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Beschlussvorlage (Anlage A) Abwägungsliste zum Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
33 kB
Datum
09.04.2013
Erstellt
03.04.13, 18:04
Aktualisiert
03.04.13, 18:04

Inhalt der Datei

Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 32 / Kaster, 5. vereinfachte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Infracor GmbH, Marl, An den im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- entfällt. 1. 18.2.13 laufen keine von uns betreuten Fernleitungen. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt,... ...den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 2. Thyssengas GmbH, Dortmund, 18.2.13 Durch die o.g. Maßnahme werden keine von Thys- entfällt. sengas GmbH betreuten Gasfernleitungen betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind uns z .Z. nicht vorgesehen. ...den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 3. IHK Köln, Zweigstelle Rhein- Wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten der IHK zu entfällt. Erft, Bergheim, 19.2.13 Köln hinsichtlich der Änderung des o. g. Bebauungsplans keine Bedenken bestehen. ...den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 4. PLEdoc GmbH, Essen, 25.2.13 Im Rahmen unserer Prüfung Ihrer Anfrage haben entfällt. wir den räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer Maßnahme in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber. - Open Grid Europe GmbH Essen (ehem. E.ON Gastransport BmbH) - E.ON ruhrgar AG, Essen - Ferngas Nordbayern GmbH (FGN) Nürnberg - GasLINE Telekommunikationsnetzges. deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen - Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL) Essen ...den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 1 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 32 / Kaster, 5. vereinfachte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. - Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Haan - Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Haan - Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen Der Rat der Stadt Bedburg beschließt,... Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z. B. auch weiterer E.ONGesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentren gesondert einzuholen. Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung. 5. Unitymedia NRW GmbH, Kassel, 28.2.13 Im Planbereich liegen keine Versorgungsanlagen entfällt. der Unitymedia NRW GmbH. Es besteht unsererseits aber evtl. Interesse, das Baugebiet mit unseren Produkten zu versorgen. Deshalb haben wir das Bauvorhaben an die zuständige Fachabteilung zur Prüfung weitergeleitet. Wir werden in Kürze erneut auf Sie zukommen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. ...den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 6. Erftverband, Bergheim, 20.2.13 Gegen die Offenlage der 5. vereinfachten Ände- entfällt. rung des Bebauungsplanes bestehen seitens des Erftverbandes keine Bedenken. ...den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 7. Westnetz GmbH, Dortmund, 21.2.13 Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen entfällt. keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH. ...den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 2 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 32 / Kaster, 5. vereinfachte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Planungen von 110-kV-Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die RWE Deutschland AG als Eigentümerin des 110-kV Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. Abschließend möchten wir Sie noch auf Folgendes hinweisen: Seit Jahresbeginn ist die Westnetzt GmbH der neue Verteilnetzbetreiber für Strom und Gas im Westen Deutschlands. Der Name und das Logo sind neu, geblieben sind Aufgaben, Kompetenzen und Ihre Ansprechpartner. Die Aktivitäten u.a. der RWE Rhein-Ruhr-Netzservice GmbH, der RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH, der Rhein-Ruhr-Verteilernetz GmbH sowie der Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH wurden in der Westnetz GmbH gebündelt. Eigentümerin der Netzanlagen ist weiterhin die RWE Deutschland AG. Wir bitten Sie deshalb, die RWE Westfalen-WeserEms Netzservice GmbH, aus Ihrem Verteiler zu entfernen und Ihre Anfragen künftig an die Westnetz GmbH, DRW-S-LK, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund, zu richten. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 8. Amprion GmbH, Dortmund, 27.2.13 Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen kei- entfällt. ne Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen Der Rat der Stadt Bedburg beschließt,... ...den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 3 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 32 / Kaster, 5. vereinfachte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie diesbezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt,... 9. Landesbetrieb Straßenbau NRW, Autobahnniederlassung Krefeld, Krefeld, 14.2.13 Gegen die Ziele der vorliegenden Bebauungsplanänderungen bestehen seitens der Autobahnniederlassung Krefeld keine grundsätzlichen Bedenken. Die Berücksichtigung der Verkehrsemissionen (Lärm und Luftschadstoffe) sowie die Ausweisung und Bemessung evtl. erforderlicher Schutzvorkehrungen liegen in Ihrer Zuständigkeit. An den Träger der Straßenbaulast können diesbezüglich keine Forderungen gestellt werden. Die Schutzausweisungen sind durch entsprechende ...den Hinweis zur Festsetzungen hinsichtlich der Lärmpegelbereiche Kenntnis zu nehmen. im Ursprungsplan vorgenommen worden. Die vorliegende Änderung behält diese Festsetzungen bei. 10. Westnetz GmbH, Bergheim, 7.3.13 In Ihrem Schreiben vom 14.2.13 bitten Sie uns um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan. Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen Bedenken erheben. Zur Information über unseren Leitungsbestand in obig genanntem Bereich fügen wir in der Anlage zu diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsplanunterlagen bei. Durch das Plangebiet werden unsere Versorgungsleitungen z. T. berührt. Wir bitten Sie bei der weiteren Planung die Lage unserer Leitungen zu berücksichtigen, um Kosten für Trassenanpassungen zu vermeiden. Hier weisen wir besonders auf die vorhandenen Versorgungsleitungen im Bereich des Kindergartens (Fußweg) hin. Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z. B. Die Leitungen liegen vollständig in den öffentlichen ...den Hinweis zur Flächen und sind von der Planänderungen nicht Kenntnis zu nehmen. betroffen. Auch die Leitungen im Fußweg neben dem Kindergarten verlaufen außerhalb der Flächen, die für die Erweiterung vorgesehen sind. 4 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 32 / Kaster, 5. vereinfachte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen, werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen und Anlagestandorte notwendig. Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum und Strauchwerk bleiben. Bei nicht auszuschließenden Näherungen von Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen, bitten wir Sie die DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen. Veränderungen an unseren Versorgungsnetzen sind in dem betroffenen Bereich z. Z. nicht geplant. 11. 12. Unter Bezugnahme auf Ihr o. a. Schreiben teile ich Ihnen mit, dass – unter Berücksichtigung der von mir wahrzunehmenden Belange – meinerseits grundsätzlich keine Bedenken gegen die Realisierung der o. a. Planung bestehen. Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen – einschl. untergeordneter Gebäudeteile – eine Höhe von 20 m nicht überschreiten. Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfall mit die Planungsunterlagen – vor Erteilung einer Baugenehmigung – zur Prüfung zuzuleiten. Landesbetrieb Straßenbau Gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine NRW, RegionalniederlasBedenken. sung Ville-Eifel, EuskirIch weise darauf hin, dass die Straßenbauverwalchen, 18.3.13 tung nicht prüft, ob Schutzmaßnahmen gegen den Lärm durch Verkehr auf der A 61 oder L 279 erforWehrbereichsverwaltung West, Düsseldorf, 15.3.13 entfällt. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt,... ...den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Die Schutzausweisungen sind durch entsprechende ...den Hinweis zur Festsetzungen hinsichtlich der Lärmpegelbereiche Kenntnis zu nehmen. im Ursprungsplan vorgenommen worden. Die vorliegende Änderung behält diese Festsetzungen bei. 5 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 32 / Kaster, 5. vereinfachte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. derlich sind. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bedburg. Auch künftig können keine Ansprüche in Bezug auf Lärmsanierung gegenüber dem Landesbetrieb geltend gemacht werden. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt,... 13. Rhein-Erft-Kreis, Bergheim, 26.03.2013 Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertreten- entfällt. den Belange werden keine Anregungen oder Bedenken zum Bebauungsplan Nr. 32 / Kaster, 5. vereinfachte Änderung vorgebracht. ...den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 14. Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie NRW, 21.03.2013 Das vorbezeichnete Planungsvorhaben befindet Ein entsprechender Hinweis wird in den Bebau- ...der Anregung zu folgen. sich über den auf Braunkohle verliehenen Berg- ungsplan mit aufgenommen. werksfeldern „Kaster“ und „Union 43“. Eigentümerin ist die Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln. Nach den hier vorliegenden Unterlagen hat innerhalb der Planmaßnahme kein Abbau von Braunkohle stattgefunden. Der Bereich des Planungsgebietes ist, nach den hier vorliegenden Unterlagen (Grundwasserdifferenzenpläne mit dem Stand: 01.10.2011 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides – 61.42.63-2000-1 – ) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Bei den Planungen sollte folgendes bereits Berücksichtigung finden: Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortscheitenden Betrieb der Braunkoh- 6 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 32 / Kaster, 5. vereinfachte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. lentagebau, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Sowohl unter Punkt 6.5 der Begründung des Bebauungsplanes als auch unter Punkt 9 in den Textlichen Festsetzungen sollte auf die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie auf die Möglichkeit von Bodenbewegungen hingewiesen werden. Ferner ist über zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassenen Bergbauliche Tätigkeiten hier nichts bekannt. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt,... Hinweis zur Daher empfehle ich Ihnen eine Anfrage an die o. g. Die RWE Power AG sowie der Erftverband wurden ...den Kenntnis zu nehmen. RWE Power AG zu stellen, sowie für konkrete im laufenden Verfahren beteiligt. Grundwasserdaten den Erftverband um Stellungnahme zu bitten, falls dieses nicht bereits erfolgt ist. 7