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Mitteilungsvorlage (Spielplatzkonzept)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
05.03.13, 18:05
Aktualisiert
05.03.13, 18:05
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-31/2013 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 51 16 14 öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 12.03.2013 Betreff: Spielplatzkonzept Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Inhalt der Mitteilung: Die Verwaltung wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2012 beauftragt, das bestehende Spielplatzkonzept unter Berücksichtigung der sich verändernden Bedürfnisse der Bewohner sowie den sich entwickelnden Wohngebieten anzupassen. Ziel ist, die Spielplatzsituation der Stadt Bedburg ist sowohl die Qualität als auch in der Quantität zu optimieren, d. h. eine höhere Akzeptanz und Frequentierung durch eine angepasste Spielflächenkonzentrierung. Hierzu wurden/ werden im Vorfeld der konzeptionellen Überlegungen sämtliche Spielplätze im Stadtgebiet besichtigt, wobei bezüglich der Termine eine Abstimmung mit den jeweiligen Ortbürgermeistern erfolgt. Auch ist beabsichtigt, eine Fragebogenaktion in den Kindertageseinrichtungen und den Schulen durchzuführen, um Verbesserungsvorschläge und Wünsche der Kinder und deren Eltern zu berücksichtigen. Bislang haben Begehungen in den Ortsteilen Broich, Kaster, Kirch/Grottenherten, Pütz und Rath stattgefunden; aufgrund der Witterungsverhältnisse konnten die anderen Begehungen bisher nicht durchgeführt werden. Weitere Terminierungen sind jedoch bereits abgestimmt. Neben den finanziellen Rahmenbedingungen sind sowohl die pädagogischen Grundsätze der Spielplatzplanung, als auch die rechtlichen Empfehlungen des Innenministeriums zu beachten. Die Grundsätze für die pädagogische Spielplatzplanung sind aus der Broschüre `Spielen - Erprobungsmaßnahme des Landes NRW´, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW, Dez. 1989, entnommen; eine aktuellere Fassung zur Thematik liegt seitens des Landes NRW nicht vor. Danach sollte sich eine Ausrichtung an folgenden Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen orientieren: - Bedürfnis nach Bewegung - Bedürfnis nach sinnlicher Wahrnehmung - Bedürfnis nach Kreativität - Bedürfnis nach Erprobung/Abenteuer - Bedürfnis nach sozialen Aspekten Die noch gültigen und aktuellen Empfehlungen des Innenministeriums, zuletzt geändert durch RdErl. v. 29.03.1978 MBl.NW 1978 S. 649, sehen nachfolgende drei Spielbereiche vor: Spielbereich A: Er dient allen Altersstufen und sollte vielfältige Spielbetätigungen aufweisen und hat eine zentrale Funktion für den Ortsteil. Er sollte einen Anteil von 40 – 60 % an der gesamten Spielfläche ausmachen und eine Nettospielfläche von mind. 1.500 m² umfassen. Von den zugeordneten Wohnbereichen sollte ein Spielplatz, der dieser Kategorie zugeordnet ist, nicht weiter als 1.000 m entfernt sein. Spielbereich B: Spielflächen dieser Kategorie dienen vor allem dem Erlebnis- und Bewegungsdrang schulpflichtiger Kinder und sollten eine Mindestspielfläche von 400 m² nicht unterschreiten. Der Spielbereich B sollte einen Anteil von 20 – 50 % der Gesamtspielfläche ausmachen und möglichst nicht mehr als 500 m von den zugeordneten Wohneinheiten entfernt sein. Spielbereich C: Auf diese Kategorie sollten ca. 20 % Gesamtspielfläche entfallen; sie richtet sich an Kinder und jüngere Schulkinder und sollte eine Nettospielfläche von 60 m² vorweisen. Diese Spielflächen sollten in der Nähe der Wohneinheiten liegen, so dass die Entfernung nicht mehr als 200 m beträgt. Eine abschließende Einordnung der städtischen Spielflächen wird nach Abschluss aller Begehungen und Auswertung der Fragebögen erfolgen. Im Anschluss wird die Verwaltung eine Konzeption zur Spielplatzoptimierung in den Jugendhilfeausschuss einbringen. Mitteilungsvorlage WP8-31/2013 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Eine stark sinkende Zahl von Kindern in der Stadt Bedburg bedeutet bei gleichbleibenden Angeboten eine Verringerung der Besuchsfrequenz oder steigende Kosten je Nutzung. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Gömpel ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeister Mitteilungsvorlage WP8-31/2013 Seite 3