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Beschlussvorlage (Brandschutzbedarfsplan - Empfehlungen aus dem Arbeitskreis)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
32 kB
Datum
11.03.2013
Erstellt
12.02.13, 18:01
Aktualisiert
04.03.13, 18:02
Beschlussvorlage (Brandschutzbedarfsplan
- Empfehlungen aus dem Arbeitskreis) Beschlussvorlage (Brandschutzbedarfsplan
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- Empfehlungen aus dem Arbeitskreis)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-15/2013 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 32 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 11.03.2013 Abstimmungsergebnis: Betreff: Brandschutzbedarfsplan - Empfehlungen aus dem Arbeitskreis Beschlussvorschlag: Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und schließt sich den Empfehlungen des Arbeitskreises Brandschutzbedarfsplan an. Gleichzeitig beauftragt er den Arbeitskreis Brandschutzbedarfsplan, alle finanziellen Einsparpotentiale, die seitens des Gutachters aufgezeigt werden, unter der Vorgabe, dass der Brandschutzbedarfsplan in der 2. Jahreshälfte 2013 - als Grundlage für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung nach § 13 FSHG - verabschiedet werden kann, konstruktiv zu begleiten. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Aufgrund der äußerst angespannten Haushaltslage hat der Haupt- und Finanzausschuss in 2012 in mehreren Sitzungen über Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen beraten. Politisch erklärtes Ziel ist, mittelfristig - bis zum Planjahr 2017 - die Ergebnisplanung so zu gestalten, dass der in der Finanzrechnung ausgewiesene Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit Überschüsse ausweist, sowie langfristig - bis zum Planjahr 2021 - die Überschüsse kontinuierlich zu steigern, damit die laufenden Tilgungsleistungen gedeckt werden und eine Entschuldung erfolgen kann. Im weiteren Beratungsverlauf wurde die Fachverwaltung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.12.2012 unter TOP 4 beauftragt, dass hierzu erforderliche Zahlenmaterial durch Analyse des Brandschutzbedarfsplans zur Verfügung zu stellen. Nachdem der Brandschutzbedarfsplan in der Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss am 04.12.2012 eingebracht und durch den Gutachter in seinen Grundzügen vorgestellt wurde, wurde dieser aufgrund der Komplexität und Brisanz, wie auch aufgrund der finanziellen Auswirkungen zur Vorbereitung einer entsprechenden Beschlussempfehlung in den Arbeitskreis Brandschutzbedarfsplan verwiesen. Die `konstituierende Sitzung´ des Arbeitskreis fand unter Datum vom 15.01.2013 statt; unter Berücksichtigung des formulierten politischen Auftrags - Überprüfung der qualitativen und quantitativen Leistungsfähigkeit (Personalstand/ Verfügbarkeit/ Sicherstellung der Schutzzielvorgaben) - Überarbeitung des Berichtswesens - Analyse der Wirtschaftlichkeit der freiwilligen Feuerwehr (Effektivität/ Effizienz) - Analyse von Einsparpotentialen, einschließlich einer möglichen Reduzierung/ Zusammenlegung von Löschzügen/ -gruppen haben die Mitglieder des Arbeitskreises einstimmig/ einvernehmlich mit entsprechender Priorisierung nachfolgende Empfehlungen für die weiteren politischen Beratungen ausgesprochen: 1. Erteilung der Ausnahmegenehmigung nach § 13 FSHG Grundsätzlich sind Große und Mittlere kreisangehörige Gemeinden verpflichtet, für den Betrieb einer ständig besetzten Feuerwache hauptamtliche Kräfte einzustellen; die Bezirksregierung kann Ausnahmen zulassen. Da die Stadt Bedburg seit dem 01.01.2011 Mittlere kreisangehörige Kommune ist und insofern grundsätzlich verpflichtet wäre, hauptamtliche Kräfte einzustellen, hat die Verwaltung unter Datum vom 19.11.2010 einen Ausnahmeantrag nach § 13 FSHG an die Bezirksregierung gestellt. Hierüber hat die Bezirksregierung aufgrund der bekannten Vorkommnisse in 2011 bislang noch nicht abschließend entschieden; sollte eine Genehmigung nicht erteilt werden können, müssten rd. 30 hauptamtliche Kräfte eingestellt werden, was ungeachtet der `motivationshemmenden´ Auswirkungen auf die Freiwillige Feuerwehr - alleine Personalkosten in Höhe von rd. 1.600.000 € p. a. verursacht. Oberste Priorität sollte somit aus Sicht der Mitglieder des Arbeitskreises Brandschutzbedarfsplan die kurzfristige Erlangung der Ausnahmegenehmigung nach § 13 FSHG haben; unter dieser Prämisse und der politischen Auftragsstellung wurde der Brandschutzbedarfsplan im weiteren analysiert. 2. Zusammenlegung von Löschzügen/ -gruppen Ausweislich des Brandschutzbedarfsplans wäre eine Zusammenlegung/ Auflösung von Löschzügen/ -gruppen aufgrund der seitens der Bezirksregierung Köln geforderten Eintreffzeiten lediglich betreffend die Einheit Lipp-Millendorf denkbar. Konkret führt der Gutachter hierzu unter Ziff. 6.1 - Standortstruktur - aus, dass `der Standort Lipp-Millendorf aus rein geografischen Gesichtspunkten (eintreffzeitabhängige Gebietsabdeckung) nicht zwingend erforderlich ist, im Hinblick auf die personelle Gesamtstärke sowie in Anbetracht der insgesamt eingeschränkten Tagesverfügbarkeit aus heutiger externer Sicht jedoch beibehalten werden sollte´. Vor dem Hintergrund der noch nicht erteilten Ausnahmegenehmigung ist aus Sicht der Beschlussvorlage WP8-15/2013 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Mitglieder des Arbeitskreises Brandschutzbedarfsplan eine kurzfristige Schließung der Einheit Lipp-Millendorf kontraproduktiv und - zumindest kurzfristig - nicht realisierbar; es wird daher empfohlen, die Auflösung der Einheit Lipp-Millendorf zurückzustellen, bis durch geeignete `Personalgewinnungsmaßnahmen´ eine Stärkung der Tagesverfügbarkeit greift. 3. Personalgewinnungsmaßnahmen Die seitens des Gutachters unter Ziff. 6.1.1 - Randbedingungen - und unter Ziff. 6.2 - Personal aufgezeigten Möglichkeiten werden seitens der Mitglieder des Arbeitskreises Brandschutzbedarfsplan positiv gewertet und unterstützt; nicht unterstützt hingegen wird die empfohlene Installation eines hauptamtlichen Jugendfeuerwehrwarts. So wird aus Sicht der Vertreter der Freiwilligen Feuerwehr diese Aufgabe bereits in vorbildlicher Weise durch die Mitglieder abgedeckt; neben einem Stadtjugendfeuerwehrwart sind in fünf Einheiten separate Jugendfeuerwehrwarte installiert. Die weiteren, seitens des Gutachters aufgezeigten Personalgewinnungsmaßnahmen, wie beispielsweise die Gewinnung/ Qualifizierung städtischer Bediensteter (ggf. mit entsprechenden Anreizen) und/ oder die bevorzugte Berücksichtigung gleich qualifizierter BewerberInnen in Stellenbesetzungsverfahren, bei bestehender Bereitschaft in die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bedburg einzutreten, um die aktuell eingeschränkte Tagesverfügbarkeit zu entschärfen, werden derzeit durch die Personalverwaltung einer rechtlichen Prüfung unterzogen. Aktuell sind vier Bedienstete der Stadtverwaltung aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Bedburg. 4. Fuhrpark Die Mitglieder des Arbeitskreises Brandschutzbedarfsplan haben in Anbetracht dessen, dass der Fachausschuss in seiner Sitzung am 04.12.2012 - einstimmig - dem Rat empfohlen hat, zur Aufrechterhaltung einer einsatzkräftigen Feuerwehr, Mittel für zwingend erforderliche Neu-/ Ersatzbeschaffungen in Höhe von 260.000 € unter Haushaltsvorbehalt in den Haushalt 2013 einzustellen, das Fahrzeugkonzept in der konstituierenden Sitzung nicht vertieft beraten. Wegen nicht bestehendem und erkennbaren, dringendem Handlungsbedarf wurde diese Thematik - auch vor dem Hintergrund der sog. `Fleetris-Analyse´ - vielmehr in eine der nächsten Sitzungen des Arbeitskreises vertagt; gleichwohl unterstützen die Mitglieder des Arbeitskreises Brandschutzbedarfsplanung unisono den Ansatz des Gutachters, Einsatzfahrzeuge in einer günstigeren Kategorie bzw. Ausführung zu beschaffen (MLF/ mittlerer Löschfahrzeuge) bzw. Fahrzeuge zwischen den Einheiten zu wechseln. Für die mittelfristige Finanzplanung wird daher vorgeschlagen, zunächst Finanzmittel auf Basis des seitens des Gutachters vorgelegten `Fahrzeug-Soll-Konzepts´ - Seiten 86 ff. des Brandschutzbedarfsplans - in die Haushalte 2013 ff. einzustellen; diesbezüglich wird auf die der Vorlage beigefügte Anlage verwiesen. Fazit Die Mitglieder des Arbeitskreises Brandschutzbedarfsplan sehen das Erfordernis, aufgrund der prekären Haushaltssituation - Stichwort Haushaltssicherungskonzept - in allen städtischen Aufgabenbereichen, somit auch im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr, Einsparungen zu erzielen bzw. Konsolidierungsmaßnahmen zu ergreifen. Erklärtes Ziel des Arbeitskreises war und ist insofern, alle finanziellen Einsparpotentiale, die seitens der Fleetris-Analyse und des Gutachters aufgezeigt werden, konstruktiv zu begleiten; dies bedeutet auch, bestehende Einheiten ungeachtet der ggf. vor Jahren politisch beschlossenen und geschaffenen Standortstrukturen - in Frage zu stellen. Oberste Priorität bei allen Maßnahmen sollte/ muss jedoch die Sicherstellung der seitens der Bezirksregierung geforderten Eintreffzeiten und die Erlangung der Ausnahmegenehmigung nach § 13 FSHG haben. Aufgrund dessen empfiehlt der Arbeitskreis den politischen Gremien, die geografisch mögliche Auflösung der Einheit Lipp-Millendorf zumindest zunächst - bis zur Umsetzung der aufgezeigten Rahmenbedingungen - zurückzustellen; dieses Verfahren wird der Arbeitskreis weiterhin durch Beschlussvorlage WP8-15/2013 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage geeignete Personalgewinnungsmaßnahmen positiv begleiten und in den weiteren Sitzungen konstruktiv die aufgezeigten Einsparpotentiale in der Fahrzeugkonzeption unterstützen. Aufgrund der v. g. Ausführungen sind neben den bereits in 2013 greifenden Einsparungen in Höhe von rd. 480.000 € durch Ersatzbeschaffungen von zwei Fahrzeugen in `günstigeren Kategorien´ im laufenden Haushaltsjahr keine weiteren Einsparpotentiale erkennbar. Der Arbeitskreis wird im 1. Halbjahr 2013 intensiv die Analyse des Brandschutzbedarfsplans mit der Zielsetzung fortsetzen, im Sommer/ Herbst 2013 die Verabschiedung des Brandschutzbedarfsplans als Grundlage für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung nach § 13 FSHG in den Fachausschuss - respektive den Rat der Stadt Bedburg - einzubringen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Garbe Sachbearbeiter Beschlussvorlage WP8-15/2013 ----------------------------------Kramer Fachbereichsleiter ----------------------------------Brabender Allg. Vertreterin Seite 4