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Öffentliche Niederschrift (Hauptausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
170 kB
Erstellt
11.10.11, 18:42
Aktualisiert
11.10.11, 18:42

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 12. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 06.10.2011 Mitgliederzahl: 19 Vorsitzender: Bürgermeister Ramm, Walter Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Braks, Egbert 2. Breuer, Adolf 3. Burmester, Wolfgang 4. Eßer, Ingo 5. Heidbüchel, Rolf 6. Hohn, Astrid 7. Iven, Axel 8. Kaptain, Johannes 9. Lüttgen, Wolfgang 10. Meier, Helga 11. Dr. Meurer, Erik 12. Ramm, Walter 13. Schmitz, Hermann-Josef 14. Schnitzler, Josef 15. Schröder, Josef 16. Seel, Rolf, MdL 17. Stoffels, Manfred 18. Strohpagel, Birgit, vertritt Tesch, Michael b) von der Verwaltung: 1. GVD Stolz 2. GOVR Schmühl 3. Verw.Fachwirt Drewes-Janssen Es fehlen entschuldigt: 1. Tesch, Michael 2. Winter, Heinrich Kreuzau, den 06.10.2011 Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 20:10 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Bürgermeister Ramm fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Er fragt an, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Bürgermeister Ramm schlägt vor, TOP 3.3 von der Tagesordnung abzusetzen und in der nächsten Sitzungsrunde zu behandeln. Hiergegen bestehen keine Einwände. -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen 2. Mitgliedschaft in der KDVZ Rhein-Erft-Rur Vorlage: 47/2011 3. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus der 11. Sitzung des Bauausschusses vom 27.09.2011 und der 5. Sitzung des Umweltausschusses vom 14.09.2011, und zwar: 3.1 32. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Stockheim „Konversion des ehemaligen Munitionsdepots sowie Rücknahme einer noch dargestellten gewerblichen Fläche östlich der B 56“; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Verfahren gem. § 4 (1) BauGB (vorgezogene Behördenbeteiligung) und § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) b) Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 10/2010 1. Ergänzung 3.2 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 14, Ortsteil Stockheim, „Westlicher Ortsrand“; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Verfahren gem. § 4 (1) BauGB (vorgezogene Behördenbeteiligung) und § 3 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) b) Zustimmung zum überarbeiteten Bebauungsplanentwurf und Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 11/2010 1. Ergänzung 3.3 Antrag auf Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum Zwecke der Errichtung von Windenergieanlagen in den Ortsteilen Stockheim und Thum; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB zur 33. Änderung des FNP Vorlage: 39/2011 3.4 Bebauungsplan Nr. D 15, Ortsteil Drove, "Nordwestlicher Ortsrand"; hier: Festlegung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen Vorlage: 40/2011 4. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus der 5. Sitzung des Umweltausschusses vom 14.09.2011, und zwar: 4.1 Forstwirtschaftsplan 2011 mit Entwicklungskonzept für den Gemeindewald Kreuzau Vorlage: 10/2011 5. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus der 11. Sitzung des Bauausschusses vom 27.09.2011, und zwar: 5.1 Voranfrage der STAWAG Solar GmbH, Aachen, auf Errichtung von 3 Windenergieanlagen in der Gemarkung Thum; hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau gemäß § 36 Abs. 1 BauGB Vorlage: 41/2011 -35.2 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 25, Ortsteil Kreuzau, „Ortskern I“; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der erneuten Offenlage b) Satzungsbeschluss Vorlage: 85/2009 3. Ergänzung 5.3 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. D 15, Ortsteil Drove, "Nordwestlicher Ortsrand"; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage b) Satzungsbeschluss Vorlage: 38/2010 2. Ergänzung 5.4 Antrag der CDU-Fraktion zur Prüfung einer verbesserten Internetverbindung im Bereich Obermaubach und Schlagstein Vorlage: 42/2011 6. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus der 5. Sitzung des Sport- und Kulturausschusses vom 28.09.2011, und zwar: 6.1 Instandsetzung der Tennisanlage Obermaubach Vorlage: 37/2011 6.2 8. Kreuzauer Kulturtage 2012 Vorlage: 46/2011 7. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus der 10. Sitzung des Schulausschusses vom 29.09.2011, und zwar: 7.1 Antrag der Schulleiter des Schulzentrums der Gemeinde Kreuzau zur Einrichtung eines interkommunalen Arbeitskreises "Schulentwicklung im südlichen Teil des Kreises Düren" Vorlage: 33/2011 1. Ergänzung 7.2 Gründung einer Sekundarschule Kreuzau - Nideggen Vorlage: 38/2011 8. Anfragen B. Nichtöffentliche Sitzung 9. Mitteilungen 9.1 Grunderwerbsverhandlungen bezüglich des Grundstückes Gemarkung Kreuzau, Flur 20, Parzelle 86 (Bauerwartungslandfläche/Regenrückhaltebeckenfläche), gegenüber dem Baugebiet D 15, Ortsteil Drove; hier: Überarbeitetes Kaufangebot des Grundstückseigentümers 10. Beratung und Beschlussvorschlag in einer Grundstücksangelegenheit 10.1 Veräußerung der gemeindeeigenen Baugrundstücke im Baugebiet D 15, Ortsteil Drove; hier: a) Festsetzung des Kaufpreises b) Festsetzung eventueller Vergabekriterien Vorlage: 45/2011 11. Beratung und Beschlussvorschlag in einer Abgabenangelegenheit -411.1 Niederschlagung einer Forderung nach dem Bestattungsgesetz – NRW Vorlage: 36/2011 12. Anfragen -5A. Öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen Schriftliche Mitteilungen liegen nicht vor. Im Hinblick auf die Anfrage des AM Böcking in der Sitzung des Umweltausschusses zum Anhörungsverfahren Niederauer Mühle gibt Herr Schmühl bekannt, dass er gestern durch einen Bürger der Gemeinde Kreuzau erfahren habe, dass mit Datum vom 15.08.2011 die Bezirksregierung Köln die Genehmigung zum vorzeitigen Betrieb der PM3 unter gewissen Bedingungen erlaubt habe. Aus dem nunmehr vorliegenden Bescheid gehe hervor, dass aller Wahrscheinlichkeit nach die abschließende Genehmigung erteilt werde. Er missbillige die Verfahrensweise der Bezirksregierung Köln deutlich und teilt in diesem Zusammenhang mit, dass das Protokoll über die Anhörung vom 14.07.2011 bis heute nicht vorliege. 2. Mitgliedschaft in der KDVZ Rhein-Erft-Rur Vorlage: 47/2011 Beschlussvorschlag: Dem Verbleib der Gemeinde Kreuzau in der KDVZ wird zugestimmt, soweit keine weiteren Kommunen aus dem Kreis Düren aus der KDVZ austreten. Der Bürgermeister wird ermächtigt, diesen Beschluss in den Gremien der KDVZ und gegenüber seinen Kollegen und dem Landrat zu vertreten. Der Bürgermeister soll bei wichtigen Änderungen den Rat unverzüglich darüber informieren und nötigenfalls einen erneuten Beschluss herbei führen. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen 3. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus der 11. Sitzung des Bauausschusses vom 27.09.2011 und der 5. Sitzung des Umweltausschusses vom 14.09.2011, und zwar: 3.1 32. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Stockheim „Konversion des ehemaligen Munitionsdepots sowie Rücknahme einer noch dargestellten gewerblichen Fläche östlich der B 56“; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Verfahren gem. § 4 (1) BauGB (vorgezogene Behördenbeteiligung) und § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) b) Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 10/2010 1. Ergänzung Beschlussvorschlag: 1. Auf die Darstellung der Grundstücke Gemarkung Kreuzau, Flur 5 Nr. 16, Flur 8 Nr. 33, und Flur 8 Nr. 57, als Flächen für die Forstwirtschaft wird nicht verzichtet. Den betroffenen Eigentümern entsteht durch diese Darstellung weder ein finanzieller Verlust noch entsteht hierdurch für die jeweiligen Eigentümer eine Verpflichtung zur Durchführung einer Aufforstung. 2. Die Forderung des Herrn Ernst-Willi Stollenwerk, sämtliche Waldersatzmaßnahmen in Stockheim durchzuführen, wird zurückgewiesen, da das Waldersatzflächenkonzept im Rahmen der 8. Änderung des Regionalplanes mit den Fachbehörden abgestimmt worden ist. -6Dem Vorschlag, das Grundstück Gemarkung Stockheim, Flur 14, Nr. 133, ebenfalls als Fläche für die Forstwirtschaft darzustellen, wird entsprochen. Dieser Bereich wird in den Planentwurf aufgenommen. Das Grundstück gemäß Vorschlag Nr. 2 wird nicht in das Verfahren einbezogen, da der Landschaftsplan Kreuzau-Nideggen gegenteilige Festsetzungen trifft. Der Grundstücksbereich Nr. 3 wird ebenfalls nicht einbezogen, da bereits im Rahmen der 8. Änderung des Regionalplanes die Landwirtschaftskammer der Einbeziehung dieser Fläche nicht zugestimmt hat. 3. Das Grundstück Gemarkung Stockheim, Flur 11, Parzelle Nr. 74, ist nicht Gegenstand des Verfahrens. Eine Einbeziehung wird unter Hinweis auf § 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB abgelehnt. Ob und inwieweit zu einem späteren Zeitpunkt ein gesondertes Verfahren durchgeführt wird, bleibt abzuwarten. 4. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: 3.2 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 14, Ortsteil Stockheim, „Westlicher Ortsrand“; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Verfahren gem. § 4 (1) BauGB (vorgezogene Behördenbeteiligung) und § 3 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) b) Zustimmung zum überarbeiteten Bebauungsplanentwurf und Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 11/2010 1. Ergänzung Beschlussvorschlag: 1. Über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB eingegangenen und abwägungsrelevanten Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: 1.1. Die Anbindung des Baugebietes erfolgt mittels der Errichtung eines Kreisverkehrs in Höhe der Panzerstraße. 1.2 Der vorgesehene Spielplatz wird an einer zentraleren Stelle angelegt. 1.3 Der entlang des Plangebietes verlaufende Wirtschaftsweg, der an der Panzerstraße beginnt, bleibt erhalten bzw. wird am Rande des Plangebietes neu angelegt. 1.4 Für den durch das Plangebiet führenden Wanderweg wird innerhalb des Plangebietes kein Ersatz geschaffen, da adäquater Ersatz in unmittelbarer Nähe über die bisher vorhandene Zufahrt ins ehemalige Munitionsdepot vorhanden ist. 1.5 Dem Vorschlag zur Anlegung eines asphaltierten kombinierten Geh- und Radweges zwischen der Panzerstraße und der Marienstraße wird gefolgt. 1.6 Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem zuständigen Verkehrsträger über eine Verbesserung der ÖPNV-Anbindung an den Ortsteil Kreuzau zu verhandeln. 1.7 Das im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser wird der neu zu verlegenden Regenwasserkanalisation zugeführt und in Rückhaltebecken gesammelt und versickert. Auswirkungen auf bestehende Hangwasserprobleme der tiefer liegenden Ackerflächen entlang des Reitersweges sind durch das Plangebiet nicht zu erwarten. 1.8 Die Grundsatzentscheidung, an dieser Stelle ein neues Baugebiet zu entwickeln, wurde -7bereits durch Ratsbeschluss vom 17.05.2005 getroffen. 2. Die im Rahmen des Verfahrens gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend den Ausführungen in der Sitzungsvorlage berücksichtigt. 3. Dem überarbeiteten Bebauungsplanentwurf wird unter Berücksichtigung Sitzungsvorlage aufgeführten Änderungen gemäß Ziffer 1 - 6 zugestimmt. der in der 4. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: 3.3 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Antrag auf Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum Zwecke der Errichtung von Windenergieanlagen in den Ortsteilen Stockheim und Thum; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB zur 33. Änderung des FNP Vorlage: 39/2011 Der TOP wurde in die nächste Sitzungsrunde vertagt. 3.4 Bebauungsplan Nr. D 15, Ortsteil Drove, "Nordwestlicher Ortsrand"; hier: Festlegung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen Vorlage: 40/2011 Beschlussvorschlag: Das im Baugebiet D 15 entstandene Punktdefizit von 25.309 Punkten wird durch externe Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen. Auf dem Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 20, Parz. Nr. 10, wird eine Brachfläche in einer Größenordnung von 12.654 qm entwickelt. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen 4. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus der 5. Sitzung des Umweltausschusses vom 14.09.2011, und zwar: 4.1 Forstwirtschaftsplan 2011 mit Entwicklungskonzept für den Gemeindewald Kreuzau Vorlage: 10/2011 Beschlussvorschlag: a) Dem Forstwirtschaftsplan 2011 wird zugestimmt. b) Das Konzept zur zukünftigen Bewirtschaftung des Gemeindewaldes in der Gemeinde Kreuzau wird zur Kenntnis genommen. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen -85. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus der 11. Sitzung des Bauausschusses vom 27.09.2011, und zwar: 5.1 Voranfrage der STAWAG Solar GmbH, Aachen, auf Errichtung von 3 Windenergieanlagen in der Gemarkung Thum; hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau gemäß § 36 Abs. 1 BauGB Vorlage: 41/2011 AM Hohn teilt mit, dass ihre Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen werde, weil der derzeitige Flächennutzungsplan respektiert werde, solange er in Kraft sei. AM Heidbüchel fragt an, ob eine Klage der STAWAG Solar GmbH Aachen gegen einen ablehnenden Beschluss des Rates möglich sei. Herr Schmühl erläutert, dass er nicht an eine Klage der genannten Firma glaube, ein mögliches Klageverfahren würde erst in ca. 2 Jahren entschieden, bis dahin sei die Überarbeitung des Flächennutzungsplanes erfolgt. Das AM Eßer bringt in Erinnerung, dass der vorliegende Beschlussvorschlag nur baurechtlich zu prüfen sei. Er stellt heraus, dass die CDU-Fraktion nicht gegen die Errichtung von Windkraftanlagen sei. Bei der Beratung und Beschlussfassung zur Errichtung von Windkraftanlagen in Thum im letzten Jahr habe letztlich die Interessenlage der Bevölkerung überwogen. Die Überarbeitung des Flächennutzungsplanes werde zeigen, ob neue und/oder die bisherigen Flächen für Windkraftanlagen festgesetzt werden können. AM Hohn hofft, dass die CDU-Fraktion dann auch für die Errichtung der Windkraftanlagen stimmen werde, da dies energiepolitisch der richtige Weg sei. Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird versagt, da die von der Firma STAWAG Solar GmbH, Aachen, geplanten 3 Windenergieanlagen außerhalb der im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Kreuzau (8. Änderung) dargestellten Konzentrationszone liegen. Beratungsergebnis: 5.2 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 25, Ortsteil Kreuzau, „Ortskern I“; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der erneuten Offenlage b) Satzungsbeschluss Vorlage: 85/2009 3. Ergänzung Beschlussvorschlag: Der Bebauungsplan Nr. E 25, Ortsteil Kreuzau, „Ortskern I“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen -95.3 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. D 15, Ortsteil Drove, "Nordwestlicher Ortsrand"; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage b) Satzungsbeschluss Vorlage: 38/2010 2. Ergänzung Prof. Meurer merkt an, dass er über die Ausweisung der Brachfläche nicht glücklich sei und regt an, diese Fläche sinnvoll für die Bürger zu nutzen. Herr Schmühl führt aus, dass diese Ausgleichsfläche unter TOP 3.4 behandelt und beschlossen wurde. Letztlich sei die Ausweisung dieser Brachfläche für die Anlieger und die Gemeinde dauerhaft die billigste Lösung. Beschlussvorschlag: Der Bebauungsplan Nr. D 15, Ortsteil Drove, „Nordwestlicher Ortsrand“, wird gemäß § 10 BauGB als Satzung nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen. Beratungsergebnis: 5.4 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Antrag der CDU-Fraktion zur Prüfung einer verbesserten Internetverbindung im Bereich Obermaubach und Schlagstein Vorlage: 42/2011 Beschlussvorschlag: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren zur Beseitigung eines Versorgungsdefizites an Breitband-Internetzugängen in den Ortsteilen Bilstein, Bogheim, Obermaubach, Schlagstein und Untermaubach durchzuführen. 2. Nach Abschluss dieses Verfahrens sind die Fördermöglichkeiten abschließend zu klären. 3. Eine endgültige Entscheidung über die Realisierung von Maßnahmen wird getroffen, sobald die Höhe der finanziellen Beteiligung der Gemeinde Kreuzau feststeht. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen 6. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus der 5. Sitzung des Sport- und Kulturausschusses vom 28.09.2011, und zwar: 6.1 Instandsetzung der Tennisanlage Obermaubach Vorlage: 37/2011 Beschlussvorschlag: Dem TC Kreuzau Obermaubach wird aus Mitteln der Sportpauschale zur Sanierung der Tennisanlage in Obermaubach ein Zuschuss in Höhe von 2.380,90 € gewährt. Da der Schaden an der Anlage durch das Hochwasser am 05.06.2011 verursacht worden ist, konnte der Verein nicht im Vorfeld den erforderlichen Antrag stellen. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen - 10 - 6.2 8. Kreuzauer Kulturtage 2012 Vorlage: 46/2011 Das AM Eßer dankt dem Ausschussvorsitzenden des Sport- und Kulturausschusses für sein Engagement zur Durchführung der Kulturtage im Jahre 2012 und insbesondere zur Besetzung der Arbeitskreise. Aus seiner Sicht müsse nun für die Veranstaltungsreihe in den Vereinen auch über die Ratsmitglieder geworben werden, damit wiederum ein breites kulturelles Angebot Grundlage der Kulturtage 2012 werde. Für den Arbeitskreis „Schulen/Kindergärten/Theater/Kleinkunst“ incl. Jugendkulturtage schlägt er Herrn Dirk Gunkel als Vorsitzenden vor. Gegen den Vorschlag werden keine Einwände erhoben. Beschlussvorschlag: 1. Die 8. Kreuzauer Kulturtage werden in der Zeit 29.09.2012 bis 14.10.2012 stattfinden. Veranstaltungen im engen zeitlichen Zusammenhang (ca. eine Woche vor und eine Woche nach diesem Zeitraum) sind auch möglich, sofern dies erforderlich ist. 2. Haushaltsmittel werden für die Durchführung der Kulturtage nicht zur Verfügung gestellt. Die Ausgaben sind durch entsprechende Einnahmen aus Spenden und Sponsorengeldern zu decken. Honorare an Teilnehmer werden nicht gezahlt 3. Es werden folgende Arbeitskreise benannt: - Arbeitskreis „Musikalische Darbietungen“ Vorsitzende Frau Birgit Strohpagel Stellvertreter Herr Heinz Schäfer - Arbeitskreis „Ausstellungen einschl. Führungen, Wanderungen und Werksbesichtigungen“ Vorsitzender Herr Karl Hackstein Stellvertreter Herr Manfred Kempen - Arbeitskreis „Schulen/Kindergärten/Theater/Kleinkunst“ incl. Jugendkulturtage Vorsitzende/r Herr Dirk Gunkel Stellvertreterin Frau Dagmar Berens von Rautenfeld 4. Die Verwaltung soll gemeinsam mit den Arbeitskreisvorsitzenden die Termine für die Veranstaltungen anlässlich der 8. Kreuzauer Kulturtage festlegen. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen 7. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus der 10. Sitzung des Schulausschusses vom 29.09.2011, und zwar: 7.1 Antrag der Schulleiter des Schulzentrums der Gemeinde Kreuzau zur Einrichtung eines interkommunalen Arbeitskreises "Schulentwicklung im südlichen Teil des Kreises Düren" Vorlage: 33/2011 1. Ergänzung Beschlussvorschlag: Der Antrag der Schulleiter des Schulzentrums Kreuzau auf Einrichten eines Arbeitskreises wird grundsätzlich begrüßt. Da aber in der Zwischenzeit in Bezug auf die Weiterentwicklung des Schulsystems in Nordrhein-Westfalen weitreichende Änderungen eingetreten und bereits verschiedene Arbeitskreise gegründet wurden, an denen auch die Schulleiter beteiligt sind, wird der ursprünglich geplante Arbeitskreis, bestehend aus Vertretern aller Südkreiskommunen, nicht mehr als erforderlich angesehen. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen - 11 - 7.2 Gründung einer Sekundarschule Kreuzau - Nideggen Vorlage: 38/2011 BM Ramm bringt die Turbulenzen in der Berichterstattung in den örtlichen Medien in Erinnerung und bedankt sich bei den zuständigen sachkundigen Bürgern und Ratsmitgliedern der Gemeinde Kreuzau für ihr Engagement. Aus seiner Sicht sei die Einführung der Sekundarschule ein Projekt für die nächsten Jahrzehnte. Er weist den Vorwurf aus der Nideggener Elternschaft auf übereiltes Handeln im Hinblick auf den demographischen Wandel zurück. Die bisherigen Aktivitäten der Gemeinde Kreuzau zur Gründung einer Sekundarschule seien letztlich die logische Folge aus der bisherigen Entwicklung in der Schullandschaft. Die vom Landrat in Auftrag gegebene Schulentwicklungsplanung sei von den Fakten her eindeutig, demnach haben die bisher etablierten Haupt- und Realschulen keine Zukunft mehr. Auch habe eine Elternbefragung ein eindeutiges Votum für die damals in Rede stehende Gemeinschaftsschule ergeben, dieses Votum könne aus seiner Sicht auch auf die Sekundarschule übertragen werden. Es müsse klar sein, dass die Kinder, die heute die Haupt- und Realschule besuchen, auch ihren Abschluss an diesem Schulsystem machen können. BM Ramm appelliert in Richtung Nideggen, sich sachlich mit der Thematik auseinander zu setzen und dankt dem Rat der Stadt Nideggen für die bisher gute Zusammenarbeit. Er betont ausdrücklich, dass die Gemeinde Kreuzau zur Wahrung des Schulfriedens nach wie vor offen auch für andere Nachbarkommunen sei. AM Hohn fragt im Hinblick auf das in Rede stehende Bürgerbegehren an, was mit dem Ratsbeschluss passieren könne, wenn die entsprechenden Unterschriften eingeholt werden. BM Ramm erläutert, dass dies eine zeitliche Verzögerung zur Folge hätte. Er hoffe, dass das Bürgerbegehren nicht zustande kommen werde. AM Eßer stellt fest, dass in diesem Fall fraktionsübergreifend enger zusammen gearbeitet werde, dies treffe auch für die Fraktionen im Rat der Stadt Nideggen zu. Er erläutert zum Verfahren des Bürgerbegehrens, dass nach der geltenden Rechtsprechung bei einem eingebrachten Bürgerbegehren die Verwaltung gehalten sei, keine weiteren Fakten zu schaffen. Es sei wichtig, eine weitere Sachaufklärung zu betreiben. Er schlägt in diesem Zusammenhang vor, eine Elterninformation so schnell wie möglich an die Eltern der Grundschulkinder zu verteilen. Das AM Seel erläutert, dass er glücklich über den im Landtag NRW mit großer Mehrheit ausgehandelten Konsens zur Sekundarschule sei. Auch die Expertenanhörung im Landtag habe größtenteils positive Stellungnahmen zur Sekundarschule ergeben. Aus seiner Sicht werden die tatsächlichen Ablehnungsgründe von den Widerspruchsführern in Nideggen nicht genannt. Er habe vielmehr die Vermutung, dass dort die Angst bestehe, dass die Lehrer der Realschule das Schulsystem zur Sekundarschule verlassen werden. Das AM Heidbüchel stellt fest, dass die Gemeinde Kreuzau sich vor der Fertigung des Schulentwicklungsplanes bereits mit dem Thema befasst habe. Die Stadt Nideggen habe sich frühzeitig beteiligt, die anderen umliegenden Nachbarkommunen seien weiter herzlich eingeladen, in den zu bildenden Schulverband Sekundarschule einzutreten. Aus seiner Sicht haben in den letzten Wochen einige wenige Personen in Nideggen die Eltern gesteuert. Er frage sich, wer in der Lage sei, Eltern so zu emotionalisieren und diese zu solcher Unsachlichkeit zu bewegen. Der Ablauf der letzten Ratssitzung in Nideggen sei besorgniserregend gewesen. Gegen diese Auswüchse müsse nunmehr etwas unternommen werden. Er sei im täglichen Austausch mit den Fraktionsvorsitzenden in Nideggen und schlage ein Pressegespräch Anfang nächster Woche in Nideggen vor. Beschlussvorschlag: Es wird eine Sekundarschule mit Standorten in Kreuzau und Nideggen (vertikale Lösung, Klassen 5 bis 10 an jedem Standort) zum Schuljahr 2012/2013 errichtet. In den Jahrgängen 5 bis 10 wird integriert unterrichtet (leistungsbezogene Differenzierung). Der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife wird durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Gymnasium Kreuzau sowie an den Berufskollegs des Kreises Düren sichergestellt. Im Gegenzug wird der Auflösung Hauptschule Kreuzau und der Realschule Kreuzau zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten um den Antrag auf - 12 Errichtung einer Sekundarschule fristgerecht im Dezember 2011 bei der Bezirksregierung Köln einzureichen. Weiter wird die Verwaltung beauftragt, die Grundlagen für einen Schulverband Sekundarschule zu schaffen. Dieser Schulverband soll offen sein, auch weitere Kommunen aufzunehmen. Eine ausführliche Elterninformation ist unmittelbar nach entsprechender Entscheidung des Rates an die Eltern der zukünftigen Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule, aber auch die der auslaufenden Haupt- und Realschule, zu richten. Sofern eine weitere Elternbefragung seitens der Bezirksregierung Köln gefordert wird, ist diese kurzfristig durchzuführen. Beratungsergebnis: 8. Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Anfragen a) Das AM Meier fragt an, was gegen die Raserei von Autofahrern auf der Kelterstraße gemacht werden könne. Die Polizei habe schon Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen. Herr Schmühl erläutert, dass die Polizei alleine zuständig sei. Er werde diese bitten, intensiver zu kontrollieren, insbesondere während der Kindergarten- und Schulzeit. Nach dem Bauzeitenplan des Kreises Düren soll die Baumaßnahme auf der Maubacher Straße Ende Oktober 2011 fertig gestellt sein. Er gehe davon aus, dass dieser Termin auch gehalten werden könne. b) Das AM Iven fragt an, wie die Gemeinde Kreuzau zur Übernahme von Schülerfahrkosten von Zehntklässlern der Sekundarstufe II stehe. Es gebe ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen, das die Stadt Düren verurteilt hat, an solche Schüler Fahrkosten zu zahlen, obwohl diese in der Sekundarstufe II seien. Nachrichtlich wird mitgeteilt, dass seit dem Schuljahr 2010/2011 die Jahrgangsstufe 10 an Gymnasien zur Oberstufe (SEKII) gehört. Demgegenüber ist die Jahrgangsstufe 10 an der Haupt- und Realschule nach wie vor der SEK I zuzuordnen. Daraus ergebe sich eine unterschiedliche Behandlung nach der Schülerfahrkostenverordnung. Der Städte- und Gemeindebund NRW hat mit Schreiben vom 22.09.2011 mitgeteilt, dass es eine Änderung der Schülerfahrkostenverordnung zum Schuljahr 2011/2012 nicht geben werde. Somit gelte für die Jahrgangsstufe 10 an Gymnasien auch für dieses Schuljahr die Entfernungsgrenze von 5 km. In dieser Angelegenheit gibt es verschiedene Rechtsprechungen. Während das Verwaltungsgericht Aachen den Klagen auf Fahrkostenerstattung stattgegeben hat (noch nicht rechtskräftig!), hat das Verwaltungsgericht Minden einen gleichlautenden Antrag abgelehnt. Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes steht bisher aus. Insofern wird in der Gemeinde Kreuzau nach der geltenden Schülerfahrkostenverordnung verfahren. c) Das AM Heidbüchel fragt an, was es mit dem Abbruch des Getränkemarktes REWE auf sich habe. Herr Schmühl erläutert, dass eine Verpflichtung zum Abbruch des Gebäudes bestehe. Hinsichtlich des Grundstücks gebe es keine neuen Erkenntnisse. B. Nichtöffentliche Sitzung