Daten
Kommune
Bedburg
Größe
34 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
05.12.12, 18:04
Aktualisiert
05.12.12, 18:04
Stichworte
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Drucksache: WP8249/2012 1. Ergänzung
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
27.11.2012
Rat der Stadt Bedburg
11.12.2012
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Beratung und Beschlussfassung der Gebührenkalkulation über die Nutzung von
Übergangswohnheimen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses die vorgelegte Gebührenkalkulation als Grundlage für die Erhebung
von Gebühren für die Nutzung von Übergangswohnheimen für Asylbewerber und
Aussiedler für das Haushaltsjahr 2013.
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Begründung:
Die Stadt Bedburg unterhält folgende Übergangsheime:
¾ Gommershovener Weg 20 a und 20 b
¾ Pannengasse 32 und 34.
Es wird, wie in den Jahren zuvor, eine einheitliche Gebühr kalkuliert, die sich nach der
Belegungszahl der Übergangsheime bemisst.
Die Zugangszahlen der asylbegehrenden Ausländer sind seit August 2012 sprunghaft
angestiegen. Die Erstaufnahmeeinrichtungen sowie Unterbringungseinrichtungen des Landes
NRW sind vollkommen überfüllt. Diese Entwicklung muss auch in der Planung der Stadt Bedburg
berücksichtigt werden.
Folgende Kosten sind nach § 6 KAG ansatzfähig:
Kostenart
Gommershovener
Weg
2013
4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land
5011000 Dienstbezüge Beamte
5211000 Unterh. Grundstücke baul. Anl.
5241100 Aufwendungen für Strom
5241110 Aufwendungen für Gas
5241120 Aufwendungen für Wasser
5241200 Aufwendungen für Grundsteuern
5241210 Aufwendungen für Kanalgebühren
5241220 Aufwendungen für Müllgebühren
5241230 Aufwendungen für Straßenrein.
5241400 Gebäudeversicherung
5241900 Sonst. Bewirtschaftungskosten
5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen
5279900 Sonstige Sachleistungen
5431200 Telefongebühren
Kalkulatorische Abschreibungen
Umlagen
Summe
Ansatzfähige Gesamtkosten 2013
2012
Pannengasse
2013
2012
Soziale
Einrichtungen für
Asylbewerber
2013
-3.000 €
4.600 €
10.500 €
10.000 €
10.000 €
3.000 €
750 €
4.500 €
2.500 €
50 €
180 €
2.000 €
4.100 €
6.500 €
1.500 €
750 €
1.900 €
1.000 €
50 €
530 €
5.500 €
12.000 €
8.000 €
3.500 €
500 €
4.500 €
1.900 €
3.500 €
9.500 €
4.250 €
2.130 €
450 €
1.400 €
1.020 €
500 €
180 €
200 €
800 €
530 €
400 €
500 €
1.500 €
5.988 €
5.821 €
200 €
5.988 €
200 €
5.822 €
48.968 €
24.651 €
43.268 € 29.702 €
134.358 €
2012
-2.200 €
4.000 €
500 €
400 €
39.622
42.122 €
39.674 €
41.474 €
Neben den direkt zuzuordnenden Personal- und Sachkosten sowie den kalkulatorischen Kosten
sind auch Umlagen beteiligter Verwaltungseinheiten ansatzfähige Kosten im Sinne von § 6 KAG.
In den Umlagen sind anteilige Kosten der Geschäftsbereiche 1, 2, 7 sowie die allgemeinen
Verwaltungskosten des Geschäftsbereichs 3 enthalten.
Die einzelnen Umlagen erfolgten nach verschiedenen Verteilungskriterien (siehe Anlage zur
Sitzungsvorlage „Gebührenkalkulation Abwasserbeseitigung“).
Die kalkulatorischen Abschreibungen bemessen sich nach dem Wiederbeschaffungszeitwert.
Kalkulatorische Zinsen werden nicht angesetzt, da die Wohnheime komplett durch Zuweisungen
finanziert wurden (Objektförderung + allg. Investitionspauschale).
Der federführende Geschäftsbereich 3 geht von einer Belegungszahl von 66 Personen aus, so
dass sich ein Gebührensatz in Höhe von 170 € pro Monat ergibt (2012: 160 €).
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Gegenüber dem Vorjahr erhöht sich der Gebührensatz somit um 10 € pro Monat. Die Änderung
resultiert aus dem Anstieg der Kosten aufgrund der steigenden Zahl der Asylbewerber.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
50181 Bedburg, 30.11.2012
----------------------------------Salzhuber
----------------------------------Eßer
----------------------------------Baum
Sachbearbeiterin
Fachbereichsleiter
Stadtkämmerer
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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