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Beschlussvorlage (Anlage 01a Pressemitteilung StGB Konnexität bei Inklusion)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Datum
11.03.2013
Erstellt
04.03.13, 18:02
Aktualisiert
04.03.13, 18:02
Beschlussvorlage (Anlage 01a Pressemitteilung StGB Konnexität bei Inklusion)

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Inhalt der Datei

Mitteilungen - Schule, Kultur und Sport StGB NRW-Mitteilung vom 22.01.2013 Pressemitteilung: Konnexität bei Inklusion vom Land anzuerkennen Anlässlich der heutigen Pressekonferenz von Schulministerin Sylvia Löhrmann zur Inklusion im Schulbereich fordern die kommunalen Spitzenverbände die Landesregierung erneut auf, die Verpflichtung des Landes zum Ausgleich der zusätzlichen Ausgaben der Kommunen anzuerkennen (Konnexität). Die derzeitige Überarbeitung des Referentenentwurfes solle das Land dafür nutzen, eine Kostenfolgeabschätzung vorzulegen. Städtetag NRW, Landkreistag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW widersprechen der Darstellung der Ministerin, wonach ein gemeinsamer Schulunterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern und Jugendlichen keine neue Aufgabe darstelle bzw. bereits bestehende kommunale Aufgaben nicht wesentlich verändere. Die Verbände verweisen auf das Gutachten des Staatsrechtlers Prof. Dr. Wolfram Höfling im Auftrag des Städtetages NRW, wonach das Land verpflichtet ist, den Kommunen die zusätzlichen Ausgaben zu erstatten, die mit der Umsetzung der Inklusion verbunden sind. Die Verbände weisen auf die verfassungsrechtliche Lage hin: Artikel 78 der Landesverfassung und Paragraph 6 des Konnexitätsausführungsgesetzes verpflichten in solchen Fällen das Land, eine Kostenfolgeabschätzung zu erstellen und einem Gesetzentwurf beizufügen. Dieser Pflicht, so die Spitzenverbände, sei das Land bei der Vorlage seines Referentenentwurfes im September nicht nachgekommen. „Die Kommunen sind bereit, nach besten Kräften zum Gelingen der Inklusion in den Schulen beizutragen. Wir halten es aber für zwingend, dass die Landesregierung das Konnexitätsprinzip für die Inklusion anerkennt und die von Verfassung und Gesetz geforderte Kostenfolgeabschätzung vorlegt, damit wir planen können. Unter dieser Voraussetzung werden die kommunalen Spitzenverbände das Land gerne auch in einer Arbeitsgruppe zur Ermittlung der Kosten der Inklusion unterstützen. Da die Kommunen einen Anspruch auf Ausgleich ihrer zusätzlichen Ausgaben haben, muss die Berechnung der Kosten auch im Interesse des Landes und seiner mittelfristigen Finanzplanung liegen“, so die Hauptgeschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände, Dr. Stephan Articus (Städtetag NRW), Dr. Martin Klein (Landkreistag NRW) und Dr. Bernd Schneider (Städte- und Gemeindebund NRW). Sie wiesen den Vorwurf der Ministerin zurück, dass der Zeitplan des Landes wegen der Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden nicht zu halten gewesen sei. Die Spitzenverbände, so Articus, Klein und Schneider, hätten die Konnexität für die Inklusion nicht neu entdeckt, sondern weisen das Land bereits seit einigen Jahren kontinuierlich darauf hin. Schon bei Vorlage des Referentenentwurfs Ende September 2012 sei allen Beteiligten klar gewesen, dass die Anmeldeverfahren der Schülerinnen und Schüler für das Schuljahr 2013/2014 nicht mehr erreicht werden konnten. „Es ist für uns schwer nachvollziehbar, warum Schulministerin Löhrmann überhaupt nicht sagt, wo sie bei der Inklusion hin will. Welche Vorstellung hat sie davon, wieweit Inklusion im Jahr 2016 umgesetzt sein soll? Welche Inklusionsquote soll erreicht sein? Welche Anforderungen werden an die Kommunen gestellt?“, fragen die drei Hauptgeschäftsführer. Das Land müsse diese Fragen dringend beantworten und zumindest näherungsweise berechnen, welche Lasten die Kommunen tragen sollen. Az.: IV Keller / Dokument1