Daten
Kommune
Bedburg
Größe
30 kB
Datum
05.02.2013
Erstellt
30.01.13, 18:01
Aktualisiert
30.01.13, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Büro für Standortförderung
Az.: 11
Datum: 24.01.2013
Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Bedburg (Stand Februar 2011)
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 12.07.2011 nach einer Beteiligung der
Öffentlichkeit und der betroffenen Träger öffentlicher Belange das Einzelhandels- und Zentrenkonzept
gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen und es damit
zur selbstbindenden Empfehlungsgrundlage weiterer Planungen und Beschlüsse installiert.
Die Stadt Bedburg ist in der landesplanerischen Hierarchie als Mittelzentrum eingestuft. Der
Einkaufsstandort Bedburg steht insbesondere im Wettbewerb zu den nächstgelegenen Mittelzentren,
insbesondere Grevenbroich, Bergheim und Kerpen sowie den Oberzentren Aachen, Düsseldorf, Köln
und Mönchengladbach.
Die konkreten Eckdaten des Einzelhandels stellen sich wie folgt dar:
Die Einzelhandelsausstattung der Stadt Bedburg umfasste zum Zeitpunkt der Erhebung (März 2009)
nur 154 Betriebe des Ladeneinzelhandels und des Ladenhandwerks mit einer Gesamtverkaufsfläche
von ca. 37.500 qm und einem erwirtschafteten Bruttoumsatz von ca. 113,8 Mio. €.
Der großflächige Einzelhandel nimmt hierbei mit einem Verkaufsflächenanteil von ca. 50 %
(= ca. 18.890 qm) und einem Umsatzanteil von ca. 44 % im Rahmen der gesamtstädtischen
Handelsstruktur eine wichtige Stellung ein; im interkommunalen Vergleich kommt ihm allerdings nur
eine durchschnittliche Bedeutung zu.
Die Verkaufsflächenausstattung verteilt sich zwar auf eine Vielzahl von Branchen, liegt insgesamt
aber einwohnerbezogen deutlich unter dem Durchschnitt der herangezogenen Vergleichsstädte.
In Konsequenz ergibt sich ein hoher Kaufkraftabfluss. Die Stadt verfügt über ein Kaufkraftpotential von
ca. 130,7 Mio. €. Hiervon werden nur ca. 92 Mio. € (entspricht ca. 71 %) durch den ansässigen
Einzelhandel gebunden. Zusätzlich wird allerdings ein Umsatzanteil von ca. 24 Mio. € mit auswärtigen
Kunden erwirtschaftet.
Eine Gesamtzentralität von 87, die sich aus dem Verhältnis vom Gesamtumsatz des Bedburger
Einzelhandels zur Kaufkraft der Bedburger Bevölkerung errechnet, ist deshalb auch vor diesem
Hintergrund zu bewerten. Bezogen auf die Bedburger Bevölkerung liegt die Kaufkraftbindung somit
deutlich niedriger.
Im Rahmen der Fortschreibung der bisherigen Einzelhandelsentwicklung wurde - basierend auf der
Verkaufsflächenentwicklung der vorangegangenen 10 Jahre und vor dem Hintergrund der zu
erwartenden Bevölkerungs- und Kaufkraftentwicklung - nur ein zusätzlicher Verkaufsflächenbedarf
von ca. 2.500 qm prognostiziert und als verträglich angesehen. Durch die Umsetzung der
Rahmenpläne Kaster und Bedburg ergibt sich ein größerer Entwicklungskorridor.
Die Überschreitung des Prognosewertes (2.500 qm Verkaufsfläche bis zum Jahr 2020) kann starke
Wettbewerbswirkungen in der Region, aber auch in Bedburg selbst, nach sich ziehen. Die
Wettbewerbswirkungen in der Region entstehen in erster Linie durch die Wiedergewinnung von
Kunden. Die Umverteilungseffekte in den Zentren von Bedburg und Kaster werden zumindest
teilweise kompensiert, weil auch neue Kunden auf den Bestand gelenkt werden. Diese Wirkungen
sind durchaus gewollt, um mindestens abfließende Kaufkraft zurückzugewinnen und auch auswärtige
Kunden in Zukunft an Bedburg als funktionales Mittelzentrum zu binden.
Als positive Wirkungen werden erwartet:
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Reduzierung des Kaufkraftabflusses
Impulse für den ansässigen Einzelhandel
Schließung von schon vorhandenen und künftig verstärkt zu erwartenden Versorgungslücken
und damit die Vermeidung von Leerständen und Entfaltung einer breiteren Attraktivität
Steigerung der gesamten Versorgungsfunktion verbunden mit der verbesserten
Positionierung Bedburgs als Wohnstandort
Zusammenfassung EHK 28.01.2013
und damit einhergehend
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insgesamt letztlich eine Steigerung der städtischen Steuereinnahmen.
Im Stadtteilzentrum von Kaster werden dabei auch künftig primär die umliegenden
Wohnsiedlungsbereiche mit Gütern des kurzfristigen Bedarfs sowie Dienstleistungen versorgt. Hier gilt
es, die vorhandenen Magnetbetriebe am Standort zu binden und eine moderate Angebotsoptimierung
herbeizuführen.
Die Formulierung von Zielvorstellungen und strategischen Ausrichtungen für die Stadt Bedburg ist
Grundlage für die weitere funktionale und räumliche Entwicklung des Einzelhandels.
Im Einzelhandelskonzept wurden deshalb die Entwicklungsziele für die zentralen Versorgungsbereiche (zVB) Hauptzentrum Bedburg und Stadtteilzentrum Kaster formuliert. Eine räumliche
Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche erfolgte. In der „Bedburger Liste“ wurden zudem die
nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimente, die heute schon beide Zentren prägen und auch
zukünftig vorrangig in den zentralen Versorgungsbereichen anzusiedeln sind, festgelegt.
Vorgaben für die Einzelhandelssteuerung sind darauf aufbauend:
Weiterentwicklung der zentralen Versorgungsbereiche in handelswirtschaftlicher, nutzungsstruktureller
und städtebaulicher Sicht, mit dem Ziel, die gewünschte Konzentration zentren- bzw.
nahversorgungsrelevanter Sortimente zu erzielen
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Bereitstellung von Flächen für die Verlagerung oder
Einzelhandelsbetriebe
Steuerung ungewünschter Entwicklungen im Stadtgebiet
Maßnahmen in den Randbezirken
Ansiedlung
durch
großflächiger
planungsrechtliche
Für die räumliche Steuerung der zukünftigen Einzelhandelsentwicklung ergeben sich nachstehende
Ziele der Einzelhandelsentwicklung:
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Erhalt und Stärkung der mittelzentralen Versorgungsfunktionen
Stärkung und Entwicklung des Hauptzentrums Bedburg
Sicherung des Stadtteilzentrums Kaster
Konzentration der zentren- und nahversorgungsrelevanten Entwicklung auf die zentralen
Versorgungsbereiche
Sicherstellung einer fußläufig erreichbaren Nahversorgung
Konzentration des großflächigen Einzelhandels mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten auf
ausgewählte Sonderstandorte
Die vg. Ausführungen stellen eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte des beschlossenen
EHK der Stadt Bedburg (Stand Februar 2011) dar.
Aufgestellt:
Bedburg, den 24.01.2013
gez. Schmitz
(Udo Schmitz)
Leiter Büro für
Standortförderung
Zusammenfassung EHK 28.01.2013