Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Neuordnung des Schulwesens in Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
44 kB
Datum
11.03.2013
Erstellt
04.03.13, 18:02
Aktualisiert
04.03.13, 18:02

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-13/2013 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 40 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 11.03.2013 Abstimmungsergebnis: Betreff: Neuordnung des Schulwesens in Bedburg Beschlussvorschlag: Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und überträgt die Festlegung der notwendigen Eingangsklassen ab dem Schuljahr 2014/ 15 - innerhalb der schulrechtlich vorgegebenen Grenzen der kommunalen Klassenrichtzahl in den Grundschulen – auf die Schulverwaltung. Bezüglich der aufgezeigten Handlungsoptionen zur `Neuordnung des Schulwesens´ im Stadtgebiet soll die Verwaltungsvorlage - zur Vermeidung möglicher Fehlinvestitionen/ entwicklungen - als Diskussionsgrundlage für die in weiteren Beratungen zu treffenden schul- als auch finanzpolitischen Entscheidungen dienen. Begründung: Ausgangslage Die Stadt Bedburg befindet sich in einer äußerst prekären Haushaltslage; unter Verweis auf die zahlreichen Beratungen in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses Haushaltssicherungskonzept - sind Konsolidierungsmaßnahmen in allen Aufgabenbereichen, so auch in der Schullandschaft, unumgänglich. Insofern sollten die sich aus der Neufassung des Schulgesetzes und der spürbaren Auswirkungen des demographischen Wandels ergebenden, nachfolgend aufgezeigten, Handlungsoptionen für eine Neuordnung der Schullandschaft in der Stadt Bedburg genutzt werden. Angemerkt wird, dass aufgrund des seitens der Landesregierung zurückgestellten Gesetzgebungsverfahrens zur inklusiven Beschulung, die sich hieraus für die Kommunen ergebenden Auswirkungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht darstellbar sind. Die hierzu ergangene Pressemitteilung des Städte- und Gemeindebund NRW ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. 8. Schulrechtsänderungsgesetz Wie bereits in der Sitzung des Familien-, Bildungs-, und Sozialausschusses am 04.12.2012 mitgeteilt, hat der Landtag NRW am 07.11.2012 das Gesetz zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wohnungsnahen Grundschulangebotes in NRW - 8. Schulrechtsänderungsgesetz - verabschiedet; das Gesetz ist am 22.11.2012 in Kraft getreten. Durch die Novellierung wird den Kommunen die Kompetenz übertragen, unter pädagogisch sinnvollen und schulorganisatorisch/ wirtschaftlichen Gesichtspunkten eigenständig über den Erhalt bzw. die Schließung von Schulstandorten zu entscheiden. Die wesentlichen Änderungen des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes sind - in ihren Kernpunkten zusammengefasst - dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Status quo Wie den als Anlagen 3 - 5 beigefügten Tabellen eindeutig zu entnehmen, sind - der demographischen Entwicklung geschuldet - die Schülerzahlen stark rückläufig; so wird bis zum Schuljahr 2020/ 21 im Primarbereich ein Rückgang um 89 SchülerInnen (rd. 11 %) sowie im Sekundarbereich von 658 SchülerInnen (rd. 34 %) prognostiziert. Hieraus ergeben sich, ausgehend von den Klassenfrequenzwerten, folgende Klassenüberhänge: Schulform Grund Haupt Real Gymn. Klassenr. - Bestand 48 22 23 45 Schüler - 2012/ 13 860 349 568 1.146 Klassenr. - Bedarf 36 14 22 47 Schüler - 2020/ 21 771 203 388 801 Klassenr. - Bedarf 34 8 15 33 Klassenr. - Überhang 14 14 8 12 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die v. g. Tabelle eine vereinfachte Zusammenfassung darstellt. Fach-/ Mehrzweckräume - pro Zug ein Mehrzweckraumraum im Bereich der Grundschulen - sind an allen Schulstandorten vorhanden, jedoch in der v. g. Darstellung nicht berücksichtigt; betreffend das Gymnasium sind sowohl Sekundarstufe I als auch II aufgeführt. Auch wenn sich aufgrund der gesetzlichen Rundungsvorgaben Differenzen ergeben können, ist dennoch klar erkennbar, dass - im Bereich der Grundschulen und Hauptschule bereits jetzt vorhanden - mittel-/ langfristig ein erheblicher Überhang an Klassenräumen in allen Schulformen entstehen wird. Neuordnung des Schulwesens Bezüglich der aufgezeigten Überhänge in den Schulen wird darauf hingewiesen, dass diese durch die Schulleitungen anderweitigen Nutzungen zugeführt worden sind. So werden diese im Bereich der Grundschulen vorrangig als Schulbüchereien, Differenzierungs- und/ oder Mehrzweckräume etc. pp. bzw. seitens der weiterführenden Schulen im Rahmen der Berufswahlorientierung oder auch als zusätzliche Verwaltungsräume genutzt. Wenngleich dies zunächst grundsätzlich positiv zu bewerten ist, darf nicht verkannt werden, dass das Schulraumprogramm für allgemeinbildende Schulen und Sonderschulen in NRW derartige Räumlichkeiten nicht vorsieht und insofern bereits heute ein deutlicher, kostenverursachender Überhang besteht. Hieraus ergeben sich zwngsläufig Entscheidungskorridore und Handlungsräume, die angesichts der äußerst prekären Haushaltslage genutzt werden sollten, die Schullandschaft der Stadt Bedburg unter den Gesichtspunkten Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und intergenerative Gerechtigkeit neu zu ordnen. Insofern sind, auch vor dem Hintergrund der sich auch weiterhin verschlechternden Haushaltslage, die bislang gefassten (Grundsatz-)Beschlüsse betreffend der künftigen Schullandschaft Sekundarschule und/ oder auch Zusammenlegung von Grundschulstandorten - neu zu bewerten. Sekundarbereich Im Rahmen der Neuausrichtung der Schullandschaft hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 11.09.2012 auf Empfehlung der Projektgruppe Bildung und Region den Grundsatzbeschluss gefasst, zum Schuljahresbeginn 2014/ 15 - unter gleichzeitiger Auflösung der Haupt- und Realschule - eine Sekundarschule zu installieren. Aufgrund offensichtlich bestehender Irritationen wird klarstellend darauf hingewiesen, dass der Grundsatzbeschluss lediglich eine Absichtserklärung des Rates darstellt; eine endgültige Beschlussfassung zur Installation einer Sekundarschule erfolgt erst nach Vorliegen der Raumplanung, des pädagogischen Konzepts und des Anmeldequorums. Sollten die erforderlichen - mindestens 75 - Anmeldungen vorliegen, ist die Sekundarschule einzuführen, da § 78 Abs. 4 S. 2 SchulG NRW die Gemeinden verpflichtet, Schulen zu errichten und fortzuführen, wenn in ihrem Gebiet ein Bedürfnis dafür besteht und die Mindestgröße nach § 82 SchulG NRW gewährleistet ist; diesbezüglich wird auf die als Anlage 6 beigefügte Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes zur geplanten Einführung der Sekundarschule vom 04.03.2013 verwiesen. Bezüglich des schulorganisatorischen und pädagogischen Erfordernisses wird auf die Seiten 57 ff. des Schulentwicklungsplans verwiesen; für Bedburg prognostiziert die Projektgruppe Bildung und Region eine bis zu vierzügige Sekundarschule. Lernend aus den Erfahrungen anderer Kommunen stellt sich jedoch zwischenzeitlich die Frage, ob und inwieweit die Schulform Sekundarschule seitens der Eltern gewollt ist und angenommen wird. Sollte dies nicht der Fall sein, wären unter Ausnutzung der vorhandenen Schulraumkapazitäten im Schulzentrum alternative Lösungen zum Erhalt eines tragfähigen Sekundarstufenangebotes zu prüfen. Da eine Beibehaltung des 3-gliedrigen Schulsystems - hier prognostiziert die Projektgruppe Bildung und Region in einer alternativen Status-quo-Projektion für das Schuljahr 2020/ 21 eine 1,4-zügige Haupt- und eine 2,5 zügige Realschule - wegen der Differenzierungsproblematik mittel-/ langfristig nicht tragfähig sein wird, könnte eine Alternative beispielsweise auch in einer Kooperation mit der Stadt Elsdorf in Form eines Schulverbands, wie gegenwärtig im Förderschulbereich, gesehen werden. In der Projektion werden die Schulraumkapazitäten in den Gebäuden der Real- und Hauptschule für einen reibungslosen Ablauf aller drei Schulformen bis zum Schuljahr 2019/ 20 beansprucht, so dass Nutzungsoptionen im Schulzentrum erst zum Schuljahresbeginn 2020/ 21 bestehen. Diesbezüglich wird auf Anlagen 3 – 5 verwiesen; im Ergebnis wird bei prognostizierten 592 SchülerInnen (4-Zügigkeit) ein Klassenüberhang von 25 Klassenräumen prognostiziert, wobei die für den bei Aufbau der Sekundarschule erforderlichen zusätzlichen räumlichen Erfordernisse - für Verwaltung, Lehrer, Ganztag etc. pp. - während des Auslaufens der Haupt- und Realschule berücksichtigt sind. Bezüglich der haushalterischen Auswirkungen der Installation einer Sekundarschule wird für den Fall des notwendigen Anmeldequorums und eines bestätigenden Ratsbeschlusses auf den als Anlage 7 beigefügten Vermerk der Kämmerei verwiesen; danach ergibt sich durch die Sekundarschule, selbst bei einer - spekulativ angenommenen - größeren Abwanderung von SchülerInnen in Nachbarkommunen, eine jährliche Haushaltsverbesserung von rd. 1 Mio. Euro. Diese ist jedoch dem Umstand angenommener erhöhter Schlüsselzuweisungen für den gebundenen Ganztag geschuldet, der einzig für die Schulform der Sekundar- und Gesamtschule verpflichtend ist; insofern sollte/ müsste unter rein fiskalischer Betrachtung auch das Gymnasium und - sollten die Eltern sich für die Beibehaltung des 3-gliedrigen Schulsystems aussprechen auch die Haupt- und Realschule angehalten werden, in den gebundenen Ganztag zu gehen. Hierdurch würden sich zudem Synergien betreffend die Mensa (höherer Auslastungsgrad; Küche ist für 450 - 500 Essen ausgelegt) und Jugendzentren (Öffnungszeiten; Einsparungen) ergeben. Aus den Problemstellungen anderer Kommunen lernend, ist - wenngleich die Entscheidung dem Fachausschuss, respektive dem Rat obliegt - bei einer derart emotionalen Entscheidung die Einholung und Berücksichtigung des Elternwillens angezeigt; die Fachverwaltung schlägt daher folgende Vorgehensweise vor: 1. Die Eltern der Grundschulkinder der 1. - 3. Klassen werden kurzfristig umfänglich über die Schulform der Sekundarschule informiert 2. Im unmittelbaren Anschluss - jedenfalls vor den Sommerferien - werden die v. g. Eltern unverbindlich befragt, wie sie die Schulform der Sekundarschule bewerten und ob sie ihr Kind an ein einer solchen anmelden würden. Zeitgleich werden die Eltern auch befragt, wie sie den gebundenen Ganztag bewerten und ob sie ihr Kind auch im Gymnasium - und falls die Sekundarschule nicht zur Umsetzung gelangt - auch in der Haupt- und Realschule im gebundenen Ganztag anmelden würden. 3. Der gebildete `kleine Schulausschuss´ wird beauftragt, die Umsetzung der v. g. Verfahrensschritte kurzfristig zu erarbeiten. Über die Ergebnisse der Befragung würde die Verwaltung in der ersten Fachausschusssitzung nach den Sommerferien berichten; in Abhängigkeit der Ergebnisse ist über die weitere Vorgehensweise zu beschließen. Zwischenzeitlich würde die Verwaltung die aufgezeigte denkbare Alternative eines Schulverbands mit der Stadt Elsdorf erörtern. Primarbereich Betreffend der Neuausrichtung im Primarbereich hat der Fachausschuss noch keine Beschlüsse gefasst; wenngleich die durch die Landesregierung verkündete Botschaft `kurze Beine - kurze Wege´ - sicherlich zunächst positiv zu werten ist, darf nicht verkannt werden, dass die Landesregierung lediglich die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür geschaffen hat, die damit einhergehenden Problemstellungen - nicht nur fiskalisch - sondern auch pädagogisch betrachtet, den Kommunen aufbürdet. So werden einzügige Schulen de facto nur mit 4 bis 5 Lehrern, oftmals in Teilzeitform, geführt, was die pädagogischen Möglichkeiten in erheblichem Maße einschränkt; problematisch ist ebenfalls anzumerken, dass durch die Einführung der kommunalen Klassenrichtzahl sehr kleine Klassen an einzügigen Schulstandorten - was für sich alleine betrachtet zunächst grundsätzlich positiv zu werten ist - eine hohe Klassenbelegung an den anderen Schulstandorten bedingen. Zu den pädagogischen Problemstellungen wird die zuständige Schulaufsichtsbeamtin, Frau Dickmann-Monien, im Fachausschuss ausführen. Denkbare Handlungsansätze betreffend die jeweiligen Schulstandorte: A) Kirchherten - Eigenständigkeit/ Teilstandort Mit der Gesetzesnovellierung besteht aufgrund der prognostizierten Schülerzahl die Möglichkeit, die Grundschule Kirchherten sowohl einzügig - als eigenständige Schule - oder aber auch als Teilstandort weiterzuführen. Wegen der räumlichen Nähe würde sich bei einer Teilstandortlösung ein `Zusammenschluss´ mit der Grundschule Kaster anbieten; dass der Hauptstandort eine Konfessionsschule ist, ist hierbei nach dem 8. Schulrechtsänderungsgesetz unproblematisch. Durch den entstehenden größeren Lehrerpool und eine flexiblere Eingangsklassenbildung würden sich für den Teilstandort Kirchherten zunächst durchaus positive Tendenzen ergeben; dennoch darf nicht verkannt werden, dass Teilstandortlösungen gewisse Voraussetzungen erfordern. So muss ein einheitliches pädagogisches Konzept bestehen, da alle Lehrkräfte an beiden Standorten unterrichten müssen; eine weitere Voraussetzung, die beim Schulstandort Kirchherten nicht vorhanden ist, ist eine möglichst fußläufige Erreichbarkeit, schon alleine für den Vertretungsfall. Insofern kann - sowohl unter schulorganisatorischen, als auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten - eine Teilstandortlösung Kirchherten sicherlich nur als Interimsmaßnahme gesehen werden, zumal - sich die Elternschaft mittel-/ langfristig bei einer Teilstandortlösung ohnehin verstärkt den größeren, pädagogisch und personell besser ausgestatteten Standorten zuwendet. Auswirkungen auf den Haushalt: Für die Grundschule Kirchherten entstehen im Durchschnitt der letzten vier Jahre Betriebskosten (ohne Sporthalle) in Höhe von rd. 168.000 € p. a.; die Auswertungen aus Infoma sind dieser Vorlage als Anlage 8 beigefügt. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der altersbedingten Substanz des Baukörpers jederzeit mit größeren Instandsetzungen und insofern unkalkulierbaren Risiken gerechnet werden muss. Bezüglich einer Teilstandortlösung wird auf die Ausführungen der GPA zur Gebäudewirtschaft - S. 22 Handlungsempfehlungen verwiesen, wonach eine solche `aus immobilienwirtschaftlicher Sicht keine wirtschaftlichen Vorteile bringt´. - Schließung Aufgrund der aufgezeigten erheblichen Klassenüberhänge im Primarbereich könnte der Grundschulstandort Kirchherten aus raumplanerischer Sicht bereits zu Beginn des Schuljahrs 2013/ 14 geschlossen werden. Hiergegen spricht indes, dass bei den Grundschulen im Stadtgebiet unterschiedliche pädagogische Konzeptionen hinterlegt sind. Aufgrund dessen spricht sich die Fachverwaltung dafür aus, eine Schließung `schülerorientiert´ und insofern auslaufend vorzunehmen, mit der Konsequenz, dass den am Schulstandort eingeschulten SchülerInnen - im Rahmen der wirtschaftlichen Gegebenheiten - grundsätzlich die Möglichkeit gegeben werden sollte, dort ihre Grundschulzeit zu beenden. Auswirkungen auf den Haushalt: Durch die Auflösung des Schulstandortes Kirchherten entstehen Einsparungen im Bereich der Gebäudebewirtschaftung und des Personals - Reinigungsdienst, Schulsekretariat und Schulhausmeister - in Höhe von rund 168.000 € p. a. (Anlage 8). Während die Einsparungen im Bereich der Gebäudebewirtschaftung unmittelbar greifen, greifen die Personalkosten erst sukzessive durch Ausnutzen der Fluktuation. Demgegenüber stehen die durch den Standortwechsel entstehenden Fahrtkostenansprüche der SchülerInnen, die bisher keinen Fahrtkostenanspruch hatten; im Schuljahr 2012/ 13 hatten von insgesamt 113 SchülerInnen 36 SchülerInnen bereits einen Fahrtkostenanspruch. Im Ergebnis würde somit für weitere 77 SchülerInnen ein Fahrtkostenanspruch entstehen; bei einem Monatsticketpreis von zur Zeit 42,20 Euro beliefen sich die zusätzlichen Fahrtkosten auf insgesamt 35.700,- € p. a. Bei einem Verkauf des Objekts würden evtl. noch vorhandene Bilanzwerte auf `0´ herabgesetzt, was nicht zu einer Belastung des entsprechenden Jahresabschlusses, sondern lediglich zu einer Reduzierung der allgemeinen Rücklage und somit des Eigenkapitals führen würde. B) Bedburg - Verlagerung ins Schulzentrum Wie bereits unter A) ausgeführt, wird sowohl die Sekundarschule, als auch - sollte diese seitens der Elternschaft nicht gewünscht sein - die Haupt- und Realschule nach der Status-quoProjektion einen Schulraumbedarf für eine 4-Zügigkeit haben, der in der Schulraumkapazität beider Schulgebäude noch Raum für eine zusätzliche Unterbringung einer Grundschule eröffnet. Gemäß den Planungen der Projektgruppe würden bei der Einführung der Sekundarschule alle drei Schulen - jetzige Hauptschule, jetzige Realschule und Sekundarschule - bis zum Schuljahr 2019/ 20 die vorhandenen Schulraumkapazitäten beanspruchen, so dass ab dem Schuljahr 2020/ 21 ausreichender Schulraum für die Unterbringung einer 4-zügigen Grundschule im Gebäude der jetzigen Realschule - ohne Pavillons - besteht. Da die Projektgruppe ab 2020/ 21 für den Primarbereich insgesamt acht Züge prognostiziert, wäre eine Verlagerung der Schulstandorte Bedburg und Kirdorf ins Schulzentrum, jetziges Realschulgebäude, zahlenmäßig darstellbar. Aufgrund der nicht zuletzt bedingt durch die Thematik `Inklusion´ vorhandenen zahlreichen Imponderabilien kann aus Sicht der Fachverwaltung zum jetzigen Zeitpunkt bezüglich der Verlagerung und Aufgabe des Schulstandorts Kirdorf jedoch noch keine verbindliche Aussage getätigt werden. Auf jeden Fall spricht sich die Fachverwaltung aufgrund der suboptimalen räumlichen und baulichen Gegebenheiten spätestens ab dem Zeitpunkt 2020/ 21 für eine Schließung/ Verlagerung der beiden Schulstandorte Kirchherten und Bedburg ins Schulzentrum aus. Auswirkungen auf den Haushalt: Zunächst wird bezüglich des Raumbedarfs angemerkt, dass für die Installation einer 4-zügigen Grundschule nach dem Schulraumprogramm für allgemeinbildende Schulen und Sonderschulen in NRW ein Schulraumbedarf von 20 Klassen-/ Mehrzweckräumen besteht. Wie Anlagen 3-5 zu entnehmen, verfügt die Realschule über insgesamt 13 Klassenräume, 7 Fachund dazugehörige Nebenräume; da eine Grundschule keine Fachräume - Chemie, Physik, Biologie etc. pp. - benötigt, müssten diese `umgenutzt´ und evtl. umgestaltet werden. Die hierfür anfallenden Kosten wurden seitens der Fachverwaltung, Fachbereich IV, mit rd. 84.000m- € kalkuliert; diesbezüglich wird auf Anlage 9 verwiesen. Angemerkt wird, dass die Kosten der Umnutzung in allen v. g. Projektionen anfallen und der Vermeidung unnötiger Kosten und unnötigen Leerstands in den Gebäuden der jetzigen Haupt- und Realschule geschuldet sind. Im übrigen wird bezüglich der haushalterischen Auswirkungen auf die grundsätzlichen Ausführungen zur Schließung des Grundschulstandorts Kirchherten verwiesen. Die Betriebsund Unterhaltungskosten für das Gebäude Grundschule Bedburg belaufen sich ausweislich der Fachverwaltung, Fachbereich IV, nach derzeitigem Stand im Durchschnitt der letzten Jahre auf rd. 168.000 € p. a.; die Auswertungen aus Infoma sind als Anlage 10 beigefügt. Den zu erzielenden Einsparungen müssten ebenfalls die Mehrausgaben für Fahrtkosten gegenübergestellt werden; bei der Grundschule Bedburg mit zur Zeit insgesamt 252 Schüler haben aktuell 25 SchülerInnen - aus Rath - bereits heute einen Fahrtkostenanspruch. Mit dem Standortwechsel würden aus Sicht der Fachverwaltung rd. 65 % der derzeit nicht fahrberechtigten Grundschüler ebenfalls einen Anspruch erwirken; bei somit rd. 145 weiteren anspruchsberechtigten FahrschülerInnen beliefen sich die zusätzlichen Fahrtkosten auf insgesamt rd. 68.000 € p. a. Bezüglich der Fahrtkosten wird allerdings darauf hingewiesen, dass diese sich mittel-/ langfristig bei angestrebtem S-Bahn-Anschluss und Stadtbussystem voraussichtlich völlig anders darstellen werden; eine Prognose hierzu kann allerdings zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getätigt werden. Abschließend wird angemerkt, dass aufgrund der altersbedingten Substanz der zu betrachtenden Schulgebäude Kirchherten und Bedburg jederzeit mit größeren Instandsetzungen und insofern unkalkulierbaren Risiken gerechnet werden muss. C) Kirdorf - Verlagerung ins Schulzentrum Diesbezüglich wird auf die Ausführungen unter B) verwiesen; eine diesbezüglich Beschlussfassung sollte aus Sicht der Fachverwaltung, zumal ein dringender Handlungsbedarf nicht ersichtlich ist, zurückgestellt werden, bis die Auswirkungen der Inklusion verbindlich dargestellt werden können. Als Anlage 11 sind dieser Vorlage Kopien aus dem Schulentwicklungsplan - Stand Januar 2013 zur Schulraumplanung beigefügt; in SDNet ist der gesamte Schulentwicklungsplan angehängt. Darüber hinaus wird allen Fraktionen je ein Exemplar in ausgedruckter Form zur Verfügung gestellt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Aufgrund der rückläufigen Schülerzahlen gilt es, die Bildungslandschaft der Stadt Bedburg zukunftsorientiert und sicher aufzustellen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------Kramer Fachbereichsleiter ---------------Koerdt Bürgermeister