Daten
Kommune
Wesseling
Größe
37 kB
Erstellt
24.06.10, 10:02
Aktualisiert
24.06.10, 10:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
334/2005 1. Ergänzung
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
32
66
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/ 105 „Westring/ Friedensweg“
hier: Ergebnis der Prüfung einer alternativen Verkehrsführung
- Anbindung des Schützenwegs an den Westring als Einrichtungsverkehr -
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
07.02.2006
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
32
66
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 334/2005 1. Ergänzung
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Schneider
07.02.2006
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/ 105 „Westring/ Friedensweg“
hier: Ergebnis der Prüfung einer alternativen Verkehrsführung
- Anbindung des Schützenwegs an den Westring als Einrichtungsverkehr -
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Wesseling nimmt das in der Vorlage 334/ 2005 1. Ergänzung dargestellte Ergebnis der Prüfung der alternativen Verkehrsführung – Anbindung des Schützenwegs an den
Westring als Einrichtungsverkehr mit Abbiegerichtung zum künftigen Kreisverkehr „Westring/
Flach- Fengler- Straße“ – zustimmend zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich dem Vorschlag der Verwaltung an, die in Punkt 1 genannte alternative Verkehrsführung nicht weiter zu verfolgen und die in der Beschlussvorlage 334/
2005 enthaltene Verkehrsführung – Anbindung des Schützenwegs an den Westring mit einer öffentlichen Wegeverbindung für Fußgänger und Radfahrer – zum Satzungsbeschluss unverändert
beizubehalten.
TUIV 08/1998
.....
.....
.....
.....
.....
.....
.....
.....
.....
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 18.01.2006
dem Rat der Stadt Wesseling empfohlen, den Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/ 105 „Westring/ Friedensweg“ zu fassen.
Zugleich hat der Fachausschuss die Anregung der SPD- Fraktion aufgenommen und der Verwaltung
aufgegeben, bis zur Sitzung des Rates eine alternative Verkehrsführung zu prüfen; es soll untersucht
werden, ob eine Anbindung des Schützenwegs an den Westring als Einrichtungsverkehr mit Abbiegerichtung zum künftigen Kreisverkehr „Westring/ Flach- Fengler- Straße“ möglich und sinnvoll erscheint
bzw. ob diese Anbindung zu einer verkehrlichen Entlastung des Schützenwegs beitragen könnte.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/ 105 „Westring/ Friedensweg“ sind von Bürgerinnen
und Bürgern ebenfalls Anregungen zur Anbindung des Schützenwegs an den Westring vorgetragen
worden (vgl. Beschlussvorlage 334/ 2005, Abwägung).
In Anbetracht dessen, dass die Beratung des Rates über das Ergebnis dieser Prüfung wesentliche
Auswirkungen auf den Inhalt des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1/ 105 „Westring/ Friedensweg“ und des zugehörigen Durchführungsvertrages (§ 12 BauGB) haben kann, erscheint es aus
Sicht der Vertragspartner zweckmäßiger, den vorhabenbezogenen Durchführungsvertrag erst nach
der Beratung des Rates abschließend auszufertigen.
Die Unterzeichnung des Durchführungsvertrages durch den Vorhabenträger stellt jedoch eine rechtliche Voraussetzung für den Rat der Stadt Wesseling dar, den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1/ 105 „Westring/ Friedensweg“ zu fassen; der Inhalt des Durchführungsvertrages, als Teil
des Abwägungsmaterials, soll dem Rat vor der Beschlussfassung bekannt sein.
Deshalb kann der Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/ 105
„Westring/ Friedensweg“ nicht in der gleichen Sitzung gefasst werden, in der der Rat über das Ergebnis der Prüfung einer alternativen Verkehrsführung für das Plangebiet „Westring/ Friedensweg“ beraten wird.
2. Lösung
Die Verwaltung hat die vorgeschlagene alternative Verkehrsführung – Anbindung des Schützenwegs
an den Westring als Einrichtungsverkehr mit Abbiegerichtung zum künftigen Kreisverkehr „Westring/
Flach- Fengler- Straße“ – sachgerecht, u.a. auf der Grundlage einer Verkehrszählung im Bereich
Pfeilstraße/ Berzdorfer Straße, geprüft und eine erste Einschätzung der Bezirksregierung Köln im
Hinblick auf die Fördermaßnahme „Schülerradweg Westring“ eingeholt.
A) Verkehrsplanerische Möglichkeiten/ Auswirkungen
a) Abschätzung des vorhandenen Verkehrsaufkommens
Für die Abschätzung des vorhandenen Verkehrsaufkommens liegen folgende Zählungen vor:
•
•
•
Knotenpunktzählungen wurden am Dienstag, dem 24.01.2006 und am Donnerstag, dem
26.01.2006, jeweils in den Zeiträumen von 7:30 Uhr bis 9:00 Uhr und 12:30 Uhr bis 14:00 Uhr
durchgeführt. Dabei wurde der die Pfeilstraße in Fahrtrichtung Berzdorfer Straße passierende
Verkehr erhoben.
Im Zeitraum von 7:30 Uhr bis 9:00 Uhr befuhren 91 Fahrzeuge (Donnerstag, 26.01.2006) die
Pfeilstraße in Richtung Berzdorfer Straße. An der Berzdorfer Straße bogen 43 Fahrzeuge in
Fahrtrichtung Mühlenweg und 48 Fahrzeuge in Fahrtrichtung Westring ab.
Im Zeitraum von 12:30 Uhr bis 14:00 Uhr befuhren 103 Fahrzeuge (Dienstag, 24.01.2006) die
Pfeilstraße in Richtung Berzdorfer Straße. An der Berzdorfer Straße bogen 44 Fahrzeuge in
Fahrtrichtung Mühlenweg und 59 Fahrzeuge in Fahrtrichtung Westring ab.
TUIV 08/1998
Es ist davon auszugehen, dass etwa die gleiche Anzahl der während der mittäglichen Zählung (Schulende) erfassten Fahrzeuge während der morgendlichen Zählung (Schulbeginn) die Pfeilstraße in
entgegengesetzter Fahrtrichtung, von der Berzdorfer Straße einfahrend, passiert haben.
Dieses Verkehrsaufkommen ist für eine Abschätzung des durchschnittlichen täglichen Verkehrs (DTV)
rechnerisch auf die morgendliche Spitzenstunde (zwischen 7:00 und 8:00 Uhr) umzulegen („worstcase- Ansatz“ = 3/4 Ansatz); auf dieser Basis lässt sich die Querschnittsbelastung der Pfeilstraße
während der morgendlichen Spitzenstunde überschläglich mit 145 Fahrzeugen abschätzen (68 Fahrzeuge einfahrend und 77 Fahrzeuge ausfahrend).
In Anlehnung an Zählungen in ähnlich strukturierten Wohngebieten wird der Anteil der morgendlichen
Spitzenstunde am DTV mit 8% angesetzt.
Daraus lässt sich für die Pfeilstraße ein DTV von ca. 1.812 Fahrten/ 24 Stunden ableiten.
Ein Verkehrsaufkommen von ca. 1.812 Fahrten pro 24 Stunden ist nach fachlicher Einschätzung der
Verwaltung als sehr niedrig zu bewerten; auch unter Berücksichtigung der vorhandenen Wohnnutzung ist bei der Verkehrsbelastung einer innerstädtischen Anliegerstraße mit ca. 1.812 Fahrten/ 24 h
die Wohnverträglichkeit gegeben.
b) Abschätzung des durch das geplante Baugebiet „Westring/ Friedensweg“ verursachten Verkehrs
Das durch die Neubebauung des Plangebietes „Westring/ Friedensweg“ mit 34 Wohneinheiten verursachte, zusätzliche Verkehrsaufkommen wird im Sinne einer „worst- case“- Betrachtung mit 226 Fahrten/ 24 Stunden überschläglich hochgerechnet.
Dabei wird zu Grunde gelegt, dass eine Belegung von durchschnittlich 3,2 Bewohnern je Wohneinheit
erreicht wird. Jeder Einwohner legt dabei im Mittel 3,5 Wege pro Tag zurück. Bei einem (für den Innenstadtbereich hoch angesetzten) Anteil des motorisierten Verkehrs am Gesamtverkehr von 65 %
und einem durchschnittlichen (niedrigen) Besetzungsgrad der Fahrzeuge von 1,1 Personen ergibt
sich somit ein zusätzliches Verkehrsaufkommen von gerundet 226 Fahrten/ 24 Stunden (jeweils 113
ein- und ausfahrende Fahrzeuge/ 24 h).
b 1) „Status- Quo- Szenario” (vgl. Planskizze)
Das Status- Quo- Szenario umfasst die Verkehrserschließung des Plangebietes „Westring/ Friedensweg“ ausschließlich über das vorhandene Straßennetz Schützenweg/ Pfeilstraße, wie sie der Satzungsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1/ 105 „Westring/ Friedensweg“ zu
Grunde gelegt ist (vgl. Beschlussvorlage 334/ 2005).
Wie in Kapitel b) dargestellt, wird sich mit der Realisierung des Baugebietes „Westring/ Friedensweg“
der durchschnittliche tägliche Verkehr (DTV) im Bereich Schützenweg/ Pfeilstraße um 226 Fahrten/ 24
Stunden erhöhen und wäre künftig mit ca. 2.038 Fahrten/ 24 Stunden anzusetzen.
Dies hätte eine Immissionserhöhung von deutlich unter 1 dB zur Folge, die nach Auffassung des
Schallgutachters als unter der Wahrnehmbarkeitsschwelle bzw. unbedenklich eingestuft werden kann.
Auch ein künftiges Verkehrsaufkommen von ca. 2.038 Fahrten pro 24 Stunden ist nach fachlicher
Einschätzung der Verwaltung noch als niedrig zu bewerten; unter Berücksichtigung der vorhandenen
Wohnnutzung ist bei der Verkehrsbelastung einer innerstädtischen Anliegerstraße mit ca. 2.038 Fahrten/ 24 h die Wohnverträglichkeit ebenfalls gegeben.
Hinsichtlich der sicheren und reibungslosen Bewältigung des künftigen Verkehrsaufkommens im vorhandenen Verkehrsnetz Schützenweg/ Pfeilstraße ist davon auszugehen, dass diesbezüglich keine
Beeinträchtigungen auftreten; sowohl der Schützenweg als auch die Pfeilstraße sind als Anliegerstraßen mit einer Fahrbahnbreite von 5,6 m zur Aufnahme des zu erwartenden, relativ geringen Verkehrsaufkommens ausreichend dimensioniert.
TUIV 08/1998
b 2) Alternativ- Szenario „Anbindung des Schützenwegs an den Westring als Einrichtungsverkehr
mit Abbiegerichtung zum künftigen Kreisverkehr Westring/ Flach- Fengler- Straße“
(vgl. Planskizze)
Das nach Anregung des Fachausschusses zu prüfende Alternativ- Szenario umfasst die Einrichtung
einer Einbahnstraßenverbindung zwischen dem jetzigen Schützenweg und dem Westring („unechte
Einbahnstraße“ im Plangebiet, der Schützenweg würde in beiden Richtungen befahrbar bleiben); die
Einbahnstraßenführung wäre in Fahrtrichtung Westring vorgesehen und würde als Rechtsabbieger in
den Westring einmünden.
Die verkehrsplanerische Umsetzung dieser Anbindung erfordert aus Sicht der Verwaltung die Einrichtung einer „unechten Einbahnstraße“, mit einer Fahrbahn von 4,0 m Breite für den motorisierten Verkehr und den Radverkehr, sowie einem Gehweg von 1,5 m Breite für die Fußgänger; der Radverkehr
zwischen Schulzentrum und Westring würde in beiden Fahrtrichtungen innerhalb der „unechten Einbahnstraße“ geführt.
Einschließlich der notwendigen Stützwand für die Rampe (mit 6 % Neigung) sowie der festgesetzten
Lärmschutzwand zum Nachbargrundstück wäre von einer erforderlichen Ausbaubreite für die öffentliche Verkehrsfläche von 5,5 m auszugehen.
Der Anschluss dieser Einbahnstraße als Rechtsabbiegespur an den Westring bedingt erhebliche Umbaumaßnahmen an den Nebenanlagen des Westrings. Zum einen müssten der Gehweg, der
Beidrichtungsradweg und die beiden Grünstreifen mit Bäumen durch die Fahrspur für den motorisierten Verkehr gequert werden; zum anderen müssten entsprechende Sichtdreiecke bei der Einmündung in die Nebenanlagen und in die Fahrbahn des Westrings freigehalten werden.
Ausgehend davon, dass die „unechte Einbahnstraße“ für den öffentlichen Verkehr freigegeben wird,
würde sich das Verkehrsaufkommen in der Pfeilstraße um den künftig in das Plangebiet „Westring/
Friedensweg“ einfahrenden Verkehr (ca. 113 Fahrten/ 24 h) erhöhen.
Der künftig aus dem Plangebiet „Westring/ Friedensweg“ ausfahrende Verkehr (ca. 113 Fahrten/ 24 h)
würde über die Einbahnstraße aus dem Schützenweg in den Westring abfließen und demnach nicht
mehr im Verkehrsnetz Schützenweg/ Pfeilstraße auftreten.
Bei der Realisierung des Baugebietes „Westring/ Friedensweg“, in Verbindung mit der alternativen
Anbindung an den Westring als „unechte Einbahnstraße“, würde sich der nur aus dem Baugebiet resultierende durchschnittliche tägliche Verkehr (DTV) im Bereich Schützenweg/ Pfeilstraße um 113
Fahrten/ 24 Stunden erhöhen und wäre künftig mit ca. 1.925 Fahrten/ 24 Stunden anzusetzen.
Sowohl für die Anlieger im Bereich Schützenweg/ Baugebiet „Westring/ Friedensweg“ als auch für
Zielverkehre des Schulzentrums, die in Richtung Flach- Fengler- Straße fahren möchten, würden sich
bei einer direkten Verkehrsanbindung an den Westring durch die schnellere Erreichbarkeit des künftigen Kreisverkehrs „Westring/ Flach- Fengler- Straße“ und die Umfahrung des Einfahrtsbereiches des
Einkaufszentrums Marktkauf durchaus Vorteile ergeben.
Deshalb wäre bei Einrichtung dieser neuen Einbahnstraßenverbindung zum Westring weiterhin davon
auszugehen, dass ein Großteil der Kraftfahrzeuge, welche gegenwärtig über die Pfeilstraße/ Berzdorfer Straße in den Westring gelangen, auf Grund der vorgenannten Vorteile die neue Verbindung zwischen Schützenweg und Westring nutzen würden.
Anhand der Ergebnisse der Verkehrszählung und der Berechnung der morgendlichen Spitzenstunde
ist festzustellen, dass 36 Fahrzeuge pro Stunde aus der Pfeilstraße in die Berzdorfer Straße mit Fahrtrichtung Westring eingebogen sind.
Hieraus lässt sich, auf 24 Stunden hochgerechnet, eine Anzahl von 450 Fahrten ableiten, die künftig
nicht mehr die Pfeilstraße, sondern die neue Einbahnstraßenverbindung Schützenweg – zwischen
Pfeilstraße und Westring – nutzen würden.
Bei Berücksichtigung auch dieser Verkehrsverlagerung würde sich, in Verbindung mit der alternativen
Anbindung an den Westring als „unechte Einbahnstraße“, der daraus resultierende durchschnittliche
tägliche Verkehr (DTV) im Schützenweg auf künftig ca. 2.375 Fahrten/ 24 Stunden erhöhen.
TUIV 08/1998
Unter schalltechnischen Gesichtspunkten würde sich durch die Einrichtung einer Einbahnstraßenverbindung zwischen Schützenweg und Westring, im Vergleich zur schallgutachterlich geprüften Situation (Wegeverbindung Fußgänger/ Radfahrer) eine erhebliche Zunahme der Fahrtenhäufigkeit des
motorisierten Verkehrs zwischen Schützenweg und Westring von 0 auf künftig mindestens 563 (450 +
113) Fahrten/ 24 Stunden ergeben.
Daraus würde eine maßgebliche Erhöhung der Schallemissionen für die vorhandene und geplante
Wohnbebauung resultieren, die hinsichtlich ihrer Konkretisierung einer abschließenden Beurteilung
durch eine schallgutachterliche Untersuchung bedarf.
Als sehr nachteilig könnte sich weiterhin auswirken, dass diese Einbahnstraßenverbindung im Falle
eines Staus im Einfahrtsbereich Marktkauf oder generell als „Schleichweg“ bzw. schnellere Verbindung für den innerstädtischen Zielverkehr aus Richtung Berzdorfer Straße in Richtung Flach- FenglerStraße genutzt werden könnte und somit für den innerstädtischen Verkehr insgesamt als neue Straßenverbindung zum Westring von Interesse wäre.
In Anbetracht der Verkehrsbedeutung des Westrings sowie der günstigen Lage der neuen Straßenverbindung zum Westring im innerstädtischen Netz wäre aus verkehrsplanerischer Sicht eine Entwicklung dieser neuen Straßenverbindung zum „Schleichweg“ als sehr wahrscheinlich einzuschätzen;
diese Entwicklungstendenz würde ein Hereinziehen von gebietsfremdem Durchgangsverkehr in den
Bereich Schützenweg/ Baugebiet „Westring/ Friedensweg“ mit sich bringen.
Nach verkehrsplanerischer Einschätzung wäre mit diesem gebietsfremden Durchgangsverkehr eine
deutliche Erhöhung der Verkehrsbelastung sowohl für die Pfeilstraße als auch für die neue Straßenverbindung Schützenweg/ Westring zu erwarten. Zum einen wäre die zu erwartende Erhöhung des
motorisierten Verkehrs für die neue Teilstrecke der „unechten Einbahnstraße“ nachteilig; zum anderen
wäre, bei Beibehaltung der bisherigen Verkehrsregelung für Schützenweg und Pfeilstraße (Befahrbarkeit in beide Fahrtrichtungen) aller Voraussicht nach insbesondere für den Schützenweg eine deutliche Verschärfung der Verkehrssituation durch erhöhten Begegnungsverkehr, im Vergleich zur heutigen Situation und zum „Status- Quo- Szenario“, zu erwarten.
Im Ergebnis der verkehrsplanerischen Untersuchungen ist aus Sicht der Verwaltung festzustellen,
dass die nachteiligen Auswirkungen der alternativen Verkehrsführung deutlich überwiegen; die Einrichtung einer Verkehrsanbindung des heutigen Schützenwegs an den Westring als „unechte Einbahnstraße“ wird auf Grund der vorgenannten Ausführungen als nicht zielführend und eher kontraproduktiv eingeschätzt.
B) Verkehrstechnische Möglichkeiten
Die technische Machbarkeit der alternativen Verkehrsführung, mit der Weiterführung des Schützenwegs bis zum Westring ist gegeben; in Anbetracht der bestehenden Höhendifferenz zwischen Schützenweg (47,40 m ü.NN) und Westring (48,50 m ü.NN) müsste diese Straßenverbindung als langgezogene Rampe mit einer Neigung von 6 % ausgebildet werden.
Allerdings ist auszuführen:
Auszugehen ist von einem Mehraufwand für die Verbreiterung der Verkehrsfläche von bisher geplanten 3,0 m auf die alternativ erforderlichen 5,5 m Breite.
Als Planungs- und Kalkulationsgrundlage für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/ 105
„Westring/ Friedensweg“ hat dem Vorhabenträger die im Planverfahren bisher vorgesehene Verkehrsführung (öffentliche Wegeverbindung für Fußgänger und Radfahrer zwischen Schützenweg und Westring) zu Grunde gelegen.
In Anbetracht der Eigentumsverhältnisse würde die Realisierung einer alternativen Verkehrsführung,
zudem das Einverständnis des Vorhabenträgers/ Grundstückseigentümers voraussetzen, der keinen
wirtschaftlichen Vorteil hätte, dagegen Nachteile für sein Vorhaben sieht..
TUIV 08/1998
C) Auswirkungen für den Radverkehr/ Verkehrssicherheit
Unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit ist das Alternativ- Szenario „Anbindung des Schützenwegs
an den Westring als Einbahnstraße mit Rechtsabbieger in den Westring“ auf Grund der erforderlichen
Querung des Beidrichtungs-Radwegs aus Sicht der Verwaltung als sehr kritisch zu bewerten.
Der Ausbau des Beidrichtungsradwegs auf dem Westring ist mit der Zielsetzung erfolgt, eine möglichst sichere Radwegeverbindung für den Schülerradverkehr zum Schulzentrum Wesseling zu schaffen; u.a. auch auf Grund dieser Zielsetzung ist der Ausbau des Westrings mit öffentlichen Fördermitteln unterstützt worden.
Eine zusätzliche Querung des Beidrichtungsradwegs durch eine öffentliche Straße würde aus Sicht
der Verwaltung ein hohes Konfliktpotenzial mit sich bringen und die Sicherheit des Schülerradverkehrs an dieser Stelle erheblich beeinträchtigen.
In Anbetracht der topografischen Situation und der eher problematischen Sichtbeziehungen im Einmündungsbereich dieser Einbahnstraße in den Beidrichtungsradweg sind die zu erwartenden Begegnungsfälle Radfahrer/ motorisierter Verkehr sowie das daraus resultierende Gefährdungspotenzial
gerade für den Schülerradverkehr als sehr kritisch einzuschätzen; im Hinblick auf die Verkehrssicherheit der Radfahrer weist die bisher geplante öffentliche Fuß- und Radwegeverbindung zum Westring
deutliche Vorteile auf.
D) Fördermaßnahme/ Zweckbindung
Da der Ausbau des Beidrichtungsradwegs „Westring/ Berzdorfer Straße“ im Rahmen des Förderprogrammes für den kommunalen Radwegebau mit einer Zuwendung von 292.000 DM (Bewilligungsbescheid 1996) gefördert worden und die Zweckbindungsfrist von 15 Jahren für diese Fördermaßnahme noch nicht abgelaufen ist, hat die Verwaltung eine erste Einschätzung der Bezirksregierung
Köln im Hinblick auf die Möglichkeit der Umgestaltung der Fördermaßnahme eingeholt.
Die BR Köln hat dargestellt, dass es sich bei einer zusätzlichen Straßenquerung des Beidrichtungsradwegs um eine anzeigepflichtige Veränderung der Fördermaßnahme handelt, die innerhalb der
Zweckbindungsfrist hinsichtlich ihrer Förder(un)schädlichkeit zu prüfen ist.
Dies erfordert die Vorlage einer Ausbauplanung einschließlich Begründung zur Beurteilung einer möglichen Förder(un)schädlichkeit; ohne diese Unterlagen kann derzeit keine Aussage getroffen werden,
ob diese Ausbaumaßnahme mit dem Förderzweck vereinbar wäre oder gegebenenfalls eine Rückzahlung von Fördermitteln für den damaligen Radwegbau in Betracht kommen könnte.
Zum derzeitigen Zeitpunkt würde entweder die Stadt Wesseling dieses finanzielle Risiko tragen oder
eine entsprechende Verfahrensverzögerung in Kauf nehmen müssen.
E) Auswirkungen auf Planungskonzept und Planverfahren
Die planerische Umsetzung der alternativen Verkehrsführung würde wesentliche Auswirkungen auf
den Inhalt des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1/ 105 „Westring/ Friedensweg“ haben und
die Grundzüge der Planung im Sinne des § 13 BauGB berühren.
Dies hätte zur Folge, dass der Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1/
105 „Westring/ Friedensweg“ nicht auf Grundlage der vorliegenden Fassung der Beschlussvorlage
334/ 2005 erfolgen könnte, sondern das Planverfahren mit einer Überarbeitung und erneuten Auslegung der gesamten Planunterlagen einschließlich Begründung gemäß § 3 (2) BauGB weitergeführt
werden müsste.
Die nachfolgend erläuterten wesentlichen Änderungen der öffentlichen Verkehrsfläche in ihrer Breite
und Zweckbestimmung berühren bereits die Grundzüge der Planung; sie hätten ebenfalls Auswirkungen auf das vom Vorhabenträger eingereichte Bebauungs- und Stellplatzkonzept.
TUIV 08/1998
Die Verbreiterung der öffentlichen Verkehrsfläche von bisher 3,0 m (festgesetzte öffentliche Wegeverbindung für Fußgänger/ Radfahrer einschließlich Stützwand/ Lärmschutzwand) auf 5,5 m (erforderliche Breite für die „unechte Einbahnstraße“ einschließlich Stützwand/ Lärmschutzwand) hätte den
Verlust von 3 Stellplätzen der angrenzenden Häuserzeile zur Folge, da diese auf Grund der topografischen Situation der mit 6 % ansteigenden Rampe nicht mehr anfahrbar wären.
Die anderweitige Unterbringung der Stellplätze würde eine Veränderung zumindest dieser Häuserzeile und des festgesetzten Baufeldes, einschließlich der festgesetzten Stellplatzflächen, mit sich bringen, so dass auch dies die Grundzüge der Planung berührt.
In Anbetracht der veränderten Zweckbestimmung der öffentlichen Verkehrsverbindung, von einer
Fuß- und Radwegeverbindung zu einer öffentlichen Straße, würde sich die Verkehrsbelastung für die
vorhandene und geplante Wohnbebauung deutlich erhöhen (vgl. Kapitel A).
In Anbetracht der damit zu erwartenden, erhöhten Lärmimmissionen durch den motorisierten Verkehr
wäre eine schallgutachterliche Untersuchung dieser alternativen Verkehrsführung erforderlich, da das
zum Satzungsbeschluss vorliegende Gutachten diese Fragestellung nicht umfasst.
Die dahingehend veränderte Verkehrsführung hätte eine Beeinträchtigung der Bebauungskonzeption
für das Vorhabengrundstück zur Folge.
In Anbetracht der Eigentumsverhältnisse und dem Charakter der vorhabenbezogenen Bebauungsplanung bedarf die Umsetzung eines Planungskonzeptes, das wesentlich von der vom Vorhabenträger
eingereichten Planung abweicht, der Mitwirkungsbereitschaft des Vorhabenträgers.
Ergebnis der Prüfung
Im Ergebnis der in den Kapiteln A - E durchgeführten Prüfung der Möglichkeit bzw. Sinnhaftigkeit einer alternativen Verkehrsführung ist aus Sicht der Verwaltung festzustellen, dass die alternative Anbindung des Schützenwegs an den Westring als Einbahnstraße auf Grund der zu erwartenden, deutlich überwiegenden nachteiligen Auswirkungen weder als sinnvoll noch als zielführend zu beurteilen
ist.
Auch im Falle der Verkehrserschließung des geplanten Baugebietes „Westring/ Friedensweg“ ausschließlich über das vorhandene Straßennetz Schützenweg/ Pfeilstraße ist auf Grund des künftig zu
erwartenden, für innerstädtische Anliegerstraßen relativ geringen Verkehrsaufkommens kein verkehrsplanerisches Erfordernis für die vorgeschlagene Anbindung des Schützenwegs an den Westring
als Einbahnstraße abzuleiten.
Die zu erwartenden Konfliktpotenziale im Einmündungsbereich, durch die Querung des Beidrichtungsradwegs mit einer zusätzlichen Straße, werden als hoch eingeschätzt und würden nach Auffassung
der Verwaltung zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Sicherheit des Radverkehrs beitragen.
Die wirtschaftliche Vertretbarkeit einer alternativen Verkehrsführung wird in Anbetracht der erforderlichen Ausbaumaßnahmen als unverhältnismäßig beurteilt; im Hinblick auf die vorgenannten nachteiligen Auswirkungen erscheint eine Umsetzung nicht geboten.
Als Ergebnis der Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange wird empfohlen, die geprüfte alternative Verkehrsführung nicht weiter zu verfolgen.
Es wird vorgeschlagen, die in der Beschlussvorlage 334/ 2005 enthaltene Verkehrsführung - Anbindung des Schützenwegs an den Westring mit einer öffentlichen Wegeverbindung nur für Fußgänger
und Radfahrer – zum Satzungsbeschluss unverändert beizubehalten.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
vgl. Kapitel B) und D)
Anlagen
TUIV 08/1998
Planskizzen „Status- Quo- Szenario“/ Alternativ- Szenario „unechte Einbahnstraße“
TUIV 08/1998