebäude und Grundstücke zusätzlich ästhetisch
auf.
Ebenso
ist
die
Sammlung/Zwischenspeicherung zur Nutzung wie u.a.
zur Freianlagen- bzw. Gartenbewässerung, zur
Reinigung der Hofflächen etc. eine ökologisch
sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers. Bei diesbezüglichen Rückfragen
wenden Sie sich bitte an Frau Scholten, Abteilung
G 2 – Flussgebietsbewirtschaftung, Tel.-Nr. 02271
/ 88-1216.
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt...
... den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
Versickerungsfördernde Maßnahmen oder die Nut- ... den Hinweis zur
zung von Zisternen zur Entlastung des Kanalnetzes Kenntnis zu nehmen.
sind planungsrechtlich nicht ausgeschlossen. Von
einer generellen Festsetzung wird jedoch aufgrund
der planerischen Zurückhaltung und mit Hinblick auf
den vorhandenen Bestand abgesehen.
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – B-Plan Nr. 21 / Kaster, 2. v. Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Des Weiteren sind derzeit keine Leitungen, Messstellen und Anlagen des Erftverbandes durch die v.
g. Maßnahme betroffen. Wir weisen darauf hin,
dass im Bereich des Plangebietes die Grundwasseroberfläche durch den Braunkohlentagebau
abgesenkt ist. Vor Beginn der Sümpfungsmaßnahmen wurden hier flurnahe Grundwasserstände
gemessen.
10.
RWE Power AG, Köln
vom 15.11.12
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt...
Wir weisen darauf hin, dass der Bereich der Die entsprechenden Hinweise und Kennzeichnun- ... der Anregung zu
folgen.
Flurstücke 366 und 367 in einem Auegebiet liegt, gen werden in den Plan übernommen.
in dem der natürliche Grundwasserspiegel nahe
der Geländeoberfläche ansteht und der Boden
humoses Bodenmaterial enthalten kann.
Humose Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf
kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen
reagieren können.
Der oberste Grundwasserspiegel wird nach Beendigung der Sümpfungen wieder seinen ursprünglichen flurnahen Zustand erreichen, sofern nicht
Gegenmaßnahmen getroffen werden. Bis heute
liegt keine förmliche Entscheidung vor, ob und
inwieweit Gegenmaßnahmen zur künstlichen Niedrighaltung des Grundwasserspiegels
zukünftig
getroffen werden. Somit halten wir Abdichtungsmaßnahmen für grundsätzlich sinnvoll.
Der Bereich der Flurstücke 366 und 367 ist daher
wegen der Baugrundverhältnisse gem. § 9 Abs. 5
Nr. 1 BauGB als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erfor-
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – B-Plan Nr. 21 / Kaster, 2. v. Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
derlich sind.
Wir bitten Sie, hierzu in die textlichen Festsetzungen folgende Hinweise aufzunehmen:
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt...
Das Plangebiet liegt in einem Auebereich
-
Baugrundverhältnisse: Wegen der Bodenverhältnisse im Auegebiet sind bei der Bauwerksgründung ggf. besondere bauliche
Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich. Hier sind die Bauvorschriften
der
DIN
1054
„BaugrundSicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau“, der DIN 18 196 „Erd- und Grundbau;
Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“ sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes NRW zu beachten.
-
Grundwasserverhältnisse: Der natürliche
Grundwasserspiegel stand nahe der Geländeoberfläche an und ist vorübergehend durch
künstliche oder natürliche Einflüsse abgesenkt worden. Nach Beendigung der Grundwasserabsenkungen durch den Braunkohlenbergbau wird der oberste Grundwasserspiegel wieder seinen ursprünglichen flurnahen Zustand erreichen, sofern nicht Gegenmaßnahmen getroffen werden. Bis heute
liegt keine förmliche Entscheidung vor, ob
und inwieweit Gegenmaßnahmen zur künstlichen Niedrighaltung des Grundwasserspiegels zukünftig getroffen werden. Vor diesem
Hintergrund halten wir es für sinnvoll, im Interesse der vorgesehenen Bauvorhaben von
einem Grundwasserwiederanstieg auf die vor
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – B-Plan Nr. 21 / Kaster, 2. v. Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
unserer Grundwasserabsenkung herrschenden Grundwasserflurabstände auszugehen
und geeignete Abdichtungsmaßnahmen nach
den Vorschriften der DIN 18 195 „Bauwerksabdichtungen“ vorzusehen.
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt...
Bezüglich des Bereichs des Flurstücks 379 haben
wir keine Bedenken vorzubringen.
11.
Bezirksregierung
berg, Dortmund
vom 9.11.2012
Arns- Das von Ihnen kenntlich gemachte Plangebiet liegt
über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Arnold Josef“.
Eigentümerin des Bergwerkfeldes „Arnold Josef“
ist die RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch RWE Power AG,
Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416
Köln.
Nach den hier vorliegenden Unterlagen hat innerhalb der Planmaßnahme kein Abbau von Rohstoffen statt gefunden.
Der Bereich des Planungsgebietes ist nach den
hier vorliegenden Unterlagen (Differenzpläne mit
Stand: 01.10.2008) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten
Grundwasserabsenkungen betroffen.
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt
durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum
wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung
der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den
nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand
nicht auszuschließen. Ferne ist nach Beendigung
der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein
Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als
Die Hinweise werden in den Bebauungsplan über- ... den Hinweis zur
nommen (siehe Stellungnahme zur lfd. Nr. 10).
Kenntnis zu nehmen.
Die RWE Power AG als Bergbautreibender sowie
der Erftverband sind im Verfahren beteiligt worden.
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – B-Plan Nr. 21 / Kaster, 2. v. Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind
hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich.
Die Änderungen der Grundwasserflurabstände
sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung
finden. Ich empfehle Ihnen eine Anfrage an die
RWE Power AG und den Erftverband zu stellen.
Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch
nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier
nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen,
ebenfalls die o. g. Eigentümerin der bestehenden
Bergbauberechtigung an der Planungsmaßnahme
zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist.
12.
IHK zu Köln, Köln
vom 13.11.12
13.
Rhein-Erft-Kreis,
heim
vom 19.11.12
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt...
Wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten der Industrie- entfällt.
u. Handelskammer zu Köln hinsichtlich der Änderung des o.g. Bebauungsplans keine Bedenken
bestehen.
... den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
Berg- Seitens des Rhein-Erft-Kreises werden weder aus entfällt.
Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege noch des Immissionsschutzes Anregungen oder
Bedenken zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 vorgebracht.
Auch aus Sicht der Unteren Wasserbehörde gibt
es keine Bedenken.
Gem. § 51 a LWG ist Niederschlagswasser von
Grundstücken, die nach dem 1.1.1996 erstmals
bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, vor Ort zu verrieseln,
zu versickern oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des
Wohls der Allgemeinheit möglich ist. Am besten
geeignet hierfür ist die Versickerung des Niederschlagswassers über die Belebtbodenschicht. Die
... den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – B-Plan Nr. 21 / Kaster, 2. v. Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Einleitung in Sickerschächte ist unzulässig. Da die Da es sich um eine kleinteilige Überplanung des
Erstellung
von
Versickerungsanlagen
auf Bestandes zur Nachverdichtung handelt, stehen
Grundstücken von der im Bebauungsplan vorge- externe Flächen zur Versickerung nicht zur Verfüsehenen Größe häufig nicht realisierbar ist, rege gung. Auch ist eine abweichende Entwässerung im
ich an, für die Versickerung des Niederschlags- Vergleich zum vorhandenen Mischwassersystem
wassers entsprechende Flächen im Bebauungs- wirtschaftlich und technisch nicht im vertretbaren
plan festzusetzen. Ich bitte um Abstimmung mit Maße darstellbar.
meiner Unteren Wasserbehörde. Zur Feststellung
der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes ist
unter Beteiligung meiner Unteren Wasserbehörde
ein hydrogeologisches Gutachten erforderlich.
entfällt.
Altlasten sind in den Plangebieten nicht bekannt.
Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen
die Planungen auch keine Bedenken.
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt...
... der Anregung nicht
zu folgen.
... den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
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