Daten
Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Datum
11.03.2013
Erstellt
04.03.13, 18:02
Aktualisiert
04.03.13, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Mitteilungen - Schule, Kultur und Sport
StGB NRW-Mitteilung vom 22.01.2013
Pressemitteilung: Konnexität bei Inklusion vom Land anzuerkennen
Anlässlich der heutigen Pressekonferenz von Schulministerin Sylvia Löhrmann zur Inklusion im Schulbereich
fordern die kommunalen Spitzenverbände die Landesregierung erneut auf, die Verpflichtung des Landes zum
Ausgleich der zusätzlichen Ausgaben der Kommunen anzuerkennen (Konnexität). Die derzeitige Überarbeitung
des Referentenentwurfes solle das Land dafür nutzen, eine Kostenfolgeabschätzung vorzulegen. Städtetag NRW,
Landkreistag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW widersprechen der Darstellung der Ministerin, wonach
ein gemeinsamer Schulunterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern und Jugendlichen keine neue
Aufgabe darstelle bzw. bereits bestehende kommunale Aufgaben nicht wesentlich verändere. Die Verbände verweisen auf das Gutachten des Staatsrechtlers Prof. Dr. Wolfram Höfling im Auftrag des Städtetages NRW, wonach das Land verpflichtet ist, den Kommunen die zusätzlichen Ausgaben zu erstatten, die mit der Umsetzung
der Inklusion verbunden sind.
Die Verbände weisen auf die verfassungsrechtliche Lage hin: Artikel 78 der Landesverfassung und Paragraph 6
des Konnexitätsausführungsgesetzes verpflichten in solchen Fällen das Land, eine Kostenfolgeabschätzung zu
erstellen und einem Gesetzentwurf beizufügen. Dieser Pflicht, so die Spitzenverbände, sei das Land bei der Vorlage seines Referentenentwurfes im September nicht nachgekommen.
„Die Kommunen sind bereit, nach besten Kräften zum Gelingen der Inklusion in den Schulen beizutragen. Wir
halten es aber für zwingend, dass die Landesregierung das Konnexitätsprinzip für die Inklusion anerkennt und die
von Verfassung und Gesetz geforderte Kostenfolgeabschätzung vorlegt, damit wir planen können. Unter dieser
Voraussetzung werden die kommunalen Spitzenverbände das Land gerne auch in einer Arbeitsgruppe zur Ermittlung der Kosten der Inklusion unterstützen. Da die Kommunen einen Anspruch auf Ausgleich ihrer zusätzlichen
Ausgaben haben, muss die Berechnung der Kosten auch im Interesse des Landes und seiner mittelfristigen Finanzplanung liegen“, so die Hauptgeschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände, Dr. Stephan Articus (Städtetag NRW), Dr. Martin Klein (Landkreistag NRW) und Dr. Bernd Schneider (Städte- und Gemeindebund NRW).
Sie wiesen den Vorwurf der Ministerin zurück, dass der Zeitplan des Landes wegen der Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden nicht zu halten gewesen sei. Die Spitzenverbände, so Articus, Klein und Schneider,
hätten die Konnexität für die Inklusion nicht neu entdeckt, sondern weisen das Land bereits seit einigen Jahren
kontinuierlich darauf hin. Schon bei Vorlage des Referentenentwurfs Ende September 2012 sei allen Beteiligten
klar gewesen, dass die Anmeldeverfahren der Schülerinnen und Schüler für das Schuljahr 2013/2014 nicht mehr
erreicht werden konnten.
„Es ist für uns schwer nachvollziehbar, warum Schulministerin Löhrmann überhaupt nicht sagt, wo sie bei der
Inklusion hin will. Welche Vorstellung hat sie davon, wieweit Inklusion im Jahr 2016 umgesetzt sein soll? Welche
Inklusionsquote soll erreicht sein? Welche Anforderungen werden an die Kommunen gestellt?“, fragen die drei
Hauptgeschäftsführer. Das Land müsse diese Fragen dringend beantworten und zumindest näherungsweise
berechnen, welche Lasten die Kommunen tragen sollen.
Az.: IV
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