Daten
Kommune
Bedburg
Größe
33 kB
Datum
09.04.2013
Erstellt
03.04.13, 18:04
Aktualisiert
03.04.13, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 32 / Kaster, 5. vereinfachte Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Infracor GmbH, Marl,
An den im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- entfällt.
1.
18.2.13
laufen keine von uns betreuten Fernleitungen.
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt,...
...den
Hinweis
zur
Kenntnis zu nehmen.
2.
Thyssengas GmbH, Dortmund, 18.2.13
Durch die o.g. Maßnahme werden keine von Thys- entfällt.
sengas GmbH betreuten Gasfernleitungen betroffen.
Neuverlegungen in diesem Bereich sind uns z .Z.
nicht vorgesehen.
...den
Hinweis
zur
Kenntnis zu nehmen.
3.
IHK Köln, Zweigstelle Rhein- Wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten der IHK zu entfällt.
Erft, Bergheim, 19.2.13
Köln hinsichtlich der Änderung des o. g. Bebauungsplans keine Bedenken bestehen.
...den
Hinweis
zur
Kenntnis zu nehmen.
4.
PLEdoc GmbH, Essen,
25.2.13
Im Rahmen unserer Prüfung Ihrer Anfrage haben entfällt.
wir den räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer
Maßnahme in dem beigefügten Übersichtsplan
dargestellt. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der
im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und
Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten
umgehend mit uns Kontakt auf.
Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber.
- Open Grid Europe GmbH Essen (ehem.
E.ON Gastransport BmbH)
- E.ON ruhrgar AG, Essen
- Ferngas Nordbayern GmbH (FGN) Nürnberg
- GasLINE
Telekommunikationsnetzges.
deutscher Gasversorgungsunternehmen
mbH & Co. KG, Straelen
- Mittel-Europäische
Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL) Essen
...den
Hinweis
zur
Kenntnis zu nehmen.
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 32 / Kaster, 5. vereinfachte Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
- Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Haan
- Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Haan
- Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH
(TENP), Essen
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt,...
Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z. B. auch weiterer E.ONGesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften
oder Regionalcentren gesondert einzuholen.
Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum
die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so
bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung.
5.
Unitymedia NRW GmbH,
Kassel, 28.2.13
Im Planbereich liegen keine Versorgungsanlagen entfällt.
der Unitymedia NRW GmbH. Es besteht unsererseits aber evtl. Interesse, das Baugebiet mit unseren Produkten zu versorgen. Deshalb haben wir
das Bauvorhaben an die zuständige Fachabteilung
zur Prüfung weitergeleitet. Wir werden in Kürze
erneut auf Sie zukommen. Für Rückfragen stehen
wir Ihnen gerne zur Verfügung.
...den
Hinweis
zur
Kenntnis zu nehmen.
6.
Erftverband, Bergheim,
20.2.13
Gegen die Offenlage der 5. vereinfachten Ände- entfällt.
rung des Bebauungsplanes bestehen seitens des
Erftverbandes keine Bedenken.
...den
Hinweis
zur
Kenntnis zu nehmen.
7.
Westnetz GmbH, Dortmund, 21.2.13
Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen entfällt.
keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH.
...den
Hinweis
zur
Kenntnis zu nehmen.
2
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 32 / Kaster, 5. vereinfachte Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Planungen von 110-kV-Hochspannungsleitungen
für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht
vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes und ergeht
auch im Auftrag und mit Wirkung für die RWE
Deutschland AG als Eigentümerin des 110-kV
Netzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich
weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen
Unternehmen beteiligt haben.
Abschließend möchten wir Sie noch auf Folgendes
hinweisen:
Seit Jahresbeginn ist die Westnetzt GmbH der
neue Verteilnetzbetreiber für Strom und Gas im
Westen Deutschlands. Der Name und das Logo
sind neu, geblieben sind Aufgaben, Kompetenzen
und Ihre Ansprechpartner. Die Aktivitäten u.a. der
RWE Rhein-Ruhr-Netzservice GmbH, der RWE
Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH, der
Rhein-Ruhr-Verteilernetz GmbH sowie der Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH wurden in der
Westnetz GmbH gebündelt. Eigentümerin der
Netzanlagen ist weiterhin die RWE Deutschland
AG.
Wir bitten Sie deshalb, die RWE Westfalen-WeserEms Netzservice GmbH, aus Ihrem Verteiler zu
entfernen und Ihre Anfragen künftig an die Westnetz GmbH, DRW-S-LK, Rheinlanddamm 24,
44139 Dortmund, zu richten. Für weitere Fragen
stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
8.
Amprion GmbH, Dortmund, 27.2.13
Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen kei- entfällt.
ne Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt,...
...den
Hinweis
zur
Kenntnis zu nehmen.
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 32 / Kaster, 5. vereinfachte Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht
vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie diesbezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen
Unternehmen beteiligt haben.
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt,...
9.
Landesbetrieb Straßenbau
NRW, Autobahnniederlassung Krefeld, Krefeld,
14.2.13
Gegen die Ziele der vorliegenden Bebauungsplanänderungen bestehen seitens der Autobahnniederlassung Krefeld keine grundsätzlichen Bedenken.
Die Berücksichtigung der Verkehrsemissionen
(Lärm und Luftschadstoffe) sowie die Ausweisung
und Bemessung evtl. erforderlicher Schutzvorkehrungen liegen in Ihrer Zuständigkeit. An den Träger
der Straßenbaulast können diesbezüglich keine
Forderungen gestellt werden.
Die Schutzausweisungen sind durch entsprechende ...den
Hinweis
zur
Festsetzungen hinsichtlich der Lärmpegelbereiche Kenntnis zu nehmen.
im Ursprungsplan vorgenommen worden. Die vorliegende Änderung behält diese Festsetzungen bei.
10.
Westnetz GmbH, Bergheim, 7.3.13
In Ihrem Schreiben vom 14.2.13 bitten Sie uns um
Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan.
Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen
teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen
Bedenken erheben.
Zur Information über unseren Leitungsbestand in
obig genanntem Bereich fügen wir in der Anlage zu
diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsplanunterlagen bei. Durch das Plangebiet
werden unsere Versorgungsleitungen z. T. berührt.
Wir bitten Sie bei der weiteren Planung die Lage
unserer Leitungen zu berücksichtigen, um Kosten
für Trassenanpassungen zu vermeiden. Hier weisen wir besonders auf die vorhandenen Versorgungsleitungen im Bereich des Kindergartens
(Fußweg) hin.
Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z. B.
Die Leitungen liegen vollständig in den öffentlichen ...den
Hinweis
zur
Flächen und sind von der Planänderungen nicht Kenntnis zu nehmen.
betroffen. Auch die Leitungen im Fußweg neben
dem Kindergarten verlaufen außerhalb der Flächen,
die für die Erweiterung vorgesehen sind.
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 32 / Kaster, 5. vereinfachte Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen,
werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß
dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen
und Anlagestandorte notwendig.
Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum und Strauchwerk bleiben. Bei nicht auszuschließenden Näherungen von Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen, bitten wir Sie die DVGW Richtlinie
GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer
Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber
hinaus sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen.
Veränderungen an unseren Versorgungsnetzen
sind in dem betroffenen Bereich z. Z. nicht geplant.
11.
12.
Unter Bezugnahme auf Ihr o. a. Schreiben teile ich
Ihnen mit, dass – unter Berücksichtigung der von
mir wahrzunehmenden Belange – meinerseits
grundsätzlich keine Bedenken gegen die Realisierung der o. a. Planung bestehen.
Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen – einschl. untergeordneter Gebäudeteile –
eine Höhe von 20 m nicht überschreiten. Sollte
entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfall mit
die Planungsunterlagen – vor Erteilung einer Baugenehmigung – zur Prüfung zuzuleiten.
Landesbetrieb Straßenbau Gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens
der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine
NRW, RegionalniederlasBedenken.
sung Ville-Eifel, EuskirIch weise darauf hin, dass die Straßenbauverwalchen, 18.3.13
tung nicht prüft, ob Schutzmaßnahmen gegen den
Lärm durch Verkehr auf der A 61 oder L 279 erforWehrbereichsverwaltung
West, Düsseldorf, 15.3.13
entfällt.
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt,...
...den
Hinweis
zur
Kenntnis zu nehmen.
Die Schutzausweisungen sind durch entsprechende ...den
Hinweis
zur
Festsetzungen hinsichtlich der Lärmpegelbereiche Kenntnis zu nehmen.
im Ursprungsplan vorgenommen worden. Die vorliegende Änderung behält diese Festsetzungen bei.
5
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 32 / Kaster, 5. vereinfachte Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
derlich sind. Eventuell notwendige Maßnahmen
gehen zu Lasten der Stadt Bedburg. Auch künftig
können keine Ansprüche in Bezug auf Lärmsanierung gegenüber dem Landesbetrieb geltend gemacht werden.
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt,...
13.
Rhein-Erft-Kreis, Bergheim, 26.03.2013
Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertreten- entfällt.
den Belange werden keine Anregungen oder Bedenken zum Bebauungsplan Nr. 32 / Kaster, 5.
vereinfachte Änderung vorgebracht.
...den
Hinweis
zur
Kenntnis zu nehmen.
14.
Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau
und Energie NRW,
21.03.2013
Das vorbezeichnete Planungsvorhaben befindet Ein entsprechender Hinweis wird in den Bebau- ...der Anregung zu folgen.
sich über den auf Braunkohle verliehenen Berg- ungsplan mit aufgenommen.
werksfeldern „Kaster“ und „Union 43“. Eigentümerin ist die Rheinbraun Handel und Dienstleistungen
GmbH, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln. Nach den
hier vorliegenden Unterlagen hat innerhalb der
Planmaßnahme kein Abbau von Braunkohle stattgefunden.
Der Bereich des Planungsgebietes ist, nach den
hier vorliegenden Unterlagen (Grundwasserdifferenzenpläne mit dem Stand: 01.10.2011 aus dem
Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der
Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides
– 61.42.63-2000-1 – ) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten
Grundwasserabsenkungen betroffen.
Bei den Planungen sollte folgendes bereits Berücksichtigung finden:
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt
durch den fortscheitenden Betrieb der Braunkoh-
6
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 32 / Kaster, 5. vereinfachte Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
lentagebau, noch über einen längeren Zeitraum
wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung
der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den
nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand
nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung
der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein
Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl
im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei
einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind
hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich.
Sowohl unter Punkt 6.5 der Begründung des Bebauungsplanes als auch unter Punkt 9 in den Textlichen Festsetzungen sollte auf die Änderungen
der Grundwasserflurabstände sowie auf die Möglichkeit von Bodenbewegungen hingewiesen werden. Ferner ist über zukünftige, betriebsplanmäßig
noch nicht zugelassenen Bergbauliche Tätigkeiten
hier nichts bekannt.
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt,...
Hinweis
zur
Daher empfehle ich Ihnen eine Anfrage an die o. g. Die RWE Power AG sowie der Erftverband wurden ...den
Kenntnis zu nehmen.
RWE Power AG zu stellen, sowie für konkrete im laufenden Verfahren beteiligt.
Grundwasserdaten den Erftverband um Stellungnahme zu bitten, falls dieses nicht bereits erfolgt
ist.
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