Daten
Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Erstellt
24.06.10, 10:02
Aktualisiert
24.06.10, 10:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
14/2006 1. Ergänzung
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schule und Sport
40
II
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Antrag der Wilhelm-Busch-Schule auf Umwandlung in eine gebundene Ganztagsschule
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
08.02.2006
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
40
II
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 14/2006 1. Ergänzung
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Peter Kemper
08.02.2006
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Antrag der Wilhelm-Busch-Schule auf Umwandlung in eine gebundene Ganztagsschule
Beschlussentwurf:
Der Rat stimmt dem Antrag der Wilhelm-Busch-Schule auf Umwandlung in eine gebundene Ganztagsschule grundsätzlich zu. Die abschließende Entscheidung über die Details des Gesamtkonzepts
wird auf den Schulausschuss delegiert.
TUIV 08/1998
.....
.....
.....
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung vom 29.1.2006 einstimmig der Vorlage 14/2006 (Antrag der
Wilhelm-Busch-Schule auf Umwandlung in eine gebundene Ganztagsschule) zugestimmt. Das von
der Hauptschule in Abstimmung mit dem Schulträger und den zuständigen Schulaufsichtsbehörden
abzustimmende bauliche wie pädagogische Gesamtkonzept ist dem Schulausschuss in seiner Sitzung am 7.3.2006 vorzulegen. Der Antrag auf Umwandlung der Wilhelm-Busch-Schule in eine gebundene Ganztagsschule muss spätestens am 15.3.2006 bei der Bezirksregierung eingehen.
2. Lösung
Da zwischen dem Termin des Schulausschusses am 7.3.2006 und dem Abgabetermin des Antrags
bei der Bezirksregierung keine weitere Ratssitzung mehr terminiert ist, wird die abschließende Entscheidung über das bauliche wie pädagogische Gesamtkonzept vom Rat auf den Schulausschuss
delegiert.
3. Alternativen
Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Wurden bereits unter Punkt 2 der Vorlage 14/2006 beschrieben.
TUIV 08/1998