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Beschlussvorlage (Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen für 2005)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Beschlussvorlage (Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen für 2005) Beschlussvorlage (Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen für 2005) Beschlussvorlage (Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen für 2005)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 329/2004 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Bürgermeisterbüro Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen für 2005 Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 09.11.2004 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 329/2004 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Hilger 09.11.2004 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen für 2005 Beschlussentwurf: Für die sächlichen und personellen Aufwendungen der Geschäftsführung erhalten die Fraktionen monatlich einen Grundbetrag von 536,86 € und einen Erhöhungsbetrag für jedes Mitglied von 127,82 €. Der gesamte Jahresbetrag ist jeweils zum 01.01. des Kalenderjahres auszuzahlen. Falls von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, dass die personellen Aufwendungen direkt an die Fraktionsmitarbeiter/innen ausgezahlt werden, wird zum Jahresbeginn ein Abschlag gezahlt. Für eine Klausurtagung im Jahr erhalten die Fraktionen einen Grundbetrag von 255,65 € und einen Erhöhungsbetrag für jedes Mitglied von 51,13 €. Über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel haben die Fraktionen bis zum 31. März für das vorangegangene Kalenderjahr einen Nachweis zu führen. TUIV 08/1998 ..... Sachdarstellung: 1. Problem Gemäß § 56 Absatz 3 Satz 1 Gemeindeordnung (GO) gewährt die Gemeinde den Fraktionen aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung. § 11 Absatz 3 Hauptsatzung bestimmt, dass die Höhe dieser Zuwendungen jährlich durch den Rat neu festzusetzen ist. 2. Lösung Die Höhe der Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktion für 2005 wird in der gleichen Höhe wie für 2004 festgesetzt. Die Zuwendungen werden komplett in einer Jahressumme zum 01.01.2005 ausgezahlt. Falls von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, dass die personellen Aufwendungen direkt an die Fraktionsmitarbeiter/innen ausgezahlt werden, wird zum Jahresbeginn ein Abschlag gezahlt. Über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel haben die Fraktionen bis zum 31.03.2006 einen Nachweis zu führen. 3. Alternativen Es werden keine Alternativen vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Wie im Vorjahr. TUIV 08/1998