Daten
Kommune
Bedburg
Größe
685 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
05.12.12, 18:04
Aktualisiert
05.12.12, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Haushaltskonsolidierungskonzept
der
Stadt Bedburg
für den Zeitraum 2013 bis 2023
Stand: 03.12.2012
Gliederung:
Seiten
A.
Allgemeiner Teil
I.
Rechtslage
3
II.
Ausgangslage
1. Analyse der Ergebnisrechnung im Zeitraum 2005 bis 2011
2. Analyse der Finanzrechnung im Zeitraum 2005 bis 2011
3. Analyse der Bilanz für den Zeitraum 2005 bis 2011
4
4-5
6-7
8-11
III.
Haushaltsanmeldungen 2013 und Kalkulationsgrundlagen
12-13
IV.
Beschreibung der Ursachen der entstandenen
Fehlentwicklung und der grundsätzlichen Änderung
der Strategie
14-22
V.
Fazit
23
B.
Besonderer Teil
I.
Ziel
24
II.
Maßnahmen aus der Analyse der Fehlentwicklung (noch nicht enthalten)
24
III.
Leitbild
25-30
IV.
Konsolidierungsmaßnahmen (noch nicht enthalten)
1) Vorschläge der Gemeindeprüfungsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen
2) Eigene Vorschläge
Anlagen
Anlage 1
zu B.I. „Ziel“
„Beispielrechnungen zur Zielerreichung“
Anlage 2
zu B.II. „Leitbild“
„Informationen zu Handlungsfeldern, den strategischen Zielen und den Kennzahlen des Leitbildes“
Anlage 3
zu B.II. „Leitbild“
„Auflistung der möglichen Maßnahmen vor dem Hintergrund der
Maßgaben des Leitbildes“
-2-
A. Allgemeiner Teil
I. Rechtslage
Gemäß § 76 GO NRW haben die nordrhein-westfälischen Kommunen zur Sicherung ihrer
dauerhaften Leistungsfähigkeit ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzustellen und darin den nächstmöglichen Zeitpunkt zu bestimmen, bis zu dem der Haushaltsausgleich wieder
hergestellt ist, wenn beispielsweise bei der Aufstellung des Haushalts in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren geplant ist, den in der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisenden Ansatz der allgemeinen Rücklage jeweils um mehr als ein Zwanzigstel zu verringern.
Das Haushaltssicherungskonzept dient dem Ziel, im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erreichen. Das HSK
bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Diese Genehmigung soll nur erteilt werden,
wenn aus dem HSK hervorgeht, dass spätestens im zehnten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahr der Haushaltsausgleich nach § 75 Abs. 2 GO wieder erreicht wird.
§ 5 Gemeindehaushaltsverordnung ergänzt, dass in einem HSK die Ausgangslage, die Ursachen der entstandenen Fehlentwicklung und deren vorgesehene Beseitigung zu beschreiben ist. Das HSK soll die schnellstmögliche Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs gewährleisten und darstellen, wie nach Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen der
Haushalt so gesteuert werden kann, dass er in Zukunft dauerhaft ausgeglichen sein wird.
Der Analyse der Ausgangslage gilt deshalb ein besonderer Schwerpunkt, um auch diejenigen Entscheidungsparameter herausarbeiten zu können, die tatsächlich geeignet sind, der
Fehlentwicklung entgegenzuwirken.
-3-
II. Ausgangslage
Die Ergebnisse der laufenden Verwaltungstätigkeit der Jahre 2005 bis 2010 – also vor der
Energiewende und vor den ersten Strukturänderungen des Gemeindefinanzierungsgesetz
(GFG) – summieren sich zu einem positiven Wert in Höhe von rd. 6 Mio. €.
Das Jahresergebnis in diesem Zeitraum (also einschl. des Finanzergebnisses) weist einen
negativen Wert in Höhe von 1,2 Mio. € auf, um den sich das Eigenkapital in den ersten sechs
NKF-Jahren minderte.
Mit dem Jahresabschluss 2011 verschlechtern sich die Ergebnisse der laufenden Verwaltungstätigkeit wie auch die Jahresergebnisse in einer Größenordnung, dass eine grundlegende finanzpolitische Umsteuerung notwendig erscheint!
1. Analyse der Ergebnisrechnung im Zeitraum 2005 bis 2011
01 Steuern u.ä. Abgaben
2005
2006
2007
2008
2009
2010
Ist
Ist
Ist
Ist
Ist
Ist
Mittelwert
2005-2010
2011
2012
Ist
Plan
13.887.604
25.312.325
21.447.779
20.109.893
20.824.608
27.826.924
21.568.189
19.640.092
20.818.000
7.364.536
9.823.209
10.781.255
5.100.631
11.011.599
10.998.107
9.179.890
12.310.180
7.682.225
61.472
3.552
163.611
113.212
694
0
57.090
975.605
38.000
7.346.071
7.182.681
6.835.464
7.729.527
7.523.752
7.149.229
7.294.454
7.267.303
7.608.084
05 + Privatrechtliche
Leistungsentgelte
700.968
545.887
559.695
532.845
637.422
716.116
615.489
831.677
1.024.816
06 + Kostenerstattungen und
Kostenumlagen
768.891
577.964
439.212
961.774
566.926
1.748.094
843.810
1.433.244
1.245.350
1.884.396
5.506.272
3.379.495
3.906.072
2.366.610
5.495.622
3.756.411
3.020.773
1.733.148
59.436
51.340
4.396
19.195
34.331
0
02 + Zuwendungen und
allgemeine Umlagen
03 + Sonst. Transfererträge
04 + Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte
07 + Sonstige ordentliche
Erträge
08 + Aktivierte
Eigenleistungen
10 = Ordentliche Erträge
32.013.939
49.011.325
43.657.851
38.458.351
42.931.611
53.934.091
43.334.528
45.513.206
40.149.623
11 - Personalaufwendungen
-6.893.808
-7.048.367
-6.562.123
-7.543.696
-7.210.170
-7.806.402
-7.177.428
-9.500.662
-8.613.700
-608.182
-454.357
-755.624
-180.831
-746.931
-669.057
-569.164
-1.251.135
-679.000
13 - Aufwendungen für
Sach-/Dienstleistungen
-5.563.950
-6.832.777
-6.066.213
-5.900.638
-6.769.523
-6.729.375
-6.310.413
-6.905.728
-6.596.262
14 - Bilanzielle
Abschreibungen
-3.507.808
-3.651.447
-3.964.623
-4.015.361
-4.144.834
-4.587.671
-3.978.624
-5.841.434
-4.879.447
-18.751.174
-20.294.569
-19.737.782
-20.648.492
-21.002.854
-22.240.941
-20.445.969
-21.662.820
-22.129.931
-2.105.960
-3.776.256
-4.126.995
-3.836.507
-5.083.382
-4.194.958
-3.854.010
-4.368.483
-6.107.234
-37.430.883
-42.057.773
-41.213.361
-42.125.526
-44.957.693
-46.228.404
-42.335.607
-49.530.262
-49.005.574
-5.416.945
6.953.552
2.444.490
-3.667.175
-2.026.083
7.705.687
998.921
-4.017.056
-8.855.951
81.058
153.590
201.424
123.802
136.806
191.131
147.969
273.604
158.500
20 - Zinsen und sonstige
Finanzaufwendungen
-720.060
-1.002.443
-1.340.446
-1.430.547
-1.566.675
-2.044.252
-1.350.737
-2.594.826
-2.605.182
21 = Finanzergebnis
(=Zeilen 19 und 20)
-639.002
-848.853
-1.139.022
-1.306.746
-1.429.870
-1.853.121
-1.202.769
-2.321.223
-2.446.682
22 =Ordentliches
Jahresergebnis
(=Zeilen 18 und 21)
-6.055.947
6.104.699
1.305.468
-4.973.920
-3.455.952
5.852.566
-203.848
-6.338.279
-11.302.633
23 + Außerordentliche
Erträge
1.295.114
0
24 - Außerordentliche
Aufwendungen
-2.345.215
0
25 = Außerordentliches
Ergebnis
(=Zeilen 23 und 24)
-1.050.101
0
-7.388.380
-11.302.633
12 - Versorgungsaufwendungen
15 - Transferaufwendungen
16 - Sonstige ordentliche
Aufwendungen
17 = Ordentliche
Aufwendungen
18 = Ergebnis d. laufenden
Verwaltungstätigkeit
(=Zeilen 10 und 17)
19 + Finanzerträge
26 = Jahresergebnis
(=Zeilen 22 und 25)
-6.055.947
6.104.699
1.305.468
-4.973.920
-4-
-3.455.952
5.852.566
-203.848
Durchschnittlich schlossen die Jahre 2005 – 2010 mit einem negativen Jahresergebnis von
rd. 204 T€ ab. Die durchschnittlichen Gesamterträge (rd. 43,5 Mio. €; in Tabelle in grüner
Schrift) waren in diesem Zeitraum fast genauso hoch wie die durchschnittlichen Gesamtaufwendungen (rd. 43,7 Mio. €; in Tabelle in roter Schrift).
Seit 2011 hat die Stadt Bedburg die Aufgaben der Bauaufsicht und des Jugendamtes vom
Rhein-Erft-Kreis übernommen. Alleine hierdurch ergeben sich deutliche Verschiebungen
bzw. Ertrags- und Aufwandsveränderungen. Weiterhin wirken die sich ab dem Jahr 2011
verschlechternden Rahmenbedingungen (siehe Erläuterungen unter Punkt IV.4) aus.
Im Jahre 2011 stiegen die Aufwendungen um rd. 3,3 Mio. gegenüber dem Vorjahr und um
7,2 Mio. € gegenüber dem o.g. Durchschnittswert. Hier sind mehrere Faktoren als Ursache
zu nennen:
Anstieg der Personal- und Versorgungsaufwendungen aufgrund von
o Einstellungen (Jugendamt, Bauaufsicht)
o Beförderungen, Höhergruppierungen
o Finanzmathematisches Gutachten zur Rückstellungsberechnung
Anstieg der Transferaufwendungen (unter Berücksichtigung der außerordentlichen
Aufwendungen)
o Transferaufwendungen des Jugendamtes (allerdings ist auch ein Anstieg bei
den Erträgen zu verzeichnen)
Anstieg der bilanziellen Abschreibungen
o Überwiegend bedingt durch „Einmaleffekt“ bei der Erneuerung der Straßenbeleuchtung, die als Festwert bewertet ist und im Jahr der Anschaffung auch als
Abschreibung verbucht wird (allerdings 100%iger Ertrag bei den Zuweisungen
aus dem Konjunkturpaket)
Die Erträge stiegen im Jahr 2011 gegenüber dem Durchschnittswert (2005 bis 2010) um rd.
3,9 Mio. €. Dies resultiert insbesondere aus den Zuweisungen und Kostenerstattungen im
Bereich des Jugendamtes (z.B. Kindertagesstätten).
-5-
2. Analyse der Finanzrechnung im Zeitraum 2005 bis 2011
Nachstehend sind die einzelnen Salden der Finanzrechnung seit 2005 dargestellt:
a) Ursprungsbestand liquide Mittel (01.01.2005)
b) Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
c) Saldo aus Investiver Tätigkeit
d) Tilgungen von Investitionskrediten
e) Fremde Finanzmittel
2005
2006
2007
2008
2009
2010
kumuliert
2005-2010
2011
Plan
2012
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
5.178
5.178
3.841
-8.367
-158
4.510
391
884
-3.245
-976
-4.686
-1.418
-9.050
-19
-1.937
-931
-1.022
-1.225
-1.245
-1.204
-1.522
-7.149
-1.665
-1.931
310
74
-425
481
25
2
467
289
-9.329
2.000
-2.000
-6.056
6.105
6.000
5.000
2.000
13.000
-4.973
-3.456
5.853
-1.222
h) Veränderung der liquiden Mitte (einschl. Kreditneuaufnahmen)
Nachrichtlich: Saldo der Ergebnisrechnung
-8.209
7.363
f) Veränderung der liquiden Mitte (ohne Kreditneuaufnahmen)
g) Kreditaufnahmen/-ablösungen (-):
1.225 -3.627
-5.964
-12.077
3.000
1.937
-6.584
-11.303
3.671
1.305
10.140
Der Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit orientiert sich stark an den Salden der Ergebnisrechnung. Die Schwankungen sind deutlich erkennbar. Kumuliert weist der Saldo aus
der laufenden Verwaltungstätigkeit im Cash-Flow für den Zeitraum 2005 bis 2010 einen positiven Betrag in Höhe von 1,2 Mio. € aus (s. fettgedruckte Position in Zeile b).
Bezieht man allerdings das Jahr 2011 (Einzelsaldo: -3.627 TEUR) mit ein, so ergibt sich
schon ein negativer Saldo in Höhe von 2,4 Mio. €. Das Haushaltsjahr 2012 wird voraussichtlich alleine mit einem negativen Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von rd. 8,2
Mio. € abschließen. Dieser neue Trend setzt sich in der Finanzplanung fort.
Aus der laufenden Verwaltungstätigkeit sollte allerdings zumindest die jährliche Tilgungsleistung erwirtschaftet werden. Schon in den Jahren 2005 bis 2010 ergab sich ein negativer Saldo aus dem Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit und der Tilgung von Investitionskrediten in Höhe von 5,9 Mio. €. Insoweit reichte der positive Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit bis einschließlich 2010 (s.o.) schon nicht aus, um die vertraglich vereinbarten Tilgungen der bestehenden Kredite leisten zu können. Die bilanzierten Verbindlichkeiten
wurden innerhalb der Bilanz teilweise von den Investitionskrediten zu den Kassenkrediten
verschoben. Hierauf hat schon die BDO als Jahresabschlussprüfer in den Berichten 2009
vom 19.01.2011 und 2010 vom 26.09.2011 hingewiesen:
2009
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten übersteigen die flüssigen Mittel um TEUR 9.367. Diese
Darstellung zeigt, dass nicht ausreichend Liquidität vorhanden ist, um die im folgenden
Haushaltsjahr fälligen Verbindlichkeiten zu begleichen.
2010
Aufgrund des negativen Liquiditätsergebnisses aus der laufenden Verwaltungstätigkeit, ist
die Stadt Bedburg nicht in der Lage die planmäßigen Tilgungen aus der normalen Verwaltungstätigkeit zu decken. Tilgungen können somit nur durch die Aufnahme von Darlehen
bzw. Kassenkrediten geleistet werden. Nach diesen Planzahlen beträgt die freie Liquidität für
den Zeitraum 2010 bis 2013 -26.256 T€, so dass zu erwarten ist, dass der Stand der Kassenkredite aufgrund der fehlenden Liquidität in den Folgejahren ansteigen wird.
-6-
Die nachstehende Tabelle verdeutlicht, wie die getätigten Investitionen (ohne PPP-Modelle)
seit 2005 finanziert wurden.
Einzahlungen aus Zuwendungen
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
kumuliert
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
1.264
1.285
1.972
1.731
1.066
1.864
3.370
12.552
Einzahlungen aus der Veräußerung von
Sachanlagen
896
267
167
217
167
329
677
2.720
Einzahlungen aus Beiträgen
146
267
12
126
7
58
388
1.004
Sonstige Einzahlungen
77
21
45
29
0
1
173
Summe Einzahlungen
2.383
1.840
2.196
2.103
1.240
2.251
4.436
16.449
62
29
2.862
993
2.022
124
463
6.555
1.528
549
1.945
903
2.074
2.936
2.940
12.875
393
371
633
758
1.818
573
662
5.208
0
7
0
403
11
35
392
848
Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
Auszahlungen für Baumaßnahmen
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen
Auszahlungen für aktivierbare Zuwendungen
Sonstige Auszahlungen
9
0
0
22
0
0
0
31
Summe Auszahlungen
1.992
956
5.440
3.079
5.925
3.668
4.457
25.517
391
884
-3.244
-976
-4.685
-1.417
-21
-9.068
Saldo = Kreditermächtigung
Der Saldo aus investiver Tätigkeit deckt sich fast zu 100% mit den aufgenommenen Investitionskrediten (9 Mio. €). Das Investitionsvolumen in Höhe von rd. 25,5 Mio. € wurde somit
lediglich zu rd. 35% kreditfinanziert und zu rd. 65% eigenfinanziert.
-7-
3. Analyse der Bilanz für den Zeitraum 2005 bis 2011
Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der Bilanzpositionen im Zeitraum vom
01.01.2005 (Einführung NKF) bis zum 31.12.2011 auf einer hohen Aggregationsstufe:
01.01.2005
31.12.2010
Differenz
2005-2010
31.12.2011
Differenz
2005-2011
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
Anlagevermögen
200.629
228.966
28.337
224.936
24.307
Umlaufvermögen
6.837
11.488
4.651
10.510
3.673
151
793
642
996
845
207.617
241.247
33.630
236.442
28.825
Eigenkapital
91.566
90.343
-1.223
82.955
-8.611
Sonderposten
68.480
66.679
-1.801
66.388
-2.092
Rückstellungen
25.424
15.796
-9.628
17.527
-7.897
Verbindlichkeiten investiv
17.642
49.678
32.036
50.973
33.331
0
7000
7.000
7.000
7.000
714
7092
6.378
6.807
6.093
3.791
4.659
868
4.792
1.001
207.617
241.247
33.630
236.442
28.825
ARAP
Bilanzsumme Aktiva
Kassenkredite
Sonst. Verbindlichkeiten
PRAP
Bilanzsumme Passiva
a) Entwicklung des Anlagevermögens
An dem Bilanzauszug ist ablesbar, dass sich
die Bilanzsumme erhöht hat und
hauptsächlich der Zuwachs beim Anlagevermögen zu finden ist.
Trotz vorgenommener Abschreibungen und Vermögensveräußerungen (Baugrundstücke
etc.) konnte zusätzliches Vermögens geschaffen bzw. angeschafft oder gebildet werden. Bei
der Anschaffung zusätzlicher Vermögensgegenstände sind beispielhaft folgende Objekte zu
nennen:
•
Hauptschule (PPP-Modell)
•
Aktivierbare Erneuerungen am Schulzentrum
•
•
Monte Mare
Gebäude Lindenstraße 4
8,95 Mio. € (ND 80 Jahre)
0,29 Mio. € (ND 50 Jahre)
0,30 Mio. € (ND 50 Jahre)
0,18 Mio. € (ND 20 Jahre)
0,08 Mio. € (ND 43 Jahre)
17,50 Mio. € (ND 40 Jahre)
2,35 Mio. € (ND 50 Jahre)
Ein Vermögensverzehr ist somit in Bedburg insgesamt selbst einschließlich des Jahres 2011
nicht erfolgt. Dies ist am Anstieg des Anlagevermögens ablesbar. Mit einem Anstieg des Anlagevermögens ist i.d.R. aber auch eine Erhöhung der zu erwirtschaftenden Abschreibungen
in der Zukunft verbunden.
-8-
b) Entwicklung des Umlaufvermögens (Aktivseite der Bilanz) und der damit in Zusammenhang stehenden sonstigen Verbindlichkeiten (Passivseite der Bilanz)
Die Entwicklung des Umlaufvermögens wird bestimmt durch Forderungen, liquide Mittel sowie zum Verkauf anstehende Grundstücke. Ein Grund für den Anstieg ist in der erstmaligen
Umgliederung von Baugrundstücken in Höhe von rd. 1,6 Mio. € in 2011 zu sehen.
Forderungen aus dem Bereich der Kindergärten, der Sozialhilfeleistung und sonstigen durchlaufenden Geldern in einer Gesamtsumme von rd. 4,8 Mio. € sind im Zusammenhang mit
bestehenden sonstigen Verbindlichkeiten zu sehen, d.h. diese Posten sind parallel auf beiden Seiten der Bilanz zu finden.
Hinweise auf eine Fehlentwicklung sind nicht erkennbar.
c) Entwicklung des Eigenkapitals
Das Eigenkapital ergab sich zum 01.01.2005 aus dem Saldo der Aktivseite der Bilanz und
der übrigen Passivposten der Bilanz. Alle seitdem vorgenommenen Veränderungen des Eigenkapitals erfolgten ausschließlich aus der Ergebnisrechnung.
2005
Ergebnis
kumuliert
2005- 2010
2006
2007
2008
2009
-6.056 T€
6.105 T€
1.305 T€
- 4.973 T€
-3.456 T€
5.853 T€
43,09%
43,49%
43,01%
41,14%
37,43%
37,45%
EK-Quote
2010
-1.222 T€
2011
2012
(Plan)
-7.389 T€
-11.303 T€
35,08%
Während der Eigenkapitalverzehr bis 2010 einschließlich „nur“ 1,22 Mio. € betrug, beträgt er
in 2011 alleine 7,39 Mio. €. Dieser Trend verstärkt sich noch im Haushaltsjahr 2012 (planerisches Defizit: 11,3 Mio. €). Damit ist eine negative Trendwende ab dem Jahresergebnis
2011 klar erkennbar.
d) Entwicklung der Rückstellungen
Veränderungen der Bilanzwerte in T€ der Eröffnungsbilanz
im Vergleich zur Bilanz am 31.12.2010
40.000
33.630
32.036
35.000
28.337
30.000
5.340
25.000
20.000
15.000
10.000
7.000
6.377
4.651
5.000
26.696
0
-4.288
-1.223
-5.000
-5.340
-10.000
9.628
ei
te
n
ite
So
n
st
ig
e
V
er
bi
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Ka
ss
e
nk
lic
hk
re
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m
ög
An
la
g
ev
er
m
m
Bi
la
nz
su
ög
e
en
m
e
-15.000
-9-
Für die Sanierung des Schulzentrums, also zum Abbau des Instandhaltungsstaus, wurden
in der Eröffnungsbilanz Rückstellungen gebildet. In Höhe von 5,34 Mio. € (siehe Pfeil in der
Grafik) wurden diese im Rahmen des PPP-Modells bis zum Jahre 2006 in Anspruch genommen. Diese Sanierungsmaßnahmen wurden im Rahmen des PPP-Modells „kreditiert“.
Hätte die Stadt Bedburg die Gebäudesanierung in Eigenregie vorgenommen, hätte bei bekannter Finanzlage ebenfalls eine Kreditfinanzierung vorgenommen werden müssen (über
kurzfristige Liquiditätskredite).
Durch die Umsetzung dieser Sanierungsmaßnahmen wurde der bilanzielle Wert des Schulzentrums erhalten. Wäre dies nicht erfolgt, hätte eine Abwertung in der Eröffnungsbilanz
oder eine außerplanmäßige Abschreibung, also eine Vermögensreduzierung, vorgenommen
werden müssen.
Entwicklung der Rückstellungen in T€
10.000
9.000
8.000
7.000
6.000
5.000
4.000
3.000
2.000
1.000
0
Pensions. und
Beihilferückstellungen für
Versorgungsempfänger
Pensions. und
Beihilferückstellungen für aktive
Beamte
01.01.2005
Instandhaltungsrückstellungen
31.12.2010
Sonstige Rückstellungen
31.12.2011
Wie dargestellt sind zwischenzeitlich die Instandhaltungsrückstellungen (überwiegend noch
vorzunehmende Kanalsanierungen aufgrund der Kanalbefahrungen) nahezu abgebaut. Die
Sonstigen Rückstellungen sind beispielsweise zu rd. 50% durch Rückstellungen für nicht
genommenen Urlaub bzw. durch Zeitguthaben der Bediensteten bestimmt. Ein Risiko für
den Haushalt ist aus diesen Rückstellungen nicht zu erwarten.
Wie in den Haushaltsplänen seit 2011 regelmäßig im Vorbericht erwähnt, besteht in der Zukunft ein erhebliches Liquiditätsrisiko hinsichtlich steigender Pensions- und Beihilfeleistungen für Versorgungsempfänger.
e) Entwicklung des Fremdkapitals und der sonstigen Verbindlichkeiten
Die „investiven“ Verbindlichkeiten beinhalten sowohl die klassischen Investitionskredite als
auch die kreditähnlichen Rechtsgeschäfte (PPP-Modelle).
Der Vergleich der Pro-Kopf-Verschuldung (einschl. der Verbindlichkeiten aus PPP-Modellen)
zeigt, dass Bedburg mit 2.016 € je Einwohner im interkommunalen Vergleich noch leicht unter dem Landesdurchschnitt (2.051 €) liegt. Bezieht man die Kassenkredite mit ein, liegt
Bedburg mit einem Betrag von 2.296 € je Einwohner deutlich unter dem durchschnittlichen
Landeswert (3.183 €).
Im Betrachtungszeitraum waren Kreditneuaufnahmen in Höhe von insgesamt 16 Mio. €, die
über die Finanzrechnung der Stadt verbucht wurden, notwendig. Die kreditähnlichen
Rechtsgeschäfte verlängern die Bilanz bzw. erhöhen die Bilanzsumme sowohl auf der
Aktiv- als auch auf der Passivseite, da weder die Anschaffung- bzw. Herstellungskosten noch die Kreditaufnahmen den Cashflow der Stadt direkt beeinflussten.
- 10 -
Die über die Finanzrechnung verbuchten Kreditaufnahmen verteilen sich auf
•
•
Investitionskredite in Höhe von 9 Mio. € und
Kassenkredite in Höhe von 7 Mio. €.
Die in der Tabelle auf Seite 8 unter sonst. Verbindlichkeiten zusammengefassten Werte gliedern sich in Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten aus Transferleistungen (z.B. in 2010 durch die aufgrund des hohen Gewerbesteueraufkommens im
Januar 2011 zu zahlenden Gewerbesteuerumlage, Sozialhilfe, Bereich Kindertagesstätten)
und in „Sonstige Verbindlichkeiten“ (z.B. Verbindlichkeiten aus Überzahlungen, Verbindlichkeiten gegenüber Bediensteten, durchlaufende Posten), die sich überwiegend aus Jahresabschlussbuchungen ergeben. Wie unter b) bereits erwähnt sind diese Verbindlichkeiten im
Zusammenhang mit Positionen im Umlaufvermögen zu sehen.
- 11 -
III. Haushaltsansmeldungen 2013 und Kalkulationsgrundlagen
Die unter Berücksichtigung der derzeit bekannten Daten vorgenommenen Kalkulationen der
Organisationseinheiten der Stadtverwaltung führen zu folgenden Fehlbedarfen des für den
Haushaltsausgleich maßgeblichen Ergebnisplans im mittelfristigen Zeitraum:
2013
2014
2015
2016
8,8 Mio. €
7,9 Mio. €
7,5 Mio. €
7,1 Mio. €
Die voraussichtliche Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage läge somit deutlich über
den zulässigen 5% in zwei aufeinanderfolgenden Jahren.
Nachstehende Tabelle erläutert am Beispiel des Planjahres 2013 die wesentlichen Unterschiede des planerischen Ergebnisses (aktuelle Planung 2013 gegenüber der Planung 2013
im Haushaltsplan 2012) in tabellarischer Form:
in EUR
Defizit 2013 lt. Planung 2013
8.100.000
Defizit 2013 lt. Planung 2012
885.000
Differenz
Erläuterung
7.215.000
Darstellung der wesentlichen Änderungen
-
970.000
-
250.000
Grundsteueraufkommen
-
650.000
geringere
Schlüsselzuweisungen
-
1.600.000
Erhöhung der
Transferaufwendungen
-
1.000.000
Insbesondere im Bereich des ASD und bei Leistungen für Asylbewerber
Grundstücksvermarktungen
-
1.700.000
Vermarktung Tennishallengelände (vollständig)
-
350.000
-
200.000
-
100.000
-
420.000
-
7.240.000
Gewerbesteueraufkommen
Personal- und
Versorgungsaufwand
Summe der Änderungen
Der Wegfall der Vorauszahlungen des Hauptsteuerzahlers
vorläufig geplante Beibehaltung des Hebesatzes von 475 v.H. (geplant
waren 500 v.H.)
Aufgrund der vorläufig geplanten Beibehaltung der Hebesätze von 475 v.H.
bei der Grundsteuer B und von 300 v.H. bei der Grundsteuer A (geplant
waren 400 v.H. bei der Grundsteuer A und 550 v.H. bei der Grundsteuer B)
Sowohl die landesweiten als auch die städtischen Parameter entwickelten
sich nicht so wie bei der Haushaltplanung 2012 angenommen. In Summe
macht dies den hohen Minderertrag aus.
Tarifabschluss tariflich Beschäftige 2012 (Wirkung 2012/2013), geschätzter
Wert hinsichtlich der anstehenden Tarifverhandlungen der Landesangestellten und damit auch der Beamten
In 2013 nicht berücksichtigte - im HHP 2012 enthaltene - Wiederbesetzungssperren
Zu erwartender erhöhter Versorgungsaufwand (Pensions- und Beihilferückstellungen) bei Beamten
Sonstiges
(unberücksichtigte „altersbedingte“ Stufenaufstiege, zusätzliche [befristete]
Stellen, Erhöhung Beitrag Versorgungskasse, sonstige Korrekturen)
- 12 -
Die Planungen erfolgten unter folgenden Prämissen:
Realsteuerhebesätze (auf dem Stand HHJ 2012)
o Grundsteuer A
300 v.H.
o Grundsteuer B
475 v.H.
o Gewerbesteuer
475 v.H.
Personalaufwand
o Überstundenvergütungen sind entsprechend der Vorjahre in den Personalaufwendungen enthalten
o Planmäßige zukünftige Entgelt- bzw. Altersstufenerhöhungen sind noch nicht
berücksichtigt (werden derzeit ermittelt)
o Auswirkungen von zukünftigen Beförderungen/Höhergruppierungen wurden
nicht berücksichtigt
o Für alle derzeit besetzten bzw. im Stellenplan enthaltenen Stellen wurden
Personalaufwendungen für den gesamten Planungszeitraum berechnet.
Rathausfrage
o Der Status quo wurde in der Kalkulation abgebildet
o Weder Bau- noch Betriebskosten für eine zentrale Lösung wurden berücksichtigt
o Beseitigung des „Sanierungsstaus“ bzw. Durchführung notwendiger Modernisierungsmaßnahmen der drei Rathausstandorte sind ebenfalls nicht berücksichtigt
Folgende eventuell zu vermarktenden Flächen wurden nicht berücksichtigt:
o „Dreiecksfläche“ hinter/neben der Multihalle
o Vermarktung der Fläche Tennisplätze Kaster
o Vermarktung „Kasterer Acker“
o Sportplatz Lipp
o Parkplatz Tennishalle
o Ehemalige Erweiterungsfläche am Friedhof Bedburg-West
Folgende Flächenvermarktungen wurden berücksichtigt:
o Baugebiet Kolpingstraße
o Gelände Alte Schule Kirchtroisdorf
o Restflächen
Prümer Straße
An der Wildhecke
Gommershovener Weg
Änderungen der „Schullandschaft“ wurden nicht berücksichtigt
Stilllegungen weiterer Sportanlagen wurden nicht berücksichtigt
Aufwendungen für Bewirtschaftung der alten Schule Lipp ist bis 2016 berücksichtigt
Änderungen der Friedhofslandschaft wurden nicht berücksichtigt
Maßnahmen zum Neu- oder Umbau sowie Reparaturmaßnahmen an Gemeindestraßen wurden nicht berücksichtigt
Erträge bzw. notwendige Investitionskosten/Kredite für die Beteiligung am „Windpark“
bzw. der evtl. Gründung einer Netzgesellschaft sind nicht berücksichtigt
Die Höhe der Kreisumlage resultiert aus der Mitteilung des Rhein-Erft-Kreises vom
16.10.2012
Aufgrund steigender Fallzahlen wurde eine Erhöhung der Ansätze der Transferaufwendungen im ASD berücksichtigt.
- 13 -
IV. Ursachen der entstandenen Fehlentwicklung
Für die „Fehlentwicklung“ des städtischen Haushaltes ist natürlich eine Vielzahl von Ursachen verantwortlich, die allerdings nur teilweise auf stadteigene Entscheidungen zurückzuführen sind.
1. Hauptursache für die schlechte Haushaltslage sind die seit 2011 erheblich veränderten Rahmenbedingungen und nunmehr auch bezifferbaren Auswirkungen im kommunalen Finanzausgleich bei Kommunen kleinerer und mittlerer Größe.
Hierzu hat der Städte- und Gemeindebund in seiner Zeitschrift „Städte- und Gemeinderat“ (Ausgabe 09/2012) ausgeführt:
„Mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 wurde eine Grunddatenanpassung
durchgeführt, die zu erheblichen Verwerfungen bei den Schlüsselzuweisungen geführt hat. Insbesondere die stärkere Gewichtung des Soziallastenansatzes und das
alleinige Abstellen auf den Parameter „Anzahl der SGB II-Bedarfsgemeinschaften“
hat dazu geführt, dass vor allem Städte mit einer großen Zahl von Bedarfsgemeinschaften mehr Schlüsselzuweisungen als in den Vorjahren bekommen haben. Hingegen haben viele kleine Kommunen im ländlichen Raum mit niedriger Arbeitslosenquote deutlich an Schlüsselzuweisungen eingebüßt.
Die Bevorzugung der großen kreisfreien Städte in mehreren zentralen Entscheidungsfeldern des Finanzausgleichs – vor allem bei der Einwohnerveredelung und
beim Festhalten an einheitlichen fiktiven Realsteuerhebesätzen – führt zu einer
schwindenden Akzeptanz des Finanzausgleichssystems in der kommunalen Familie.“
Die GPA stellt hierzu fest, dass die Stadt Bedburg vom kommunalen Finanzausgleich
abhängig ist. Eine von der konjunkturellen Entwicklung negativ beeinflusste Verbundmasse des Finanzausgleichs stellt ein Risiko für den städtischen Haushalt dar
(Seite 41 GPA-Bericht Finanzen). Die GPA hätte allerdings ergänzen sollen, dass
auch die Änderung der Struktur des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) ein erhebliches Risiko für den städtischen Haushalt darstellt.
Am 28.09.2012 hatten die kommunalen Spitzenverbände sowie Herr Prof. Dr. Ingolf
Deubel im Ausschuss für Kommunalpolitik des Landes die Gelegenheit der Stellungnahme zum noch zu beschließenden Gemeindefinanzierungsgesetzes 2012.
Hier wurden zum wiederholten Male die Schwächen und Ungerechtigkeiten insbesondere vom Vertreter des Städte- und Gemeindebundes und Herrn Prof. Deubel
aber auch vom Vertreter des Landkreistages dargelegt. Der Schwerpunkt der Stellungnahme des NWSTGB wird dabei auf die fehlende interkommunale Verteilungsgerechtigkeit im kommunalen Finanzausgleich gelegt.
Nachstehende Grafik verdeutlicht die Fehlentwicklung:
Vergleich der Schlüsselzuweisungen in € je Einwohner
500 €
450 €
473,42
400 €
350 €
317,72
300 €
271,55
280,93
250 €
200 €
150 €
100 €
50 €
0€
Kreisfreie Städte
kreisangehörige Kommunen
2000
2012
Während die durchschnittlichen Schlüsselzuweisungen je Einwohner seit 2000 im
kreisfreien Raum um 49,01% anstiegen, waren es im kreisangehörigen Raum nur
3,45%.
Für diese Entwicklung sind insbesondere folgende Parameter maßgebend:
- 14 -
Veredelung der Einwohnerzahlen
einheitliche fiktive Hebesätze
Das System der Einwohnerveredelung favorisiert einwohnerstarke Städte durch die
Anerkennung realer Ausgaben als Bedarf, während bei der Berechnung der Steuerkraft erhebliche Einnahmevorteile der größeren Städte durch die Wirkung einheitlicher fiktiver Realsteuerhebesätze „weggerechnet“ werden. Dies führt dazu, dass die
für einen Einwohner im kreisfreien Bereich und im kreisangehörigen Bereich zur Verfügung stehenden Ressourcen immer weiter auseinanderklaffen. Über den kommunalen Finanzausgleich erfolgt eine sich verstärkende Umverteilung von Mitteln in den
kreisfreien Bereich, die dort verausgabt und nach der Logik des Verteilungssystems
wiederum als Indikatoren für einen höheren Bedarf gewertet werden (Quelle:
Schnellbrief NWSTGB Nr. 13/2012).
Dem kreisfreien Raum bleibt aufgrund der Bemessung der Steuerkraft nach einheitlichen fiktiven Hebesätzen ein „Einnahmevorteil“ von rd. 500 Mio. € pro Jahr. Diese
Mittel, die bei der Steuerkraft nicht berücksichtigt werden, werden aber dennoch verausgabt und führen so – nach einer zeitlichen Verzögerung – wieder zur Anerkennung eines noch höheren Bedarfs (Quelle: Schnellbrief 138/2012 des NWSTGB).
Zum Soziallastenansatz führt der NWSTGB wie folgt aus:
Der soziale Aufwand in den Kommunen wird vor allem geprägt durch vier große Aufwandsblöcke, nämlich zum einen die Kosten der Unterkunft für die Langzeitarbeitslosen, die Eingliederungsleistung für Behinderte, die Grundsicherung für Erwerbsunfähige und die Jugendhilfe. Insofern ist festzuhalten, dass der Aufwand für Leistungen
nach dem SGB II nur einen Teilbereich der sozialen Aufwendungen insgesamt
ausmacht.
Das Abstellen auf einen einzelnen Indikator trägt dieser komplexen Zusammensetzung der sozialen Lasten keine Rechnung und birgt überdies die Gefahr von Fehlanreizen. Diese Gefahr wird immer größer, je höher der Soziallastenansatz gewichtet
wird. Deshalb muss nach Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes NRW ergänzend zu der Zahl der Bedarfsgemeinschaften auf weitere Parameter zurückgegriffen werden, um den Sozialaufwand möglichst zielgenau abbilden zu können.
Prof. Dr. Deubel führt auf die Frage eines Abgeordneten nach der angemessenen
Höhe des Faktors des Soziallastenansatzes am 28.09. aus, dass dieser bei einer iterativen Ermittlung bei 6,9 (statt momentan 15,3) liegt.
Darüber hinaus wird die unterschiedliche Gewichtung der Schülerzahlen in Ganz- und
Halbtagsschulen (Faktor 3,33 zu 0,7) stark kritisiert. Prof. Dr. Deubel spricht sogar
von „Unfug“, „Ahnungslosigkeit“ und „Willkür“ bei der Festlegung der vorgenannten
Werte. Er führt aus, dass das Verhältnis der Kosten zwischen einer Ganztags- und
einer Halbtagsschule bei 1,6 bis 1,8 liegt, aber nicht bei 5.
Eine Beseitigung dieser „Schieflage“ würde erheblich zur Entspannung der städtischen Haushaltslage beitragen. Die nachstehende Tabelle soll dazu beitragen, die
Relationen der strukturellen Veränderungen im kommunalen Finanzausgleich zu erkennen.
- 15 -
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
Mittelwert
2005-2011
2012
(Plan)
2013
(Plan)
in Euro
in Euro
in Euro
in Euro
in Euro
in Euro
in Euro
in Euro
in Euro
in Euro
Steuern
Grundsteuer
A
Grundsteuer
B
Gewerbesteuer
Vergnügungssteuer
Hundesteuer
164.488
203.142
205.926
199.051
208.898
194.365
202.891
196.966
200.000
205.000
2.850.456
3.275.607
3.470.082
3.412.468
3.384.747
3.536.670
3.418.683
3.335.530
3.845.000
3.893.000
3.055.317
13.028.751
7.956.715
5.878.066
6.983.882
14.117.761
5.409.388
8.061.411
5.280.000
5.000.000
121.935
84.624
180.668
114.066
159.659
231.344
196.958
155.608
200.000
240.000
136.582
155.291
157.790
159.642
163.889
165.408
165.294
157.699
225.000
230.000
Einkommensteuer
6.373.552
7.340.602
8.117.754
8.948.467
8.442.562
7.977.688
8.675.856
7.982.354
9.476.000
10.070.000
Umsatzsteuer
504.359
529.542
591.375
611.146
577.508
587.461
620.061
574.493
592.000
616.000
614.501
694.767
767.469
786.987
903.464
1.016.227
950.961
819.197
1.000.000
1.090.000
13.821.191
25.312.325
21.447.779
20.109.893
20.824.608
27.826.924
19.640.092
21.225.101
20.818.000
21.344.000
4.922.687
7.236.906
8.413.577
2.006.716
8.105.158
7.670.186
5.715.187
6.295.774
1.800.000
5.209.000
18.743.878
32.549.231
29.861.356
22.116.609
28.929.766
35.497.110
25.355.279
26.958.904
22.618.000
26.553.000
Komp.
Familienlastenausgl.
Summe
Steuern
Schlüsselzuweisungen
Gesamtsumme
Die Senkung der Schlüsselzuweisungen in 2011 resultiert einerseits aus der ersten
Strukturveränderung im GFG (erste Änderung der Gewichtung des Soziallastenansatzes) und zum anderen aus überdurchschnittlich hohem Gewerbesteueraufkommen im Jahr 2010.
Das hohe Steueraufkommen im Jahr 2010 wirkt sich auch noch auf die Höhe der
Schlüsselzuweisungen des Jahres 2012 aus. Darüber hinaus wirken sich die im GFG
2012 geänderten Parameter (Gewichtung Soziallastenausgleich, Schüleransatz) negativ aus, so dass die Stadt Bedburg lediglich durch einen einmaligen „Härteausgleich“ noch Schlüsselzuweisungen in Höhe von rd. 1,8 Mio. € erhält.
Der lt. erster Proberechnung ermittelte Betrag für das Haushaltsjahr 2013 zeigt deutlich die Auswirkungen der Strukturänderungen im GFG zulasten der Stadt Bedburg.
Während die Steuereinnahmen in 2013 fast exakt der durchschnittlichen Steuerkraft
der Jahre 2005 bis 2011 entsprechen, sinken die Schlüsselzuweisungen deutlich. Hat
die Stadt Bedburg vor dem Jahr 2011, abhängig von den Gewerbesteuereinnahmen,
noch einen Betrag von bis zu 8,4 Mio. € erhalten, sind es im Haushaltsjahr 2013 lediglich noch 5,2 Mio. €.
Dieser Betrag liegt noch unter dem Durchschnitt der Schlüsselzuweisungen im kreisangehörigen Raum (280,93 € x 24.608 Einwohner) in Höhe von 6,9 Mio. €.
Das macht eine Differenz aus den Umverteilungswirkungen von über 3 Mio. €
als Einnahmeausfall aus.
Auch wenn die nachfolgende Berechnung nicht repräsentativ ist, so zeigt sie doch die
Ausmaße der strukturellen Veränderungen, die den kreisangehörigen Raum und damit auch die Stadt Bedburg massiv belasten. Wäre die Stadt Bedburg kreisfrei, würde
sie Schlüsselzuweisungen in Höhe von durchschnittlich 11,6 Mio. € (473,42 € *
24.608 Einwohner) enthalten. Bezogen auf den in der vorstehenden Tabelle angegebenen Durchschnittswert ist das in der Spitze ein Unterschiedsbetrag in Höhe von
bis zu 5,3 Mio. €.
- 16 -
2. Hinzukommt die unzureichende Finanzausstattung des GFG. Die anderen öffentlichen Haushalte (Bund, Land, Landschaftsverband) hatten deutlich höhere Einnahmesteigerungen zu verzeichnen als die Stadt Bedburg.
Die Summe der Steuererträge aus Gemeinschaftssteuern und Schlüsselzuweisungen
der Stadt Bedburg stieg im Zeitraum von 2005 bis 2012 um 3,65% (453 T€). Im gleichen Zeitraum stiegen jedoch die Steuereinnahmen des Landes aus den gleichen
Gemeinschaftssteuern lt. den vorliegenden Informationen um über 33% (9,9 Mrd. €).
So wird zumindest für die Stadt Bedburg ein Missverhältnis im Gemeindefinanzausgleich sehr deutlich.
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012 (Plan)
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
12.030.906
12.264.650
12.727.532
13.510.851
12.792.804
12.044.536
13.167.156
13.897.000
Veranlagte Einkommnesteuer
1.086.948
1.833.850
2.625.529
3.295.475
2.578.873
2.841.216
3.083.154
3.470.000
Nicht veranl. Steuern vom Ertrag
1.580.605
1.889.630
1.724.001
2.366.769
1.860.584
1.808.398
2.016.165
2.476.000
Körperschaftsteuer
2.040.047
2.266.483
2.519.175
1.537.304
1.137.664
942.640
1.646.695
1.885.000
Umsatzsteuer
8.297.772
8.305.024
9.466.844
9.511.708
10.963.788
11.446.695
11.281.182
11.112.000
Einfuhrumsatzsteuer
3.068.928
3.498.060
4.016.887
4.311.888
3.323.628
4.253.184
4.947.470
5.053.000
352
-20
0
0
0
0
0
0
Gewerbesteuerumlage
442.951
537.548
474.612
449.064
330.717
411.860
459.948
469.000
Zuschlag zur GewStUmlage
654.387
874.483
755.019
862.886
591.521
723.910
786.960
776.000
Zinsabschlag/Abgeltungssteuer
782.073
868.319
1.268.320
1.550.628
1.350.771
809.870
800.730
792.000
29.984.969
32.338.027
35.577.919
37.396.573
34.930.350
35.282.309
38.189.460
39.930.000
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012 (Plan)
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
Land NRW
I. Gemeinschaftssteuern
Lohnsteuer
Fonds 'Deutsche Einheit'
Summe I.
Stadt Bedburg
Steuern
Gemeindeanteil Einkommensteuer
6.374
7.341
8.118
8.948
8.443
7.978
8.676
9.476
Gemeindeanteil Umsatzsteuer
504
530
591
611
578
587
620
592
Kompensation Familienlastenausgleich
615
695
767
787
903
1.016
951
1.000
Summe Steuern
7.492
8.565
9.477
10.347
9.924
9.581
10.247
11.068
Schlüsselzuweisungen
4.923
7.237
8.414
2.007
8.105
7.670
5.715
1.800
12.415
15.802
17.890
12.353
18.029
17.252
15.962
12.868
Gesamtsumme
Die Entwicklungen beim Bund, Landschaftsverband und beim Kreis werden derzeit
noch eingehender analysiert.
- 17 -
3. Die Energiewende wirkt sich insbesondere über wegfallende Gewerbesteuererträge
negativ auf die Haushaltslage der Stadt Bedburg aus. Wurden für das Geschäftsjahr
2010 von energieproduzierenden Betrieben noch rd. 7,9 Mio. € Gewerbesteuer gezahlt, so waren es für das Geschäftsjahr 2011 gerade noch 1,1 Mio. €.
Der durchschnittliche Gewerbesteuerertrag der Jahre 2005 bis 2010 aus dem
Bereich der energieproduzierenden Betriebe in Bedburg lag bei rd. 4 Mio. €, die
nunmehr als Einnahmeausfall aufzufangen sind.
4. Seit dem 01.01.2011 übernimmt die Stadt Bedburg als mittlere kreisangehörige
Kommune die bis zu diesem Zeitpunkt vom Rhein-Erft-Kreis wahrgenommenen Aufgaben eines Jugendamtes. Aufgrund der momentan steigenden Fallzahlen im
allgemeinen sozialen Dienst (ASD) wird derzeit mit einem Mehraufwand von rd.
1 Mio. € pro Jahr gerechnet.
5. Ein weiterer wichtiger Grund ist sicherlich in der Historie der Stadt Bedburg zu suchen. Aufgrund der über Jahrzehnte das Stadtbild prägenden Tagebaue, waren
Maßnahmen zur nachhaltigen Stadtentwicklung nur sehr eingeschränkt umsetzbar
(z.B. fehlende Flächen zur Ausweisung von Gewerbe- und Industriegebieten).
Darüber hinaus wurden einige Bedburger Betriebe geschlossen. Hier galt es teilweise, die Brachflächen zu erwerben, zu erschließen bzw. bei der Vermarktung behilflich
zu sein. In den Gebieten an der Bahnstraße (ehem. Zuckerfabrik) und an der AdolfSilverberg-Straße (Crown-Bender) konnten mittlerweile neue Betriebe angesiedelt
werden bzw. Teilflächen der Wohnbebauung zugeführt werden. Diese Umsetzungen
kosteten Zeit für die Entwicklung und Geld (Zwischenfinanzierung).
(1) Bei sehr geringen Waldflächen verfügt die Stadt Bedburg ebenso über zu viele landwirtschaftlich genutzte Flächen und deutlich zu wenig Steuerkraft entfaltende Gebäude- und Betriebsflächen, wie das folgende Kommunalprofil der Stadt Bedburg eindeutig ausweist.
- 18 -
Die Eigenfinanzierungskraft einer Kommune kann geografisch nur aus der Fläche des
jeweiligen Hoheitsgebietes gewonnen werden. Deshalb hat Bedburg aus finanzwirtschaftlicher Sicht zu viele Ackerflächen im Gemeindegebiet, die nur äußerst wenig
zur Finanzierung der öffentlichen Infrastruktur beitragen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird auf die Tabelle zum kommunalen Finanzausgleich auf Seite 16 wird verwiesen.
Im Vergleich zu Kommunen gleichen Typs verfügt die Stadt Bedburg prozentual über
mehr Verkehrsflächen, die tendenziell mehr Bewirtschaftungsaufwendungen verursachen.
Während die Gebäude-, Frei- und Betriebsflächen seit 2004 nur um 8 ha stiegen, erhöhten sich die Erholungs- und Friedhofsflächen um 40 ha und die Verkehrsflächen
um 45 ha.
Der hohe prozentuale Anteil der sonstigen Flächen wird bestimmt durch das noch im
Stadtgebiet befindliche Abbauland. Wie die Flächenentwicklung seit dem Jahr 2004
zeigt, werden diese Flächen auch in absehbarer Zeit voraussichtlich nur land- und
forstwirtschaftlich nutzbar sein, was den zuvor beschriebenen ohnehin hohen Anteil
der Landwirtschaftsflächen noch verstärkt.
Die sonstigen Flächen (einschl. Abbauland) reduzierten sich seit 2004 um 756 ha.
Die Landwirtschaftsfläche stieg hierdurch um 332 ha und die Waldfläche um 352 ha.
Ein Vergleich mit der Stadt Brühl verdeutlicht die Auswirkungen der Fläche auf den
städtischen Haushalt. Brühl hat bei einer Gesamtfläche von nur 3.612 ha (rd. 45 %
vom Stadtgebiet der Stadt Bedburg) eine fast identische Siedlungs- und Verkehrsfläche, wobei die Gebäude-, Frei- und Betriebsfläche um 74 ha größer ist als die Bedburgs. Dies liegt natürlich auch an der höheren Einwohnerzahl.
Die Betrachtung der Grundsteuererträge der Stadt Brühl verdeutlicht die Auswirkungen auf den Haushalt. Die Grundsteuer A beträgt bei einem Hebesatz von 200 v.H.
und einer Fläche von 791 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche lediglich 21.000 €
pro Jahr (Bedburg bei einem Hebesatz von 300 v.H. 200 T€). Die Grundsteuer B der
Stadt Brühl hingegen beträgt bei einem Hebesatz von 450 v.H. 6,5 Mio. € (Bedburg
bei 475 v.H. rd. 3,8 Mio. €).
(2)
Durch die Erschließung des Industriegebietes Mühlenerft und durch die sich dort ansiedelnden Firmen konnten die Schließungen von größeren Betrieben in der Vergangenheit nur teilweise kompensiert werden. Durch Gewerbeansiedlungen werden zusätzliche Gewerbesteuererträge generiert. Des Weiteren löst die Bereitstellung von
Arbeitsplätzen (indirekt) weitere Steuereinnahmen aus.
Entwicklung der Gewerbesteuer
16.000.000 €
14.000.000 €
12.000.000 €
10.000.000 €
8.000.000 €
6.000.000 €
4.000.000 €
2.000.000 €
0€
energieverarbeitende Betriebe
2005
2006
Sonstige
2007
- 19 -
2008
2009
Gesamt
2010
2011
2012 (22.11.12)
(3) Die GPA stellte deshalb bei der Prüfung der Finanzen folgerichtig fest, dass die Stadt
Bedburg - gemessen an den allgemeinen Deckungsmitteln – über eine nur durchschnittliche eigene Ertragskraft verfügt (Seite 39 GPA-Bericht Finanzen).
Interkommunaler Vergleich der Kommunen des Rhein-Erft-Kreis
in EUR je Einwohner
3.000 €
2.500 €
2.000 €
1.500 €
1.000 €
500 €
0€
Gesamtertrag
Erftstadt
Elsdorf
Bedburg
Gesamtaufw and
Pulheim
Hürth
Brühl
Bergheim
Wesseling
Frechen
Kerpen
Interkommunaler Vergleich der Rhein-Erft-Kreis-Kommunen
der wichtigsten Ertragsarten in EUR je Einwohner
800,00 €
700,00 €
600,00 €
500,00 €
400,00 €
300,00 €
200,00 €
100,00 €
0,00 €
Einkommensteuer
Bedburg
Brühl
Elsdorf
Gew erbesteuer
Bergheim
Erftstadt
- 20 -
Pulheim
Grundsteuer
Hürth
Frechen
Kerpen
Wesseling
Interkommunaler Vergleich des Deckungsgrads der kreisangehörigen Städte
im Rhein-Erft-Kreis
100,00%
90,00%
80,00%
70,00%
60,00%
50,00%
40,00%
30,00%
20,00%
10,00%
pe
n
Ke
r
im
Pu
lh
e
n
se
lin
g
W
es
Fr
ec
he
st
ad
t
Er
ft
th
H
ür
hl
Br
ü
gh
ei
m
Be
r
rg
bu
Be
d
El
sd
o
rf
0,00%
Keine der Rhein-Erft-Kreis-Kommunen konnte im Haushaltsjahr 2012 den Haushalt ausgleichen.
- 21 -
Basis Haushalt 2012
Bedburg
in € je Einwohner
Anteil an Gesamtertrag
Anteil an Gesamtaufwand
Elsdorf
in € je Einwohner
Anteil an Gesamtertrag
Anteil an Gesamtaufwand
Bergheim
in € je Einwohner
Anteil an Gesamtertrag
Anteil an Gesamtaufwand
Brühl
in € je Einwohner
Anteil an Gesamtertrag
Anteil an Gesamtaufwand
Hürth
in € je Einwohner
Anteil an Gesamtertrag
Anteil an Gesamtaufwand
Erftstadt
in € je Einwohner
Anteil an Gesamtertrag
Anteil an Gesamtaufwand
Frechen
in € je Einwohner
Anteil an Gesamtertrag
Anteil an Gesamtaufwand
Wesseling
in € je Einwohner
Anteil an Gesamtertrag
Anteil an Gesamtaufwand
Pulheim
in € je Einwohner
Anteil an Gesamtertrag
Anteil an Gesamtaufwand
Kerpen
in € je Einwohner
Anteil an Gesamtertrag
Anteil an Gesamtaufwand
Schlüsselzuweisungen
Gesamtertrag
Gesamtaufwand
Einkommensteuer
Gewerbesteuer
Grundsteuer
40.308.123
51.610.756
9.100.000
5.280.000
4.045.000
1.638
2.097
370
215
164
73
Deckungsgrad
22,99%
13,34%
10,22%
4,55%
78,10%
17,90%
10,38%
7,95%
46,54%
1.800.000
51,09%
36,23%
3,54%
39,77%
34.089.766
45.899.616
7.800.000
7.015.000
3.211.000
1.605
2.161
367
330
151
0
Deckungsgrad
22,88%
20,58%
9,42%
0,00%
74,27%
16,99%
15,28%
7,00%
52,88%
0
52,88%
39,27%
0,00%
39,27%
119.660.000
152.406.000
20.830.000
26.765.000
9.530.000
1.930
2.459
336
432
154
0
Deckungsgrad
17,41%
22,37%
7,96%
0,00%
78,51%
13,67%
17,56%
6,25%
47,74%
0
47,74%
37,48%
0,00%
37,48%
83.870.000
103.900.000
16.448.276
12.560.000
6.651.000
1.886
2.336
370
282
150
45
Deckungsgrad
19,61%
14,98%
7,93%
2,38%
80,72%
15,83%
12,09%
6,40%
42,52%
2.000.000
44,90%
34,32%
1,92%
36,25%
110.933.567
130.719.122
22.000.000
34.000.000
9.260.000
1.877
2.212
372
575
157
0
Deckungsgrad
19,83%
30,65%
8,35%
0,00%
84,86%
16,83%
26,01%
7,08%
58,83%
0
58,83%
49,92%
0,00%
49,92%
79.875.312
93.304.860
21.523.320
11.000.000
6.540.000
1.582
1.848
426
218
130
181
Deckungsgrad
26,95%
13,77%
8,19%
11,46%
85,61%
23,07%
11,79%
7,01%
48,91%
9.155.628
60,37%
41,87%
9,81%
51,68%
115.348.350
130.940.950
20.760.000
38.000.000
7.954.000
2.275
2.583
410
750
157
0
Deckungsgrad
13,36%
24,46%
5,12%
0,00%
88,09%
12,97%
23,74%
4,97%
42,94%
0
42,94%
41,68%
0,00%
41,68%
70.630.900
77.602.500
12.415.600
26.600.000
5.822.000
2.016
2.214
354
759
166
127
Deckungsgrad
15,54%
33,30%
7,29%
5,59%
91,02%
13,31%
28,51%
6,24%
56,13%
4.465.100
61,72%
48,05%
4,79%
52,84%
99.680.210
109.102.495
25.600.000
15.500.000
8.140.000
1.847
2.022
474
287
151
45
Deckungsgrad
25,68%
15,55%
8,17%
2,46%
91,36%
23,46%
14,21%
7,46%
49,40%
2.450.620
51,86%
45,13%
2,25%
47,38%
155.378.462
160.051.950
24.257.000
31.530.000
11.290.000
2.397
2.469
374
486
174
311
Deckungsgrad
15,61%
20,29%
7,27%
12,97%
97,08%
15,16%
19,70%
7,05%
12,59%
43,17%
41,91%
- 22 -
20.147.000
56,14%
54,50%
6. Folglich hat sich Bedburg zu einer stark ausgeprägten Auspendlerkommune, mit zurzeit – im Vergleich zu anderen NRW Kommunen – wenigen Arbeitsplätzen vor Ort
entwickelt. Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort beträgt zum 30.06.2011 insgesamt 8.097 Personen. Seit 2005 hat dieser Wert kontinuierlich um 6,8% (= 513 Personen) zugenommen. Die Ursachen für diese Entwicklung
sind vielfältig und differenziert zu betrachten. Die Zunahme der Unternehmensansiedlungen in Bedburg und in der näheren Umgebung spielt sicherlich eine Hauptrolle.
Am Arbeitsort Bedburg selbst arbeiteten am 30.06.2011 insgesamt 3.030 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Dies sind 162 Beschäftigte mehr als noch in 2005. Der
überwiegende Teil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist aber immer noch
in den Wirtschaftszweigen „Handel, Gastgewerbe, Verkehr und Lagerei“ sowie „Sonstige Dienstleistungen“ tätig. Lediglich 18,6% sind im produzierenden Gewerbe tätig.
Bei vergleichbaren Kommunen in NRW beträgt dieser Anteil 38%.
Es ist daher unabdingbar, zusätzliche – möglichst produzierende Bedburg zu gewinnen. Dies setzt u.a. die Bereitstellung von entsprechenden Flächen voraus (vgl. GPABericht S. 23, 39, 41, 68).
An der Entwicklung der Gewerbesteuer ist insgesamt erkennbar, dass sich die in der
Vergangenheit herrschende „Monostruktur“ durch die Ansiedlung von Unternehmen
nur langsam ändert.
Auch die Parameter zur Berechnung des Anteils an der Einkommensteuer verbessern sich langsam, aber stetig. Maßgeblich hierfür sind alle am Wohnort Bedburg einkommensteuerpflichtigen Personen (also auch die Auspendler).
Gleichwohl ist zwingend notwendig, weitere Unternehmensansiedlungen (insbesondere mit Blick auf das Arbeitsplatzniveau) anzustreben, um Bedburg als Wirtschaftsstandort zu verbessern. Gleichzeitig darf dabei die Attraktivität Bedburgs als Wohnstandort nicht sinken.
7. Die Bertelsmann-Stiftung hat die Stadt Bedburg zwischenzeitlich in den Demografietyp 4 eingestuft. Dieser Typ, in den 518 Kommunen bundesweit eingestuft wurden,
wird wie folgt charakterisiert:
kleinere Städte und Gemeinden im erweiterten Umland großer und immer noch
mittelgroßer Städte
stabile Einwohnerentwicklung und vergleichsweise junge Bevölkerung
hohe Kaufkraft und geringe Einkommensarmut
geringe Bedeutung als Arbeitsort
gute Finanzsituation der öffentlichen Haushalte
Für Bedburg treffen diese Merkmale aber nur bedingt zu. Bei vielen Merkmalen liegt
die Stadt Bedburg unter dem Clusterdurchschnitt.
Bedburg
Bevölkerungsentwicklung 2001-2008
Anzahl Hochqualifizierte am Wohnort
Anzahl Hochqualifizierte am Arbeitsort
Anzahl der Einpersonenhaushalte
Höhe der Kaufkraft (durchschnittliches Einkommen eines Haushaltes)
SGB-II-Quote
Anteil der Unter-18-järigen
Anteil der 65-75-jährigen
Einwohnerdichte
- 23 -
-0,7%
8,0%
3,8%
28,8%
47.226 €
8,5%
17,0%
13,8%
325
Clusterdurchschnitt
+ 2,2%
8,9%
5,1%
32,8%
47.705 €
4,3%
19,1%
14,2%
330
8. Die Stadt Bedburg ist aufgrund ihrer Wirtschaftsstruktur und ihrer Lage im erweiterten
Umland großer Wirtschaftszentren stark abhängig von deren Erreichbarkeit. Bei nur
geringer Arbeitsplatzzentralität ist für Bedburg die fehlende S-Bahnanbindung an die
benachbarten Großstädte unabdingbar Voraussetzung einer positiven Bevölkerungsund Wirtschaftsentwicklung im demographischen Wandel. Dies belegt die relativ hohe Auspendlerquote von 73,7%.
9. Insbesondere die seit Einführung von NKF getätigten Investitionen – als Beispiel sind
hier die Sanierung des Schulzentrums, der Bau des Sport- und Wellnessbades, die
Erweiterung der Turnhalle der Grundschule Kaster, die Begegnungsstätte in Kirchtroisdorf und die beiden Kunstrasenplätze genannt – belasten den städtischen Haushalt zusammen in Höhe von rd. 1 Mio. € Tilgungsleistungen (vgl. Tabelle Seite 6). Die
Zins- und Unterhaltungsaufwendungen sind als Auflösung eines Sanierungsstaus einer unterschiedlichen Bewertung zugänglich.
Gleichzeitig entfalten sie allerdings auch positive wirtschaftliche Sekundäreffekte und
erhöhen die Attraktivität Bedburgs im S-Bahn-freien Raum. So sind im Monte-MareBad alleine 60 feste und 20 Aushilfsarbeitsplätze geschaffen worden, deren wirtschaftliche Sekundäreffekte gegenzurechnen wären.
Auf Seite 23 des o.g. Berichtes weist die GPA auf die sich verschlechternde Selbstfinanzierungsquote der Stadt Bedburg hin. Ein Schuldenabbau ist lt. GPA nur möglich,
wenn diese Selbstfinanzierungskraft sich deutlich verbessert und die Stadt deshalb
auf weitere freiwillige Investitionen zukünftig verzichtet.
10. Alle getroffenen oder nicht getroffenen Entscheidungen hinsichtlich der „Rathausfrage“ belasten mehr oder weniger den städtischen Haushalt. Dies sind beispielsweise:
a. Ankauf des Gebäudes Lindenstraße 4 als zentralisierter Rathausstandort und
der spätere Beschluss, das Gebäude nicht als Rathaus zu nutzen. Eine gewerbliche Nutzung der Flächen schlug bisher fehl.
b. Fehlende Beschlüsse über den Rathausstandort
c. Weiterbetrieb und Unterhaltung der Verwaltungsgebäude Bedburg und Kaster
d. Herrichtung des ehemaligen „Gründerzentrums“ zum dritten Verwaltungsstandort aufgrund der Übernahmen der Aufgaben einer mittleren kreisangehörigen Stadt
11. Die Stadt Bedburg ist eine Flächengemeinde. U.a. deshalb aber auch aus historisch
gewachsenen Ortsstrukturen, werden in den einzelnen Ortsteilen gleiche Einrichtungen vorgehalten; z.B.:
a.
b.
c.
d.
e.
Veranstaltungs- bzw. Bürgerhäuser, Begegnungsstätten
Grundschulen
Sportanlagen
Feuerwehrgerätehäuser bzw. Löschzüge (einschl. Fahrzeuge)
Jugendzentren
Auf der Seite 68 des GPA-Berichtes weist sie darauf hin, dass die Ertragskraft nicht
ausreicht, um die von der Stadt erbrachten Leistungen zu finanzieren.
12. Einführung des Neuen Kommunalen Finanzwesen (NKF) zum 01.01.2005
Die nordrhein-westfälischen Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, das Finanzwesen nach kaufmännischen Grundsätzen abzubilden. Der Personal- und Sachaufwand
durch die Einführung von NKF ist gegenüber der kameralen Rechnungslegung deutlich gestiegen. Zusätzlich und ehrlicherweise sind die Abschreibungen zu erwirtschaften.
- 24 -
V. Fazit:
Die kumulierten Ergebnisse der laufenden Verwaltungstätigkeit weisen in den Jahren 2005
bis 2010 einen positiven Betrag in Höhe von 6 Mio. € aus. Gleichwohl fand im vorgenannten
Zeitraum insgesamt ein Eigenkapitalverzehr in Höhe von insgesamt 1,22 Mio. € statt. Im
Durchschnitt beträgt dieser jährliche Eigenkapitalverzehr rd. 204 TEUR.
Die jährliche Netto-Neuverschuldung aus der laufenden Verwaltungstätigkeit betrug durchschnittlich 340 TEUR. Sie lag damit weit unterhalb einer sogenannten NettoNeuverschuldung von 3%.
Mit den Haushaltsjahren 2011 und insbesondere 2012 ergaben sich dramatische Verschlechterungen der finanzpolitischen Rahmenbedingungen, die weitreichender politischer
Grundsatzentscheidungen bedürfen, da nicht mehr durch alleiniges Verwaltungshandeln
entgegengesteuert werden kann.
Gründe dafür sind in erster Linie die Auswirkungen der Energiewende (2011) und der Strukturänderungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes (ab 2011); aber auch die steigenden
Soziallasten wirken sich aus.
Auf dieser Grundlage treten die oben unter 5. bis 11. dargestellten strukturellen Defizite der
Stadtentwicklung offen zu Tage.
- 25 -