Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
15.04.2010
Erstellt
26.03.10, 04:11
Aktualisiert
26.03.10, 04:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
D 8/2010
02.03.2010
Datum:
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
10.03.2010
Kreisausschuss
24.03.2010
Kreistag
15.04.2010
Außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Vorgriff auf den Haushalt 2010 für bauliche
Maßnahmen des Immobilienmanagements
Sachbearbeiter/in: Frau Blankenheim
Tel.: 15 329
Abt.: 10
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
X Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt: 11119
Zeile: 13
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Die Mittel sind bei PSK 010 11119 5211001 im Haushaltsentwurf 2010
eingeplant.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, die im Haushaltsentwurf 2010 eingeplanten Mittel für die nachfolgend
beschriebenen baulichen Maßnahmen im Vorgriff auf den Haushalt 2010 bereitzustellen und
ermächtigt die Verwaltung, die Aufträge nach vorheriger Ausschreibung an den wirtschaftlichsten
Bieter zu vergeben.
Begründung:
-2Für die folgenden baulichen Maßnahmen ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Vorgriff auf
den Haushalt 2010 notwendig:
a) Betonsanierung Berufskolleg Eifel (100.000 €)
b) Abwasserleitungen/Regenentwässerung Kriechkeller Berufskolleg Eifel (100.000 €)
c) Malerarbeiten in den Fluren Thomas-Esser-Berufskolleg (30.000 €)
d) Deckenerneuerung in 14 Klassenräumen Berufskolleg Eifel (75.000 €)
e) Sicherheitstechnische Maßnahmen nach wiederkehrender Prüfung Berufskolleg Eifel (30.000 €)
f) Sanierung von Elektrounterverteilungen inkl. Planerleistungen Berufskolleg Eifel (85.000 €)
Die unter a) bis d) genannten Maßnahmen sollen gleichzeitig mit den Maßnahmen des
Konjunkturpaketes ab April 2010 umgesetzt werden, weil dies bauablauftechnisch zweckmäßig und
wirtschaftlich sinnvoll ist. Eine spätere Maßnahmenumsetzung würde zu Doppelarbeiten und
Mehrausgaben führen, die vermeidbar sind.
Die unter e) genannte Maßnahme beinhaltet die Beseitigung von Mängeln, die im September 2009
bei der wiederkehrenden Prüfung des Berufskollegs Eifel durch die Bauaufsicht festgestellt wurden.
Für die Mängelbeseitigung wurde eine Frist bis 01.05.2010 gesetzt.
Mit der unter f) genannten Maßnahme werden Mängel an den Elektrounterverteilungen im
Berufskolleg Eifel beseitigt. Die Mängel wurden im Oktober 2009 bei der wiederkehrenden Prüfung
der elektrischen Anlagen festgestellt. Die Mängelbeseitigung ist bis zum Ende des Jahres 2010
durchzuführen.
Bei den Maßnahmen zu c) und f) handelt es sich um neue Maßnahmen, die in der ursprünglichen
Haushaltsplanung noch nicht enthalten waren, sondern zur 1. Veränderungliste nachgemeldet
wurden. Da die 1. Veränderungsliste der Politik noch nicht bekannt gegeben wurde, sollen diese
Maßnahmen hier ausführlich begründet werden:
zu c) Malerarbeiten in den Fluren Thomas-Esser-Berufskolleg
Im Rahmen der energetischen Optimierung der Beleuchtung (Konjunkturpaket II) werden auch die
Abhangdecken in den Fluren der Trakte A und C erneuert. Die hierdurch an den Wänden
erforderlichen Beiarbeiten sind im Verhältnis zu einem vollständigen Neuanstrich, der für das Jahr
2011 sowieso im Maßnahmenprogramm eingeplant war, zu umfangreich und unwirtschaftlich. Daher
sind für die Malerarbeiten in den Fluren bereits Mittel für das Jahr 2010 einzustellen.
zu f) Sanierung von Elektrounterverteilungen inkl. Planerleistungen Berufskolleg Eifel
Bei der wiederkehrenden Prüfung der elektrischen Anlagen nach TPrüfVO im Oktober 2009 wurden
Mängel und Schäden an verschiedenen Unterverteilungen festgestellt, die umgehend zu beseitigen
sind. Es handelt sich hierbei um thermische Schäden durch Überlastung sowie bisher nicht
durchgeführte Anpassungserfordernisse aus der Betriebssicherheitsverordnung, TRBS 2131
(Technische Regeln für Betriebssicherheit, Abschnitt 4 Elektrische Gefährdungen) und der Vorschrift
DIN VDE 0100 Teil 410 (zusätzlicher Schutz für Laien durch Fehlerstromschutzschalter (RCD)). Da
die Unterverteilungen älter als 25 Jahre sind, ist eine Erneuerung aus Wirtschaftlichkeitsgründen
einer Überarbeitung vorzuziehen.
Eine weitere Veränderung, die im Rahmen der 1. Veränderungsliste gemeldet wurde, ist die
Reduzierung des Maßnahmenumfangs zu b) Abwasserleitungen/Regenentwässerung Kriechkeller
Berufskolleg Eifel. Hier wurde der Ansatz von 200 T € auf 100 T € herab gesetzt.
Insgesamt konnte durch die Verschiebung bzw. Reduzierung von Maßnahmen bei PSK 11119
5211001 für 2010 eine Reduzierung des ursprünglichen Ansatzes von 1.236 T € auf 1.086 T €
erreicht werden.
Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die
Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
-3Begründung der Dringlichkeit:
Um Doppelarbeiten und Mehrausgaben zu vermeiden, sollen die unter a) bis d) genannten
Maßnahmen gleichzeitig mit den Maßnahmen des Konjunkturpaketes ab April 2010 durchgeführt
werden. Zur rechtzeitigen Abwicklung der Maßnahmen ist eine unverzügliche Bereitstellung der
Haushaltsmittel erforderlich.
Auch für die Beseitigung der festgestellten sicherheits- und elektrotechnischen Mängel (Maßnahmen
e) und f)) sind unverzüglich Haushaltsmittel bereitzustellen, damit die Mängel fristgerecht behoben
werden können. Die Beseitigung ist zum Teil nur außerhalb des Schulbetriebs während der
Sommerferien möglich.
gez. Uwe Schmitz
gez. Kolvenbach
gez. Reiff
gez. Troschke
gez. Grutke
gez. I. V. Poth
gez. Bell
Landrat
(Kreisausschussmitglieder)
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)