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Mitteilungsvorlage (Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2012)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Datum
09.04.2013
Erstellt
03.04.13, 18:04
Aktualisiert
03.04.13, 18:04
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-51/2013 Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 09.04.2013 Betreff: Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2012 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt den in der Begründung bzw. in der Anlage enthaltenen Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 474.797,29 Euro für konsumtive Übertragungen (Aufwand und Auszahlung), 498.275,00 Euro für konsumtive Auszahlungsübertragungen (Rückstellungen) und 2.392.206,96 Euro für investive Auszahlungsübertragungen zu. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Inhalt der Mitteilung: Der § 22 Gemeindehaushaltsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalens wurde mit dem 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz in materiellen Gesichtspunkten wesentlich geändert. Gemäß § 22 Abs. 1 S. 2 GemHVO (neu) regelt die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister mit Zustimmung des Rates die Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen. Damit lässt der Gesetzgeber den Gemeinden und Gemeindeverbänden wesentlichen Handlungsspielraum. Eine entsprechende Dienstanweisung über die Übertragung von Ermächtigungen in das folgende Haushaltsjahr befindet sich in Vorbereitung und wird dem Rat der Stadt Bedburg im Laufe des Jahres vorgelegt. Da die Bestimmungen des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes erst ab dem Jahr 2013 anzuwenden sind, werden die Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2012 noch nach den „alten“ Regelungen durchgeführt. Gemäß § 22 GemHVO sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen grundsätzlich übertragbar, bleiben bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar und erhöhen die entsprechenden Haushaltsansätze des folgenden Jahres. Die Fachbereiche und Stabsstellen haben konsumtive Übertragungen (Aufwendungen und Auszahlungen) in Höhe von 474.797,29 Euro angemeldet. Aufgrund der übertragenen Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen würde im Falle der kompletten Ausschöpfung der im Haushaltsplan 2013 enthaltenen Ansätze ein Fehlbetrag entstehen. Um dies bereits vorab zu dokumentieren, ist in Höhe der übertragenen Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen letztmalig eine zweckgebundene Deckungsrücklage (§ 43 Abs. 3 GemHVO) unterhalb der allgemeinen Rücklage auszuweisen, die die negative Auswirkung von Aufwands- und Auszahlungsübertragungen auf das Rechnungsergebnis 2013 darstellt. Die Fachbereiche und Stabsstellen haben konsumtive Auszahlungsermächtigungen für Rückstellungen in Höhe von 498.275,00 Euro angemeldet. Ermächtigungen für investive Auszahlungen bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar; bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Vermögensgegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann. Die Fachbereiche und Stabsstellen haben investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 2.392.206,96 Euro angemeldet. Für das Haushaltsjahr 2012 steht eine noch nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung in Höhe von 1.936.740 Euro zur Verfügung. Darüber hinaus wurde in 2012 aufgrund des sehr niedrigen Zinsniveaus ein entsprechender Investitionskredit in Höhe von 3.200.000 Euro aufgenommen. Der Saldo der Finanzrechnung aus Investitionstätigkeit lag zum 31.12.2012 bei 2.338.885,35 Euro. Damit stehen von der im Jahr 2012 aufgenommenen Kreditermächtigung noch 961.114,65 Euro für die Ermächtigungsübertragungen 2012/2013 zur Verfügung. Somit könnten insgesamt 2.897.854,65 Euro (Investitionen) übertragen werden. Die Deckung der durch die Fachbereiche und Stabsstellen angemeldeten investiven Auszahlungsermächtigungen ist damit gegeben. Mitteilungsvorlage WP8-51/2013 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Werden Ermächtigungen übertragen, ist dem Rat eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan des Folgejahres vorzulegen. Die einzelnen Übertragungen – konsumtiv und investiv – sind in der Anlage der Sitzungsvorlage nach Fachbereichen und Stabsstellen aufgeführt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Keine Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X mit textlicher Erläuterung: Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Bedburg, 25.03.2013 ----------------------------------Götz ----------------------------------Eßer Sachbearbeiter Fachbereichsleiter ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Stadtkämmerer Bürgermeister Mitteilungsvorlage WP8-51/2013 Seite 3