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Beschlussvorlage (BP 5 Kirchherten textl. Festsetzungen zur frühzeitgen Beteiligung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Datum
16.04.2013
Erstellt
10.04.13, 18:10
Aktualisiert
10.04.13, 18:10
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STADT BEDBURG BEBAUUNGSPLAN NR. 5 ‚KIRCHHERTEN’ __________________________________________________________________________ TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, HINWEISE A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung (gem. § 9 Abs.1 Nr.1 BauGB) 1.1 WA - Allgemeine Wohngebiete Für die WA - Allgemeinen Wohngebiete wird gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO festgesetzt, dass die nach § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungsarten nicht Bestandteil des Bebauungsplanes werden. 2. Stellplätze, überdachte Stellplätze (sogen. Carports) Garagen und ihre Einfahrten (gem. § 9 Abs.1 Nr.4 BauGB) Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 12 BauNVO wird festgesetzt, dass Garagen, Carports und Stellplätze auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig sind und je Hauseinheit 2 Stellplätze auf dem Grundstück herzustellen sind. Zwischen Garagen und der öffentlichen Verkehrsfläche ist ein Mindestabstand von 5,0 m einzuhalten. 3. Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25a BauGB) 3.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen Schutz des Bodens / Oberbodens (gesamtes Plangebiet) Gemäß DIN 18915 ist der Oberboden vor der Lagerung von Baumaterialien bzw. vor dem Befahren von Flächen fachgerecht abzuschieben und zwischen zu lagern. Baustraßen und sonstige befahrene Flächen sind für die Dauer der Baumaßnahmen standfest zu befestigen, das dazu verwendete Material ist anschließend zu entfernen und der Untergrund tiefgründig zu lockern. Nach Beendigung der Baumaßnahmen ist der Oberboden nach tiefgründiger Lockerung des Unterbodens in seiner ursprünglichen Mächtigkeit wieder anzudecken. Überschüssiger Boden darf abgefahren werden und muss fachgerecht verwendet bzw. deponiert werden. Begrenzung der Bodenversiegelung Die KFZ - Einstellplätze und Zufahrten zu Garagen sind mit versickerungsfähigen Materialien, wie z.B. Ökopflaster herzustellen. Stadt Bedburg BP 5 /T.F. 3.2 2 Begrünungsmaßnahmen Anpflanzung von Straßenbäumen Im Bereich der Planstraße sind 4 großkronige, einheimische Laubbäume I. Ordnung gem. nachfolgender Pflanzenauswahlliste anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten. Abgängige Bäume sind gleichwertig zu ersetzen. Die Bäume sind in Baumscheiben von mind. 6 m² Größe anzupflanzen, eine Befestigung der Baumscheiben ist unzulässig. Die Baumscheiben sind mit Bodendeckern / Stauden gem. Pflanzenliste 1 zu begrünen und dauerhaft zu pflegen. Pflanzenliste 1 – Auswahlliste Laubbäume I. Ordnung (Hochstamm, 16/18 cm)): Acer pseudoplatanus Bergahorn Fraxinus excelsior Esche Tilia cordata Winterlinde Bodendecker/ Stauden: Euonymus fortunei `Coloratus´ Hypericum `Hidcote´ Lonicera nitida `Maigrün´ Lavandula angustifolia Vinca major Prunus spinosa Rosa canina Sambucus nigra Viburnum opulus Kletter-Spindelstrauch Johanniskraut Heckenkirsche Lavendel Großes Immergrün Schlehe 60/100 Hundsrose 100/150 Schwarzer Holunder 100/150 Gew. Schneeball 100/150 Anpflanzung von Laubbäumen im Bereich privater Freiflächen Auf den privaten Freiflächen ist auf jedem Baugrundstück 1 einheimischer Laubbaum gem. Pflanzenliste 2 anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten. Pflanzenliste 2 – Auswahlliste Laubbäume II. Ordnung (Hochstamm, 16/18 cm): Acer campestre Feldahorn Carpinus betulus Hainbuche Sorbus aucuparia Eberesche B. BAUORDNUNGSRECHTLICHE VORSCHRIFTEN 1. Dachformen Als Dachformen sind das Satteldach (SD) und das Walmdach (WD) zulässig. Bei den Satteldächern müssen die Teildachflächen gleiche Neigungen aufweisen, soweit sie gegenüber liegen. 2. Dachaufbauten und Dacheinschnitte Dachaufbauten müssen von Giebelwänden einen Mindestabstand von 1,25 m einhalten. 3. Werbeanlagen Werbeanlagen mit mehr als 1 m² Flächengröße sowie Werbeanlagen mit Wechsel-, Laufoder Blinklicht sind unzulässig. Stadt Bedburg BP 5 /T.F. 3 4. Einfriedungen Im Vorgartenbereich sind Einfriedungen, die an die Verkehrsbegrenzungslinie angrenzen, als grüne Hecke bis zu einer Höhe von 75 cm zulässig. Die Vorgartenflächen werden hierbei begrenzt durch die Straßenbegrenzungslinie und die dahinterliegende vordere Baugrenze. C. HINWEISE 1. Kampfmittelfunde Bei Auffinden von Bombenblindgängern/Kampfmitteln während der Erd-/Bauarbeiten sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen. In diesem Fall ist die zuständige Ordnungsbehörde, der Kampfmittelräumdienst oder die nächstgelegene Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. ist grundsätzlich eine Sicherheitsdetektion durchzuführen. Die weitere Vorgehensweise ist dem Merkblatt ‚Sondierbohrungen’ zu entnehmen. 2. Bodendenkmalfunde Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Bodenfunde und -befunde oder Zeugnisse pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit sind gemäß dem Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz vom 11. März 1980, zuletzt geändert am 18. Mai 1982) § 2 Abs. 5 und §§ 13-19 dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege zu melden. Dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege ist Gelegenheit für weitere Untersuchungen zu geben. 3. Erdbebenzone Das Plangebiet befindet sich in Erdbebenzone 2 mit der Untergrundklasse S1 gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1: 350.000, Bundesland Nordrhein - Westfalen (Juni 2006). Karte zu DIN 4149 (Fassung April 2005)2. In der genannten DIN 4149 (Geltung seit 2005) sind die entsprechenden bautechnischen Maßnahmen aufgeführt. Im Auftrag der Stadt Bedburg La Città Stadtplanung Bergheim, den 03.04.2013 1 Untergrundklasse T = Übergangsbereich zwischen den Gebieten der Untergrundklassen R (Gebiete mit felsartigem Untergrund) und S (Gebiete relativ flachgründige Sedimentbecken). 2 Herausgeber: Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein — Westfalen. Kontaktadresse: http://www.gd.nrw.de. Email: poststelle@gd.nrw.de.