Daten
Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Datum
09.04.2013
Erstellt
03.04.13, 18:04
Aktualisiert
03.04.13, 18:04
Stichworte
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Drucksache: WP8-51/2013
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
09.04.2013
Betreff:
Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2012
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
stimmt
den
in
der
Begründung
bzw.
in
der
Anlage
enthaltenen
Ermächtigungsübertragungen in Höhe von
474.797,29 Euro für konsumtive Übertragungen (Aufwand und Auszahlung),
498.275,00 Euro für konsumtive Auszahlungsübertragungen (Rückstellungen) und
2.392.206,96 Euro für investive Auszahlungsübertragungen
zu.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Inhalt der Mitteilung:
Der § 22 Gemeindehaushaltsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalens wurde mit
dem 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz in materiellen Gesichtspunkten wesentlich
geändert. Gemäß § 22 Abs. 1 S. 2 GemHVO (neu) regelt die Bürgermeisterin oder der
Bürgermeister mit Zustimmung des Rates die Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der
Ermächtigungsübertragungen. Damit lässt der Gesetzgeber den Gemeinden und
Gemeindeverbänden
wesentlichen
Handlungsspielraum.
Eine
entsprechende
Dienstanweisung über die Übertragung von Ermächtigungen in das folgende
Haushaltsjahr befindet sich in Vorbereitung und wird dem Rat der Stadt Bedburg im Laufe
des Jahres vorgelegt.
Da die Bestimmungen des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes erst ab dem Jahr 2013
anzuwenden sind, werden die Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2012 noch
nach den „alten“ Regelungen durchgeführt.
Gemäß § 22 GemHVO sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen
grundsätzlich übertragbar, bleiben bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar
und erhöhen die entsprechenden Haushaltsansätze des folgenden Jahres.
Die Fachbereiche und Stabsstellen haben konsumtive Übertragungen (Aufwendungen und
Auszahlungen) in Höhe von 474.797,29 Euro angemeldet. Aufgrund der übertragenen
Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen würde im Falle der kompletten Ausschöpfung
der im Haushaltsplan 2013 enthaltenen Ansätze ein Fehlbetrag entstehen. Um dies bereits
vorab zu dokumentieren, ist in Höhe der übertragenen Aufwands- und
Auszahlungsermächtigungen letztmalig eine zweckgebundene Deckungsrücklage (§ 43
Abs. 3 GemHVO) unterhalb der allgemeinen Rücklage auszuweisen, die die negative
Auswirkung von Aufwands- und Auszahlungsübertragungen auf das Rechnungsergebnis
2013 darstellt.
Die Fachbereiche und Stabsstellen haben konsumtive Auszahlungsermächtigungen für
Rückstellungen in Höhe von 498.275,00 Euro angemeldet.
Ermächtigungen für investive Auszahlungen bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung
für ihren Zweck verfügbar; bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei
Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Vermögensgegenstand in seinen
wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann.
Die Fachbereiche und Stabsstellen haben investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe
von 2.392.206,96 Euro angemeldet. Für das Haushaltsjahr 2012 steht eine noch nicht in
Anspruch genommene Kreditermächtigung in Höhe von 1.936.740 Euro zur Verfügung.
Darüber hinaus wurde in 2012 aufgrund des sehr niedrigen Zinsniveaus ein
entsprechender Investitionskredit in Höhe von 3.200.000 Euro aufgenommen. Der Saldo
der Finanzrechnung aus Investitionstätigkeit lag zum 31.12.2012 bei 2.338.885,35 Euro.
Damit stehen von der im Jahr 2012 aufgenommenen Kreditermächtigung noch 961.114,65
Euro für die Ermächtigungsübertragungen 2012/2013 zur Verfügung. Somit könnten
insgesamt 2.897.854,65 Euro (Investitionen) übertragen werden. Die Deckung der durch
die Fachbereiche und Stabsstellen angemeldeten investiven Auszahlungsermächtigungen
ist damit gegeben.
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Werden Ermächtigungen übertragen, ist dem Rat eine Übersicht der Übertragungen mit
Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan des Folgejahres
vorzulegen.
Die einzelnen Übertragungen – konsumtiv und investiv – sind in der Anlage der
Sitzungsvorlage nach Fachbereichen und Stabsstellen aufgeführt.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Keine
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X mit textlicher Erläuterung:
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Bedburg, 25.03.2013
----------------------------------Götz
----------------------------------Eßer
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Stadtkämmerer
Bürgermeister
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