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Beschlussvorlage (Dichtheitsprüfungen bei privaten Abwasserleitungen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
23 kB
Datum
30.04.2013
Erstellt
25.04.13, 09:25
Aktualisiert
25.04.13, 09:25
Beschlussvorlage (Dichtheitsprüfungen bei privaten Abwasserleitungen) Beschlussvorlage (Dichtheitsprüfungen bei privaten Abwasserleitungen)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-66/2013 Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Bauausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 30.04.2013 Betreff: Dichtheitsprüfungen bei privaten Abwasserleitungen Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss der Stadt Bedburg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, im Rahmen der noch zu verabschiedenden Rechtsverordnung, die Aufhebung der Satzung der Stadt Bedburg zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 Landeswassergesetz NRW vom 20.12.2010, sowie die Änderung des § 15 der Entwässerungsatzung der Stadt Bedburg. STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Wie der als Anlage 1 beigefügten Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes NordrheinWestfalen vom 22.03.2013 entnommen werden kann, ist der § 61 a Landeswassergesetz NRW weggefallen. Aufgrund der alten Regelung hat die Stadt Bedburg in der Sitzung des Rates am 14.12.2010 die Satzung der Stadt Bedburg zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 Landeswassergesetz NRW beschlossen. Voraussichtlich wird sich die Überprüfung der Abwasserleitungen auf die Bereiche, in denen Wasserschutzgebiete ausgewiesen sind - mit Ausnahme von industriellem oder gewerblichem Abwasser - beschränken. Die Aufhebung der o. a. Satzung und die hiermit verbundene Änderung des § 15 der Entwässerungssatzung der Stadt Bedburg muss vom Rat der Stadt Bedburg beschlossen werden. Verwaltungsseitig wird der derzeitige Kenntnisstand für eine Beschlussempfehlung des Bauausschusses an den Rat der Stadt Bedburg als ausreichend angesehen. Nach den ausführlichen Berichterstattungen durch die Medien sind auch Anfragen/ Anregungen aus der Bevölkerung an die Verwaltung gerichtet worden. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise hat den Vorteil, dass für die Bedburger Bevölkerung sowohl die verwaltungsseitige, als auch die politische Tendenz erkennbar ist. Zu dieser Thematik liegt der Verwaltung auch ein Antrag der FWG vom 02.03.2013 ( Anlage 2) vor. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Schorn ----------------------------------Naujock ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-66/2013 Seite 2