Daten
Kommune
Kreuzau
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11.10.11, 18:42
Aktualisiert
11.10.11, 18:42
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NIEDERSCHRIFT
über die 12. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 06.10.2011
Mitgliederzahl:
19
Vorsitzender:
Bürgermeister Ramm, Walter
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten
Ausschussmitglieder:
1. Braks, Egbert
2. Breuer, Adolf
3. Burmester, Wolfgang
4. Eßer, Ingo
5. Heidbüchel, Rolf
6. Hohn, Astrid
7. Iven, Axel
8. Kaptain, Johannes
9. Lüttgen, Wolfgang
10. Meier, Helga
11. Dr. Meurer, Erik
12. Ramm, Walter
13. Schmitz, Hermann-Josef
14. Schnitzler, Josef
15. Schröder, Josef
16. Seel, Rolf, MdL
17. Stoffels, Manfred
18. Strohpagel, Birgit, vertritt Tesch,
Michael
b) von der Verwaltung:
1. GVD Stolz
2. GOVR Schmühl
3. Verw.Fachwirt Drewes-Janssen
Es fehlen entschuldigt:
1. Tesch, Michael
2. Winter, Heinrich
Kreuzau, den 06.10.2011
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer
Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
20:10 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt
Bürgermeister Ramm fest, dass zur heutigen
Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist.
Er fragt an, ob Änderungs- oder
Ergänzungswünsche zur Tagesordnung
gestellt werden.
Bürgermeister Ramm schlägt vor, TOP 3.3
von der Tagesordnung abzusetzen und in der
nächsten Sitzungsrunde zu behandeln.
Hiergegen bestehen keine Einwände.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Mitteilungen
2.
Mitgliedschaft in der KDVZ Rhein-Erft-Rur
Vorlage: 47/2011
3.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus
der 11. Sitzung des Bauausschusses vom 27.09.2011 und der 5. Sitzung des
Umweltausschusses vom 14.09.2011, und zwar:
3.1
32. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im
Ortsteil Stockheim „Konversion des ehemaligen Munitionsdepots sowie Rücknahme
einer noch dargestellten gewerblichen Fläche östlich der B 56“;
hier:
a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im
Rahmen der Verfahren gem. § 4 (1) BauGB (vorgezogene Behördenbeteiligung)
und § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit)
b) Beschluss zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 10/2010 1. Ergänzung
3.2
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 14, Ortsteil Stockheim, „Westlicher Ortsrand“;
hier:
a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im
Rahmen der Verfahren gem. § 4 (1) BauGB (vorgezogene Behördenbeteiligung)
und § 3 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit)
b) Zustimmung zum überarbeiteten Bebauungsplanentwurf und Beschluss zur
Durchführung der Offenlage
Vorlage: 11/2010 1. Ergänzung
3.3
Antrag auf Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau
zum Zwecke der Errichtung von Windenergieanlagen in den Ortsteilen Stockheim und
Thum;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB zur 33. Änderung des FNP
Vorlage: 39/2011
3.4
Bebauungsplan Nr. D 15, Ortsteil Drove, "Nordwestlicher Ortsrand";
hier: Festlegung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen
Vorlage: 40/2011
4.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus
der 5. Sitzung des Umweltausschusses vom 14.09.2011, und zwar:
4.1
Forstwirtschaftsplan 2011 mit Entwicklungskonzept für den Gemeindewald Kreuzau
Vorlage: 10/2011
5.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus
der 11. Sitzung des Bauausschusses vom 27.09.2011, und zwar:
5.1
Voranfrage der STAWAG Solar GmbH, Aachen, auf Errichtung von 3
Windenergieanlagen in der Gemarkung Thum;
hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau gemäß § 36 Abs. 1 BauGB
Vorlage: 41/2011
-35.2
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 25, Ortsteil Kreuzau, „Ortskern I“;
hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen
der erneuten Offenlage
b) Satzungsbeschluss
Vorlage: 85/2009 3. Ergänzung
5.3
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. D 15, Ortsteil Drove, "Nordwestlicher Ortsrand";
hier: a)
Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im
Rahmen der Offenlage
b)
Satzungsbeschluss
Vorlage: 38/2010 2. Ergänzung
5.4
Antrag der CDU-Fraktion zur Prüfung einer verbesserten Internetverbindung im Bereich
Obermaubach und Schlagstein
Vorlage: 42/2011
6.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus
der 5. Sitzung des Sport- und Kulturausschusses vom 28.09.2011, und zwar:
6.1
Instandsetzung der Tennisanlage Obermaubach
Vorlage: 37/2011
6.2
8. Kreuzauer Kulturtage 2012
Vorlage: 46/2011
7.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus
der 10. Sitzung des Schulausschusses vom 29.09.2011, und zwar:
7.1
Antrag der Schulleiter des Schulzentrums der Gemeinde Kreuzau zur Einrichtung eines
interkommunalen Arbeitskreises "Schulentwicklung im südlichen Teil des Kreises Düren"
Vorlage: 33/2011 1. Ergänzung
7.2
Gründung einer Sekundarschule Kreuzau - Nideggen
Vorlage: 38/2011
8.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
9.
Mitteilungen
9.1
Grunderwerbsverhandlungen bezüglich des Grundstückes Gemarkung Kreuzau, Flur
20, Parzelle 86 (Bauerwartungslandfläche/Regenrückhaltebeckenfläche), gegenüber
dem Baugebiet D 15, Ortsteil Drove;
hier: Überarbeitetes Kaufangebot des Grundstückseigentümers
10.
Beratung und Beschlussvorschlag in einer Grundstücksangelegenheit
10.1
Veräußerung der gemeindeeigenen Baugrundstücke im Baugebiet D 15, Ortsteil Drove;
hier: a) Festsetzung des Kaufpreises
b) Festsetzung eventueller Vergabekriterien
Vorlage: 45/2011
11.
Beratung und Beschlussvorschlag in einer Abgabenangelegenheit
-411.1
Niederschlagung einer Forderung nach dem Bestattungsgesetz – NRW
Vorlage: 36/2011
12.
Anfragen
-5A. Öffentliche Sitzung
1.
Mitteilungen
Schriftliche Mitteilungen liegen nicht vor.
Im Hinblick auf die Anfrage des AM Böcking in der Sitzung des Umweltausschusses zum
Anhörungsverfahren Niederauer Mühle gibt Herr Schmühl bekannt, dass er gestern durch einen
Bürger der Gemeinde Kreuzau erfahren habe, dass mit Datum vom 15.08.2011 die
Bezirksregierung Köln die Genehmigung zum vorzeitigen Betrieb der PM3 unter gewissen
Bedingungen erlaubt habe. Aus dem nunmehr vorliegenden Bescheid gehe hervor, dass aller
Wahrscheinlichkeit nach die abschließende Genehmigung erteilt werde. Er missbillige die
Verfahrensweise der Bezirksregierung Köln deutlich und teilt in diesem Zusammenhang mit, dass
das Protokoll über die Anhörung vom 14.07.2011 bis heute nicht vorliege.
2.
Mitgliedschaft in der KDVZ Rhein-Erft-Rur
Vorlage: 47/2011
Beschlussvorschlag:
Dem Verbleib der Gemeinde Kreuzau in der KDVZ wird zugestimmt, soweit keine weiteren
Kommunen aus dem Kreis Düren aus der KDVZ austreten. Der Bürgermeister wird ermächtigt,
diesen Beschluss in den Gremien der KDVZ und gegenüber seinen Kollegen und dem Landrat zu
vertreten.
Der Bürgermeister soll bei wichtigen Änderungen den Rat unverzüglich darüber informieren und
nötigenfalls einen erneuten Beschluss herbei führen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
3.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen
aus der 11. Sitzung des Bauausschusses vom 27.09.2011 und der 5. Sitzung des
Umweltausschusses vom 14.09.2011, und zwar:
3.1
32. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im
Ortsteil Stockheim „Konversion des ehemaligen Munitionsdepots sowie
Rücknahme einer noch dargestellten gewerblichen Fläche östlich der B 56“; hier:
a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im
Rahmen der Verfahren gem. § 4 (1) BauGB (vorgezogene Behördenbeteiligung)
und § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit)
b) Beschluss zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 10/2010 1. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
1. Auf die Darstellung der Grundstücke Gemarkung Kreuzau, Flur 5 Nr. 16, Flur 8 Nr. 33, und Flur
8 Nr. 57, als Flächen für die Forstwirtschaft wird nicht verzichtet. Den betroffenen Eigentümern
entsteht durch diese Darstellung weder ein finanzieller Verlust noch entsteht hierdurch für die
jeweiligen Eigentümer eine Verpflichtung zur Durchführung einer Aufforstung.
2. Die Forderung des Herrn Ernst-Willi Stollenwerk, sämtliche Waldersatzmaßnahmen in
Stockheim durchzuführen, wird zurückgewiesen, da das Waldersatzflächenkonzept im Rahmen
der 8. Änderung des Regionalplanes mit den Fachbehörden abgestimmt worden ist.
-6Dem Vorschlag, das Grundstück Gemarkung Stockheim, Flur 14, Nr. 133, ebenfalls als Fläche
für die Forstwirtschaft darzustellen, wird entsprochen. Dieser Bereich wird in den Planentwurf
aufgenommen. Das Grundstück gemäß Vorschlag Nr. 2 wird nicht in das Verfahren
einbezogen, da der Landschaftsplan Kreuzau-Nideggen gegenteilige Festsetzungen trifft. Der
Grundstücksbereich Nr. 3 wird ebenfalls nicht einbezogen, da bereits im Rahmen der 8.
Änderung des Regionalplanes die Landwirtschaftskammer der Einbeziehung dieser Fläche
nicht zugestimmt hat.
3. Das Grundstück Gemarkung Stockheim, Flur 11, Parzelle Nr. 74, ist nicht Gegenstand des
Verfahrens. Eine Einbeziehung wird unter Hinweis auf § 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB abgelehnt. Ob
und inwieweit zu einem späteren Zeitpunkt ein gesondertes Verfahren durchgeführt wird, bleibt
abzuwarten.
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beratungsergebnis:
3.2
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 14, Ortsteil Stockheim, „Westlicher
Ortsrand“; hier:
a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im
Rahmen der Verfahren gem. § 4 (1) BauGB (vorgezogene Behördenbeteiligung)
und § 3 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit)
b) Zustimmung zum überarbeiteten Bebauungsplanentwurf und Beschluss zur
Durchführung der Offenlage
Vorlage: 11/2010 1. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
1. Über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB eingegangenen und
abwägungsrelevanten Stellungnahmen wird wie folgt entschieden:
1.1.
Die Anbindung des Baugebietes erfolgt mittels der Errichtung eines Kreisverkehrs in Höhe
der Panzerstraße.
1.2
Der vorgesehene Spielplatz wird an einer zentraleren Stelle angelegt.
1.3
Der entlang des Plangebietes verlaufende Wirtschaftsweg, der an der Panzerstraße
beginnt, bleibt erhalten bzw. wird am Rande des Plangebietes neu angelegt.
1.4
Für den durch das Plangebiet führenden Wanderweg wird innerhalb des Plangebietes kein
Ersatz geschaffen, da adäquater Ersatz in unmittelbarer Nähe über die bisher vorhandene
Zufahrt ins ehemalige Munitionsdepot vorhanden ist.
1.5
Dem Vorschlag zur Anlegung eines asphaltierten kombinierten Geh- und Radweges
zwischen der Panzerstraße und der Marienstraße wird gefolgt.
1.6
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem zuständigen Verkehrsträger über eine
Verbesserung der ÖPNV-Anbindung an den Ortsteil Kreuzau zu verhandeln.
1.7
Das im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser wird der neu zu verlegenden
Regenwasserkanalisation zugeführt und in Rückhaltebecken gesammelt und versickert.
Auswirkungen auf bestehende Hangwasserprobleme der tiefer liegenden Ackerflächen
entlang des Reitersweges sind durch das Plangebiet nicht zu erwarten.
1.8
Die Grundsatzentscheidung, an dieser Stelle ein neues Baugebiet zu entwickeln, wurde
-7bereits durch Ratsbeschluss vom 17.05.2005 getroffen.
2. Die im Rahmen des Verfahrens gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden
entsprechend den Ausführungen in der Sitzungsvorlage berücksichtigt.
3. Dem überarbeiteten Bebauungsplanentwurf wird unter Berücksichtigung
Sitzungsvorlage aufgeführten Änderungen gemäß Ziffer 1 - 6 zugestimmt.
der
in
der
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beratungsergebnis:
3.3
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Antrag auf Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Kreuzau zum Zwecke der Errichtung von Windenergieanlagen in den Ortsteilen
Stockheim und Thum;
hier:
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB zur 33. Änderung des FNP
Vorlage: 39/2011
Der TOP wurde in die nächste Sitzungsrunde vertagt.
3.4
Bebauungsplan Nr. D 15, Ortsteil Drove, "Nordwestlicher Ortsrand";
hier: Festlegung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen
Vorlage: 40/2011
Beschlussvorschlag:
Das im Baugebiet D 15 entstandene Punktdefizit von 25.309 Punkten wird durch externe
Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen. Auf dem Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 20,
Parz. Nr. 10, wird eine Brachfläche in einer Größenordnung von 12.654 qm entwickelt.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
4.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen
aus der 5. Sitzung des Umweltausschusses vom 14.09.2011, und zwar:
4.1
Forstwirtschaftsplan 2011 mit Entwicklungskonzept für den Gemeindewald
Kreuzau
Vorlage: 10/2011
Beschlussvorschlag:
a) Dem Forstwirtschaftsplan 2011 wird zugestimmt.
b) Das Konzept zur zukünftigen Bewirtschaftung des Gemeindewaldes in der Gemeinde Kreuzau
wird zur Kenntnis genommen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
-85.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen
aus der 11. Sitzung des Bauausschusses vom 27.09.2011, und zwar:
5.1
Voranfrage der STAWAG Solar GmbH, Aachen, auf Errichtung von 3
Windenergieanlagen in der Gemarkung Thum;
hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau gemäß § 36 Abs. 1 BauGB
Vorlage: 41/2011
AM Hohn teilt mit, dass ihre Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen werde, weil der
derzeitige Flächennutzungsplan respektiert werde, solange er in Kraft sei. AM Heidbüchel fragt an,
ob eine Klage der STAWAG Solar GmbH Aachen gegen einen ablehnenden Beschluss des Rates
möglich sei. Herr Schmühl erläutert, dass er nicht an eine Klage der genannten Firma glaube, ein
mögliches Klageverfahren würde erst in ca. 2 Jahren entschieden, bis dahin sei die Überarbeitung
des Flächennutzungsplanes erfolgt.
Das AM Eßer bringt in Erinnerung, dass der vorliegende Beschlussvorschlag nur baurechtlich zu
prüfen sei. Er stellt heraus, dass die CDU-Fraktion nicht gegen die Errichtung von
Windkraftanlagen sei. Bei der Beratung und Beschlussfassung zur Errichtung von
Windkraftanlagen in Thum im letzten Jahr habe letztlich die Interessenlage der Bevölkerung
überwogen. Die Überarbeitung des Flächennutzungsplanes werde zeigen, ob neue und/oder die
bisherigen Flächen für Windkraftanlagen festgesetzt werden können.
AM Hohn hofft, dass die CDU-Fraktion dann auch für die Errichtung der Windkraftanlagen
stimmen werde, da dies energiepolitisch der richtige Weg sei.
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird versagt, da die von
der Firma STAWAG Solar GmbH, Aachen, geplanten 3 Windenergieanlagen außerhalb der im
wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Kreuzau (8. Änderung) dargestellten
Konzentrationszone liegen.
Beratungsergebnis:
5.2
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 25, Ortsteil Kreuzau, „Ortskern I“;
hier:
a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen
im Rahmen
der erneuten Offenlage
b) Satzungsbeschluss
Vorlage: 85/2009 3. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan Nr. E 25, Ortsteil Kreuzau, „Ortskern I“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung
nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
-95.3
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. D 15, Ortsteil Drove, "Nordwestlicher
Ortsrand";
hier:
a)
Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen
Stellungnahmen im
Rahmen der Offenlage
b) Satzungsbeschluss
Vorlage: 38/2010 2. Ergänzung
Prof. Meurer merkt an, dass er über die Ausweisung der Brachfläche nicht glücklich sei und regt
an, diese Fläche sinnvoll für die Bürger zu nutzen.
Herr Schmühl führt aus, dass diese Ausgleichsfläche unter TOP 3.4 behandelt und beschlossen
wurde. Letztlich sei die Ausweisung dieser Brachfläche für die Anlieger und die Gemeinde
dauerhaft die billigste Lösung.
Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan Nr. D 15, Ortsteil Drove, „Nordwestlicher Ortsrand“, wird gemäß § 10 BauGB
als Satzung nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen.
Beratungsergebnis:
5.4
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Antrag der CDU-Fraktion zur Prüfung einer verbesserten Internetverbindung im
Bereich Obermaubach und Schlagstein
Vorlage: 42/2011
Beschlussvorschlag:
1.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren zur
Beseitigung eines Versorgungsdefizites an Breitband-Internetzugängen in den Ortsteilen
Bilstein, Bogheim, Obermaubach, Schlagstein und Untermaubach durchzuführen.
2.
Nach Abschluss dieses Verfahrens sind die Fördermöglichkeiten abschließend zu klären.
3.
Eine endgültige Entscheidung über die Realisierung von Maßnahmen wird getroffen,
sobald die Höhe der finanziellen Beteiligung der Gemeinde Kreuzau feststeht.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
6.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen
aus der 5. Sitzung des Sport- und Kulturausschusses vom 28.09.2011, und zwar:
6.1
Instandsetzung der Tennisanlage Obermaubach
Vorlage: 37/2011
Beschlussvorschlag:
Dem TC Kreuzau Obermaubach wird aus Mitteln der Sportpauschale zur Sanierung der
Tennisanlage in Obermaubach ein Zuschuss in Höhe von 2.380,90 € gewährt. Da der Schaden an
der Anlage durch das Hochwasser am 05.06.2011 verursacht worden ist, konnte der Verein nicht
im Vorfeld den erforderlichen Antrag stellen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
- 10 -
6.2
8. Kreuzauer Kulturtage 2012
Vorlage: 46/2011
Das AM Eßer dankt dem Ausschussvorsitzenden des Sport- und Kulturausschusses für sein
Engagement zur Durchführung der Kulturtage im Jahre 2012 und insbesondere zur Besetzung der
Arbeitskreise. Aus seiner Sicht müsse nun für die Veranstaltungsreihe in den Vereinen auch über
die Ratsmitglieder geworben werden, damit wiederum ein breites kulturelles Angebot Grundlage
der Kulturtage 2012 werde. Für den Arbeitskreis „Schulen/Kindergärten/Theater/Kleinkunst“ incl.
Jugendkulturtage schlägt er Herrn Dirk Gunkel als Vorsitzenden vor. Gegen den Vorschlag
werden keine Einwände erhoben.
Beschlussvorschlag:
1. Die 8. Kreuzauer Kulturtage werden in der Zeit 29.09.2012 bis 14.10.2012 stattfinden.
Veranstaltungen im engen zeitlichen Zusammenhang (ca. eine Woche vor und eine Woche
nach diesem Zeitraum) sind auch möglich, sofern dies erforderlich ist.
2. Haushaltsmittel werden für die Durchführung der Kulturtage nicht zur Verfügung gestellt.
Die Ausgaben sind durch entsprechende Einnahmen aus Spenden und Sponsorengeldern
zu decken. Honorare an Teilnehmer werden nicht gezahlt
3. Es werden folgende Arbeitskreise benannt:
- Arbeitskreis „Musikalische Darbietungen“
Vorsitzende
Frau Birgit Strohpagel
Stellvertreter
Herr Heinz Schäfer
- Arbeitskreis
„Ausstellungen
einschl.
Führungen,
Wanderungen
und
Werksbesichtigungen“
Vorsitzender
Herr Karl Hackstein
Stellvertreter
Herr Manfred Kempen
- Arbeitskreis „Schulen/Kindergärten/Theater/Kleinkunst“ incl. Jugendkulturtage
Vorsitzende/r
Herr Dirk Gunkel
Stellvertreterin Frau Dagmar Berens von Rautenfeld
4.
Die Verwaltung soll gemeinsam mit den Arbeitskreisvorsitzenden die Termine für die
Veranstaltungen anlässlich der 8. Kreuzauer Kulturtage festlegen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
7.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen
aus der 10. Sitzung des Schulausschusses vom 29.09.2011, und zwar:
7.1
Antrag der Schulleiter des Schulzentrums der Gemeinde Kreuzau zur Einrichtung
eines interkommunalen Arbeitskreises "Schulentwicklung im südlichen Teil des
Kreises Düren"
Vorlage: 33/2011 1. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
Der Antrag der Schulleiter des Schulzentrums Kreuzau auf Einrichten eines Arbeitskreises wird
grundsätzlich begrüßt. Da aber in der Zwischenzeit in Bezug auf die Weiterentwicklung des
Schulsystems in Nordrhein-Westfalen weitreichende Änderungen eingetreten und bereits
verschiedene Arbeitskreise gegründet wurden, an denen auch die Schulleiter beteiligt sind, wird
der ursprünglich geplante Arbeitskreis, bestehend aus Vertretern aller Südkreiskommunen, nicht
mehr als erforderlich angesehen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
- 11 -
7.2
Gründung einer Sekundarschule Kreuzau - Nideggen
Vorlage: 38/2011
BM Ramm bringt die Turbulenzen in der Berichterstattung in den örtlichen Medien in Erinnerung
und bedankt sich bei den zuständigen sachkundigen Bürgern und Ratsmitgliedern der Gemeinde
Kreuzau für ihr Engagement. Aus seiner Sicht sei die Einführung der Sekundarschule ein Projekt
für die nächsten Jahrzehnte. Er weist den Vorwurf aus der Nideggener Elternschaft auf übereiltes
Handeln im Hinblick auf den demographischen Wandel zurück. Die bisherigen Aktivitäten der
Gemeinde Kreuzau zur Gründung einer Sekundarschule seien letztlich die logische Folge aus der
bisherigen Entwicklung in der Schullandschaft. Die vom Landrat in Auftrag gegebene
Schulentwicklungsplanung sei von den Fakten her eindeutig, demnach haben die bisher
etablierten Haupt- und Realschulen keine Zukunft mehr. Auch habe eine Elternbefragung ein
eindeutiges Votum für die damals in Rede stehende Gemeinschaftsschule ergeben, dieses Votum
könne aus seiner Sicht auch auf die Sekundarschule übertragen werden.
Es müsse klar sein, dass die Kinder, die heute die Haupt- und Realschule besuchen, auch ihren
Abschluss an diesem Schulsystem machen können. BM Ramm appelliert in Richtung Nideggen,
sich sachlich mit der Thematik auseinander zu setzen und dankt dem Rat der Stadt Nideggen für
die bisher gute Zusammenarbeit. Er betont ausdrücklich, dass die Gemeinde Kreuzau zur
Wahrung des Schulfriedens nach wie vor offen auch für andere Nachbarkommunen sei.
AM Hohn fragt im Hinblick auf das in Rede stehende Bürgerbegehren an, was mit dem
Ratsbeschluss passieren könne, wenn die entsprechenden Unterschriften eingeholt werden. BM
Ramm erläutert, dass dies eine zeitliche Verzögerung zur Folge hätte. Er hoffe, dass das
Bürgerbegehren nicht zustande kommen werde.
AM Eßer stellt fest, dass in diesem Fall fraktionsübergreifend enger zusammen gearbeitet werde,
dies treffe auch für die Fraktionen im Rat der Stadt Nideggen zu. Er erläutert zum Verfahren des
Bürgerbegehrens, dass nach der geltenden Rechtsprechung bei einem eingebrachten
Bürgerbegehren die Verwaltung gehalten sei, keine weiteren Fakten zu schaffen. Es sei wichtig,
eine weitere Sachaufklärung zu betreiben. Er schlägt in diesem Zusammenhang vor, eine
Elterninformation so schnell wie möglich an die Eltern der Grundschulkinder zu verteilen.
Das AM Seel erläutert, dass er glücklich über den im Landtag NRW mit großer Mehrheit
ausgehandelten Konsens zur Sekundarschule sei. Auch die Expertenanhörung im Landtag habe
größtenteils positive Stellungnahmen zur Sekundarschule ergeben.
Aus seiner Sicht werden die tatsächlichen Ablehnungsgründe von den Widerspruchsführern in
Nideggen nicht genannt. Er habe vielmehr die Vermutung, dass dort die Angst bestehe, dass die
Lehrer der Realschule das Schulsystem zur Sekundarschule verlassen werden.
Das AM Heidbüchel stellt fest, dass die Gemeinde Kreuzau sich vor der Fertigung des
Schulentwicklungsplanes bereits mit dem Thema befasst habe. Die Stadt Nideggen habe sich
frühzeitig beteiligt, die anderen umliegenden Nachbarkommunen seien weiter herzlich eingeladen,
in den zu bildenden Schulverband Sekundarschule einzutreten. Aus seiner Sicht haben in den
letzten Wochen einige wenige Personen in Nideggen die Eltern gesteuert. Er frage sich, wer in der
Lage sei, Eltern so zu emotionalisieren und diese zu solcher Unsachlichkeit zu bewegen. Der
Ablauf der letzten Ratssitzung in Nideggen sei besorgniserregend gewesen. Gegen diese
Auswüchse müsse nunmehr etwas unternommen werden. Er sei im täglichen Austausch mit den
Fraktionsvorsitzenden in Nideggen und schlage ein Pressegespräch Anfang nächster Woche in
Nideggen vor.
Beschlussvorschlag:
Es wird eine Sekundarschule mit Standorten in Kreuzau und Nideggen (vertikale Lösung, Klassen
5 bis 10 an jedem Standort) zum Schuljahr 2012/2013 errichtet.
In den Jahrgängen 5 bis 10 wird integriert unterrichtet (leistungsbezogene Differenzierung). Der
Erwerb der allgemeinen Hochschulreife wird durch Kooperationsvereinbarungen mit dem
Gymnasium Kreuzau sowie an den Berufskollegs des Kreises Düren sichergestellt.
Im Gegenzug wird der Auflösung Hauptschule Kreuzau und der Realschule Kreuzau zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten um den Antrag auf
- 12 Errichtung einer Sekundarschule fristgerecht im Dezember 2011 bei der Bezirksregierung Köln
einzureichen.
Weiter wird die Verwaltung beauftragt, die Grundlagen für einen Schulverband Sekundarschule zu
schaffen. Dieser Schulverband soll offen sein, auch weitere Kommunen aufzunehmen.
Eine ausführliche Elterninformation ist unmittelbar nach entsprechender Entscheidung des Rates
an die Eltern der zukünftigen Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule, aber auch die der
auslaufenden Haupt- und Realschule, zu richten.
Sofern eine weitere Elternbefragung seitens der Bezirksregierung Köln gefordert wird, ist diese
kurzfristig durchzuführen.
Beratungsergebnis:
8.
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Anfragen
a) Das AM Meier fragt an, was gegen die Raserei von Autofahrern auf der Kelterstraße gemacht
werden könne. Die Polizei habe schon Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen. Herr
Schmühl erläutert, dass die Polizei alleine zuständig sei. Er werde diese bitten, intensiver zu
kontrollieren, insbesondere während der Kindergarten- und Schulzeit. Nach dem
Bauzeitenplan des Kreises Düren soll die Baumaßnahme auf der Maubacher Straße Ende
Oktober 2011 fertig gestellt sein. Er gehe davon aus, dass dieser Termin auch gehalten
werden könne.
b) Das AM Iven fragt an, wie die Gemeinde Kreuzau zur Übernahme von Schülerfahrkosten von
Zehntklässlern der Sekundarstufe II stehe. Es gebe ein aktuelles Urteil des
Verwaltungsgerichts Aachen, das die Stadt Düren verurteilt hat, an solche Schüler Fahrkosten
zu zahlen, obwohl diese in der Sekundarstufe II seien.
Nachrichtlich wird mitgeteilt, dass seit dem Schuljahr 2010/2011 die Jahrgangsstufe 10 an
Gymnasien zur Oberstufe (SEKII) gehört. Demgegenüber ist die Jahrgangsstufe 10 an der
Haupt- und Realschule nach wie vor der SEK I zuzuordnen. Daraus ergebe sich eine
unterschiedliche Behandlung nach der Schülerfahrkostenverordnung.
Der Städte- und Gemeindebund NRW hat mit Schreiben vom 22.09.2011 mitgeteilt, dass es
eine Änderung der Schülerfahrkostenverordnung zum Schuljahr 2011/2012 nicht geben
werde. Somit gelte für die Jahrgangsstufe 10 an Gymnasien auch für dieses Schuljahr die
Entfernungsgrenze von 5 km.
In dieser Angelegenheit gibt es verschiedene Rechtsprechungen. Während das
Verwaltungsgericht Aachen den Klagen auf Fahrkostenerstattung stattgegeben hat (noch nicht
rechtskräftig!), hat das Verwaltungsgericht Minden einen gleichlautenden Antrag abgelehnt.
Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes steht bisher aus. Insofern wird in der
Gemeinde Kreuzau nach der geltenden Schülerfahrkostenverordnung verfahren.
c) Das AM Heidbüchel fragt an, was es mit dem Abbruch des Getränkemarktes REWE auf sich
habe. Herr Schmühl erläutert, dass eine Verpflichtung zum Abbruch des Gebäudes bestehe.
Hinsichtlich des Grundstücks gebe es keine neuen Erkenntnisse.
B. Nichtöffentliche Sitzung