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Beschlussvorlage (Qualifizierung der Katholischen Kindertagesstätte St. Martinus in Bedburg-Kaster für die Aufnahme und Betreuung von Kindern unter drei Jahren)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
32 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
05.03.13, 18:05
Aktualisiert
05.03.13, 18:05
Beschlussvorlage (Qualifizierung der Katholischen Kindertagesstätte St. Martinus in Bedburg-Kaster für die Aufnahme und Betreuung von Kindern unter drei Jahren) Beschlussvorlage (Qualifizierung der Katholischen Kindertagesstätte St. Martinus in Bedburg-Kaster für die Aufnahme und Betreuung von Kindern unter drei Jahren) Beschlussvorlage (Qualifizierung der Katholischen Kindertagesstätte St. Martinus in Bedburg-Kaster für die Aufnahme und Betreuung von Kindern unter drei Jahren)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-18/2013 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 51 12 65 öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 12.03.2013 Betreff: Qualifizierung der Katholischen Kindertagesstätte St. Martinus in Bedburg-Kaster für die Aufnahme und Betreuung von Kindern unter drei Jahren Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt dem Katholischen Kirchengemeindeverband Bedburg für den Ausbau der Kindertagesstätte St. Martinus 206.000,- € zur Verfügung zu stellen. Die Zuwendung kann aus Bundes- / Landesmitteln zum Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren und aus Mitteln des Belastungsausgleichgesetzes finanziert werden. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Da langfristig mit einer höheren Nachfragequote im U3-Betreuungssektor und somit mit steigendem U3-Platzbedarf zu rechnen ist, wird der Ausbau und die Qualifizierung der Kindertagesstätten sowie die Verwendung der zugewiesenen Investitionsmittel seitens Jugendamtes weiter vorangetrieben. Wie in der Vorlage WP8-32/2013 beschrieben, werden derzeit in den zwei Kindertagesstätten im Stadtteil Kaster Betreuungsplätze für unter Dreijährige angeboten; eine davon ist die katholische Kindertagesstätte St. Martinus, Maximilianstraße 2. Seit dem Kindergartenjahr 2010/ 2011 werden dort sechs Kinder unter drei Jahren provisorisch betreut; die Betriebserlaubnis dafür wird seitens des Landesjugendamtes immer nur für ein Jahr vergeben, da die baulichen Gegebenheiten und die Räumlichkeiten der Einrichtung nur bedingt der Betreuung von unter Dreijährigen entspricht. Der katholische Kirchengemeindeverband Bedburg hat am 20.06.2011 einen Antrag auf investive Mittel in Höhe von 246.000,- € gestellt, um die Kindertagesstätte für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren zu qualifizieren. Bislang wurde der Antrag - wie alle anderen Anträge, die bis dato beim Landesjugendamt Rheinland gestellt worden sind - nicht beschieden. Da seitens der Stadt Bedburg mit dem Kirchengemeindeverband am 18.06.2008 ein Finanzierungsvertrag geschlossen wurde, der dem Träger die Übernahme der Betriebs- und Investitionskosten sichert, muss die Stadt Bedburg die kompletten Kosten für die Qualifizierungsmaßnahme selber aufbringen; hierzu wird auf die Vorlage WP7-106/ 2008 (Vertragsangelegenheiten) verwiesen. Allerdings hat die Kindertagesstätte St. Martinus in den letzten Jahren eine Rücklage (KiBiz Rücklage für Instandhaltung etc. pp.) gebildet, von welcher in Rücksprache mit dem katholischen Gemeindeverband 40.000,- € für die Qualifizierung verwendet werden können. Somit verringert sich der städtische Anteil der Gesamtinvestition auf 206.000,-€. Diese Zuwendung setzt sich aus den noch vorhandenen Landesmitteln zum U3- Ausbau (2012 und 2013) sowie einem Teil der Gelder aus dem Belastungsausgleichsgesetz zusammen. Neben dem Antrag der Kindertagesstätte St. Martinus liegen noch weitere U3Qualifizierungsanträge vor, die bislang noch nicht bedient wurden oder werden konnten; im einzelnen handelt es sich um: St. Lambertus St. Martin AWO Kleeblatt (Bedburg Mitte, (Kirchherten, (Kaster, 216.000,- €) 108.000,- €) 445.000,- €) Da im Stadtteil Kaster momentan noch keine Plätze ausgebaut wurden und der Fachverwaltung daran gelegen ist, in allen Stadtbezirken ausreichend ausgebaute Betreuungsplätze anbieten zu können, wird eine Qualifizierung in diesem Stadtteil als sinnvoll und notwendig erachtet. Einrichtungsübergreifend wird dort Betreuungsbedarf von den Eltern angemeldet. Auf Grundlage dieser Überlegung käme neben der Einrichtung St. Martinus auch die AWOKindertagesstätte Kleeblatt für einen Ausbau in Frage. Für diese Maßnahme sind jedoch die aktuell vorhandenen Zuwendungen und Mittel (ca. 335.000,- €) bei weitem nicht auskömmlich; auch würde eine Begünstigung dieses Ausbaus keinerlei Spielraum für weitere notwendige Projekte zum U3 - Ausbau erlauben. Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Katholischen Kirchengemeindeverband Mittel in Höhe von 206.000,- € zuzusichern, um die Einrichtung entsprechend den U3-Betreuungsrichtlinien zu qualifizieren. Beschlussvorlage WP8-18/2013 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Der Bedarf an weiteren U3-Plätzen, wie auch die Vorhaltung einer Trägervielfalt mit unterschiedlichen pädagogischen Konzepten ist ein vorrangiges Ziel der Jugendhilfe- und Kindergartenbedarfsplanung. Diese Thematik ist darüber hinaus auch ein Entscheidungsparameter für junge Familien und insofern auch für die weitere Entwicklung der Stadt Bedburg von nicht unerheblicher Bedeutung Finanzielle Auswirkungen: Nein ⌧ Ja Die Summe, die dem Träger zugesichert wird, errechnet sich aus Mitteln, die der Stadt Bedburg seitens des Landes zur Verfügung gestellt wurden, um den U3-Ausbau zu fördern. Stadteigene investive Mittel müssen nicht aufgebracht werden. Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Eßer ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-18/2013 Seite 3