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Beschlussvorlage (Anlage 6 Kaution)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
72 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
05.03.13, 18:05
Aktualisiert
05.03.13, 18:05
Beschlussvorlage (Anlage 6 Kaution) Beschlussvorlage (Anlage 6 Kaution)

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Inhalt der Datei

Geschäftsbereich 4 - Kinder, Jugend und Bildung Az.: Antragsteller Sachverhalt Datum: 09.10.12 Frau Klein, Erziehungsberatungsstelle Fr. L ist Mutter von 2 Kindern, 14 und 11 Jahre alt. Fr. L. hatte einen Partner, dem sie allen finanziellen Angelegenheiten anvertraut hat. Der Partner hat anstehenden Rechnungen nicht bezahlt, sondern hat von ihrem Email-Accountin beschwichtigende und vertröstende Mails an die Gläubiger geschrieben. Hierzu hat er offensichtlich hat er auch ihren PC manipuliert und Post / Mahnungen abgefangen. Die Forderungen belaufen sich mittlerweile auf rund 38.-40. Tausend Euro. Erst vor kurzem hat sie versteckten Schriftstücke gefunden bzw. die Folgemahnungen erhalten. Der Partner konnte diese abfangen, weil sie geregelte Arbeitszeiten hat, er dagegen als selbständiger Versicherungsmakler dies nicht hat und viel mehr Zeit zu Hause verbracht hat. Grundsätzlich war vereinbart, dass der Partner die Hälfte der Kosten zum Lebensunterhalt, sowie die Rate von 130 €, für einen Kredit trägt. Diesen Kredit hat Frau L in ihrer Naivität aufgenommen, da der Partner Schulden beim Finanzamt hatte, die nicht gestundet werden. Er hat nichts von diesen Vereinbarungen eingehalten und Frau L. immer wieder vertröstet. Im September 2012 war das Zusammenleben jedoch so konflikthaft, dass Frau L. die Trennung aussprach und sich auch sofort einen neue Wohnung gesucht hat. Diese kann sie zum 1.11.2012 beziehen, dann wird auch die Kaution von 890 € fällig. Der Partner ist gewalttätig geworden, so dass Fr. L Angst hat vor ihm hat. Es kam auch schon zu Polizeieinsätzen mit 10tägiger Verbannung nach dem Gewaltschutzgesetz. Der Mietvertrag für die alte Wohnung läuft auf beide Parteien. Weder Kosten noch eine Zwangsräumung sprechen für den Verbleib in dieser Wohnung. Frau L ist grundsätzlich bereit eine Hilfe zurück zu zahlen. Aufgrund der nicht unerheblichen Schulden könnte dies aber erst in geraumer Zeit möglich bzw. sinnvoll sein. Frau L hat bereits einen Termin bei einer Schuldnerberatung, so dass der laufende Lebensunterhalt sichergestellt sein müsste. Auch wenn die Pfändungsfreigrenzen keinen großen Sprünge zulassen, wäre somit allein der Bezug der neuen Wohnung für sie – und vor allem für die beiden Kinder – von besonderer Bedeutung. Seite - 2 - zum Aktenvermerk vom 09.10.2012 Auch wenn Frau L grundsätzlich „selber schuld“ ist, kann dies auf eine gewisse Naivität in der Beziehung zurückgeführt werden. Die Kinder sind allerdings die Leid tragenden. Alternative Kosten Datum Zustimmung Ablehnung und Verbleib in der alten Wohnung mit dem Ex-Partner. 890,00 € 09.10.2012 Die Zustimmung durch Herrn K. liegt vor. Brunken / G:\GB 4\06363250 - Allgemeiner Sozialer Dienst\Fachaufsicht\Auf Bedburg\Antrag 2012-lindert.doc