Daten
Kommune
Bedburg
Größe
91 kB
Datum
11.03.2013
Erstellt
04.03.13, 18:02
Aktualisiert
04.03.13, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 7 - WP8-13/2013
Geschäftsbereich 2 - Finanzen Az.: eß
Datum: 20. Februar 2013
Aktenvermerk
Auswirkungen der Neuordnung des Schulwesens auf den kommunalen Finanzausgleich
Nachstehender § 8 Abs. 4 GfG regelt die Bemessung des Schüleransatzes im Rahmen der Ermittlung der Ausgangsmesszahl zur Berechnung der Schlüsselzuweisungen.
(4) Der Schüleransatz wird den Gemeinden für jeden erfassten Schüler nach § 27 Absatz 4 an Schulen in eigener Trägerschaft gewährt. Für die Berücksichtigung im Schüleransatz wird die Zahl der
Schüler gewichtet
1. nach Schülern, die im Ganztagsbetrieb beschult werden, mit 3,33
2. nach Schülern, die im Halbtagsbetrieb beschult werden, mit 0,7.
Soweit Zweckverbände Schulträger sind, werden die Schüler den dem Zweckverband angehörenden Gemeinden entsprechend dem Anteil an der Umlage zugerechnet.
Der Schüleransatz wird den Städten Düren und Gütersloh zur Hälfte auch für Schüler gewährt, die
die Stiftischen Gymnasien in diesen Gemeinden besuchen.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass zukünftig sowohl die Einwohnerzahlen als
auch die Schülerzahlen in Bedburg aber auch landesweit sinken. Hierdurch wird der
Gesamtansatz in Summe sinken, was bei steigender bzw. gleichbleibender Schlüsselmasse zu einer Erhöhung des Grundbetrages führt.
Für die nachstehenden Betrachtungen wird unterstellt, dass auch in Zukunft die Verhältnisse der einzelnen Komponenten zur Berechnung der Schlüsselzuweisungen
zueinander gleich bleiben.
Daher werden die Daten der 1. Probeberechnung des GfG 2013 zugrundegelegt.
Der Schüleransatz hat einen Anteil von rd. 5 % am Gesamtansatz in Bedburg.
Unter der Annahme, dass 100 Schüler aufgrund der Einführung einer Sekundarschule in Nachbarkommunen „abwandern“, würde sich unter Zugrundelegung der o.g.
Parameter der Schüleransatz um 70 Punkte verringern. Multipliziert mit dem Grundbetrag von 580,31 € würde die Ausgangsmesszahl um rd. 41.000 € und die Schlüsselzuweisungen um rd. 37.000 € sinken.
Zu bedenken ist allerdings, dass eine Sekundarschule als gebundene Ganztagsschule geführt werden muss. Bei einer Schülerzahl von rd. 500, würden der Schüleransatz und somit auch der Gesamtansatz um 1.300 Punkte ansteigen. Dies wiederum würde zu einem Anstieg der Ausgangsmesszahl in Höhe von rd. 750.000 € und
somit zu einer höheren Schlüsselzuweisung in Höhe von rd. 680.000 € führen.
Da die Schlüsselzuweisungen in die Umlagegrundlagen zur Berechnung der Kreisumlage einfließen wäre auch dies zu berücksichtigen. Ab dem Planjahr 2016 beträgt
der Sockelkreisumlagesatz 38,62 %. Legt man diesen Zugrunde würden unter Be-
Seite - 2 - zum Aktenvermerk vom 20. Februar 2013
achtung den Mehrerträgen in Höhe von rd. 639.000 € rd. 390.000 € zur Haushaltsverbesserung beitragen.
Zu berücksichtigen wären die evtl. entstehenden höheren Kosten aufgrund des
Ganztagsbetriebs.
Ein Betrieb des Gymnasiums als gebundene Ganztagsschule würde natürlich ebenfalls unter Zugrundelegung der zurzeit gültigen Parameter erheblich zur Ertragssteigerung beitragen. Berechnet man die Schlüsselzuweisungen unter Berücksichtigung
von 800 Gymnasiasten würden der Ertrag um rd. 1 Mio. € steigen.
Auch hier wären natürlich die Mehraufwendungen für den Ganztagsbetrieb gegenzurechnen.
gez. Eßer
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