Daten
Kommune
Bedburg
Größe
11 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
12.12.12, 18:00
Aktualisiert
12.12.12, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Risikoabschätzung beim Anlagevermögen
Gebäude
Der Sanierungsstau an den städtischen Schulgebäuden und auch an Feuerwehrgerätehäusern ist nach derzeitiger Einschätzung abgearbeitet.
Inwieweit Schulen und Feuerwehrgerätehäuser bzw. andere städtische Einrichtungen in Zukunft zur Aufgabenerfüllung erforderlich sind, bleibt abzuwarten.
Gebäude/Einrichtungen, wie z.B. das Gebäude Lindenstraße 34 oder das alte Feuerwehrgerätehaus Bedburg bzw. das Freibad sind nur noch mit Erinnerungswerten in
der Bilanz.
Die Rathäuser Bedburg und Kaster sind bei längerfristiger Weiternutzung als Verwaltungsstandort zu sanieren. Hierauf wurde bereits desöfteren hingewiesen (s. auch
GPA-Bericht zur Gebäudewirtschaft Seiten 4 – 6). Diese Sanierungen wären weitestgehend als investive Maßnahmen im städtischen Haushalt kurz- und mittelfristig
zu veranschlagen.
Andere Risiken für den städtischen Haushalt bestehen aufgrund des NKFWeiterentwicklungsgesetzes nicht direkt, da Wertkorrekturen von Vermögensgegenständen, die nicht mehr für die Aufgabenerfüllung notwendig sind, direkt mit der allgemeinen Rücklage verrechnet werden müssen.
Sportplätze
Die Sportanlagen in Kaster (Burgundische Straße) und Bedburg-West wurden teilerneuert.
Die Deckschicht der Tennenplätze in Kirchherten, Rath und Kirdorf werden innerhalb
der nächsten 5 bis 10 Jahre voraussichtlich erneuert werden müssen. Da die Tennenplätze als Festwerte bilanziert sind, werden die hierfür notwendigen Aufwendungen grundsätzlich ergebniswirksam und deshalb den Haushalt belasten.
Kanäle
Die städtischen Kanalanlagen werden entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen
regelmäßig kontrolliert. Der dadurch bekannt werdende Instandhaltungsbedarf wird
durch die jährlich zu bildenden Instandhaltungsrückstellungen in der Bilanz dokumentiert.
Straßen
Die Straßen in Bedburg werden regelmäßig unterhalten. Bei notwendigen Sanierungen, die regelmäßig den Tatbestand der Verbesserung erfüllen, entsteht oftmals eine
Beitragspflicht durch die Anlieger.
Friedhöfe und Friedhofseinrichtungen
Aufgrund der neu erarbeiteten Studie könnte es zu Veränderungen auf den städtischen Friedhöfen kommen. Auch hier sind u.a. aufgrund des NKFWeiterentwicklungsgesetzes keine Risiken für den städtischen Haushalt zu erwarten.
SV / D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T5667.doc
Beteiligungen
Nach dem NKF-Weiterentwicklungsgesetz sind Finanzanlagen (zu denen die Beteiligungen gehören) abzuwerten, wenn die Wertminderung dauerhaft zu erwarten ist.
Hier könnte eine Abwertung der Beteiligung an der Erftland notwendig werden, die
aber ebenfalls mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen wäre.
Sonstiges Anlagevermögen
Beim sonstigen Anlagevermögen (insbesondere sind hier die beweglichen Sachen
des Anlagevermögens gemeint) sind keine nennenswerten Risiken für den städtischen Haushalt zu erwarten. Die größten Bilanzsummen sind bei den Fahrzeugen
und Maschinen zu verzeichnen.
SV / D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T5667.doc