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Beschlussvorlage (Geschwindigkeitsreduzierung und Anlage von Parkplätzen in Bedburg Hirtenend)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
29.01.2013
Erstellt
23.01.13, 18:06
Aktualisiert
23.01.13, 18:06
Beschlussvorlage (Geschwindigkeitsreduzierung und Anlage von Parkplätzen in Bedburg Hirtenend) Beschlussvorlage (Geschwindigkeitsreduzierung und Anlage von Parkplätzen in Bedburg Hirtenend) Beschlussvorlage (Geschwindigkeitsreduzierung und Anlage von Parkplätzen in Bedburg Hirtenend)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-6/2013 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: 36 12 36 öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 29.01.2013 Betreff: Geschwindigkeitsreduzierung und Anlage von Parkplätzen in Bedburg Hirtenend Beschlussvorschlag: Der Ausschuss lehnt die Anlegung weiterer Parkflächen ab. Der Ausschuss beschließt die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 20 km/h. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Immer wieder kommt es in Blerichen im Bereich Hirtenend zu Beschwerden wegen falsch abgestellter Fahrzeuge, die ein Durchfahren mit Rettungsfahrzeugen, Feuerwehr- und Versorgungsfahrzeugen erschweren. Außerdem gebe es zu wenig Parkraum auf der öffentlichen Verkehrsfläche. Hierzu wurde durch den Ortsbürgermeister am 14.12.2012 eine Bürgerversammlung durchgeführt auf der eine mögliche Lösung aufgezeigt wurde. Die Anwesenden auf der Bürgerversammlung erklärten sich damit einverstanden, dass zunächst eine Probemarkierung mit einer entsprechenden Probephase durchgeführt wird. Diese Probemarkierung wurde am 10.01.2013 gemeinsam mit der Feuerwehr vor Ort besprochen und durchgeführt. Durch den Ortsbürgermeister wurden die Anwohner informiert, dass ab sofort nur noch in den gekennzeichneten Flächen geparkt werden darf. Bei der Straße „Hirtenend“ handelt es sich überwiegend um eine Bestandssituation mit alten Häusern. Daher ist hier auch zum Großteil nur eine Gehwegbreite von 30 oder 50 cm und eine Fahrbahnbreite von ca. 4, 50 m vorhanden. Die Gehwegfläche ist aufgrund der geringen Breite nicht nutzbar. Die Anwohner gehen über die Straße, da hier auch nur Anliegerverkehr vorhanden ist und aufgrund der Straßenlage (Sackgasse) kein Durchgangsverkehr besteht. Diese schmale Gehwegbreite wurde bei der Probemarkierung mit als Parkfläche einbezogen. Daher konnten jetzt weitere Stellplätze eingezeichnet werden, wenn noch eine Restfahrbahnbreite von 3 m vorhanden ist. Der Plan mit den vorgesehenen Parkflächen ist als Anlage beigefügt. Durch die Anwohner wurde auf der Bürgerversammlung ebenfalls beantragt, die Höchstgeschwindigkeit zu reduzieren, wenn zukünftig die schmalen Gehwege zum Parken benutzt werden. Durch die Markierung der Parkplätze auf den Gehwegen ist die Zweckbestimmung der Gehwege und der Nutzungsanspruch nicht mehr vorhanden. Fußgänger und radfahrende Kinder, die bisher den Gehweg genutzt haben, sind nun gezwungen, die Fahrbahn zu benutzen. Eltern mit Kinderwagen, Rollatoren-Nutzer oder Rollstuhlfahrer konnten bisher auch den Gehweg aufgrund der schmalen Breite nicht nutzen und mussten ohnehin auf die Fahrbahn ausweichen. Nach der Markierung besteht nun vereinzelt keine Möglichkeit mehr, den Gehweg zu nutzen. Ein Ausbau der Straße als verkehrsberuhigter Bereich gestaltet sich zum einen aufgrund der Enge sehr schwierig und wäre zusätzlich mit Anliegerbeiträgen für die Anwohner bzw. Eigentümer verbunden. Um hier ein sicheres Miteinander zu gewährleisten, soll die Geschwindigkeit reduziert werden. Gemäß Rand-Nummer 73 zu § 45 der Straßenverkehrsordnung (Kommentar Lütges) dürfen Straßenverkehrsbehörden gemäß § 45 Abs. 1 d StVO auch Zonen-Geschwindigkeiten von weniger als 30 km/h anordnen, wenn es der besondere Schutz von Fußgängern erforderlich macht. Am Ende des Hirtenendes ist ein Spielplatz, so dass davon auszugehen ist, dass hier auch viele Kinder auf der Straße unterwegs sind. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 20 km/h kann daher verwaltungsseitig befürwortet werden. Mit Schreiben vom 17.12.2012 bittet der Ortsbürgermeister die Verwaltung um Prüfung, ob im Bereich des Spielplatzes eine Fläche abgetrennt werden und diese Fläche als Parkfläche hergerichtet werden kann. Die Fläche wurde bei der Ortsbegehung begutachtet. Eine Überprüfung des Antrages hat ergeben, dass die Flächen gegenüber der vorhandenen Garagen zum Teil nur über eine Privatfläche erreichbar sind. Die Verwaltung weist darauf hin, dass bereits Ende 1989/Anfang 1990 ein gleichgelagerter Antrag gestellt wurde. Hier wurde im Ausschuss für Umweltschutz und Verkehr am 09.01.1990 beschlossen, zunächst den Bedarf zu ermitteln. Bei der Bedarfsermittlung wurde von den Anwohnern deutlich gemacht, dass sie nicht bereit sind, diese Flächen zum Parken zu nutzen. Die vorgesehenen Parkplätze haben keine zentrale Lage. Außerdem müsste die Fläche noch Beschlussvorlage WP8-6/2013 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage entsprechend aufbereitet werden, was wiederum mit erheblichen Kosten verbunden ist. Bei der Aufbereitung müssen Bäume beseitigt werden und die Grünfläche muss befestigt werden. Da bereits in der Vergangenheit die Anwohner keinen Bedarf an den Parkplätzen hatten und nicht bereit waren lange Wege in Kauf zu nehmen, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen auf die Errichtung der Parkplätze zu verzichten. Sollte sich die probeweise Markierung der Parkplätze, die zum Teil auch auf den Gehwegen aufgebracht wurde, nicht bewähren, kann erneut über die Anlegung der Parkfläche im hinteren Bereich des Hirtenendes beraten werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Kenntnis genommen: ----------------------------------Angelika Metzmacher ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Gunnar Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-6/2013 Seite 3