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Beschlussvorlage (Antrag des Fördervereins der Goetheschule e.V. auf Förderung einer Kinderdisco)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Beschlussvorlage (Antrag des Fördervereins der Goetheschule e.V. auf Förderung einer Kinderdisco) Beschlussvorlage (Antrag des Fördervereins der Goetheschule e.V. auf Förderung einer Kinderdisco) Beschlussvorlage (Antrag des Fördervereins der Goetheschule e.V. auf Förderung einer Kinderdisco)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 216/2005 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Antrag des Fördervereins der Goetheschule e.V. auf Förderung einer Kinderdisco Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 24.08.2005 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 216/2005 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frank W. Krüger 24.08.2005 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss @GRM2@ @GRM3@ @GRM4@ Betreff: Antrag des Fördervereins der Goetheschule e.V. auf Förderung einer Kinderdisco Beschlussentwurf: Der Förderverein der Goethe-Schule in Wesseling plant für November 2005 eine Kinderdisco. Für die Durchführung dieser Veranstaltung erhält der Förderverein einen Zuschuss in Höhe von 150,00 €. TUIV 08/1998 ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem Der Förderverein der Goethe-Schule in Wesseling plant für den ersten Samstag im November eine Kinderdisco. Für die Durchführung dieser Veranstaltung beantragt der Förderverein einen Zuschuss in Höhe von 150,00 €. 2. Lösung Der Jugendhilfeausschuss hat sich Anfang des Jahres 2004 dafür ausgesprochen, dass Veranstaltungen im Rahmen von Kinder- und Jugenddiscos, die freie Träger organisieren, unterstützt werden sollen. Die Verwaltung begrüßt das Vorhaben des Fördervereins, nochmals eine Kinderdisco durchzuführen. 3. Alternativen Werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Die benötigten Haushaltsmittel stehen bei der Haushaltsstelle 1.407.6000.5 – Budgetaufstockung Jugendhilfe – zur Verfügung. TUIV 08/1998