Daten
Kommune
Bedburg
Größe
23 kB
Datum
30.04.2013
Erstellt
25.04.13, 09:25
Aktualisiert
25.04.13, 09:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-66/2013
Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Bauausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
30.04.2013
Betreff:
Dichtheitsprüfungen bei privaten Abwasserleitungen
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Stadt Bedburg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er
empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, im Rahmen der noch zu verabschiedenden
Rechtsverordnung, die Aufhebung der Satzung der Stadt Bedburg zur Abänderung der
Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis
7 Landeswassergesetz NRW vom 20.12.2010, sowie die Änderung des § 15 der
Entwässerungsatzung der Stadt Bedburg.
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Wie der als Anlage 1 beigefügten Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes NordrheinWestfalen vom 22.03.2013 entnommen werden kann, ist der § 61 a Landeswassergesetz NRW
weggefallen.
Aufgrund der alten Regelung hat die Stadt Bedburg in der Sitzung des Rates am 14.12.2010 die
Satzung der Stadt Bedburg zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten
Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 Landeswassergesetz NRW beschlossen.
Voraussichtlich wird sich die Überprüfung der Abwasserleitungen auf die Bereiche, in denen
Wasserschutzgebiete ausgewiesen sind - mit Ausnahme von industriellem oder gewerblichem
Abwasser - beschränken.
Die Aufhebung der o. a. Satzung und die hiermit verbundene Änderung des § 15 der
Entwässerungssatzung der Stadt Bedburg muss vom Rat der Stadt Bedburg beschlossen werden.
Verwaltungsseitig wird der derzeitige Kenntnisstand für eine Beschlussempfehlung des
Bauausschusses an den Rat der Stadt Bedburg als ausreichend angesehen.
Nach den ausführlichen Berichterstattungen durch die Medien sind auch Anfragen/ Anregungen
aus der Bevölkerung an die Verwaltung gerichtet worden.
Die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise hat den Vorteil, dass für die Bedburger
Bevölkerung sowohl die verwaltungsseitige, als auch die politische Tendenz erkennbar ist.
Zu dieser Thematik liegt der Verwaltung auch ein Antrag der FWG vom 02.03.2013 ( Anlage 2)
vor.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Schorn
----------------------------------Naujock
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-66/2013
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