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Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der Gebührenkalkulation über die Nutzung von Übergangswohnheimen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
34 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
05.12.12, 18:04
Aktualisiert
05.12.12, 18:04
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8249/2012 1. Ergänzung Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 27.11.2012 Rat der Stadt Bedburg 11.12.2012 Abstimmungsergebnis: Betreff: Beratung und Beschlussfassung der Gebührenkalkulation über die Nutzung von Übergangswohnheimen Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die vorgelegte Gebührenkalkulation als Grundlage für die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Übergangswohnheimen für Asylbewerber und Aussiedler für das Haushaltsjahr 2013. STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Die Stadt Bedburg unterhält folgende Übergangsheime: ¾ Gommershovener Weg 20 a und 20 b ¾ Pannengasse 32 und 34. Es wird, wie in den Jahren zuvor, eine einheitliche Gebühr kalkuliert, die sich nach der Belegungszahl der Übergangsheime bemisst. Die Zugangszahlen der asylbegehrenden Ausländer sind seit August 2012 sprunghaft angestiegen. Die Erstaufnahmeeinrichtungen sowie Unterbringungseinrichtungen des Landes NRW sind vollkommen überfüllt. Diese Entwicklung muss auch in der Planung der Stadt Bedburg berücksichtigt werden. Folgende Kosten sind nach § 6 KAG ansatzfähig: Kostenart Gommershovener Weg 2013 4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land 5011000 Dienstbezüge Beamte 5211000 Unterh. Grundstücke baul. Anl. 5241100 Aufwendungen für Strom 5241110 Aufwendungen für Gas 5241120 Aufwendungen für Wasser 5241200 Aufwendungen für Grundsteuern 5241210 Aufwendungen für Kanalgebühren 5241220 Aufwendungen für Müllgebühren 5241230 Aufwendungen für Straßenrein. 5241400 Gebäudeversicherung 5241900 Sonst. Bewirtschaftungskosten 5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen 5279900 Sonstige Sachleistungen 5431200 Telefongebühren Kalkulatorische Abschreibungen Umlagen Summe Ansatzfähige Gesamtkosten 2013 2012 Pannengasse 2013 2012 Soziale Einrichtungen für Asylbewerber 2013 -3.000 € 4.600 € 10.500 € 10.000 € 10.000 € 3.000 € 750 € 4.500 € 2.500 € 50 € 180 € 2.000 € 4.100 € 6.500 € 1.500 € 750 € 1.900 € 1.000 € 50 € 530 € 5.500 € 12.000 € 8.000 € 3.500 € 500 € 4.500 € 1.900 € 3.500 € 9.500 € 4.250 € 2.130 € 450 € 1.400 € 1.020 € 500 € 180 € 200 € 800 € 530 € 400 € 500 € 1.500 € 5.988 € 5.821 € 200 € 5.988 € 200 € 5.822 € 48.968 € 24.651 € 43.268 € 29.702 € 134.358 € 2012 -2.200 € 4.000 € 500 € 400 € 39.622 42.122 € 39.674 € 41.474 € Neben den direkt zuzuordnenden Personal- und Sachkosten sowie den kalkulatorischen Kosten sind auch Umlagen beteiligter Verwaltungseinheiten ansatzfähige Kosten im Sinne von § 6 KAG. In den Umlagen sind anteilige Kosten der Geschäftsbereiche 1, 2, 7 sowie die allgemeinen Verwaltungskosten des Geschäftsbereichs 3 enthalten. Die einzelnen Umlagen erfolgten nach verschiedenen Verteilungskriterien (siehe Anlage zur Sitzungsvorlage „Gebührenkalkulation Abwasserbeseitigung“). Die kalkulatorischen Abschreibungen bemessen sich nach dem Wiederbeschaffungszeitwert. Kalkulatorische Zinsen werden nicht angesetzt, da die Wohnheime komplett durch Zuweisungen finanziert wurden (Objektförderung + allg. Investitionspauschale). Der federführende Geschäftsbereich 3 geht von einer Belegungszahl von 66 Personen aus, so dass sich ein Gebührensatz in Höhe von 170 € pro Monat ergibt (2012: 160 €). Beschlussvorlage WP8-249/2012 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Gegenüber dem Vorjahr erhöht sich der Gebührensatz somit um 10 € pro Monat. Die Änderung resultiert aus dem Anstieg der Kosten aufgrund der steigenden Zahl der Asylbewerber. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: 50181 Bedburg, 30.11.2012 ----------------------------------Salzhuber ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Stadtkämmerer ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-249/2012 1. Ergänzung Seite 3