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Beschlussvorlage (Risikoabschätzung AV WP8-210/2012 3. Ergänzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
11 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
12.12.12, 18:00
Aktualisiert
12.12.12, 18:00
Beschlussvorlage (Risikoabschätzung AV WP8-210/2012 3. Ergänzung) Beschlussvorlage (Risikoabschätzung AV WP8-210/2012 3. Ergänzung)

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Risikoabschätzung beim Anlagevermögen Gebäude Der Sanierungsstau an den städtischen Schulgebäuden und auch an Feuerwehrgerätehäusern ist nach derzeitiger Einschätzung abgearbeitet. Inwieweit Schulen und Feuerwehrgerätehäuser bzw. andere städtische Einrichtungen in Zukunft zur Aufgabenerfüllung erforderlich sind, bleibt abzuwarten. Gebäude/Einrichtungen, wie z.B. das Gebäude Lindenstraße 34 oder das alte Feuerwehrgerätehaus Bedburg bzw. das Freibad sind nur noch mit Erinnerungswerten in der Bilanz. Die Rathäuser Bedburg und Kaster sind bei längerfristiger Weiternutzung als Verwaltungsstandort zu sanieren. Hierauf wurde bereits desöfteren hingewiesen (s. auch GPA-Bericht zur Gebäudewirtschaft Seiten 4 – 6). Diese Sanierungen wären weitestgehend als investive Maßnahmen im städtischen Haushalt kurz- und mittelfristig zu veranschlagen. Andere Risiken für den städtischen Haushalt bestehen aufgrund des NKFWeiterentwicklungsgesetzes nicht direkt, da Wertkorrekturen von Vermögensgegenständen, die nicht mehr für die Aufgabenerfüllung notwendig sind, direkt mit der allgemeinen Rücklage verrechnet werden müssen. Sportplätze Die Sportanlagen in Kaster (Burgundische Straße) und Bedburg-West wurden teilerneuert. Die Deckschicht der Tennenplätze in Kirchherten, Rath und Kirdorf werden innerhalb der nächsten 5 bis 10 Jahre voraussichtlich erneuert werden müssen. Da die Tennenplätze als Festwerte bilanziert sind, werden die hierfür notwendigen Aufwendungen grundsätzlich ergebniswirksam und deshalb den Haushalt belasten. Kanäle Die städtischen Kanalanlagen werden entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen regelmäßig kontrolliert. Der dadurch bekannt werdende Instandhaltungsbedarf wird durch die jährlich zu bildenden Instandhaltungsrückstellungen in der Bilanz dokumentiert. Straßen Die Straßen in Bedburg werden regelmäßig unterhalten. Bei notwendigen Sanierungen, die regelmäßig den Tatbestand der Verbesserung erfüllen, entsteht oftmals eine Beitragspflicht durch die Anlieger. Friedhöfe und Friedhofseinrichtungen Aufgrund der neu erarbeiteten Studie könnte es zu Veränderungen auf den städtischen Friedhöfen kommen. Auch hier sind u.a. aufgrund des NKFWeiterentwicklungsgesetzes keine Risiken für den städtischen Haushalt zu erwarten. SV / D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T5667.doc Beteiligungen Nach dem NKF-Weiterentwicklungsgesetz sind Finanzanlagen (zu denen die Beteiligungen gehören) abzuwerten, wenn die Wertminderung dauerhaft zu erwarten ist. Hier könnte eine Abwertung der Beteiligung an der Erftland notwendig werden, die aber ebenfalls mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen wäre. Sonstiges Anlagevermögen Beim sonstigen Anlagevermögen (insbesondere sind hier die beweglichen Sachen des Anlagevermögens gemeint) sind keine nennenswerten Risiken für den städtischen Haushalt zu erwarten. Die größten Bilanzsummen sind bei den Fahrzeugen und Maschinen zu verzeichnen. SV / D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T5667.doc