Daten
Kommune
Bedburg
Größe
66 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
12.12.12, 18:00
Aktualisiert
12.12.12, 18:00
Stichworte
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Drucksache: WP8210/2012 3. Ergänzung
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
30.10.2012
Haupt- und Finanzausschuss
27.11.2012
Rat der Stadt Bedburg
11.12.2012
Haupt- und Finanzausschuss
18.12.2012
Betreff:
Haushaltskonsolidierung und Leitbild
Beschlussvorschlag:
Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Ergänzend
zu
den
Ausführungen
auf
Seite
8
des
allgemeinen
Teils
des
Haushaltssicherungskonzeptes ist als Anlage die Risikoabschätzung zum Anlagevermögen
beigefügt. Dies sollte noch ergänzt werden.
Wie bereits angekündigt, muss nun nach der Darstellung der Haushaltslage und der Beschreibung
von Ursachen für die entstandene Fehlentwicklung die Ermittlung und Benennung von konkreten
Konsolidierungsmaßnahmen erfolgen.
§ 77 GO NRW ist hierbei unbedingt zu beachten:
(1) Die Gemeinde erhebt Abgaben nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Sie hat die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel
1. soweit vertretbar und geboten aus speziellen Entgelten für die von ihr erbrachten
Leistungen,
2. im Übrigen aus Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Finanzmittel nicht
ausreichen.
(3) Die Gemeinde darf Kredite nur aufnehmen, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist
oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre.
Grundsätzlich gilt der Grundsatz des Vorrangs von speziellen Entgelten zur Finanzierung der
Aufgaben mit der Einschränkung „soweit vertretbar und geboten“. Bei der Benennung von
möglichen Konsolidierungsmaßnahmen ist daher neben der finanziellen Auswirkung auch die
jeweilige Wirkung der Maßnahme zu betrachten. Insbesondere sollten folgende
Entscheidungsparameter beleuchtet werden:
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
Betroffene
Verhältnis zu Gesamteinwohnerschaft
Verhältnis zum Leitbild
Demografie
Altersarmut
Familiengerechtigkeit
Gruppeninteressen vs. Individualinteressen.
Die von der Gemeindeprüfungsanstalt empfohlenen Maßnahmen sind in der beigefügten
Auflistung enthalten. Zwingend wurden folgende Maßnahmen empfohlen:
¾ Einstellung der Eigenreinigung
¾ Hausmeisterpool
Weiterhin wurden folgende Empfehlungen von der GPA ausgesprochen:
¾ Reduzierung der Schulflächen durch Zentralisierung von Grundschulstandorten in der
Schulentwicklungsplanung → SEP
¾ Aufgabe des Grundschulstandortes Kirchherten / keine Dependance →SEP
¾ Zusammenlegung von Löschzügen → Brandschutzbedarfsplan (BSchBP)
¾ Zentralisierung der Verwaltungsgebäude
¾ Einschränkung der Aufgaben des Bauhofes (Vereine), s.a. Mitarbeitervorschlag
¾ Reduzierung der Sport- und Freizeitflächen
¾ Nutzungsentgelte für außerschulische Nutzungen der Schul-, Sport- und Hallenflächen
Beschlussvorlage WP8-210/2012 3. Ergänzung
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
¾ Kostenpflichtige Parkraumbewirtschaftung
¾ Straßenreinigung (Reduzierung des Anteils der Allgemeinheit für Straßenreinigung und
Winterdienst)
¾ Erhebung von Beiträgen (Anhebung der Beitragsanteile nach § 8 KAG, Anpassung der
Erschließungsbeitragssatzung an die Mustersatzung)
¾ Reduzierung der Aufwendungen bei pflichtigen und freiwilligen Aufgaben
¾ Anhebung der Grundsteuerhebesätze
¾ Anhebung der Gewerbesteuerhebesätze
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Bedburg, den 11.12.2012
----------------------------------Eßer
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Fachbereichsleiter
Stadtkämmerer
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-210/2012 3. Ergänzung
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