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Beschlusstext (Haushaltsberatung 2012/2013)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
52 kB
Datum
05.07.2012
Erstellt
10.07.12, 17:21
Aktualisiert
10.07.12, 17:21
Beschlusstext (Haushaltsberatung 2012/2013)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 10.07.2012 Beschlussauszug aus der 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Vettweiß am Donnerstag, dem 05.07.2012, 18:00 Uhr. 3. Haushaltsberatung 2012/2013 (V-57/2012) Bürgermeister Kranz erläutert den anwesenden Mitgliedern nochmals kurz den bereits vorliegenden Haushaltsentwurf. Er macht deutlich, dass ohne die Erhöhung der Steuersätze ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept nicht aufgestellt werden kann. Aussschussmitglied Volker Franzen erklärt für die CDU-Fraktion, dass diese dem wiederum vorliegenden Verwaltungsvorschlag auf Erhöhung der Hebesätze auf das Landesdurchschnittsniveau ab 2013 nicht folgen kann. Er ist sich aber der besonderen Situation der Gemeinde Vettweiß bewusst und merkt an, dass ein Haushaltausgleich im Jahre 2022 auch mit einer moderateren Erhöhung zu erzielen ist. Um eine weitere Handlungsfähigkeit der Gemeinde Vettweiß zu gewähren, schlägt er daher vor, die Steuersätze für das Jahr 2013 wie folgt festzusetzen Grundsteuer A – 220% (210% in 2012) Grundsteuer B – 399% (381% in 2012) Gewerbesteuer – 399% (390% in 2012) Sie sollen für die weitere Finanzplanung in 2014 ebenfalls angewendet werden: Ausschussmitglied Jürgen Ruskowski gibt an, dass es unbedingt erforderlich ist, im Jahre 2022 eine ausgeglichenen Haushalt darzustellen. Bürgermeister Kranz stellt fest, dass mit dem Vorschlag der CDU-Fraktion alleine ein Ausgleich in 2022 nicht darstellbar ist. Um einen Ausgleich in 2022 zu erreichen, sind spätestens in 2015 die von der Verwaltung vorgeschlagenen Hebesätze wie folgt festzusetzen. Grundsteuer A – 230% Grundsteuer B – 413% Gewerbesteuer – 411 Mit diesem Vorschlag erklärt der Haupt- und Finanzausschuss sich einstimmig einverstanden. Die übrigen Änderungswünsche sind in Anlage 2 dargestellt und werden dem Rat einstimmig vorgeschlagen. Eine entsprechende Beschlussempfehlung an den Rat wird einstimmig beschlossen. Gesamtergebnis und Finanzplanung nach Stand der Beratungen sind aus Anlage 3 ersichtlich.