Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Flurbereinigung Königshovener Höhe - Teilgebiet Ost - - Übernahme der Wege und landschaftsgestaltenden Anlagen in Eigentum und Unterhaltung -)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
29.01.2013
Erstellt
12.12.12, 09:57
Aktualisiert
23.01.13, 18:06
Beschlussvorlage (Flurbereinigung Königshovener Höhe - Teilgebiet Ost -
- Übernahme der Wege und landschaftsgestaltenden Anlagen in Eigentum und Unterhaltung -) Beschlussvorlage (Flurbereinigung Königshovener Höhe - Teilgebiet Ost -
- Übernahme der Wege und landschaftsgestaltenden Anlagen in Eigentum und Unterhaltung -) Beschlussvorlage (Flurbereinigung Königshovener Höhe - Teilgebiet Ost -
- Übernahme der Wege und landschaftsgestaltenden Anlagen in Eigentum und Unterhaltung -)

öffnen download melden Dateigröße: 27 kB

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8271/2012 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 11.12.2012 Stadtentwicklungsausschuss 29.01.2013 Abstimmungsergebnis: Abgesetzt Betreff: Flurbereinigung Königshovener Höhe - Teilgebiet Ost - Übernahme der Wege und landschaftsgestaltenden Anlagen in Eigentum und Unterhaltung Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg stimmt der Übernahme der Wege und landschaftsgestaltenden Anlagen in Eigentum und Unterhaltung nach § 42 Flurbereinigungsgesetz gemäß dem beigefügten Verzeichnis zu. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Flurbereinigungsplan Königshovener Höhe, Teilgebiet Ost, soll im Jahr 2013 aufgestellt werden. Hierfür stehen noch einige abschließende Regelungen nach § 41 FlurBG aus. Die durch die Flurbereinigungsbehörde bereits planfestgestellten Wege und landschaftsgestaltenden Anlagen wurden nach Ausbau bereits 2002 und 2006 in die städtische Unterhaltung übergeben. Eine Zustimmung zum ursprünglichen Plan hat die Verwaltung nach Ratsbeschluss vom 27.03.2001 erteilt. Zur 1. Änderung gab es bisher keine formale Zustimmung, jedoch hat die Verwaltung mit Schreiben vom 17.02.2006 erklärt, das keine Einwände gegen die 1. Änderung bestehen. Daher bezieht sich die hier in Rede stehende Zustimmung auf die 1. und 2. Änderung. Die 2. Änderung des Flurbereinigungsplanes nach §41 Flurbereinigungsgesetz soll zu Beginn des Jahres genehmigt werden und der Ausbau im Frühjahr 2013 erfolgen. Ein Übersichtsplan ist als Anlage 1 beigefügt. Dabei soll das komplette Erschließungswegenetz (siehe Anlage 2) und die landschaftsgestaltenden Anlagen (siehe Anlage 3), beides jeweils nach Ausbau durch die RWE Power AG, bzw. die Flurbereinigungsbehörde, kostenfrei in das Eigentum und die Unterhaltung der Stadt Bedburg übergehen. Es dient im Grunde als Ersatz für die öffentlichen Wege- und Pflanzflächen, welche die Stadt vor der Tagebaunutzung in diesem Bereich im Eigentum hatte. Die beigefügten Anlagen berücksichtigen die Gemeindegrenzänderung, die durch den Flurbereinigungsplan und die anschließende Ausführungsanordnung realisiert werden soll. Über die Gemeindegrenzänderung ist noch gesondert zu entscheiden. Die derzeitige Planung beruht auf einem Konzept zur Regulierung der Gemeindegrenze. Diesem Konzept hat der Rat der Stadt Bedburg am 07.07.1992 zugestimmt. Am 10.01.2013 hat ein Erörterungstermin mit der Flurbereinigungsbehörde stattgefunden. Hierbei wurde seitens der Verwaltung, wie auch der anderen Beteiligten, gegen die 2. Änderung des Flurbereinigungsplanes keine Bedenken geäußert. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Stadt Bedburg bisher in jedem Flurbereinigungsverfahren die Zustimmung nach § 42 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz zur Übernahme der Wege und landschaftsgestaltenden Anlagen erteilt hat. Haushaltsicherungskonzept Bei der Übernahme der Wege und landschaftsgestaltenden Anlagen erhöht sich der Bilanzwert. Da allerdings parallel zur Erhöhung des Sachanlagevermögens ein ebenso hoher Sonderposten gebildet wird, hat die Übernahme keine Auswirkungen auf die Allgemeine Rücklage. Durch die Übernahme der Wege und landschaftsgestaltenden Anlagen in die Unterhaltung erhöht sich allerdings der Instandhaltungs- und Pflegeaufwand. Bei den Wegen handelt es sich ausschließlich um Wirtschaftswege, auf denen in der Regel weder Straßenreinigung noch Winterdienst durchgeführt wird. Die Unterhaltung beschränkt sich somit auf die Instandhaltung und Sicherstellung der Verkehrssicherheit. Die Pflege der landschaftsgestaltenden Anlagen beschränkt sich in der Regel auf die Freihaltung der Wege und die Sicherstellung der Verkehrssicherheit (z.B. Entfernung von Todholz / kranken Bäumen). Die im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens rekultivierten Flächen sind über einen langen Zeitraum nicht zur Ansiedlung von Wohnen oder Gewerbe geeignet. Die Rekultivierung erfolgte Beschlussvorlage WP8-271/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage entsprechend dem Abschlussbetriebsplan der Bezirksregierung. Eine anderweitige Nutzung würde den derzeitigen Zielen der Raumordnung widersprechen. Dieser Tagesordnungpunkt wurde in der Ratssitzung am 11.12.2012 aus Zeitgründen abgesetzt und in den Stadtentwicklungsausschuss verwiesen. Nach der Ratssitzung wurde das Verzeichnis der Wege um den Weg Nr. 115 ergänzt. Die Flurbereinigungsbehörde geht davon aus, dass das Verzeichnis nun komplett ist. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: keine Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Es entsteht zukünftig Unterhaltungsaufwand für die übernommenen Anlagen Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Bedburg, den 23.01.2013 --------------------------------------Markus Teich --------------------------------------Jürgen Schmeier Sachbearbeiter Fachbereichsleiter --------------------------------------Rainer Köster --------------------------------------Gunnar Koerdt stellv. Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-271/2012 Seite 3