Daten
Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
16.04.2013
Erstellt
10.04.13, 18:10
Aktualisiert
10.04.13, 18:10
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP8119/2012 1. Ergänzung
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
26.06.2012
Stadtentwicklungsausschuss
16.04.2013
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 14 / Kaster, 3. vereinfachte Änd. - Albert-Schlangen-Straße
hier: Vorstellung des Bebauungsplanentwurfs
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss billigt den vorliegenden Planentwurf zur Vorbereitung der
Planunterlagen für die Offenlage
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 / Kaster, 2. Änderung
vor. Der Eigentümer des Grundstücks an der Albert-Schlangen-Straße 23 beabsichtigt, das
Grundstück zu teilen und durch die Errichtung einer weiteren Bebauung maßvoll
nachzuverdichten. Das Grundstück hat eine Größe von ca. 2300 m² und ist derzeit mit einem
Einfamilienhaus bebaut (siehe Anlage).
Auf der Grundlage des derzeitigen Baurechts ist eine Grundstücksteilung und weitere Bebauung
nicht möglich. Um eine solche Bebauung zu ermöglichen, soll das Baufenster im südlichen
Grundstücksbereich entsprechend erweitert werden. Die übrigen Festsetzungen werden sich am
bestehenden Bebauungspan orientieren. Der Fachbereich III unterstützt die bedarfsgerechte und
aufgrund der Größe des Grundstücks städtebaulich verträgliche maßvolle Nachverdichtung in
diesem Bereich.
Der Grundstückseigentümer hat sich bereit erklärt, die Kosten des Änderungsverfahrens zu
übernehmen.
Ergänzung zur Sitzung am 16.04.2013:
In der Sitzung am 26.06.2012 hat der Stadtentwicklungsausschuss den Aufstellungsbeschluss für
die Bebauungsplanänderung gefasst. Nach Beauftragung eines Planungsbüros und Erarbeitung
eines Planentwurfs sollen die Unterlagen zur Durchführung der Offenlage erarbeitet werden.
Dabei stellt sich die Frage der konkreten Steuerung einzelner Festsetzungen vor folgendem
Hintergrund:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 19.06.2006 den
Aufstellungsbeschluss für eine Bebauungsplanänderung des Bebauungsplans Nr. 14 / Kaster für
den Großteil des Gebietes an der Albert-Schlangen-Straße gefasst. Wesentliche Planungsziele
dieses Aufstellungsbeschlusses waren u. a. die Zulassung von bisher ausgeschlossenen
Drempeln, die gleichzeitige Begrenzung der Firsthöhe auf max. 8 m, die Zulassung auch von
Doppelhäusern sowie die Festsetzung einer Mindestgrundstücksgröße auf 800 m². Auf die
Sitzungsvorlage WP7-583/2006 wird verwiesen. Hintergrund war ein geplantes Bauvorhaben im
Bereich der Albert-Schlangen-Str. 11a. Das Planverfahren ist jedoch nicht weiter fortgeführt
worden.
Inhaltlich sieht die aktuell vorgesehene Planänderung für das Grundstück an der AlbertSchlangen-Straße eine straßenseitige Bebauung vor, die sich gestalterisch und städtebaulich an
den vorhandenen Bestand anlehnt. Eine Grundstückszufahrt von der St-Rochus-Straße ist dabei
nicht zulässig. Für Details wird auf die beigefügten Planunterlagen verwiesen.
Dabei stellt sich nun insbesondere die Frage, ob an dieser Stelle im Eingangsbereich des
Wohngebietes
analog
zum
Aufstellungsbeschluss
aus
2006
ebenfalls
eine
Mindestgrundstücksgröße von 800 m² festgesetzt werden soll. Da auch ursprünglich geplant war,
ebenfalls Doppelhäuser zuzulassen, könnten auch auf einem Grundstück von mind. 800 m² ein
Doppelhaus ohne Realteilung mit effektiv zwei 400 m² Grundstücken errichtet werden. Um dies
ebenfalls zu verhindern, müsste die Festsetzung der Zulässigkeit von Doppelhäusern
ausgeschlossen und nur Einzelhäuser zugelassen werden.
Die Lage des Grundstücks unmittelbar im Eingangsbereich der Albert-Schlangen-Straße, zudem
an der Straße orientiert, lässt eine solche Nachverdichtung auch mit einem Doppelhaus und etwas
reduzierter Grundstücksgröße als verträglich erscheinen. Dies wird auch durch die in unmittelbarer
Nähe liegende Bebauung am Eisvogelweg deutlich.
Beschlussvorlage WP8-119/2012 1. Ergänzung
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Für die Grundstücke im nördlichen Bereich der Albert-Schlangen-Straße, insb. zum Grünzug
Richtung Talstraße / Königshoven, wird eine vergleichbare Nachverdichtung als kritisch
angesehen. Daher wird im dortigen Bereich der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss aus 2006
entsprechend in einem weiteren Bebauungsplanverfahren wieder aufgenommen werden, um dort
ggf. mit einer Reduzierung der heute zulässigen Bautiefe von über 29 m sowie einer Festsetzung
der Mindestgrundstücksgröße eine eventuell denkbare Bebauung in zweiter Reihe und damit eine
nicht verträgliche Nachverdichtung auszuschließen.
Sollte in der vorliegenden Planänderung eine Bebauung mit einem Doppelhaus städtebaulich nicht
gewollt sein, würde die Begrenzung auf Einzelhäuser entsprechend mit aufgenommen werden.
Eine Festsetzung der Höhenbegrenzung ist aus Sicht der Fachverwaltung nicht explizit notwendig,
da sich über die festgesetzte Eingeschossigkeit und maximale Dachneigung von 30° eine
entsprechende Höhenentwicklung ergibt.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Durch die Bebauungsplanänderung wird zusätzlicher, bedarfsgerechter Wohnraum geschaffen, was dazu beiträgt, die
Auswirkungen des demographischen Wandels abzumildern.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Bedburg, den 08.04.2013
gesehen:
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Gunnar Koerdt
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-119/2012 1. Ergänzung
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