Daten
Kommune
Bedburg
Größe
72 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
05.03.13, 18:05
Aktualisiert
05.03.13, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Geschäftsbereich 4 - Kinder, Jugend und Bildung Az.:
Antragsteller
Sachverhalt
Datum: 09.10.12
Frau Klein, Erziehungsberatungsstelle
Fr. L ist Mutter von 2 Kindern, 14 und 11 Jahre alt. Fr. L. hatte einen
Partner, dem sie allen finanziellen Angelegenheiten anvertraut hat.
Der Partner hat anstehenden Rechnungen nicht bezahlt, sondern hat
von ihrem Email-Accountin beschwichtigende und vertröstende Mails
an die Gläubiger geschrieben. Hierzu hat er offensichtlich hat er auch
ihren PC manipuliert und Post / Mahnungen abgefangen. Die Forderungen belaufen sich mittlerweile auf rund 38.-40. Tausend Euro.
Erst vor kurzem hat sie versteckten Schriftstücke gefunden bzw. die
Folgemahnungen erhalten. Der Partner konnte diese abfangen, weil
sie geregelte Arbeitszeiten hat, er dagegen als selbständiger Versicherungsmakler dies nicht hat und viel mehr Zeit zu Hause verbracht
hat.
Grundsätzlich war vereinbart, dass der Partner die Hälfte der Kosten
zum Lebensunterhalt, sowie die Rate von 130 €, für einen Kredit
trägt. Diesen Kredit hat Frau L in ihrer Naivität aufgenommen, da der
Partner Schulden beim Finanzamt hatte, die nicht gestundet werden.
Er hat nichts von diesen Vereinbarungen eingehalten und Frau L.
immer wieder vertröstet.
Im September 2012 war das Zusammenleben jedoch so konflikthaft,
dass Frau L. die Trennung aussprach und sich auch sofort einen
neue Wohnung gesucht hat. Diese kann sie zum 1.11.2012 beziehen, dann wird auch die Kaution von 890 € fällig. Der Partner ist gewalttätig geworden, so dass Fr. L Angst hat vor ihm hat. Es kam
auch schon zu Polizeieinsätzen mit 10tägiger Verbannung nach dem
Gewaltschutzgesetz.
Der Mietvertrag für die alte Wohnung läuft auf beide Parteien. Weder
Kosten noch eine Zwangsräumung sprechen für den Verbleib in dieser Wohnung.
Frau L ist grundsätzlich bereit eine Hilfe zurück zu zahlen. Aufgrund
der nicht unerheblichen Schulden könnte dies aber erst in geraumer
Zeit möglich bzw. sinnvoll sein.
Frau L hat bereits einen Termin bei einer Schuldnerberatung, so
dass der laufende Lebensunterhalt sichergestellt sein müsste. Auch
wenn die Pfändungsfreigrenzen keinen großen Sprünge zulassen,
wäre somit allein der Bezug der neuen Wohnung für sie – und vor
allem für die beiden Kinder – von besonderer Bedeutung.
Seite - 2 - zum Aktenvermerk vom 09.10.2012
Auch wenn Frau L grundsätzlich „selber schuld“ ist, kann dies auf
eine gewisse Naivität in der Beziehung zurückgeführt werden. Die
Kinder sind allerdings die Leid tragenden.
Alternative
Kosten
Datum
Zustimmung
Ablehnung und Verbleib in der alten Wohnung mit dem Ex-Partner.
890,00 €
09.10.2012
Die Zustimmung durch Herrn K. liegt vor.
Brunken / G:\GB 4\06363250 - Allgemeiner Sozialer Dienst\Fachaufsicht\Auf Bedburg\Antrag 2012-lindert.doc