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Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/ 105 "Westring/ Friedensweg" hier: Ergebnis der Prüfung einer alternativen Verkehrsführung - Anbindung des Schützenwegs an den Westring als Einrichtungsverkehr -)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
37 kB
Erstellt
24.06.10, 10:02
Aktualisiert
24.06.10, 10:02

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 334/2005 1. Ergänzung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung 32 66 Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/ 105 „Westring/ Friedensweg“ hier: Ergebnis der Prüfung einer alternativen Verkehrsführung - Anbindung des Schützenwegs an den Westring als Einrichtungsverkehr - Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 07.02.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche 32 66 Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 334/2005 1. Ergänzung Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Schneider 07.02.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/ 105 „Westring/ Friedensweg“ hier: Ergebnis der Prüfung einer alternativen Verkehrsführung - Anbindung des Schützenwegs an den Westring als Einrichtungsverkehr - Beschlussentwurf: 1. Der Rat der Stadt Wesseling nimmt das in der Vorlage 334/ 2005 1. Ergänzung dargestellte Ergebnis der Prüfung der alternativen Verkehrsführung – Anbindung des Schützenwegs an den Westring als Einrichtungsverkehr mit Abbiegerichtung zum künftigen Kreisverkehr „Westring/ Flach- Fengler- Straße“ – zustimmend zur Kenntnis. 2. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich dem Vorschlag der Verwaltung an, die in Punkt 1 genannte alternative Verkehrsführung nicht weiter zu verfolgen und die in der Beschlussvorlage 334/ 2005 enthaltene Verkehrsführung – Anbindung des Schützenwegs an den Westring mit einer öffentlichen Wegeverbindung für Fußgänger und Radfahrer – zum Satzungsbeschluss unverändert beizubehalten. TUIV 08/1998 ..... ..... ..... ..... ..... ..... ..... ..... ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 18.01.2006 dem Rat der Stadt Wesseling empfohlen, den Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/ 105 „Westring/ Friedensweg“ zu fassen. Zugleich hat der Fachausschuss die Anregung der SPD- Fraktion aufgenommen und der Verwaltung aufgegeben, bis zur Sitzung des Rates eine alternative Verkehrsführung zu prüfen; es soll untersucht werden, ob eine Anbindung des Schützenwegs an den Westring als Einrichtungsverkehr mit Abbiegerichtung zum künftigen Kreisverkehr „Westring/ Flach- Fengler- Straße“ möglich und sinnvoll erscheint bzw. ob diese Anbindung zu einer verkehrlichen Entlastung des Schützenwegs beitragen könnte. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/ 105 „Westring/ Friedensweg“ sind von Bürgerinnen und Bürgern ebenfalls Anregungen zur Anbindung des Schützenwegs an den Westring vorgetragen worden (vgl. Beschlussvorlage 334/ 2005, Abwägung). In Anbetracht dessen, dass die Beratung des Rates über das Ergebnis dieser Prüfung wesentliche Auswirkungen auf den Inhalt des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1/ 105 „Westring/ Friedensweg“ und des zugehörigen Durchführungsvertrages (§ 12 BauGB) haben kann, erscheint es aus Sicht der Vertragspartner zweckmäßiger, den vorhabenbezogenen Durchführungsvertrag erst nach der Beratung des Rates abschließend auszufertigen. Die Unterzeichnung des Durchführungsvertrages durch den Vorhabenträger stellt jedoch eine rechtliche Voraussetzung für den Rat der Stadt Wesseling dar, den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1/ 105 „Westring/ Friedensweg“ zu fassen; der Inhalt des Durchführungsvertrages, als Teil des Abwägungsmaterials, soll dem Rat vor der Beschlussfassung bekannt sein. Deshalb kann der Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/ 105 „Westring/ Friedensweg“ nicht in der gleichen Sitzung gefasst werden, in der der Rat über das Ergebnis der Prüfung einer alternativen Verkehrsführung für das Plangebiet „Westring/ Friedensweg“ beraten wird. 2. Lösung Die Verwaltung hat die vorgeschlagene alternative Verkehrsführung – Anbindung des Schützenwegs an den Westring als Einrichtungsverkehr mit Abbiegerichtung zum künftigen Kreisverkehr „Westring/ Flach- Fengler- Straße“ – sachgerecht, u.a. auf der Grundlage einer Verkehrszählung im Bereich Pfeilstraße/ Berzdorfer Straße, geprüft und eine erste Einschätzung der Bezirksregierung Köln im Hinblick auf die Fördermaßnahme „Schülerradweg Westring“ eingeholt. A) Verkehrsplanerische Möglichkeiten/ Auswirkungen a) Abschätzung des vorhandenen Verkehrsaufkommens Für die Abschätzung des vorhandenen Verkehrsaufkommens liegen folgende Zählungen vor: • • • Knotenpunktzählungen wurden am Dienstag, dem 24.01.2006 und am Donnerstag, dem 26.01.2006, jeweils in den Zeiträumen von 7:30 Uhr bis 9:00 Uhr und 12:30 Uhr bis 14:00 Uhr durchgeführt. Dabei wurde der die Pfeilstraße in Fahrtrichtung Berzdorfer Straße passierende Verkehr erhoben. Im Zeitraum von 7:30 Uhr bis 9:00 Uhr befuhren 91 Fahrzeuge (Donnerstag, 26.01.2006) die Pfeilstraße in Richtung Berzdorfer Straße. An der Berzdorfer Straße bogen 43 Fahrzeuge in Fahrtrichtung Mühlenweg und 48 Fahrzeuge in Fahrtrichtung Westring ab. Im Zeitraum von 12:30 Uhr bis 14:00 Uhr befuhren 103 Fahrzeuge (Dienstag, 24.01.2006) die Pfeilstraße in Richtung Berzdorfer Straße. An der Berzdorfer Straße bogen 44 Fahrzeuge in Fahrtrichtung Mühlenweg und 59 Fahrzeuge in Fahrtrichtung Westring ab. TUIV 08/1998 Es ist davon auszugehen, dass etwa die gleiche Anzahl der während der mittäglichen Zählung (Schulende) erfassten Fahrzeuge während der morgendlichen Zählung (Schulbeginn) die Pfeilstraße in entgegengesetzter Fahrtrichtung, von der Berzdorfer Straße einfahrend, passiert haben. Dieses Verkehrsaufkommen ist für eine Abschätzung des durchschnittlichen täglichen Verkehrs (DTV) rechnerisch auf die morgendliche Spitzenstunde (zwischen 7:00 und 8:00 Uhr) umzulegen („worstcase- Ansatz“ = 3/4 Ansatz); auf dieser Basis lässt sich die Querschnittsbelastung der Pfeilstraße während der morgendlichen Spitzenstunde überschläglich mit 145 Fahrzeugen abschätzen (68 Fahrzeuge einfahrend und 77 Fahrzeuge ausfahrend). In Anlehnung an Zählungen in ähnlich strukturierten Wohngebieten wird der Anteil der morgendlichen Spitzenstunde am DTV mit 8% angesetzt. Daraus lässt sich für die Pfeilstraße ein DTV von ca. 1.812 Fahrten/ 24 Stunden ableiten. Ein Verkehrsaufkommen von ca. 1.812 Fahrten pro 24 Stunden ist nach fachlicher Einschätzung der Verwaltung als sehr niedrig zu bewerten; auch unter Berücksichtigung der vorhandenen Wohnnutzung ist bei der Verkehrsbelastung einer innerstädtischen Anliegerstraße mit ca. 1.812 Fahrten/ 24 h die Wohnverträglichkeit gegeben. b) Abschätzung des durch das geplante Baugebiet „Westring/ Friedensweg“ verursachten Verkehrs Das durch die Neubebauung des Plangebietes „Westring/ Friedensweg“ mit 34 Wohneinheiten verursachte, zusätzliche Verkehrsaufkommen wird im Sinne einer „worst- case“- Betrachtung mit 226 Fahrten/ 24 Stunden überschläglich hochgerechnet. Dabei wird zu Grunde gelegt, dass eine Belegung von durchschnittlich 3,2 Bewohnern je Wohneinheit erreicht wird. Jeder Einwohner legt dabei im Mittel 3,5 Wege pro Tag zurück. Bei einem (für den Innenstadtbereich hoch angesetzten) Anteil des motorisierten Verkehrs am Gesamtverkehr von 65 % und einem durchschnittlichen (niedrigen) Besetzungsgrad der Fahrzeuge von 1,1 Personen ergibt sich somit ein zusätzliches Verkehrsaufkommen von gerundet 226 Fahrten/ 24 Stunden (jeweils 113 ein- und ausfahrende Fahrzeuge/ 24 h). b 1) „Status- Quo- Szenario” (vgl. Planskizze) Das Status- Quo- Szenario umfasst die Verkehrserschließung des Plangebietes „Westring/ Friedensweg“ ausschließlich über das vorhandene Straßennetz Schützenweg/ Pfeilstraße, wie sie der Satzungsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1/ 105 „Westring/ Friedensweg“ zu Grunde gelegt ist (vgl. Beschlussvorlage 334/ 2005). Wie in Kapitel b) dargestellt, wird sich mit der Realisierung des Baugebietes „Westring/ Friedensweg“ der durchschnittliche tägliche Verkehr (DTV) im Bereich Schützenweg/ Pfeilstraße um 226 Fahrten/ 24 Stunden erhöhen und wäre künftig mit ca. 2.038 Fahrten/ 24 Stunden anzusetzen. Dies hätte eine Immissionserhöhung von deutlich unter 1 dB zur Folge, die nach Auffassung des Schallgutachters als unter der Wahrnehmbarkeitsschwelle bzw. unbedenklich eingestuft werden kann. Auch ein künftiges Verkehrsaufkommen von ca. 2.038 Fahrten pro 24 Stunden ist nach fachlicher Einschätzung der Verwaltung noch als niedrig zu bewerten; unter Berücksichtigung der vorhandenen Wohnnutzung ist bei der Verkehrsbelastung einer innerstädtischen Anliegerstraße mit ca. 2.038 Fahrten/ 24 h die Wohnverträglichkeit ebenfalls gegeben. Hinsichtlich der sicheren und reibungslosen Bewältigung des künftigen Verkehrsaufkommens im vorhandenen Verkehrsnetz Schützenweg/ Pfeilstraße ist davon auszugehen, dass diesbezüglich keine Beeinträchtigungen auftreten; sowohl der Schützenweg als auch die Pfeilstraße sind als Anliegerstraßen mit einer Fahrbahnbreite von 5,6 m zur Aufnahme des zu erwartenden, relativ geringen Verkehrsaufkommens ausreichend dimensioniert. TUIV 08/1998 b 2) Alternativ- Szenario „Anbindung des Schützenwegs an den Westring als Einrichtungsverkehr mit Abbiegerichtung zum künftigen Kreisverkehr Westring/ Flach- Fengler- Straße“ (vgl. Planskizze) Das nach Anregung des Fachausschusses zu prüfende Alternativ- Szenario umfasst die Einrichtung einer Einbahnstraßenverbindung zwischen dem jetzigen Schützenweg und dem Westring („unechte Einbahnstraße“ im Plangebiet, der Schützenweg würde in beiden Richtungen befahrbar bleiben); die Einbahnstraßenführung wäre in Fahrtrichtung Westring vorgesehen und würde als Rechtsabbieger in den Westring einmünden. Die verkehrsplanerische Umsetzung dieser Anbindung erfordert aus Sicht der Verwaltung die Einrichtung einer „unechten Einbahnstraße“, mit einer Fahrbahn von 4,0 m Breite für den motorisierten Verkehr und den Radverkehr, sowie einem Gehweg von 1,5 m Breite für die Fußgänger; der Radverkehr zwischen Schulzentrum und Westring würde in beiden Fahrtrichtungen innerhalb der „unechten Einbahnstraße“ geführt. Einschließlich der notwendigen Stützwand für die Rampe (mit 6 % Neigung) sowie der festgesetzten Lärmschutzwand zum Nachbargrundstück wäre von einer erforderlichen Ausbaubreite für die öffentliche Verkehrsfläche von 5,5 m auszugehen. Der Anschluss dieser Einbahnstraße als Rechtsabbiegespur an den Westring bedingt erhebliche Umbaumaßnahmen an den Nebenanlagen des Westrings. Zum einen müssten der Gehweg, der Beidrichtungsradweg und die beiden Grünstreifen mit Bäumen durch die Fahrspur für den motorisierten Verkehr gequert werden; zum anderen müssten entsprechende Sichtdreiecke bei der Einmündung in die Nebenanlagen und in die Fahrbahn des Westrings freigehalten werden. Ausgehend davon, dass die „unechte Einbahnstraße“ für den öffentlichen Verkehr freigegeben wird, würde sich das Verkehrsaufkommen in der Pfeilstraße um den künftig in das Plangebiet „Westring/ Friedensweg“ einfahrenden Verkehr (ca. 113 Fahrten/ 24 h) erhöhen. Der künftig aus dem Plangebiet „Westring/ Friedensweg“ ausfahrende Verkehr (ca. 113 Fahrten/ 24 h) würde über die Einbahnstraße aus dem Schützenweg in den Westring abfließen und demnach nicht mehr im Verkehrsnetz Schützenweg/ Pfeilstraße auftreten. Bei der Realisierung des Baugebietes „Westring/ Friedensweg“, in Verbindung mit der alternativen Anbindung an den Westring als „unechte Einbahnstraße“, würde sich der nur aus dem Baugebiet resultierende durchschnittliche tägliche Verkehr (DTV) im Bereich Schützenweg/ Pfeilstraße um 113 Fahrten/ 24 Stunden erhöhen und wäre künftig mit ca. 1.925 Fahrten/ 24 Stunden anzusetzen. Sowohl für die Anlieger im Bereich Schützenweg/ Baugebiet „Westring/ Friedensweg“ als auch für Zielverkehre des Schulzentrums, die in Richtung Flach- Fengler- Straße fahren möchten, würden sich bei einer direkten Verkehrsanbindung an den Westring durch die schnellere Erreichbarkeit des künftigen Kreisverkehrs „Westring/ Flach- Fengler- Straße“ und die Umfahrung des Einfahrtsbereiches des Einkaufszentrums Marktkauf durchaus Vorteile ergeben. Deshalb wäre bei Einrichtung dieser neuen Einbahnstraßenverbindung zum Westring weiterhin davon auszugehen, dass ein Großteil der Kraftfahrzeuge, welche gegenwärtig über die Pfeilstraße/ Berzdorfer Straße in den Westring gelangen, auf Grund der vorgenannten Vorteile die neue Verbindung zwischen Schützenweg und Westring nutzen würden. Anhand der Ergebnisse der Verkehrszählung und der Berechnung der morgendlichen Spitzenstunde ist festzustellen, dass 36 Fahrzeuge pro Stunde aus der Pfeilstraße in die Berzdorfer Straße mit Fahrtrichtung Westring eingebogen sind. Hieraus lässt sich, auf 24 Stunden hochgerechnet, eine Anzahl von 450 Fahrten ableiten, die künftig nicht mehr die Pfeilstraße, sondern die neue Einbahnstraßenverbindung Schützenweg – zwischen Pfeilstraße und Westring – nutzen würden. Bei Berücksichtigung auch dieser Verkehrsverlagerung würde sich, in Verbindung mit der alternativen Anbindung an den Westring als „unechte Einbahnstraße“, der daraus resultierende durchschnittliche tägliche Verkehr (DTV) im Schützenweg auf künftig ca. 2.375 Fahrten/ 24 Stunden erhöhen. TUIV 08/1998 Unter schalltechnischen Gesichtspunkten würde sich durch die Einrichtung einer Einbahnstraßenverbindung zwischen Schützenweg und Westring, im Vergleich zur schallgutachterlich geprüften Situation (Wegeverbindung Fußgänger/ Radfahrer) eine erhebliche Zunahme der Fahrtenhäufigkeit des motorisierten Verkehrs zwischen Schützenweg und Westring von 0 auf künftig mindestens 563 (450 + 113) Fahrten/ 24 Stunden ergeben. Daraus würde eine maßgebliche Erhöhung der Schallemissionen für die vorhandene und geplante Wohnbebauung resultieren, die hinsichtlich ihrer Konkretisierung einer abschließenden Beurteilung durch eine schallgutachterliche Untersuchung bedarf. Als sehr nachteilig könnte sich weiterhin auswirken, dass diese Einbahnstraßenverbindung im Falle eines Staus im Einfahrtsbereich Marktkauf oder generell als „Schleichweg“ bzw. schnellere Verbindung für den innerstädtischen Zielverkehr aus Richtung Berzdorfer Straße in Richtung Flach- FenglerStraße genutzt werden könnte und somit für den innerstädtischen Verkehr insgesamt als neue Straßenverbindung zum Westring von Interesse wäre. In Anbetracht der Verkehrsbedeutung des Westrings sowie der günstigen Lage der neuen Straßenverbindung zum Westring im innerstädtischen Netz wäre aus verkehrsplanerischer Sicht eine Entwicklung dieser neuen Straßenverbindung zum „Schleichweg“ als sehr wahrscheinlich einzuschätzen; diese Entwicklungstendenz würde ein Hereinziehen von gebietsfremdem Durchgangsverkehr in den Bereich Schützenweg/ Baugebiet „Westring/ Friedensweg“ mit sich bringen. Nach verkehrsplanerischer Einschätzung wäre mit diesem gebietsfremden Durchgangsverkehr eine deutliche Erhöhung der Verkehrsbelastung sowohl für die Pfeilstraße als auch für die neue Straßenverbindung Schützenweg/ Westring zu erwarten. Zum einen wäre die zu erwartende Erhöhung des motorisierten Verkehrs für die neue Teilstrecke der „unechten Einbahnstraße“ nachteilig; zum anderen wäre, bei Beibehaltung der bisherigen Verkehrsregelung für Schützenweg und Pfeilstraße (Befahrbarkeit in beide Fahrtrichtungen) aller Voraussicht nach insbesondere für den Schützenweg eine deutliche Verschärfung der Verkehrssituation durch erhöhten Begegnungsverkehr, im Vergleich zur heutigen Situation und zum „Status- Quo- Szenario“, zu erwarten. Im Ergebnis der verkehrsplanerischen Untersuchungen ist aus Sicht der Verwaltung festzustellen, dass die nachteiligen Auswirkungen der alternativen Verkehrsführung deutlich überwiegen; die Einrichtung einer Verkehrsanbindung des heutigen Schützenwegs an den Westring als „unechte Einbahnstraße“ wird auf Grund der vorgenannten Ausführungen als nicht zielführend und eher kontraproduktiv eingeschätzt. B) Verkehrstechnische Möglichkeiten Die technische Machbarkeit der alternativen Verkehrsführung, mit der Weiterführung des Schützenwegs bis zum Westring ist gegeben; in Anbetracht der bestehenden Höhendifferenz zwischen Schützenweg (47,40 m ü.NN) und Westring (48,50 m ü.NN) müsste diese Straßenverbindung als langgezogene Rampe mit einer Neigung von 6 % ausgebildet werden. Allerdings ist auszuführen: Auszugehen ist von einem Mehraufwand für die Verbreiterung der Verkehrsfläche von bisher geplanten 3,0 m auf die alternativ erforderlichen 5,5 m Breite. Als Planungs- und Kalkulationsgrundlage für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/ 105 „Westring/ Friedensweg“ hat dem Vorhabenträger die im Planverfahren bisher vorgesehene Verkehrsführung (öffentliche Wegeverbindung für Fußgänger und Radfahrer zwischen Schützenweg und Westring) zu Grunde gelegen. In Anbetracht der Eigentumsverhältnisse würde die Realisierung einer alternativen Verkehrsführung, zudem das Einverständnis des Vorhabenträgers/ Grundstückseigentümers voraussetzen, der keinen wirtschaftlichen Vorteil hätte, dagegen Nachteile für sein Vorhaben sieht.. TUIV 08/1998 C) Auswirkungen für den Radverkehr/ Verkehrssicherheit Unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit ist das Alternativ- Szenario „Anbindung des Schützenwegs an den Westring als Einbahnstraße mit Rechtsabbieger in den Westring“ auf Grund der erforderlichen Querung des Beidrichtungs-Radwegs aus Sicht der Verwaltung als sehr kritisch zu bewerten. Der Ausbau des Beidrichtungsradwegs auf dem Westring ist mit der Zielsetzung erfolgt, eine möglichst sichere Radwegeverbindung für den Schülerradverkehr zum Schulzentrum Wesseling zu schaffen; u.a. auch auf Grund dieser Zielsetzung ist der Ausbau des Westrings mit öffentlichen Fördermitteln unterstützt worden. Eine zusätzliche Querung des Beidrichtungsradwegs durch eine öffentliche Straße würde aus Sicht der Verwaltung ein hohes Konfliktpotenzial mit sich bringen und die Sicherheit des Schülerradverkehrs an dieser Stelle erheblich beeinträchtigen. In Anbetracht der topografischen Situation und der eher problematischen Sichtbeziehungen im Einmündungsbereich dieser Einbahnstraße in den Beidrichtungsradweg sind die zu erwartenden Begegnungsfälle Radfahrer/ motorisierter Verkehr sowie das daraus resultierende Gefährdungspotenzial gerade für den Schülerradverkehr als sehr kritisch einzuschätzen; im Hinblick auf die Verkehrssicherheit der Radfahrer weist die bisher geplante öffentliche Fuß- und Radwegeverbindung zum Westring deutliche Vorteile auf. D) Fördermaßnahme/ Zweckbindung Da der Ausbau des Beidrichtungsradwegs „Westring/ Berzdorfer Straße“ im Rahmen des Förderprogrammes für den kommunalen Radwegebau mit einer Zuwendung von 292.000 DM (Bewilligungsbescheid 1996) gefördert worden und die Zweckbindungsfrist von 15 Jahren für diese Fördermaßnahme noch nicht abgelaufen ist, hat die Verwaltung eine erste Einschätzung der Bezirksregierung Köln im Hinblick auf die Möglichkeit der Umgestaltung der Fördermaßnahme eingeholt. Die BR Köln hat dargestellt, dass es sich bei einer zusätzlichen Straßenquerung des Beidrichtungsradwegs um eine anzeigepflichtige Veränderung der Fördermaßnahme handelt, die innerhalb der Zweckbindungsfrist hinsichtlich ihrer Förder(un)schädlichkeit zu prüfen ist. Dies erfordert die Vorlage einer Ausbauplanung einschließlich Begründung zur Beurteilung einer möglichen Förder(un)schädlichkeit; ohne diese Unterlagen kann derzeit keine Aussage getroffen werden, ob diese Ausbaumaßnahme mit dem Förderzweck vereinbar wäre oder gegebenenfalls eine Rückzahlung von Fördermitteln für den damaligen Radwegbau in Betracht kommen könnte. Zum derzeitigen Zeitpunkt würde entweder die Stadt Wesseling dieses finanzielle Risiko tragen oder eine entsprechende Verfahrensverzögerung in Kauf nehmen müssen. E) Auswirkungen auf Planungskonzept und Planverfahren Die planerische Umsetzung der alternativen Verkehrsführung würde wesentliche Auswirkungen auf den Inhalt des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1/ 105 „Westring/ Friedensweg“ haben und die Grundzüge der Planung im Sinne des § 13 BauGB berühren. Dies hätte zur Folge, dass der Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1/ 105 „Westring/ Friedensweg“ nicht auf Grundlage der vorliegenden Fassung der Beschlussvorlage 334/ 2005 erfolgen könnte, sondern das Planverfahren mit einer Überarbeitung und erneuten Auslegung der gesamten Planunterlagen einschließlich Begründung gemäß § 3 (2) BauGB weitergeführt werden müsste. Die nachfolgend erläuterten wesentlichen Änderungen der öffentlichen Verkehrsfläche in ihrer Breite und Zweckbestimmung berühren bereits die Grundzüge der Planung; sie hätten ebenfalls Auswirkungen auf das vom Vorhabenträger eingereichte Bebauungs- und Stellplatzkonzept. TUIV 08/1998 Die Verbreiterung der öffentlichen Verkehrsfläche von bisher 3,0 m (festgesetzte öffentliche Wegeverbindung für Fußgänger/ Radfahrer einschließlich Stützwand/ Lärmschutzwand) auf 5,5 m (erforderliche Breite für die „unechte Einbahnstraße“ einschließlich Stützwand/ Lärmschutzwand) hätte den Verlust von 3 Stellplätzen der angrenzenden Häuserzeile zur Folge, da diese auf Grund der topografischen Situation der mit 6 % ansteigenden Rampe nicht mehr anfahrbar wären. Die anderweitige Unterbringung der Stellplätze würde eine Veränderung zumindest dieser Häuserzeile und des festgesetzten Baufeldes, einschließlich der festgesetzten Stellplatzflächen, mit sich bringen, so dass auch dies die Grundzüge der Planung berührt. In Anbetracht der veränderten Zweckbestimmung der öffentlichen Verkehrsverbindung, von einer Fuß- und Radwegeverbindung zu einer öffentlichen Straße, würde sich die Verkehrsbelastung für die vorhandene und geplante Wohnbebauung deutlich erhöhen (vgl. Kapitel A). In Anbetracht der damit zu erwartenden, erhöhten Lärmimmissionen durch den motorisierten Verkehr wäre eine schallgutachterliche Untersuchung dieser alternativen Verkehrsführung erforderlich, da das zum Satzungsbeschluss vorliegende Gutachten diese Fragestellung nicht umfasst. Die dahingehend veränderte Verkehrsführung hätte eine Beeinträchtigung der Bebauungskonzeption für das Vorhabengrundstück zur Folge. In Anbetracht der Eigentumsverhältnisse und dem Charakter der vorhabenbezogenen Bebauungsplanung bedarf die Umsetzung eines Planungskonzeptes, das wesentlich von der vom Vorhabenträger eingereichten Planung abweicht, der Mitwirkungsbereitschaft des Vorhabenträgers. Ergebnis der Prüfung Im Ergebnis der in den Kapiteln A - E durchgeführten Prüfung der Möglichkeit bzw. Sinnhaftigkeit einer alternativen Verkehrsführung ist aus Sicht der Verwaltung festzustellen, dass die alternative Anbindung des Schützenwegs an den Westring als Einbahnstraße auf Grund der zu erwartenden, deutlich überwiegenden nachteiligen Auswirkungen weder als sinnvoll noch als zielführend zu beurteilen ist. Auch im Falle der Verkehrserschließung des geplanten Baugebietes „Westring/ Friedensweg“ ausschließlich über das vorhandene Straßennetz Schützenweg/ Pfeilstraße ist auf Grund des künftig zu erwartenden, für innerstädtische Anliegerstraßen relativ geringen Verkehrsaufkommens kein verkehrsplanerisches Erfordernis für die vorgeschlagene Anbindung des Schützenwegs an den Westring als Einbahnstraße abzuleiten. Die zu erwartenden Konfliktpotenziale im Einmündungsbereich, durch die Querung des Beidrichtungsradwegs mit einer zusätzlichen Straße, werden als hoch eingeschätzt und würden nach Auffassung der Verwaltung zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Sicherheit des Radverkehrs beitragen. Die wirtschaftliche Vertretbarkeit einer alternativen Verkehrsführung wird in Anbetracht der erforderlichen Ausbaumaßnahmen als unverhältnismäßig beurteilt; im Hinblick auf die vorgenannten nachteiligen Auswirkungen erscheint eine Umsetzung nicht geboten. Als Ergebnis der Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange wird empfohlen, die geprüfte alternative Verkehrsführung nicht weiter zu verfolgen. Es wird vorgeschlagen, die in der Beschlussvorlage 334/ 2005 enthaltene Verkehrsführung - Anbindung des Schützenwegs an den Westring mit einer öffentlichen Wegeverbindung nur für Fußgänger und Radfahrer – zum Satzungsbeschluss unverändert beizubehalten. 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen vgl. Kapitel B) und D) Anlagen TUIV 08/1998 Planskizzen „Status- Quo- Szenario“/ Alternativ- Szenario „unechte Einbahnstraße“ TUIV 08/1998