Daten
Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
29.01.2013
Erstellt
23.01.13, 18:06
Aktualisiert
23.01.13, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-6/2013
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.: 36 12 36
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
29.01.2013
Betreff:
Geschwindigkeitsreduzierung und Anlage von Parkplätzen in Bedburg Hirtenend
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss lehnt die Anlegung weiterer Parkflächen ab.
Der Ausschuss beschließt die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 20 km/h.
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Begründung:
Immer wieder kommt es in Blerichen im Bereich Hirtenend zu Beschwerden wegen falsch
abgestellter Fahrzeuge, die ein Durchfahren mit Rettungsfahrzeugen, Feuerwehr- und
Versorgungsfahrzeugen erschweren. Außerdem gebe es zu wenig Parkraum auf der öffentlichen
Verkehrsfläche.
Hierzu wurde durch den Ortsbürgermeister am 14.12.2012 eine Bürgerversammlung durchgeführt
auf der eine mögliche Lösung aufgezeigt wurde. Die Anwesenden auf der Bürgerversammlung
erklärten sich damit einverstanden, dass zunächst eine Probemarkierung mit einer
entsprechenden Probephase durchgeführt wird. Diese Probemarkierung wurde am 10.01.2013
gemeinsam mit der Feuerwehr vor Ort besprochen und durchgeführt.
Durch den
Ortsbürgermeister wurden die Anwohner informiert, dass ab sofort nur noch in den
gekennzeichneten Flächen geparkt werden darf.
Bei der Straße „Hirtenend“ handelt es sich überwiegend um eine Bestandssituation mit alten
Häusern. Daher ist hier auch zum Großteil nur eine Gehwegbreite von 30 oder 50 cm und eine
Fahrbahnbreite von ca. 4, 50 m vorhanden. Die Gehwegfläche ist aufgrund der geringen Breite
nicht nutzbar. Die Anwohner gehen über die Straße, da hier auch nur Anliegerverkehr vorhanden
ist und aufgrund der Straßenlage (Sackgasse) kein Durchgangsverkehr besteht. Diese schmale
Gehwegbreite wurde bei der Probemarkierung mit als Parkfläche einbezogen. Daher konnten jetzt
weitere Stellplätze eingezeichnet werden, wenn noch eine Restfahrbahnbreite von 3 m vorhanden
ist. Der Plan mit den vorgesehenen Parkflächen ist als Anlage beigefügt.
Durch die Anwohner wurde auf der Bürgerversammlung ebenfalls beantragt, die
Höchstgeschwindigkeit zu reduzieren, wenn zukünftig die schmalen Gehwege zum Parken benutzt
werden. Durch die Markierung der Parkplätze auf den Gehwegen ist die Zweckbestimmung der
Gehwege und der Nutzungsanspruch nicht mehr vorhanden. Fußgänger und radfahrende Kinder,
die bisher den Gehweg genutzt haben, sind nun gezwungen, die Fahrbahn zu benutzen. Eltern mit
Kinderwagen, Rollatoren-Nutzer oder Rollstuhlfahrer konnten bisher auch den Gehweg aufgrund
der schmalen Breite nicht nutzen und mussten ohnehin auf die Fahrbahn ausweichen. Nach der
Markierung besteht nun vereinzelt keine Möglichkeit mehr, den Gehweg zu nutzen.
Ein Ausbau der Straße als verkehrsberuhigter Bereich gestaltet sich zum einen aufgrund der Enge
sehr schwierig und wäre zusätzlich mit Anliegerbeiträgen für die Anwohner bzw. Eigentümer
verbunden. Um hier ein sicheres Miteinander zu gewährleisten, soll die Geschwindigkeit reduziert
werden. Gemäß Rand-Nummer 73 zu § 45 der Straßenverkehrsordnung (Kommentar Lütges)
dürfen Straßenverkehrsbehörden gemäß § 45 Abs. 1 d StVO auch Zonen-Geschwindigkeiten von
weniger als 30 km/h anordnen, wenn es der besondere Schutz von Fußgängern erforderlich
macht. Am Ende des Hirtenendes ist ein Spielplatz, so dass davon auszugehen ist, dass hier auch
viele Kinder auf der Straße unterwegs sind. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 20 km/h
kann daher verwaltungsseitig befürwortet werden.
Mit Schreiben vom 17.12.2012 bittet der Ortsbürgermeister die Verwaltung um Prüfung, ob im
Bereich des Spielplatzes eine Fläche abgetrennt werden und diese Fläche als Parkfläche
hergerichtet werden kann. Die Fläche wurde bei der Ortsbegehung begutachtet. Eine Überprüfung
des Antrages hat ergeben, dass die Flächen gegenüber der vorhandenen Garagen zum Teil nur
über eine Privatfläche erreichbar sind.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass bereits Ende 1989/Anfang 1990 ein gleichgelagerter Antrag
gestellt wurde. Hier wurde im Ausschuss für Umweltschutz und Verkehr am 09.01.1990
beschlossen, zunächst den Bedarf zu ermitteln. Bei der Bedarfsermittlung wurde von den
Anwohnern deutlich gemacht, dass sie nicht bereit sind, diese Flächen zum Parken zu nutzen. Die
vorgesehenen Parkplätze haben keine zentrale Lage. Außerdem müsste die Fläche noch
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entsprechend aufbereitet werden, was wiederum mit erheblichen Kosten verbunden ist. Bei der
Aufbereitung müssen Bäume beseitigt werden und die Grünfläche muss befestigt werden.
Da bereits in der Vergangenheit die Anwohner keinen Bedarf an den Parkplätzen hatten und nicht
bereit waren lange Wege in Kauf zu nehmen, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen auf die
Errichtung der Parkplätze zu verzichten.
Sollte sich die probeweise Markierung der Parkplätze, die zum Teil auch auf den Gehwegen
aufgebracht wurde, nicht bewähren, kann erneut über die Anlegung der Parkfläche im hinteren
Bereich des Hirtenendes beraten werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Kenntnis genommen:
----------------------------------Angelika Metzmacher
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Gunnar Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister
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