Daten
Kommune
Bedburg
Größe
32 kB
Datum
11.03.2013
Erstellt
12.02.13, 18:01
Aktualisiert
04.03.13, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-15/2013
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 32
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
11.03.2013
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Brandschutzbedarfsplan
- Empfehlungen aus dem Arbeitskreis
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis und schließt sich den Empfehlungen des Arbeitskreises Brandschutzbedarfsplan
an. Gleichzeitig beauftragt er den Arbeitskreis Brandschutzbedarfsplan, alle finanziellen
Einsparpotentiale, die seitens des Gutachters aufgezeigt werden, unter der Vorgabe, dass
der Brandschutzbedarfsplan in der 2. Jahreshälfte 2013 - als Grundlage für die Erteilung
der Ausnahmegenehmigung nach § 13 FSHG - verabschiedet werden kann, konstruktiv zu
begleiten.
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Begründung:
Aufgrund der äußerst angespannten Haushaltslage hat der Haupt- und Finanzausschuss in 2012
in mehreren Sitzungen über Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen beraten. Politisch erklärtes Ziel
ist, mittelfristig - bis zum Planjahr 2017 - die Ergebnisplanung so zu gestalten, dass der in der
Finanzrechnung ausgewiesene Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit Überschüsse
ausweist, sowie langfristig - bis zum Planjahr 2021 - die Überschüsse kontinuierlich zu steigern,
damit die laufenden Tilgungsleistungen gedeckt werden und eine Entschuldung erfolgen kann. Im
weiteren Beratungsverlauf wurde die Fachverwaltung in der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 18.12.2012 unter TOP 4 beauftragt, dass hierzu erforderliche
Zahlenmaterial durch Analyse des Brandschutzbedarfsplans zur Verfügung zu stellen.
Nachdem der Brandschutzbedarfsplan in der Sitzung des Familien-, Bildungs- und
Sozialausschuss am 04.12.2012 eingebracht und durch den Gutachter in seinen Grundzügen
vorgestellt wurde, wurde dieser aufgrund der Komplexität und Brisanz, wie auch aufgrund der
finanziellen Auswirkungen zur Vorbereitung einer entsprechenden Beschlussempfehlung in den
Arbeitskreis Brandschutzbedarfsplan verwiesen. Die `konstituierende Sitzung´ des Arbeitskreis
fand unter Datum vom 15.01.2013 statt; unter Berücksichtigung des formulierten politischen
Auftrags
- Überprüfung der qualitativen und quantitativen Leistungsfähigkeit (Personalstand/
Verfügbarkeit/ Sicherstellung der Schutzzielvorgaben)
- Überarbeitung des Berichtswesens
- Analyse der Wirtschaftlichkeit der freiwilligen Feuerwehr (Effektivität/ Effizienz)
- Analyse von Einsparpotentialen, einschließlich einer möglichen Reduzierung/ Zusammenlegung
von Löschzügen/ -gruppen
haben die Mitglieder des Arbeitskreises einstimmig/ einvernehmlich mit entsprechender
Priorisierung nachfolgende Empfehlungen für die weiteren politischen Beratungen ausgesprochen:
1. Erteilung der Ausnahmegenehmigung nach § 13 FSHG
Grundsätzlich sind Große und Mittlere kreisangehörige Gemeinden verpflichtet, für den Betrieb
einer ständig besetzten Feuerwache hauptamtliche Kräfte einzustellen; die Bezirksregierung
kann Ausnahmen zulassen. Da die Stadt Bedburg seit dem 01.01.2011 Mittlere kreisangehörige
Kommune ist und insofern grundsätzlich verpflichtet wäre, hauptamtliche Kräfte einzustellen,
hat die Verwaltung unter Datum vom 19.11.2010 einen Ausnahmeantrag nach § 13 FSHG an
die Bezirksregierung gestellt. Hierüber hat die Bezirksregierung aufgrund der bekannten
Vorkommnisse in 2011 bislang noch nicht abschließend entschieden; sollte eine Genehmigung
nicht erteilt werden können, müssten rd. 30 hauptamtliche Kräfte eingestellt werden, was ungeachtet der `motivationshemmenden´ Auswirkungen auf die Freiwillige Feuerwehr - alleine
Personalkosten in Höhe von rd. 1.600.000 € p. a. verursacht. Oberste Priorität sollte somit aus
Sicht der Mitglieder des Arbeitskreises Brandschutzbedarfsplan die kurzfristige Erlangung der
Ausnahmegenehmigung nach § 13 FSHG haben; unter dieser Prämisse und der politischen
Auftragsstellung wurde der Brandschutzbedarfsplan im weiteren analysiert.
2. Zusammenlegung von Löschzügen/ -gruppen
Ausweislich des Brandschutzbedarfsplans wäre eine Zusammenlegung/ Auflösung von
Löschzügen/ -gruppen aufgrund der seitens der Bezirksregierung Köln geforderten
Eintreffzeiten lediglich betreffend die Einheit Lipp-Millendorf denkbar. Konkret führt der
Gutachter hierzu unter Ziff. 6.1 - Standortstruktur - aus, dass `der Standort Lipp-Millendorf aus
rein geografischen Gesichtspunkten (eintreffzeitabhängige Gebietsabdeckung) nicht zwingend
erforderlich ist, im Hinblick auf die personelle Gesamtstärke sowie in Anbetracht der insgesamt
eingeschränkten Tagesverfügbarkeit aus heutiger externer Sicht jedoch beibehalten werden
sollte´. Vor dem Hintergrund der noch nicht erteilten Ausnahmegenehmigung ist aus Sicht der
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Mitglieder des Arbeitskreises Brandschutzbedarfsplan eine kurzfristige Schließung der Einheit
Lipp-Millendorf kontraproduktiv und - zumindest kurzfristig - nicht realisierbar; es wird daher
empfohlen, die Auflösung der Einheit Lipp-Millendorf zurückzustellen, bis durch geeignete
`Personalgewinnungsmaßnahmen´ eine Stärkung der Tagesverfügbarkeit greift.
3. Personalgewinnungsmaßnahmen
Die seitens des Gutachters unter Ziff. 6.1.1 - Randbedingungen - und unter Ziff. 6.2 - Personal aufgezeigten
Möglichkeiten
werden
seitens
der
Mitglieder
des
Arbeitskreises
Brandschutzbedarfsplan positiv gewertet und unterstützt; nicht unterstützt hingegen wird die
empfohlene Installation eines hauptamtlichen Jugendfeuerwehrwarts. So wird aus Sicht der
Vertreter der Freiwilligen Feuerwehr diese Aufgabe bereits in vorbildlicher Weise durch die
Mitglieder abgedeckt; neben einem Stadtjugendfeuerwehrwart sind in fünf Einheiten separate
Jugendfeuerwehrwarte installiert. Die weiteren, seitens des Gutachters aufgezeigten
Personalgewinnungsmaßnahmen, wie beispielsweise die Gewinnung/ Qualifizierung städtischer
Bediensteter (ggf. mit entsprechenden Anreizen) und/ oder die bevorzugte Berücksichtigung
gleich qualifizierter BewerberInnen in Stellenbesetzungsverfahren, bei bestehender Bereitschaft
in die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bedburg einzutreten, um die aktuell eingeschränkte
Tagesverfügbarkeit zu entschärfen, werden derzeit durch die Personalverwaltung einer
rechtlichen Prüfung unterzogen. Aktuell sind vier Bedienstete der Stadtverwaltung aktives
Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Bedburg.
4. Fuhrpark
Die Mitglieder des Arbeitskreises Brandschutzbedarfsplan haben in Anbetracht dessen, dass
der Fachausschuss in seiner Sitzung am 04.12.2012 - einstimmig - dem Rat empfohlen hat, zur
Aufrechterhaltung einer einsatzkräftigen Feuerwehr, Mittel für zwingend erforderliche Neu-/
Ersatzbeschaffungen in Höhe von 260.000 € unter Haushaltsvorbehalt in den Haushalt 2013
einzustellen, das Fahrzeugkonzept in der konstituierenden Sitzung nicht vertieft beraten.
Wegen nicht bestehendem und erkennbaren, dringendem Handlungsbedarf wurde diese
Thematik - auch vor dem Hintergrund der sog. `Fleetris-Analyse´ - vielmehr in eine der
nächsten Sitzungen des Arbeitskreises vertagt; gleichwohl unterstützen die Mitglieder des
Arbeitskreises Brandschutzbedarfsplanung unisono den Ansatz des Gutachters,
Einsatzfahrzeuge in einer günstigeren Kategorie bzw. Ausführung zu beschaffen (MLF/ mittlerer
Löschfahrzeuge) bzw. Fahrzeuge zwischen den Einheiten zu wechseln.
Für die mittelfristige Finanzplanung wird daher vorgeschlagen, zunächst Finanzmittel auf Basis
des seitens des Gutachters vorgelegten `Fahrzeug-Soll-Konzepts´ - Seiten 86 ff. des
Brandschutzbedarfsplans - in die Haushalte 2013 ff. einzustellen; diesbezüglich wird auf die der
Vorlage beigefügte Anlage verwiesen.
Fazit
Die Mitglieder des Arbeitskreises Brandschutzbedarfsplan sehen das Erfordernis, aufgrund der
prekären Haushaltssituation - Stichwort Haushaltssicherungskonzept - in allen städtischen
Aufgabenbereichen, somit auch im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr, Einsparungen zu erzielen
bzw. Konsolidierungsmaßnahmen zu ergreifen. Erklärtes Ziel des Arbeitskreises war und ist
insofern, alle finanziellen Einsparpotentiale, die seitens der Fleetris-Analyse und des Gutachters
aufgezeigt werden, konstruktiv zu begleiten; dies bedeutet auch, bestehende Einheiten
ungeachtet der ggf. vor Jahren politisch beschlossenen und geschaffenen Standortstrukturen - in
Frage zu stellen. Oberste Priorität bei allen Maßnahmen sollte/ muss jedoch die Sicherstellung der
seitens der Bezirksregierung geforderten Eintreffzeiten und die Erlangung der
Ausnahmegenehmigung nach § 13 FSHG haben.
Aufgrund dessen empfiehlt der Arbeitskreis den politischen Gremien, die geografisch mögliche
Auflösung der Einheit Lipp-Millendorf zumindest zunächst - bis zur Umsetzung der aufgezeigten
Rahmenbedingungen - zurückzustellen; dieses Verfahren wird der Arbeitskreis weiterhin durch
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geeignete Personalgewinnungsmaßnahmen positiv begleiten und in den weiteren Sitzungen
konstruktiv die aufgezeigten Einsparpotentiale in der Fahrzeugkonzeption unterstützen. Aufgrund
der v. g. Ausführungen sind neben den bereits in 2013 greifenden Einsparungen in Höhe von rd.
480.000 € durch Ersatzbeschaffungen von zwei Fahrzeugen in `günstigeren Kategorien´ im
laufenden Haushaltsjahr keine weiteren Einsparpotentiale erkennbar.
Der Arbeitskreis wird im 1. Halbjahr 2013 intensiv die Analyse des Brandschutzbedarfsplans mit
der Zielsetzung fortsetzen, im Sommer/ Herbst 2013 die Verabschiedung des
Brandschutzbedarfsplans als Grundlage für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung nach § 13
FSHG in den Fachausschuss - respektive den Rat der Stadt Bedburg - einzubringen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Garbe
Sachbearbeiter
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----------------------------------Kramer
Fachbereichsleiter
----------------------------------Brabender
Allg. Vertreterin
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