Daten
Kommune
Bedburg
Größe
23 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
05.03.13, 18:05
Aktualisiert
05.03.13, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-39/2013
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 51 12 65
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
12.03.2013
Betreff:
Festlegung der Angebotsstruktur zum Kindergartenjahr 2013/ 14
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
beschließt die Angebotsstruktur zum Kindergartenjahr 2013/ 2014. Die Verwaltung reicht
diese zum 15.03.2013 beim Landesjugendamt ein.
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Die jährliche Festlegung der Angebotsstruktur der Kindertageseinrichtungen für das kommende
Kindergartenjahr gehört zu den Aufgaben der örtlichen Jugendhilfe und bedarf somit des
Beschlusses im Jugendhilfeausschuss. Die entsprechende Meldung an das Landesjugendamt hat
nach KiBiz jährlich zum 15.03. eines jeden Jahres zu erfolgen.
Grundlage für die Angebotsstruktur bildet die Kindergartenbedarfsplanung, welche fortlaufend
durch die örtliche Jugendhilfe durchgeführt wird; hierzu wird auf die Vorlage WP8- 32/2013
Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung zum Kindergartenjahr 2013/ 14 - verwiesen. Das
Gesamttableau ist der dieser Vorlage beigefügten Anlage zu entnehmen.
Insgesamt wurden seitens der Einrichtungen 691 Betreuungsplätze in 33 Gruppen angemeldet.
Davon entfallen 589 Plätze auf Kinder über drei Jahren und 102 auf Kinder jüngeren Jahrgangs.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Die Bereitstellung von ausreichend Betreuungsplätzen, wie auch die Vorhaltung einer Trägervielfalt mit unterschiedlichen
pädagogischen Konzepten ist ein vorrangiges Ziel der Jugendhilfe- und Kindergartenbedarfsplanung. Diese Thematik ist
darüber hinaus auch ein Entscheidungsparameter für junge Familien und insofern auch für die weitere Entwicklung der
Stadt Bedburg von nicht unerheblicher Bedeutung
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Eßer
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-39/2013
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