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Dringlichkeitsentscheidung GB (Außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Vorgriff auf den Haushalt 2010 für bauliche Maßnahmen des Immobilienmanagements)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
15.04.2010
Erstellt
26.03.10, 04:11
Aktualisiert
26.03.10, 04:11
Dringlichkeitsentscheidung GB (Außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Vorgriff auf den Haushalt 2010 für bauliche Maßnahmen des Immobilienmanagements) Dringlichkeitsentscheidung GB (Außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Vorgriff auf den Haushalt 2010 für bauliche Maßnahmen des Immobilienmanagements) Dringlichkeitsentscheidung GB (Außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Vorgriff auf den Haushalt 2010 für bauliche Maßnahmen des Immobilienmanagements)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat D 8/2010 02.03.2010 Datum: Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 10.03.2010 Kreisausschuss 24.03.2010 Kreistag 15.04.2010 Außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Vorgriff auf den Haushalt 2010 für bauliche Maßnahmen des Immobilienmanagements Sachbearbeiter/in: Frau Blankenheim Tel.: 15 329 Abt.: 10 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. X Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: 11119 Zeile: 13 gez. Hessenius Kreiskämmerer Die Mittel sind bei PSK 010 11119 5211001 im Haushaltsentwurf 2010 eingeplant. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, die im Haushaltsentwurf 2010 eingeplanten Mittel für die nachfolgend beschriebenen baulichen Maßnahmen im Vorgriff auf den Haushalt 2010 bereitzustellen und ermächtigt die Verwaltung, die Aufträge nach vorheriger Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Begründung: -2Für die folgenden baulichen Maßnahmen ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Vorgriff auf den Haushalt 2010 notwendig: a) Betonsanierung Berufskolleg Eifel (100.000 €) b) Abwasserleitungen/Regenentwässerung Kriechkeller Berufskolleg Eifel (100.000 €) c) Malerarbeiten in den Fluren Thomas-Esser-Berufskolleg (30.000 €) d) Deckenerneuerung in 14 Klassenräumen Berufskolleg Eifel (75.000 €) e) Sicherheitstechnische Maßnahmen nach wiederkehrender Prüfung Berufskolleg Eifel (30.000 €) f) Sanierung von Elektrounterverteilungen inkl. Planerleistungen Berufskolleg Eifel (85.000 €) Die unter a) bis d) genannten Maßnahmen sollen gleichzeitig mit den Maßnahmen des Konjunkturpaketes ab April 2010 umgesetzt werden, weil dies bauablauftechnisch zweckmäßig und wirtschaftlich sinnvoll ist. Eine spätere Maßnahmenumsetzung würde zu Doppelarbeiten und Mehrausgaben führen, die vermeidbar sind. Die unter e) genannte Maßnahme beinhaltet die Beseitigung von Mängeln, die im September 2009 bei der wiederkehrenden Prüfung des Berufskollegs Eifel durch die Bauaufsicht festgestellt wurden. Für die Mängelbeseitigung wurde eine Frist bis 01.05.2010 gesetzt. Mit der unter f) genannten Maßnahme werden Mängel an den Elektrounterverteilungen im Berufskolleg Eifel beseitigt. Die Mängel wurden im Oktober 2009 bei der wiederkehrenden Prüfung der elektrischen Anlagen festgestellt. Die Mängelbeseitigung ist bis zum Ende des Jahres 2010 durchzuführen. Bei den Maßnahmen zu c) und f) handelt es sich um neue Maßnahmen, die in der ursprünglichen Haushaltsplanung noch nicht enthalten waren, sondern zur 1. Veränderungliste nachgemeldet wurden. Da die 1. Veränderungsliste der Politik noch nicht bekannt gegeben wurde, sollen diese Maßnahmen hier ausführlich begründet werden: zu c) Malerarbeiten in den Fluren Thomas-Esser-Berufskolleg Im Rahmen der energetischen Optimierung der Beleuchtung (Konjunkturpaket II) werden auch die Abhangdecken in den Fluren der Trakte A und C erneuert. Die hierdurch an den Wänden erforderlichen Beiarbeiten sind im Verhältnis zu einem vollständigen Neuanstrich, der für das Jahr 2011 sowieso im Maßnahmenprogramm eingeplant war, zu umfangreich und unwirtschaftlich. Daher sind für die Malerarbeiten in den Fluren bereits Mittel für das Jahr 2010 einzustellen. zu f) Sanierung von Elektrounterverteilungen inkl. Planerleistungen Berufskolleg Eifel Bei der wiederkehrenden Prüfung der elektrischen Anlagen nach TPrüfVO im Oktober 2009 wurden Mängel und Schäden an verschiedenen Unterverteilungen festgestellt, die umgehend zu beseitigen sind. Es handelt sich hierbei um thermische Schäden durch Überlastung sowie bisher nicht durchgeführte Anpassungserfordernisse aus der Betriebssicherheitsverordnung, TRBS 2131 (Technische Regeln für Betriebssicherheit, Abschnitt 4 Elektrische Gefährdungen) und der Vorschrift DIN VDE 0100 Teil 410 (zusätzlicher Schutz für Laien durch Fehlerstromschutzschalter (RCD)). Da die Unterverteilungen älter als 25 Jahre sind, ist eine Erneuerung aus Wirtschaftlichkeitsgründen einer Überarbeitung vorzuziehen. Eine weitere Veränderung, die im Rahmen der 1. Veränderungsliste gemeldet wurde, ist die Reduzierung des Maßnahmenumfangs zu b) Abwasserleitungen/Regenentwässerung Kriechkeller Berufskolleg Eifel. Hier wurde der Ansatz von 200 T € auf 100 T € herab gesetzt. Insgesamt konnte durch die Verschiebung bzw. Reduzierung von Maßnahmen bei PSK 11119 5211001 für 2010 eine Reduzierung des ursprünglichen Ansatzes von 1.236 T € auf 1.086 T € erreicht werden. Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. -3Begründung der Dringlichkeit: Um Doppelarbeiten und Mehrausgaben zu vermeiden, sollen die unter a) bis d) genannten Maßnahmen gleichzeitig mit den Maßnahmen des Konjunkturpaketes ab April 2010 durchgeführt werden. Zur rechtzeitigen Abwicklung der Maßnahmen ist eine unverzügliche Bereitstellung der Haushaltsmittel erforderlich. Auch für die Beseitigung der festgestellten sicherheits- und elektrotechnischen Mängel (Maßnahmen e) und f)) sind unverzüglich Haushaltsmittel bereitzustellen, damit die Mängel fristgerecht behoben werden können. Die Beseitigung ist zum Teil nur außerhalb des Schulbetriebs während der Sommerferien möglich. gez. Uwe Schmitz gez. Kolvenbach gez. Reiff gez. Troschke gez. Grutke gez. I. V. Poth gez. Bell Landrat (Kreisausschussmitglieder) Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)