Daten
Kommune
Bedburg
Größe
44 kB
Datum
11.03.2013
Erstellt
04.03.13, 18:02
Aktualisiert
04.03.13, 18:02
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Drucksache: WP8-13/2013
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 40
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
11.03.2013
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Neuordnung des Schulwesens in Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und
überträgt die Festlegung der notwendigen Eingangsklassen ab dem Schuljahr 2014/ 15
- innerhalb der schulrechtlich vorgegebenen Grenzen der kommunalen Klassenrichtzahl in
den Grundschulen – auf die Schulverwaltung.
Bezüglich der aufgezeigten Handlungsoptionen zur `Neuordnung des Schulwesens´ im
Stadtgebiet soll die Verwaltungsvorlage - zur Vermeidung möglicher Fehlinvestitionen/ entwicklungen - als Diskussionsgrundlage für die in weiteren Beratungen zu treffenden
schul- als auch finanzpolitischen Entscheidungen dienen.
Begründung:
Ausgangslage
Die Stadt Bedburg befindet sich in einer äußerst prekären Haushaltslage; unter Verweis auf die
zahlreichen Beratungen in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses Haushaltssicherungskonzept - sind Konsolidierungsmaßnahmen in allen Aufgabenbereichen, so
auch in der Schullandschaft, unumgänglich. Insofern sollten die sich aus der Neufassung des
Schulgesetzes und der spürbaren Auswirkungen des demographischen Wandels ergebenden,
nachfolgend aufgezeigten, Handlungsoptionen für eine Neuordnung der Schullandschaft in der
Stadt Bedburg genutzt werden. Angemerkt wird, dass aufgrund des seitens der Landesregierung
zurückgestellten Gesetzgebungsverfahrens zur inklusiven Beschulung, die sich hieraus für die
Kommunen ergebenden Auswirkungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht darstellbar sind. Die hierzu
ergangene Pressemitteilung des Städte- und Gemeindebund NRW ist dieser Vorlage als Anlage 1
beigefügt.
8. Schulrechtsänderungsgesetz
Wie bereits in der Sitzung des Familien-, Bildungs-, und Sozialausschusses am 04.12.2012
mitgeteilt, hat der Landtag NRW am 07.11.2012 das Gesetz zur Sicherung eines qualitativ
hochwertigen und wohnungsnahen Grundschulangebotes in NRW - 8. Schulrechtsänderungsgesetz - verabschiedet; das Gesetz ist am 22.11.2012 in Kraft getreten. Durch die
Novellierung wird den Kommunen die Kompetenz übertragen, unter pädagogisch sinnvollen und
schulorganisatorisch/ wirtschaftlichen Gesichtspunkten eigenständig über den Erhalt bzw. die
Schließung von Schulstandorten zu entscheiden. Die wesentlichen Änderungen des 8.
Schulrechtsänderungsgesetzes sind - in ihren Kernpunkten zusammengefasst - dieser Vorlage als
Anlage 2 beigefügt.
Status quo
Wie den als Anlagen 3 - 5 beigefügten Tabellen eindeutig zu entnehmen, sind - der
demographischen Entwicklung geschuldet - die Schülerzahlen stark rückläufig; so wird bis zum
Schuljahr 2020/ 21 im Primarbereich ein Rückgang um 89 SchülerInnen (rd. 11 %) sowie im
Sekundarbereich von 658 SchülerInnen (rd. 34 %) prognostiziert. Hieraus ergeben sich,
ausgehend von den Klassenfrequenzwerten, folgende Klassenüberhänge:
Schulform
Grund
Haupt
Real
Gymn.
Klassenr.
- Bestand 48
22
23
45
Schüler
- 2012/ 13 860
349
568
1.146
Klassenr.
- Bedarf 36
14
22
47
Schüler
- 2020/ 21 771
203
388
801
Klassenr.
- Bedarf 34
8
15
33
Klassenr.
- Überhang 14
14
8
12
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die v. g. Tabelle eine vereinfachte
Zusammenfassung darstellt. Fach-/ Mehrzweckräume - pro Zug ein Mehrzweckraumraum im
Bereich der Grundschulen - sind an allen Schulstandorten vorhanden, jedoch in der v. g.
Darstellung nicht berücksichtigt; betreffend das Gymnasium sind sowohl Sekundarstufe I als auch
II aufgeführt. Auch wenn sich aufgrund der gesetzlichen Rundungsvorgaben Differenzen ergeben
können, ist dennoch klar erkennbar, dass - im Bereich der Grundschulen und Hauptschule bereits
jetzt vorhanden - mittel-/ langfristig ein erheblicher Überhang an Klassenräumen in allen
Schulformen entstehen wird.
Neuordnung des Schulwesens
Bezüglich der aufgezeigten Überhänge in den Schulen wird darauf hingewiesen, dass diese durch
die Schulleitungen anderweitigen Nutzungen zugeführt worden sind. So werden diese im Bereich
der Grundschulen vorrangig als Schulbüchereien, Differenzierungs- und/ oder Mehrzweckräume
etc. pp. bzw. seitens der weiterführenden Schulen im Rahmen der Berufswahlorientierung oder
auch als zusätzliche Verwaltungsräume genutzt. Wenngleich dies zunächst grundsätzlich positiv
zu bewerten ist, darf nicht verkannt werden, dass das Schulraumprogramm für allgemeinbildende
Schulen und Sonderschulen in NRW derartige Räumlichkeiten nicht vorsieht und insofern bereits
heute ein deutlicher, kostenverursachender Überhang besteht. Hieraus ergeben sich zwngsläufig
Entscheidungskorridore und Handlungsräume, die angesichts der äußerst prekären Haushaltslage
genutzt werden sollten, die Schullandschaft der Stadt Bedburg unter den Gesichtspunkten
Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und intergenerative Gerechtigkeit neu zu ordnen. Insofern
sind, auch vor dem Hintergrund der sich auch weiterhin verschlechternden Haushaltslage, die
bislang gefassten (Grundsatz-)Beschlüsse betreffend der künftigen Schullandschaft Sekundarschule und/ oder auch Zusammenlegung von Grundschulstandorten - neu zu bewerten.
Sekundarbereich
Im Rahmen der Neuausrichtung der Schullandschaft hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner
Sitzung am 11.09.2012 auf Empfehlung der Projektgruppe Bildung und Region den
Grundsatzbeschluss gefasst, zum Schuljahresbeginn 2014/ 15 - unter gleichzeitiger Auflösung der
Haupt- und Realschule - eine Sekundarschule zu installieren. Aufgrund offensichtlich bestehender
Irritationen wird klarstellend darauf hingewiesen, dass der Grundsatzbeschluss lediglich eine
Absichtserklärung des Rates darstellt; eine endgültige Beschlussfassung zur Installation einer
Sekundarschule erfolgt erst nach Vorliegen der Raumplanung, des pädagogischen Konzepts und
des Anmeldequorums. Sollten die erforderlichen - mindestens 75 - Anmeldungen vorliegen, ist die
Sekundarschule einzuführen, da § 78 Abs. 4 S. 2 SchulG NRW die Gemeinden verpflichtet,
Schulen zu errichten und fortzuführen, wenn in ihrem Gebiet ein Bedürfnis dafür besteht und die
Mindestgröße nach § 82 SchulG NRW gewährleistet ist; diesbezüglich wird auf die als Anlage 6
beigefügte Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes zur geplanten Einführung der
Sekundarschule vom 04.03.2013 verwiesen. Bezüglich des schulorganisatorischen und
pädagogischen Erfordernisses wird auf die Seiten 57 ff. des Schulentwicklungsplans verwiesen;
für Bedburg prognostiziert die Projektgruppe Bildung und Region eine bis zu vierzügige
Sekundarschule. Lernend aus den Erfahrungen anderer Kommunen stellt sich jedoch
zwischenzeitlich die Frage, ob und inwieweit die Schulform Sekundarschule seitens der Eltern
gewollt ist und angenommen wird. Sollte dies nicht der Fall sein, wären unter Ausnutzung der
vorhandenen Schulraumkapazitäten im Schulzentrum alternative Lösungen zum Erhalt eines
tragfähigen Sekundarstufenangebotes zu prüfen. Da eine Beibehaltung des 3-gliedrigen
Schulsystems - hier prognostiziert die Projektgruppe Bildung und Region in einer alternativen
Status-quo-Projektion für das Schuljahr 2020/ 21 eine 1,4-zügige Haupt- und eine 2,5 zügige
Realschule - wegen der Differenzierungsproblematik mittel-/ langfristig nicht tragfähig sein wird,
könnte eine Alternative beispielsweise auch in einer Kooperation mit der Stadt Elsdorf in Form
eines Schulverbands, wie gegenwärtig im Förderschulbereich, gesehen werden.
In der Projektion werden die Schulraumkapazitäten in den Gebäuden der Real- und Hauptschule
für einen reibungslosen Ablauf aller drei Schulformen bis zum Schuljahr 2019/ 20 beansprucht, so
dass Nutzungsoptionen im Schulzentrum erst zum Schuljahresbeginn 2020/ 21 bestehen.
Diesbezüglich wird auf Anlagen 3 – 5 verwiesen; im Ergebnis wird bei prognostizierten 592
SchülerInnen (4-Zügigkeit) ein Klassenüberhang von 25 Klassenräumen prognostiziert, wobei die
für den bei Aufbau der Sekundarschule erforderlichen zusätzlichen räumlichen Erfordernisse - für
Verwaltung, Lehrer, Ganztag etc. pp. - während des Auslaufens der Haupt- und Realschule
berücksichtigt sind.
Bezüglich der haushalterischen Auswirkungen der Installation einer Sekundarschule wird für den
Fall des notwendigen Anmeldequorums und eines bestätigenden Ratsbeschlusses auf den als
Anlage 7 beigefügten Vermerk der Kämmerei verwiesen; danach ergibt sich durch die
Sekundarschule, selbst bei einer - spekulativ angenommenen - größeren Abwanderung von
SchülerInnen in Nachbarkommunen, eine jährliche Haushaltsverbesserung von rd. 1 Mio. Euro.
Diese ist jedoch dem Umstand angenommener erhöhter Schlüsselzuweisungen für den
gebundenen Ganztag geschuldet, der einzig für die Schulform der Sekundar- und Gesamtschule
verpflichtend ist; insofern sollte/ müsste unter rein fiskalischer Betrachtung auch das Gymnasium
und - sollten die Eltern sich für die Beibehaltung des 3-gliedrigen Schulsystems aussprechen auch die Haupt- und Realschule angehalten werden, in den gebundenen Ganztag zu gehen.
Hierdurch würden sich zudem Synergien betreffend die Mensa (höherer Auslastungsgrad; Küche
ist für 450 - 500 Essen ausgelegt) und Jugendzentren (Öffnungszeiten; Einsparungen) ergeben.
Aus den Problemstellungen anderer Kommunen lernend, ist - wenngleich die Entscheidung dem
Fachausschuss, respektive dem Rat obliegt - bei einer derart emotionalen Entscheidung die
Einholung und Berücksichtigung des Elternwillens angezeigt; die Fachverwaltung schlägt daher
folgende Vorgehensweise vor:
1. Die Eltern der Grundschulkinder der 1. - 3. Klassen werden kurzfristig umfänglich über die
Schulform der Sekundarschule informiert
2. Im unmittelbaren Anschluss - jedenfalls vor den Sommerferien - werden die v. g. Eltern
unverbindlich befragt, wie sie die Schulform der Sekundarschule bewerten und ob sie ihr Kind
an ein einer solchen anmelden würden. Zeitgleich werden die Eltern auch befragt, wie sie den
gebundenen Ganztag bewerten und ob sie ihr Kind auch im Gymnasium - und falls die
Sekundarschule nicht zur Umsetzung gelangt - auch in der Haupt- und Realschule im
gebundenen Ganztag anmelden würden.
3. Der gebildete `kleine Schulausschuss´ wird beauftragt, die Umsetzung der v. g.
Verfahrensschritte kurzfristig zu erarbeiten.
Über die Ergebnisse der Befragung würde die Verwaltung in der ersten Fachausschusssitzung
nach den Sommerferien berichten; in Abhängigkeit der Ergebnisse ist über die weitere
Vorgehensweise zu beschließen. Zwischenzeitlich würde die Verwaltung die aufgezeigte denkbare
Alternative eines Schulverbands mit der Stadt Elsdorf erörtern.
Primarbereich
Betreffend der Neuausrichtung im Primarbereich hat der Fachausschuss noch keine Beschlüsse
gefasst; wenngleich die durch die Landesregierung verkündete Botschaft `kurze Beine - kurze
Wege´ - sicherlich zunächst positiv zu werten ist, darf nicht verkannt werden, dass die
Landesregierung lediglich die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür geschaffen hat, die damit
einhergehenden Problemstellungen - nicht nur fiskalisch - sondern auch pädagogisch betrachtet,
den Kommunen aufbürdet. So werden einzügige Schulen de facto nur mit 4 bis 5 Lehrern, oftmals
in Teilzeitform, geführt, was die pädagogischen Möglichkeiten in erheblichem Maße einschränkt;
problematisch ist ebenfalls anzumerken, dass durch die Einführung der kommunalen
Klassenrichtzahl sehr kleine Klassen an einzügigen Schulstandorten - was für sich alleine
betrachtet zunächst grundsätzlich positiv zu werten ist - eine hohe Klassenbelegung an den
anderen Schulstandorten bedingen. Zu den pädagogischen Problemstellungen wird die zuständige
Schulaufsichtsbeamtin, Frau Dickmann-Monien, im Fachausschuss ausführen.
Denkbare Handlungsansätze betreffend die jeweiligen Schulstandorte:
A) Kirchherten
- Eigenständigkeit/ Teilstandort
Mit der Gesetzesnovellierung besteht aufgrund der prognostizierten Schülerzahl die
Möglichkeit, die Grundschule Kirchherten sowohl einzügig - als eigenständige Schule - oder
aber auch als Teilstandort weiterzuführen. Wegen der räumlichen Nähe würde sich bei einer
Teilstandortlösung ein `Zusammenschluss´ mit der Grundschule Kaster anbieten; dass der
Hauptstandort eine Konfessionsschule ist, ist hierbei nach dem 8. Schulrechtsänderungsgesetz
unproblematisch. Durch den entstehenden größeren Lehrerpool und eine flexiblere
Eingangsklassenbildung würden sich für den Teilstandort Kirchherten zunächst durchaus
positive Tendenzen ergeben; dennoch darf nicht verkannt werden, dass Teilstandortlösungen
gewisse Voraussetzungen erfordern. So muss ein einheitliches pädagogisches Konzept
bestehen, da alle Lehrkräfte an beiden Standorten unterrichten müssen; eine weitere
Voraussetzung, die beim Schulstandort Kirchherten nicht vorhanden ist, ist eine möglichst
fußläufige Erreichbarkeit, schon alleine für den Vertretungsfall. Insofern kann - sowohl unter
schulorganisatorischen, als auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten - eine Teilstandortlösung Kirchherten sicherlich nur als Interimsmaßnahme gesehen werden, zumal - sich die
Elternschaft mittel-/ langfristig bei einer Teilstandortlösung ohnehin verstärkt den größeren,
pädagogisch und personell besser ausgestatteten Standorten zuwendet.
Auswirkungen auf den Haushalt:
Für die Grundschule Kirchherten entstehen im Durchschnitt der letzten vier Jahre
Betriebskosten (ohne Sporthalle) in Höhe von rd. 168.000 € p. a.; die Auswertungen aus Infoma
sind dieser Vorlage als Anlage 8 beigefügt. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass aufgrund
der altersbedingten Substanz des Baukörpers jederzeit mit größeren Instandsetzungen und
insofern unkalkulierbaren Risiken gerechnet werden muss. Bezüglich einer Teilstandortlösung
wird auf die Ausführungen der GPA zur Gebäudewirtschaft - S. 22 Handlungsempfehlungen verwiesen, wonach eine solche `aus immobilienwirtschaftlicher Sicht keine wirtschaftlichen
Vorteile bringt´.
- Schließung
Aufgrund der aufgezeigten erheblichen Klassenüberhänge im Primarbereich könnte der
Grundschulstandort Kirchherten aus raumplanerischer Sicht bereits zu Beginn des Schuljahrs
2013/ 14 geschlossen werden. Hiergegen spricht indes, dass bei den Grundschulen im
Stadtgebiet unterschiedliche pädagogische Konzeptionen hinterlegt sind. Aufgrund dessen
spricht sich die Fachverwaltung dafür aus, eine Schließung `schülerorientiert´ und insofern
auslaufend vorzunehmen, mit der Konsequenz, dass den am Schulstandort eingeschulten
SchülerInnen - im Rahmen der wirtschaftlichen Gegebenheiten - grundsätzlich die Möglichkeit
gegeben werden sollte, dort ihre Grundschulzeit zu beenden.
Auswirkungen auf den Haushalt:
Durch die Auflösung des Schulstandortes Kirchherten entstehen Einsparungen im Bereich der
Gebäudebewirtschaftung und des Personals - Reinigungsdienst, Schulsekretariat und
Schulhausmeister - in Höhe von rund 168.000 € p. a. (Anlage 8). Während die Einsparungen im
Bereich der Gebäudebewirtschaftung unmittelbar greifen, greifen die Personalkosten erst
sukzessive durch Ausnutzen der Fluktuation. Demgegenüber stehen die durch den Standortwechsel entstehenden Fahrtkostenansprüche der SchülerInnen, die bisher keinen
Fahrtkostenanspruch hatten; im Schuljahr 2012/ 13 hatten von insgesamt 113 SchülerInnen 36
SchülerInnen bereits einen Fahrtkostenanspruch. Im Ergebnis würde somit für weitere 77
SchülerInnen ein Fahrtkostenanspruch entstehen; bei einem Monatsticketpreis von zur Zeit
42,20 Euro beliefen sich die zusätzlichen Fahrtkosten auf insgesamt 35.700,- € p. a. Bei einem
Verkauf des Objekts würden evtl. noch vorhandene Bilanzwerte auf `0´ herabgesetzt, was nicht
zu einer Belastung des entsprechenden Jahresabschlusses, sondern lediglich zu einer
Reduzierung der allgemeinen Rücklage und somit des Eigenkapitals führen würde.
B) Bedburg
- Verlagerung ins Schulzentrum
Wie bereits unter A) ausgeführt, wird sowohl die Sekundarschule, als auch - sollte diese seitens
der Elternschaft nicht gewünscht sein - die Haupt- und Realschule nach der Status-quoProjektion einen Schulraumbedarf für eine 4-Zügigkeit haben, der in der Schulraumkapazität
beider Schulgebäude noch Raum für eine zusätzliche Unterbringung einer Grundschule
eröffnet. Gemäß den Planungen der Projektgruppe würden bei der Einführung der
Sekundarschule alle drei Schulen - jetzige Hauptschule, jetzige Realschule und
Sekundarschule - bis zum Schuljahr 2019/ 20 die vorhandenen Schulraumkapazitäten
beanspruchen, so dass ab dem Schuljahr 2020/ 21 ausreichender Schulraum für die
Unterbringung einer 4-zügigen Grundschule im Gebäude der jetzigen Realschule - ohne
Pavillons - besteht. Da die Projektgruppe ab 2020/ 21 für den Primarbereich insgesamt acht
Züge prognostiziert, wäre eine Verlagerung der Schulstandorte Bedburg und Kirdorf ins
Schulzentrum, jetziges Realschulgebäude, zahlenmäßig darstellbar. Aufgrund der nicht zuletzt
bedingt durch die Thematik `Inklusion´ vorhandenen zahlreichen Imponderabilien kann aus
Sicht der Fachverwaltung zum jetzigen Zeitpunkt bezüglich der Verlagerung und Aufgabe des
Schulstandorts Kirdorf jedoch noch keine verbindliche Aussage getätigt werden. Auf jeden Fall
spricht sich die Fachverwaltung aufgrund der suboptimalen räumlichen und baulichen
Gegebenheiten spätestens ab dem Zeitpunkt 2020/ 21 für eine Schließung/ Verlagerung der
beiden Schulstandorte Kirchherten und Bedburg ins Schulzentrum aus.
Auswirkungen auf den Haushalt:
Zunächst wird bezüglich des Raumbedarfs angemerkt, dass für die Installation einer 4-zügigen
Grundschule nach dem Schulraumprogramm für allgemeinbildende Schulen und
Sonderschulen in NRW ein Schulraumbedarf von 20 Klassen-/ Mehrzweckräumen besteht. Wie
Anlagen 3-5 zu entnehmen, verfügt die Realschule über insgesamt 13 Klassenräume, 7 Fachund dazugehörige Nebenräume; da eine Grundschule keine Fachräume - Chemie, Physik,
Biologie etc. pp. - benötigt, müssten diese `umgenutzt´ und evtl. umgestaltet werden. Die hierfür
anfallenden Kosten wurden seitens der Fachverwaltung, Fachbereich IV, mit rd. 84.000m- €
kalkuliert; diesbezüglich wird auf Anlage 9 verwiesen. Angemerkt wird, dass die Kosten der
Umnutzung in allen v. g. Projektionen anfallen und der Vermeidung unnötiger Kosten und
unnötigen Leerstands in den Gebäuden der jetzigen Haupt- und Realschule geschuldet sind. Im
übrigen wird bezüglich der haushalterischen Auswirkungen auf die grundsätzlichen
Ausführungen zur Schließung des Grundschulstandorts Kirchherten verwiesen. Die Betriebsund Unterhaltungskosten für das Gebäude Grundschule Bedburg belaufen sich ausweislich der
Fachverwaltung, Fachbereich IV, nach derzeitigem Stand im Durchschnitt der letzten Jahre auf
rd. 168.000 € p. a.; die Auswertungen aus Infoma sind als Anlage 10 beigefügt. Den zu
erzielenden Einsparungen müssten ebenfalls die Mehrausgaben für Fahrtkosten
gegenübergestellt werden; bei der Grundschule Bedburg mit zur Zeit insgesamt 252 Schüler
haben aktuell 25 SchülerInnen - aus Rath - bereits heute einen Fahrtkostenanspruch. Mit dem
Standortwechsel würden aus Sicht der Fachverwaltung rd. 65 % der derzeit nicht
fahrberechtigten Grundschüler ebenfalls einen Anspruch erwirken; bei somit rd. 145 weiteren
anspruchsberechtigten FahrschülerInnen beliefen sich die zusätzlichen Fahrtkosten auf
insgesamt rd. 68.000 € p. a. Bezüglich der Fahrtkosten wird allerdings darauf hingewiesen,
dass diese sich mittel-/ langfristig bei angestrebtem S-Bahn-Anschluss und Stadtbussystem
voraussichtlich völlig anders darstellen werden; eine Prognose hierzu kann allerdings zum
jetzigen Zeitpunkt noch nicht getätigt werden. Abschließend wird angemerkt, dass aufgrund der
altersbedingten Substanz der zu betrachtenden Schulgebäude Kirchherten und Bedburg
jederzeit mit größeren Instandsetzungen und insofern unkalkulierbaren Risiken gerechnet
werden muss.
C) Kirdorf
- Verlagerung ins Schulzentrum
Diesbezüglich wird auf die Ausführungen unter B) verwiesen; eine diesbezüglich
Beschlussfassung sollte aus Sicht der Fachverwaltung, zumal ein dringender Handlungsbedarf
nicht ersichtlich ist, zurückgestellt werden, bis die Auswirkungen der Inklusion verbindlich
dargestellt werden können.
Als Anlage 11 sind dieser Vorlage Kopien aus dem Schulentwicklungsplan - Stand Januar 2013 zur Schulraumplanung beigefügt; in SDNet ist der gesamte Schulentwicklungsplan angehängt.
Darüber hinaus wird allen Fraktionen je ein Exemplar in ausgedruckter Form zur Verfügung
gestellt.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Aufgrund der rückläufigen Schülerzahlen gilt es, die Bildungslandschaft der Stadt Bedburg zukunftsorientiert und sicher
aufzustellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------Kramer
Fachbereichsleiter
---------------Koerdt
Bürgermeister