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Beschlussvorlage (Vermerk EHK 24.01.2013)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
30 kB
Datum
05.02.2013
Erstellt
30.01.13, 18:01
Aktualisiert
30.01.13, 18:01
Beschlussvorlage (Vermerk EHK 24.01.2013) Beschlussvorlage (Vermerk EHK 24.01.2013)

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Büro für Standortförderung Az.: 11 Datum: 24.01.2013 Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Bedburg (Stand Februar 2011) Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 12.07.2011 nach einer Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Träger öffentlicher Belange das Einzelhandels- und Zentrenkonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen und es damit zur selbstbindenden Empfehlungsgrundlage weiterer Planungen und Beschlüsse installiert. Die Stadt Bedburg ist in der landesplanerischen Hierarchie als Mittelzentrum eingestuft. Der Einkaufsstandort Bedburg steht insbesondere im Wettbewerb zu den nächstgelegenen Mittelzentren, insbesondere Grevenbroich, Bergheim und Kerpen sowie den Oberzentren Aachen, Düsseldorf, Köln und Mönchengladbach. Die konkreten Eckdaten des Einzelhandels stellen sich wie folgt dar: Die Einzelhandelsausstattung der Stadt Bedburg umfasste zum Zeitpunkt der Erhebung (März 2009) nur 154 Betriebe des Ladeneinzelhandels und des Ladenhandwerks mit einer Gesamtverkaufsfläche von ca. 37.500 qm und einem erwirtschafteten Bruttoumsatz von ca. 113,8 Mio. €. Der großflächige Einzelhandel nimmt hierbei mit einem Verkaufsflächenanteil von ca. 50 % (= ca. 18.890 qm) und einem Umsatzanteil von ca. 44 % im Rahmen der gesamtstädtischen Handelsstruktur eine wichtige Stellung ein; im interkommunalen Vergleich kommt ihm allerdings nur eine durchschnittliche Bedeutung zu. Die Verkaufsflächenausstattung verteilt sich zwar auf eine Vielzahl von Branchen, liegt insgesamt aber einwohnerbezogen deutlich unter dem Durchschnitt der herangezogenen Vergleichsstädte. In Konsequenz ergibt sich ein hoher Kaufkraftabfluss. Die Stadt verfügt über ein Kaufkraftpotential von ca. 130,7 Mio. €. Hiervon werden nur ca. 92 Mio. € (entspricht ca. 71 %) durch den ansässigen Einzelhandel gebunden. Zusätzlich wird allerdings ein Umsatzanteil von ca. 24 Mio. € mit auswärtigen Kunden erwirtschaftet. Eine Gesamtzentralität von 87, die sich aus dem Verhältnis vom Gesamtumsatz des Bedburger Einzelhandels zur Kaufkraft der Bedburger Bevölkerung errechnet, ist deshalb auch vor diesem Hintergrund zu bewerten. Bezogen auf die Bedburger Bevölkerung liegt die Kaufkraftbindung somit deutlich niedriger. Im Rahmen der Fortschreibung der bisherigen Einzelhandelsentwicklung wurde - basierend auf der Verkaufsflächenentwicklung der vorangegangenen 10 Jahre und vor dem Hintergrund der zu erwartenden Bevölkerungs- und Kaufkraftentwicklung - nur ein zusätzlicher Verkaufsflächenbedarf von ca. 2.500 qm prognostiziert und als verträglich angesehen. Durch die Umsetzung der Rahmenpläne Kaster und Bedburg ergibt sich ein größerer Entwicklungskorridor. Die Überschreitung des Prognosewertes (2.500 qm Verkaufsfläche bis zum Jahr 2020) kann starke Wettbewerbswirkungen in der Region, aber auch in Bedburg selbst, nach sich ziehen. Die Wettbewerbswirkungen in der Region entstehen in erster Linie durch die Wiedergewinnung von Kunden. Die Umverteilungseffekte in den Zentren von Bedburg und Kaster werden zumindest teilweise kompensiert, weil auch neue Kunden auf den Bestand gelenkt werden. Diese Wirkungen sind durchaus gewollt, um mindestens abfließende Kaufkraft zurückzugewinnen und auch auswärtige Kunden in Zukunft an Bedburg als funktionales Mittelzentrum zu binden. Als positive Wirkungen werden erwartet: • • • • Reduzierung des Kaufkraftabflusses Impulse für den ansässigen Einzelhandel Schließung von schon vorhandenen und künftig verstärkt zu erwartenden Versorgungslücken und damit die Vermeidung von Leerständen und Entfaltung einer breiteren Attraktivität Steigerung der gesamten Versorgungsfunktion verbunden mit der verbesserten Positionierung Bedburgs als Wohnstandort Zusammenfassung EHK 28.01.2013 und damit einhergehend • insgesamt letztlich eine Steigerung der städtischen Steuereinnahmen. Im Stadtteilzentrum von Kaster werden dabei auch künftig primär die umliegenden Wohnsiedlungsbereiche mit Gütern des kurzfristigen Bedarfs sowie Dienstleistungen versorgt. Hier gilt es, die vorhandenen Magnetbetriebe am Standort zu binden und eine moderate Angebotsoptimierung herbeizuführen. Die Formulierung von Zielvorstellungen und strategischen Ausrichtungen für die Stadt Bedburg ist Grundlage für die weitere funktionale und räumliche Entwicklung des Einzelhandels. Im Einzelhandelskonzept wurden deshalb die Entwicklungsziele für die zentralen Versorgungsbereiche (zVB) Hauptzentrum Bedburg und Stadtteilzentrum Kaster formuliert. Eine räumliche Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche erfolgte. In der „Bedburger Liste“ wurden zudem die nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimente, die heute schon beide Zentren prägen und auch zukünftig vorrangig in den zentralen Versorgungsbereichen anzusiedeln sind, festgelegt. Vorgaben für die Einzelhandelssteuerung sind darauf aufbauend: Weiterentwicklung der zentralen Versorgungsbereiche in handelswirtschaftlicher, nutzungsstruktureller und städtebaulicher Sicht, mit dem Ziel, die gewünschte Konzentration zentren- bzw. nahversorgungsrelevanter Sortimente zu erzielen • • Bereitstellung von Flächen für die Verlagerung oder Einzelhandelsbetriebe Steuerung ungewünschter Entwicklungen im Stadtgebiet Maßnahmen in den Randbezirken Ansiedlung durch großflächiger planungsrechtliche Für die räumliche Steuerung der zukünftigen Einzelhandelsentwicklung ergeben sich nachstehende Ziele der Einzelhandelsentwicklung: • • • • • • Erhalt und Stärkung der mittelzentralen Versorgungsfunktionen Stärkung und Entwicklung des Hauptzentrums Bedburg Sicherung des Stadtteilzentrums Kaster Konzentration der zentren- und nahversorgungsrelevanten Entwicklung auf die zentralen Versorgungsbereiche Sicherstellung einer fußläufig erreichbaren Nahversorgung Konzentration des großflächigen Einzelhandels mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten auf ausgewählte Sonderstandorte Die vg. Ausführungen stellen eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte des beschlossenen EHK der Stadt Bedburg (Stand Februar 2011) dar. Aufgestellt: Bedburg, den 24.01.2013 gez. Schmitz (Udo Schmitz) Leiter Büro für Standortförderung Zusammenfassung EHK 28.01.2013