Daten
Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
29.01.2013
Erstellt
12.12.12, 09:57
Aktualisiert
23.01.13, 18:06
Stichworte
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Drucksache: WP8271/2012
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
11.12.2012
Stadtentwicklungsausschuss
29.01.2013
Abstimmungsergebnis:
Abgesetzt
Betreff:
Flurbereinigung Königshovener Höhe - Teilgebiet Ost - Übernahme der Wege und landschaftsgestaltenden Anlagen in Eigentum und
Unterhaltung Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg stimmt der Übernahme der Wege und landschaftsgestaltenden
Anlagen in Eigentum und Unterhaltung nach § 42 Flurbereinigungsgesetz gemäß dem
beigefügten Verzeichnis zu.
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Sitzungsvorlage
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Begründung:
Der Flurbereinigungsplan Königshovener Höhe, Teilgebiet Ost, soll im Jahr 2013 aufgestellt
werden. Hierfür stehen noch einige abschließende Regelungen nach § 41 FlurBG aus.
Die
durch
die
Flurbereinigungsbehörde
bereits
planfestgestellten
Wege
und
landschaftsgestaltenden Anlagen wurden nach Ausbau bereits 2002 und 2006 in die städtische
Unterhaltung übergeben. Eine Zustimmung zum ursprünglichen Plan hat die Verwaltung nach
Ratsbeschluss vom 27.03.2001 erteilt. Zur 1. Änderung gab es bisher keine formale Zustimmung,
jedoch hat die Verwaltung mit Schreiben vom 17.02.2006 erklärt, das keine Einwände gegen die 1.
Änderung bestehen. Daher bezieht sich die hier in Rede stehende Zustimmung auf die 1. und 2.
Änderung. Die 2. Änderung des Flurbereinigungsplanes nach §41 Flurbereinigungsgesetz soll zu
Beginn des Jahres genehmigt werden und der Ausbau im Frühjahr 2013 erfolgen.
Ein Übersichtsplan ist als Anlage 1 beigefügt.
Dabei soll das komplette Erschließungswegenetz (siehe Anlage 2) und die
landschaftsgestaltenden Anlagen (siehe Anlage 3), beides jeweils nach Ausbau durch die RWE
Power AG, bzw. die Flurbereinigungsbehörde, kostenfrei in das Eigentum und die Unterhaltung
der Stadt Bedburg übergehen. Es dient im Grunde als Ersatz für die öffentlichen Wege- und
Pflanzflächen, welche die Stadt vor der Tagebaunutzung in diesem Bereich im Eigentum hatte.
Die beigefügten Anlagen berücksichtigen die Gemeindegrenzänderung, die durch den
Flurbereinigungsplan und die anschließende Ausführungsanordnung realisiert werden soll. Über
die Gemeindegrenzänderung ist noch gesondert zu entscheiden. Die derzeitige Planung beruht
auf einem Konzept zur Regulierung der Gemeindegrenze. Diesem Konzept hat der Rat der Stadt
Bedburg am 07.07.1992 zugestimmt.
Am 10.01.2013 hat ein Erörterungstermin mit der Flurbereinigungsbehörde stattgefunden. Hierbei
wurde seitens der Verwaltung, wie auch der anderen Beteiligten, gegen die 2. Änderung des
Flurbereinigungsplanes keine Bedenken geäußert.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Stadt Bedburg bisher in jedem
Flurbereinigungsverfahren die Zustimmung nach § 42 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz zur
Übernahme der Wege und landschaftsgestaltenden Anlagen erteilt hat.
Haushaltsicherungskonzept
Bei der Übernahme der Wege und landschaftsgestaltenden Anlagen erhöht sich der Bilanzwert.
Da allerdings parallel zur Erhöhung des Sachanlagevermögens ein ebenso hoher Sonderposten
gebildet wird, hat die Übernahme keine Auswirkungen auf die Allgemeine Rücklage.
Durch die Übernahme der Wege und landschaftsgestaltenden Anlagen in die Unterhaltung erhöht
sich allerdings der Instandhaltungs- und Pflegeaufwand.
Bei den Wegen handelt es sich ausschließlich um Wirtschaftswege, auf denen in der Regel weder
Straßenreinigung noch Winterdienst durchgeführt wird. Die Unterhaltung beschränkt sich somit auf
die Instandhaltung und Sicherstellung der Verkehrssicherheit.
Die Pflege der landschaftsgestaltenden Anlagen beschränkt sich in der Regel auf die Freihaltung
der Wege und die Sicherstellung der Verkehrssicherheit (z.B. Entfernung von Todholz / kranken
Bäumen).
Die im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens rekultivierten Flächen sind über einen langen
Zeitraum nicht zur Ansiedlung von Wohnen oder Gewerbe geeignet. Die Rekultivierung erfolgte
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entsprechend dem Abschlussbetriebsplan der Bezirksregierung. Eine anderweitige Nutzung würde
den derzeitigen Zielen der Raumordnung widersprechen.
Dieser Tagesordnungpunkt wurde in der Ratssitzung am 11.12.2012 aus Zeitgründen abgesetzt
und in den Stadtentwicklungsausschuss verwiesen.
Nach der Ratssitzung wurde das Verzeichnis der Wege um den Weg Nr. 115 ergänzt. Die
Flurbereinigungsbehörde geht davon aus, dass das Verzeichnis nun komplett ist.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
keine
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x Es entsteht zukünftig Unterhaltungsaufwand für die übernommenen Anlagen
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Bedburg, den 23.01.2013
--------------------------------------Markus Teich
--------------------------------------Jürgen Schmeier
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
--------------------------------------Rainer Köster
--------------------------------------Gunnar Koerdt
stellv. Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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