Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
52 kB
Datum
05.07.2012
Erstellt
10.07.12, 17:21
Aktualisiert
10.07.12, 17:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 10.07.2012
Beschlussauszug
aus der 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
der Gemeinde Vettweiß
am Donnerstag, dem 05.07.2012, 18:00 Uhr.
3.
Haushaltsberatung 2012/2013
(V-57/2012)
Bürgermeister Kranz erläutert den anwesenden Mitgliedern nochmals kurz den bereits
vorliegenden Haushaltsentwurf. Er macht deutlich, dass ohne die Erhöhung der
Steuersätze ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept nicht aufgestellt
werden kann.
Aussschussmitglied Volker Franzen erklärt für die CDU-Fraktion, dass diese dem
wiederum vorliegenden Verwaltungsvorschlag auf Erhöhung der Hebesätze auf das
Landesdurchschnittsniveau ab 2013 nicht folgen kann. Er ist sich aber der besonderen
Situation der Gemeinde Vettweiß bewusst und merkt an, dass ein Haushaltausgleich im
Jahre 2022 auch mit einer moderateren Erhöhung zu erzielen ist. Um eine weitere
Handlungsfähigkeit der Gemeinde Vettweiß zu gewähren, schlägt er daher vor, die
Steuersätze für das Jahr 2013 wie folgt festzusetzen
Grundsteuer A – 220% (210% in 2012)
Grundsteuer B – 399% (381% in 2012)
Gewerbesteuer – 399% (390% in 2012)
Sie sollen für die weitere Finanzplanung in 2014 ebenfalls angewendet werden:
Ausschussmitglied Jürgen Ruskowski gibt an, dass es unbedingt erforderlich ist, im
Jahre 2022 eine ausgeglichenen Haushalt darzustellen.
Bürgermeister Kranz stellt fest, dass mit dem Vorschlag der CDU-Fraktion alleine ein
Ausgleich in 2022 nicht darstellbar ist. Um einen Ausgleich in 2022 zu erreichen, sind
spätestens in 2015 die von der Verwaltung vorgeschlagenen Hebesätze wie folgt
festzusetzen.
Grundsteuer A – 230%
Grundsteuer B – 413%
Gewerbesteuer – 411
Mit diesem Vorschlag erklärt der Haupt- und Finanzausschuss sich einstimmig
einverstanden. Die übrigen Änderungswünsche sind in Anlage 2 dargestellt und werden
dem Rat einstimmig vorgeschlagen. Eine entsprechende Beschlussempfehlung an den
Rat wird einstimmig beschlossen. Gesamtergebnis und Finanzplanung nach Stand der
Beratungen sind aus Anlage 3 ersichtlich.