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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 5 / Kirchherten - Gebiet zwischen Pützer Straße, Schulgasse und Marienstraße hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
16.04.2013
Erstellt
10.04.13, 18:10
Aktualisiert
10.04.13, 18:10
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 5 / Kirchherten - Gebiet zwischen Pützer Straße, Schulgasse und Marienstraße
hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 5 / Kirchherten - Gebiet zwischen Pützer Straße, Schulgasse und Marienstraße
hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 5 / Kirchherten - Gebiet zwischen Pützer Straße, Schulgasse und Marienstraße
hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8153/2011 1. Ergänzung Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 27.09.2011 Stadtentwicklungsausschuss 16.04.2013 Abstimmungsergebnis: Betreff: Bebauungsplan Nr. 5 / Kirchherten - Gebiet zwischen Pützer Straße, Schulgasse und Marienstraße hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst auf der Grundlage des beigefügten Planentwurfs den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung für den Bebauungsplan Nr. 5 / Kirchherten gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509). STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Sitzung am 27.09.2011: Der Rat der Stadt Bedburg hat am 04.04.1995 den Aufstellungsbeschluss zur Bebauung des Bereichs zwischen Schulgasse und Marienstraße in Kirchherten gefasst. Hier sollte auf einer als Weide genutzte Fläche ein Nachverdichtung mit Einzel- und Doppelhäusern entstehen. In der Sitzung am 19.09.1995 respektive am 12.12.1995 wurde im zuständigen Ausschuss bzw. im Rat die Zustimmung zum damaligen Planentwurf erteilt sowie die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB beauftragt. Diese Beteiligung wurde jedoch bisher nicht durchgeführt. Hintergrund war u. a. die Zurückstellung der Planung durch den Eigentümer der Fläche aus privaten Gründen. Aktuell liegt der Verwaltung ein Antrag vor, dieses Planverfahren nun wieder aufzunehmen. Hierzu muss das Plankonzept auf die aktuellen Bedürfnisse der lokalen Siedlungsentwicklung in Kirchherten hin überprüft werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass insbesondere auf den lokalen Wohnbauflächenbedarf abzustellen ist, der sich aus Kirchherten selbst ableitet. Eine Ausweisung von Wohnbaugebieten, die sich nicht aus dem lokalen Bedarf, sondern in wesentlichen Teilen auf Zuzug von außen stützt, sollte hingegen in dem im Flächennutzungsplan dargestellten Siedlungsschwerpunkt Bedburg erfolgen. Darüber hinaus ist auch die aktuelle Wohnflächenentwicklung sowie die demographische Entwicklung in Kirchherten zu berücksichtigen. Derzeit wird in Kirchherten das Baugebiet an der Weidgasse entwickelt. Hier sind bisher fünf der neun Grundstücke verkauft. Die Bevölkerungsentwicklung wird für Kirchherten tendenziell negativ sein. Eine über den lokalen Bedarf hinausgehende Wohnbauflächenentwicklung würde demnach den Entwicklungs- und Erneuerungsdruck vom Wohnungsbestand nehmen und hier zunehmend Leerstände im Ortskern von Kirchherten produzieren. Die in Rede stehende Grundstücksfläche ist grundsätzlich für eine Nachverdichtung im Ortskern sehr gut geeignet und vor siedlungsstrukturellen Gesichtspunkten vorrangig zu entwickeln. Da sich die Fläche südlich des Fußwegs an der „Schweinsgasse“ in der Hand eines Eigentümers befindet, ist hier eine Realisierung der Bebauung im Gegensatz zu einer komplizierten Eigentümerstruktur erleichtert. Insgesamt wird daher angeraten, die Planung für die Fläche angepasst an den aktuellen Bedarf erneut voranzutreiben, jedoch dabei die Vermarktungssituation an der Weidgasse sowie die Leerstandsentwicklung in Kirchherten sukzessive mit zu berücksichtigen. Zunächst sollte dabei zur abschnittsweisen Entwicklung lediglich der Bereich südlich des Fußwegs der „Schweinsgasse“ überplant werden. Aufgrund zwischenzeitlicher Novellierungen des Bauplanungsrechts sollte das Verfahren auf das beschleunigte Verfahren der Innenentwicklung (§ 13a-Verfahren) umgestellt werden. Der Eigentümer der Fläche hat sich bereit erklärt, die Kosten des Bebauungsplanverfahrens zu übernehmen. Ergänzung zur Sitzung am 16.04.2013: Nachdem die Vermarktungssituation im Baugebiet an der Weidgasse deutlich fortgeschritten ist, soll nunmehr das vorliegende Verfahren fortgesetzt werden, um bedarfsgerecht weiteren Wohnraum im Wege der verträglichen Nachverdichtung zu schaffen. Dazu wurde vom Büro La Citta, Grevenbroich, ein Bebauungskonzept erarbeitet, welches eine aufgelockerte Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern vorsieht, die sich gestalterisch ins vorhandene Ortsbild einfügen. Auf Beschlussvorlage WP8-153/2011 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage die beigefügten Planunterlagen wird verwiesen. Um das Planverfahren entsprechend fortzuführen, ist beabsichtigt, die frühzeitige Beteiligung auf der Basis des vorliegenden Entwurfes einzuleiten. Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demographischen Wandel: Die bedarfsgerechte, behutsame Wohnraumschaffung stütz den Ortteil Kirchherten als Wohnstandort, der den Bedarf in erster Linie aus dem Ort selbst heraus generiert. Somit wird im verträglichen Maß sichergestellt, dass auch aktuelle Wohnbedürfnisse der Kirchhertener Bevölkerung neben der Fortentwicklung des Bestandes befriedigt werden können. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein x – Die Planungskosten werden durch den Grundstückseigentümer übernommen. Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 03.04.2013 gesehen: ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Gunnar Koerdt stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-153/2011 1. Ergänzung Seite 3