Daten
Kommune
Bedburg
Größe
28 kB
Datum
29.01.2013
Erstellt
23.01.13, 18:06
Aktualisiert
23.01.13, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-74/2012
2. Ergänzung
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
14.08.2007
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
04.11.2008
Stadtentwicklungsausschuss
07.02.2012
Stadtentwicklungsausschuss
26.06.2012
Stadtentwicklungsausschuss
25.09.2012
Stadtentwicklungsausschuss
20.11.2012
Stadtentwicklungsausschuss
29.01.2013
Betreff:
Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 44. Änderung
- Flächentausch Otto-Hahn-Straße / Industriepark Mühlenerft
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 17.01.2013
Beschlussvorschlag:
Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.
Abstimmungsergebnis:
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Verwaltung liegt ein Antrag der SPD-Fraktion zum Planverfahren des Flächentauschs OttoHahn-Straße / Industriegebiet Mühlenerft vor. Auf den beigefügten Antrag wird verwiesen (siehe
Anlage).
Im Übrigen wird bzgl. des Sachstandes auf die Vorlage WP8/74-2012, 1. Ergänzung zur letzten
Ausschusssitzung verwiesen.
Zu den verschiedenen beantragten Punkten führt die Verwaltung wie folgt aus:
Punkt 1:
Wie den Ausschussmitgliedern mit Einladung vom 10.01.2013 zur Kenntnis gegeben wurde, findet
am 04. Februar 2013 in Brühl eine gemeinsame Sitzung der Planungsausschüsse der Kommunen
im Rhein-Erft-Kreis zum Gewerbeflächen-Entwicklungskonzept Rhein-Erft statt. Dieser Prozess ist
von enormer Bedeutung für die Gewerbeentwicklung im Rhein-Erft-Kreis und hat zudem
Auswirkungen auf die Regional- und Landesplanung und somit auch auf die Rahmenbedingungen
der zukünftigen Gewerbeflächenentwicklung in der Stadt Bedburg. Daher wird von der Verwaltung
empfohlen, diese Sitzung sowie den begleitenden Entwicklungsprozess auch vor dem Hintergrund
der äußerst restriktiven Flächenpolitik der Landes- und Bezirksregierung zunächst abzuwarten,
bevor die Stadt ohne ausreichende Entscheidungsgrundlage signalisiert, dass auch langfristig kein
Bedarf an weiteren Gewerbeflächen im Stadtgebiet bestehe.
Punkt 2:
Eine hinreichende und erschöpfende Darstellung der Antworten zu den fünf Teilfragen ist aufgrund
der kurzen Bearbeitungszeit vor Druckbeginn nicht möglich. Daher wird die Verwaltung die
Beantwortung der Fragen nachreichen.
Punkt 3:
Bei dem Modellprojekt „Nachhaltige Gewerbegebietsentwicklung in NRW“ handelt es sich um
verschiedene Beispielmodelle, insbesondere aus dem Bereich der Brachflächen- und
Konversionsflächenentwicklung, welche von Beginn der Entwicklung oder Überplanung an intensiv
im Planungsprozess interdisziplinär begleitet und moderiert wurden. Dies gilt vor allem auch für
ältere Bestandsgebiete, welche häufig unter strukturellen Defiziten leiden. Es wird darüber hinaus
darauf hingewiesen, dass die dort ansässigen Betriebe Bestandsschutz im Rahmen der jeweiligen
Baugenehmigungen sowie des geltenden Bebauungsplans genießen und ein interdisziplinärer
Entwicklungsprozess insoweit ausscheidet und auch noch nicht vorhandene Ressourcen und
Personal laufzeitbegleitend binden würde.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Eine positive Gewerbegebietsentwicklung stärkt die Rolle Bedburgs insbesondere als Arbeitsstandort. Dies
führt ebenfalls zu einer Attraktivitätssteigerung der Stadt insgesamt und als Wohnstandort, wodurch die
Bevölkerungsentwicklung Bedburgs positiv beeinflusst werden kann.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Beschlussvorlage WP8-74/2012 2. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 21.01.2013
gesehen:
----------------------------------(Rainer Köster)
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-74/2012 2. Ergänzung
Seite 3