Daten
Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
29.01.2013
Erstellt
23.01.13, 18:06
Aktualisiert
23.01.13, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
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Drucksache: WP8-7/2013
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
Abstimmungsergebnis:
29.01.2013
Betreff:
Sperrung der Gartenstraße
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
a) Die Sperrung der Gartenstraße wird beibehalten.
b) Die Sperrung der Gartenstraße wird bis zum Vorliegen weiterer
Abstimmungsergebnisse aufgehoben.
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Begründung:
Am 15.11.2012 wurde die Gartenstraße von der Lindenstraße aus gesperrt. Diese Maßnahme
sollte zunächst bis zur heutigen Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses befristet sein.
Zunächst sollte beobachtet werden, wie sich die Sperrung in der Praxis entwickelt.
Festzustellen bleibt, dass die Sperrung der Gartenstraße von sämtlichen 86 Anwohnern der
Gartenstraße als positiv empfunden wird.
Dem gegenüber steht jedoch erheblicher Unmut bei der übrigen Bevölkerung und den
umliegenden Geschäftsleuten. Insbesondere wird nach Sperrung der Gartenstraße ein
Umsatzrückgang von drei Geschäftsleuten bemängelt. Aufgrund der fehlenden Parkplätze in der
Gartenstraße würden die Geschäfte im oberen Teil der Lindenstraße nicht mehr aufgesucht, da die
bisher vorhandenen Parkplätze nun immer zugeparkt seien.
Die Parkplätze in der Gartenstraße sind zur Zeit von der Lindenstraße aus nicht mehr erreichbar.
Die Parkplätze stehen jedoch zwar nach wie vor zur Verfügung. Sie müssen allerdings nun von der
Neusser Straße aus angefahren werden, was für Einwohner aus Kaster, Kirchherten und Pütz von
Vorteil ist.
Hinzu kommt, dass der Anlieferverkehr für einen Teil der Geschäftsleute nun über die
Gartenstraße von der Neusser Straße aus erfolgen muss und nicht mehr von der Lindenstraße
aus. Hierbei soll es jetzt in der Gartenstraße zu Problemen beim Begegnungsverkehr kommen.
Hier könnte Abhilfe geschaffen werden, indem die vormarkierten Parkplätze wieder verändert
werden.
Ein weiterer Nachteil der Sperrung der Gartenstraße ist ein Rückstau der Fahrzeuge bei
geschlossener Schranke. Dieser Rückstau entsteht halbstündlich, zu Hauptverkehrszeiten. Die
Auflösung des Rückstaus erfolgt jedoch relativ schnell.
Die Änderung der Verkehrsführung muss allerdings erst bei den Kraftfahrern bewusst werden. Es
besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, den Kreuzungsbereich Bahnübergang aus der
Lindenstraße kommend zu umgehen. Eine Möglichkeit hierzu wäre ein Hinweis am Kreisverkehr
der K 37 n (ehem. Toom-Markt). Hier könnte der Autofahrer, der Richtung Kaster fährt, mit einem
Hinweis „Kaster“ über den Kreisverkehr am Real geführt werden.
Bei einem Ortstermin mit der Polizeidirektion Verkehr konnte im Übrigen festgestellt werden, dass
es nur sehr wenige Kraftfahrer gibt, die tatsächlich den REWE-Parkplatz als Abkürzung nutzen,
um nicht an der roten Ampel warten zu müssen.
Bei diesem Ortstermin wurde auch festgestellt, dass die Grünphase der Ampelanlage nach Öffnen
der Schranke sehr kurz ist. Eine Umplanung der Ampelphasen mit einer Vorrangschaltung für den
Verkehr aus der Innenstadt mit doppelt langer Grünphase würde hier für eine erheblich schnellere
Beseitigung des Rückstaus sorgen.
Es handelt sich bei der vorhandenen Ampelanlage aber um eine BÜSTRA-Anlage. Hierzu ist bei
jeder Änderung an der vorhandenen Anlage die Zustimmung der Deutschen Bahn einzuholen. Die
Kosten für die Umplanung der Ampelanlage wären auf jeden Fall von der Stadt Bedburg zu tragen.
Als weitere Möglichkeit könnte eine Änderung der Signalisierung mit einer einhergehenden
Demarkierung der Fahrspuren (wie auf der Neusser Straße) in Betracht kommen. Die
Signalisierung des Abbiegeverkehrs würde nur bei geschlossener Schranke in Betrieb gesetzt. Es
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müsste dann in der vorhandenen Lichtsignalanlage lediglich die Grünpfeilscheibe ausgetauscht
werden, so dass sowohl der Rechtsabbieger als auch der Linksabbieger über die linke Fahrspur
die Lindenstraße verlassen könnte, wenn die Bahnschranken geschlossen sind. Die
Geradeausfahrer warten dann auf der rechten Geradeausspur. Die Pfeilmarkierung auf der linken
Fahrspur wäre daher zu entfernen. Dies könnte zu einer Reduzierung des Rückstaus beitragen.
Da es sich bei der Ampelanlage aber um eine Anlage handelt, die in der Straßenbaulast des
Rhein-Erft-Kreises steht, ist hier die Abstimmung mit dem Rhein-Erft-Kreis noch vorzunehmen.
Ebenso ist auch hierbei die Zustimmung der Deutschen Bahn einzuholen.
Die Installation eines Schildes mit einem Grünpfeil an der Ampelanlage wird keinen Erfolg haben.
Sobald als Erstes ein Fahrzeug steht, welches geradeaus fahren will, besteht für den
nachfolgenden Verkehr keine Möglichkeit mehr, nach rechts abzubiegen.
Um die o.a. mit der Polizei erörterten Möglichkeiten zu prüfen, ist ein erneuter Gesprächs- und
Ortstermin mit dem Rhein-Erft-Kreis erforderlich. Anschließend sind die Ergebnisse dann noch mit
der Deutschen Bahn zu besprechen. Über Ergebnisse wird die Verwaltung schnellstmöglich
berichten.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Kenntnis genommen:
----------------------------------Angelika Metzmacher
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Gunnar Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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