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Beschlussvorlage (Systematische Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bedburg - Anpassung und Ergänzung der Aufwandsentschädigungen und sonstigen Zahlungen im Bereich Feuerschutz sowie Förderung weiterer Maßnahmen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
59 kB
Datum
06.05.2013
Erstellt
29.04.13, 18:02
Aktualisiert
29.04.13, 18:02

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-71/2013 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 37 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 06.05.2013 Abstimmungsergebnis: Betreff: Systematische Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bedburg - Anpassung und Ergänzung der Aufwandsentschädigungen und sonstigen Zahlungen im Bereich Feuerschutz sowie Förderung weiterer Maßnahmen Beschlussvorschlag: Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss beschließt: 1. jährlich ein Unternehmen aus Bedburg - entsprechend der Vergabegrundsätze des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK) - für die Förderplakette vorzuschlagen; 2. bevorzugte Berücksichtigung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr bei Neueinstellungen im Rahmen rechtlicher Möglichkeiten 3. die grundsätzliche Bereitschaft zur Mitteleinstellung für die Mitgliederwerbung neuer Mitglieder für die Freiwillige Feuerwehren 4. Entwicklung von weiteren Möglichkeiten der Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Freiwilligen Feuerwehr 5. die Anpassung und Ergänzung der Aufwandsentschädigung für Einsatzkräfte 6. die Prüfung weiterer Maßnahmen zur Förderung der körperlichen Leistungsfähigkeit im Rahmen der Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bedburg STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: 1) Erläuternde Vorbemerkungen Die Freiwillige Feuerwehr Bedburg ist ein elementarer Bestandteil der Gefahrenabwehr der Stadt Bedburg und somit Teil der Daseinsvorsorge der Stadt für ihre Bürgerinnen und Bürger. Die Gewährleistung des Brandschutzes sowie der technischen Hilfeleistung zählt zu den Pflichtaufgaben einer Gemeinde. Die Feuerwehr ist ein Aufgabenbereich der Stadtverwaltung, in dem Pflichtaufgaben durch Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich wahrgenommen werden. In den 6 Löschzügen und -gruppen der Freiwilligen Feuerwehr Bedburg leisten derzeit 189 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bedburg aktiv Einsatzdienst. Die Freiwillige Feuerwehr wird pro Jahr insgesamt zu etwa 415 Einsätzen alarmiert; jährlich werden bei Einsätzen, Ausbildungen und Übungen mehr als 12.000 Arbeitsstunden ehrenamtlich und unentgeltlich geleistet. Lediglich Aufwandsentschädigungen werden in unterschiedlicher Höhe ausgezahlt; diesbezüglich wird auf die der Vorlage als Anlage 1 beigefügte Datei verwiesen. Das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) im Land NRW verpflichtet die Gemeinden, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten. Finden sich nicht genügend Bürgerinnen und Bürger zur ehrenamtlichen Mitarbeit in der Freiwilligen Feuerwehr bereit, so sieht das FSHG die Einrichtung einer Pflichtfeuerwehr vor; zum Dienst in der Pflichtfeuerwehr können alle Einwohner vom 18. bis zum 60. Lebensjahr herangezogen werden. Eine Verstärkung durch berufliche Kräfte - zur Kompensation der Freiwilligen Feuerwehr - gilt es aufgrund der Kosten der hauptamtlichen Beamten zu vermeiden. Allein die Vorhaltung einer hauptamtlichen Staffel (1 Führungskraft /5 Mannschaftsdienstgrade - entspricht 6 Stellen/ 24h/ 365 Tage) würde jährliche Personalkosten in Höhe von ca. 1,6 Mio. € verursachen. Hinzu kommt die materielle Ausstattung dieser Kräfte mit einem geeigneten Fahrzeug sowie der Unterkunft; es besteht somit ein hohes gesellschaftliches Interesse daran, die Mitarbeit in der Freiwilligen Feuerwehr so attraktiv zu gestalten, dass genügend Bürgerinnen und Bürger bereit sind, diesen Dienst freiwillig auf sich zu nehmen. Das FSHG gibt vor, dass den ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr aus dem Dienst keine Nachteile im Arbeits- oder Dienstverhältnis erwachsen dürfen. Sie haben ferner Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen durch die Kommune. Entsprechend der rechtlichen Vorgabe ersetzt die Stadt Bedburg den Arbeitgebern das fortgewährte Arbeitsentgelt, sofern die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr während der Arbeitszeiten zu Einsätzen gerufen werden oder Lehrgänge zur erforderlichen Weiterbildung/-qualifizierung zu absolvieren sind. Auslagen, die den einzelnen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr - z. B. durch Fahrtkosten zum Einsatz oder Übungsdienst oder Reinigung der unter der Schutzkleidung getragenen Privatkleidung entstehen - tragen die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr bislang überwiegend selber. Hierfür wird bislang lediglich eine Aufwandsentschädigung in Höhe einer Jahrespauschale von 21,- €/ Person ausgezahlt; dieser Betrag wurde in den letzten mehr als 10 Jahren nicht verändert. Vor dem Hintergrund der aktuell laufenden Maßnahmen zur Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes ist die Verwaltung bemüht, wirksame Instrumente zur Förderung des Ehrenamtes in der Feuerwehr der Stadt Bedburg zu entwickeln, andererseits aber auch mit Rücksicht auf Konsolidierungszwänge in anderen Bereichen bürgerschaftlichen Engagements die Fördermaßnahmen so auszugestalten, dass sie auf den Bereich der Feuerwehr als kommunaler Pflichtaufgabe fokussiert sind und dort einen Mehrwert entfalten. Beschlussvorlage WP8-71/2013 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 2) Bestandsaufnahme und Entwicklungsperspektiven zur Förderung des Ehrenamtes in der Freiwilligen Feuerwehr Bedburg Bericht über die Mitglieder- und Nachwuchssituation bei der Freiwilligen Feuerwehr Die Mitgliederzahlen in den 6 Löschzügen und -gruppen der Freiwilligen Feuerwehr Bedburg haben sich in den letzten 6 Jahren wie folgt entwickelt Jahr 2007 2008 2009 2010 2011 2012 aktive Einsatzkräfte Soll: 213 217 216 206 206 213 189 Jugendfeuerwehrmitglieder Soll: 90 104 105 106 125 120 119 Die Sollstärke der 6 Löschzüge und -gruppen der Freiwilligen Feuerwehr Bedburg sollte sich auf Grund der Erfahrungen aus den Vorjahren bei rund 213 aktiven Einsatzkräften bewegen. Die Summe resultiert aus einer Sollstärke von je 53 Einsatzkräften bei den Löschzügen Kaster und Bedburg, 53 Einsatzkräften bei den Einheiten Kirch- Kleintroisdorf / Pütz und Kirch- / Grottenherten (insgesamt) sowie je 27 Einsatzkräfte bei den Löschgruppen Lipp-Millendorf und Rath. Die aktuelle Stärke von 189 Einsatzkräften (Stand Ende 2012) liegt somit unter der Grenze des bewährten Bereiches. Auswirkungen der Beendigung/ Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht auf die Mitgliederstruktur der Freiwilligen Feuerwehren Die Aufhebung der allgemeinen Wehrpflicht hat Auswirkungen auf die Mitgliederstruktur der Freiwilligen Feuerwehr. Die Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr wird durch zahlreiche Motive getragen, von denen die Freistellung von der Wehrpflicht nur eine war. Über diesen Weg wurde in der Vergangenheit eine spürbare Anzahl an neuen, überwiegend dauerhaften, Mitgliedern gewonnen. Eine verlässliche Aussage zur stattfindenden Reduzierung neuer Mitglieder ist spürbar, auf Grund der Kürze aber noch nicht wirklich greifbar. Weitere spürbare Auswirkungen auf die Verfügbarkeit junger Menschen für das Ehrenamt (auch) in der Feuerwehr werden sich jedoch mittel- bis langfristig aufgrund des demographischen Wandels sowie der Veränderung der gesellschaftlichen Strukturen, insbesondere des Arbeitsmarktes, des Freizeitverhaltens und des sozialen Engagements - eher temporäre, projektbezogene statt langfristige, vereinsorientierte Bindung - ergeben. Vor diesem Hintergrund sind Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Ehrenamtes in der Feuerwehr strategisch notwendig und sehr sinnvoll. Darstellung, ob und in welchem Umfang Schwierigkeiten bei der Freistellung von Mitarbeitern für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr durch Unternehmen bestehen Die bereits im Rahmen der Erarbeitung zum Brandschutzbedarfsplan festgestellten Schwierigkeiten bei der Freistellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Einsätze der Löschzüge der Freiwilligen Feuerwehr sind nur vereinzelt zu verzeichnen. Es ist jedoch zu befürchten, dass diese tendenziell zunehmen; insbesondere in immer mehr Kleinunternehmen ist eine Freistellung zu Einsätzen der Feuerwehr trotz eindeutiger Rechtsgrundlage nicht in einer notwendigen Form realisierbar. Auch wenn die Lohnausfallkosten durch die Kommune erstattet werden, ist der mögliche Auftragsverlust und der damit dennoch einsetzende finanzielle Verlust der Kleingewerbe in der Argumentationskette nachvollziehbar. Eine hierzu im Jahr 2011 durchgeführte Abfrage der Freiwilligen Feuerwehr Münster, an der sich insgesamt 357 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr beteiligten, brachte folgendes Ergebnis: Beschlussvorlage WP8-71/2013 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Gab es bislang Probleme mit dem Arbeitgeber bei der Arbeitsfreistellung für Ja Nein Keine Angaben absolut prozentual absolut prozentual absolut prozentual Einsätze 23 6,44 309 86,55 25 7,00 Lehrgänge 19 5,32 313 87,68 25 7,00 Ausbildung 16 4,48 315 88,24 26 7,28 Übungen 23 6,44 307 85,99 27 7,56 Gesundheitl. Untersuchuge n 13 3,64 315 88,24 29 8,12 In welcher Form kam es zu Problemen? (Anzahl bezogen auf abgegebene Fragebögen) Untersagung zögerliche Zustimmung sonstiges absolut 17 20 11 prozentual 4,76 % 5,6 % 3,08 % 3) Vorschläge zur Förderung des Ehrenamtes Die in der Folge dargestellten Vorschläge zur Förderung des Ehrenamtes in der Freiwilligen Feuerwehr beziehen sich überwiegend auf Leistungen, die sich positiv auf den eigenen Verantwortungsbereich der Stadt Bedburg auswirken bzw. auf deren Gewährung bereits ein Rechtsanspruch besteht. Sie zeigen mögliche Maßnahmen auf, die unter Beachtung gesetzlicher Vorgaben - unter dem Vorbehalt entsprechender Haushaltsentscheidungen realisierbar erscheinen. Vorschlag von Bedburger Unternehmen für die Förderplakette für Arbeitgeber in NordrheinWestfalen "Ehrenamt bei Feuerwehr und Katastrophenschutz" des Innenministeriums NRW durch die Verwaltung der Stadt Bedburg Nach Auswertung einer in 2012 durchgeführten Abfrage in der Freiwilligen Feuerwehr Bedburg ist beabsichtigt, ein Unternehmen aus Bedburg - entsprechend der Vergabegrundsätze des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK) - für die Förderplakette vorzuschlagen; der Vorschlag wird rechtzeitig vor dem Meldeschluss (31.07.2013) zur Prüfung eingereicht. Bevorzugte Berücksichtigung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr bei Neueinstellungen Einstellungsverfahren sind an Artikel 33 Abs. 2 GG auszurichten und haben dem Prinzip der Bestenauslese zu folgen; weiterhin sind die Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, des Sozialgesetzbuches IX sowie des Landesgleichstellungsgesetzes zu berücksichtigen. Die Berücksichtigung der Zugehörigkeit zur Freiwilligen Feuerwehr muss sich daher in die übrige Rechtslage einordnen, was den Handlungsspielraum sehr deutlich einschränkt. Dennoch wurden bereits durch den Anstoß aus dem Vorschlag im Rahmen der Erstellung des Brandschutzbedarfsplanes entsprechende Prüfungen eingeleitet um diese Maßnahme umzusetzen. Es ist zu prüfen, ob Mittel, für die Mitgliederwerbung neuer Mitglieder für die freiwillige Feuerwehr eingestellt werden können Finanzmittel für eine aktive Mitgliederwerbung sind bisher nicht vorgesehen. Grundsätzlich sehen sowohl die Verwaltung als auch die Leitung der Feuerwehr die Notwendigkeit, künftig die Mitgliederwerbung zu intensivieren, um den aus dem demographischen Wandel resultierenden Beschlussvorlage WP8-71/2013 Seite 4 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 Folgen für das Ehrenamt in der Freiwilligen Feuerwehr zu begegnen. Denkbar sind beispielsweise: - - - Unterstützung der örtlichen Einheiten bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen (Tag der offenen Tür, Tanz in den Mai, Lampionfest, Tennenfest, etc.) mit finanziellen Mitteln zur Erstellung werbewirksamer Broschüren und Darstellungen. Werbungsmaßnahmen in den lokalen Printmedien Verteilung werbewirksamer Flyer im Zusammenhang mit allgemeinen Informationen z. B. Einführung der gesetzlichen Rauchwarnmelderpflicht in NRW oder allgemeine Brandschutztipps beim Grillen und/ oder in der Adventszeit Zugang auf Schulen; Informationsstunden über die Aufgaben der Feuerwehr Ein Erstansatz in Höhe von 1.800,- (300,- €/ Einheit) erscheint dem Zweck angemessen, die Wirksamkeit ist hierbei jedoch jedes Jahr erneut auf den gewünschten Erfolg zu prüfen und ggf. anzupassen. Entwicklung von weiteren Möglichkeiten der Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Freiwilligen Feuerwehr Das wirksamste Instrument der Förderung des Ehrenamtes ist die Anerkennung der Arbeit der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der Freiwilligen Feuerwehr in Wort und Tat, z.B. durch Bereitstellung - einer hochwertigen persönlichen Schutzausrüstung sowie einer zweckmäßigen und zeitgemäßen Dienstkleidung einer dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden feuerwehrtechnischen Fahrzeugund Geräteausrüstung einer zeitgemäßen und funktionalen Ausstattung der Feuerwehrgerätehäuser einer fachlich aktuellen und ansprechend gestalteten Aus- und Fortbildung (beispielsweise durch Realbrandtraining und Flashover- Ausbildung). Hier hat die Feuerwehr der Stadt Bedburg insgesamt betrachtet bereits einen guten Stand erreicht; gleichwohl darf nicht verkannt werden, dass einige Einsatzfahrzeuge teilweise seit über 25 Jahren im Einsatzdienst stehen. Im Rahmen der Fortschreibung/ Erstellung des Brandschutzbedarfsplans wird der Fuhrpark jedoch aktuell intensiv überarbeitet. Die Verwaltung ist in enger Zusammenarbeit mit dem Rat der Stadt Bedburg bemüht, die notwendigen Ersatzbeschaffungen im Rahmen der mittelfristigen Investitionsplanung finanziell abzusichern. Aufwandsentschädigung für Einsatzkräfte Für die Teilnahme am Ausbildungs-, Übungs- und Einsatzdienst entstehen allen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Aufwendungen für Fahrtkosten, Reinigung der Privat- sowie eines Teils der Dienstkleidung, Verpflegungsmehraufwand, Telefon etc. pp., welche bislang nur in einem geringen Umfang ersetzt werden. So wird zur Zeit eine Aufwandsentschädigung in Höhe einer Jahrespauschale von 21,- €/ Mitglied der Aktiven und Jugendfeuerwehr gezahlt; ferner wird pro Wochenendlehrgang in der Kreisfeuerwehrschule eine Pauschale von 6,- € sowie bei Lehrgängen an der Landesfeuerwehrschule in Münster eine Pauschale von 4,- €/ Tag geleistet. Eine Abfrage bei den Feuerwehren im Kreis (siehe Anlage 1) ergab, dass die Gewährung der Aufwandsentschädigung äußerst unterschiedlich erfolgt; in einigen Kommunen werden beispielsweise Einsatzpauschalen pro gefahrenem Einsatz gewährt. Dieser Ansatz wurde im Kreis der Bedburger Einheitsführer mehrfach abgefragt; im Ergebnis eines Abwägungsprozesses haben diese sich jedoch mehrheitlich (5:1) dagegen ausgesprochen. Vielmehr sprach man sich für eine Anhebung der Jahrespauschale aus; auf Vorschlag soll bei einer kalkulierten Aufwandsentschädigung von rd. 1 € pro Woche ein jährlicher Betrag in Höhe von 50 € je Einsatzkraft ausgezahlt werden. Der Betrag der Jugendfeuerwehr soll nur geringfügig von 21,- auf 25,- €/ Mitglied angehoben werden. Die Wahrnehmung herausgehobener Funktionen, wie z. B. Löschzug- oder Löschgruppenführer, Jugendfeuerwehrwart bzw. Kleider- oder Gerätewarte etc. pp. soll Beschlussvorlage WP8-71/2013 Seite 5 STADT BEDBURG Seite: 6 Sitzungsvorlage weiterhin gesondert nach Aufgabe/ Funktionswahrnehmung entschädigt werden; orientiert an den Leistungen der übrigen Kommunen im Kreis wird eine grundsätzliche Anpassung der seit über 10 Jahren unveränderten Leistungen vorgeschlagen. Ausdrücklich wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Gewährung einer Aufwandsentschädigung keine Vergütung von ehrenamtlichen Leistungen darstellt; die in den Einsatz- und Übungsdienst eingebrachten Zeiten werden weiterhin ehrenamtlich und unentgeltlich erbracht. Im Folgenden werden die Einzelleistungen in Form einer Gegenüberstellung der bisherigen Aufwandsentschädigung und der zukünftigen Entschädigung dargestellt. Insgesamt wurde auf Grund der weiteren guten Leistungen der Stadt Bedburg - Zuschüsse zu Ehrungen, Jahreshauptversammlung etc. pp. - und der im Kreisvergleich durchweg überdurchschnittlichen Leistungen der Stadt Bedburg eine Erhöhung von ca. 1,- bis 1,50 €/ Monat zugrunde gelegt; eine Ausnahme stellt lediglich der Stadtjugendwart dar, der auf Grund höherer Leistungen auch eine höhere Entschädigung als die Jungendwarte erhalten sollte. Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Leistungen: Anzahl 1 1 3 3 3 3 1 5 1 1 1 2 1 1 1 1 213 120 Funktion Leiter der Feuerwehr (Telefonkosten) Stv. Leiter der Feuerwehr Löschzugführer Stv. Löschzugführer Löschgruppenführer Stv. Löschgruppenführer Stadtjugendfeuerwehrwart Jugendfeuerwehrwart Materialwart Zentrallager Kleiderwart Kleiderkammer Ölbindemittelwart Gerätewart Elektro Gerätewart Funktechnik / Digitalfunk (bis 2014) Gerätewart Funktechnik / Digitalfunk (ab 2015) EvD Fahrzeugwart Aktive Mitglieder Feuerwehr Mitglieder Jugendfeuerwehr Gesamt /p.a bzw. ab 2015 Entschädigung (p. a.) bisher geplant 2.559 € 2.859€ + 300 € 1.172 € 1.172 € 461 € 480 € 0€ 240 € 461 € 461 € 0€ 230 € 246 € 300 € 246 € 264 € 192 € 204 € 192 € 207 € 96 € 108 € 154 € 150 € 0€ 400 € 2.859€ 0€ 1.172 € 1.440 € 720 € 1.383 € 690 € 300 € 1.320 € 204 € 204 € 108 € 300 € 400 € 0€ +57 € +720 € 0€ +690 € +54 € +90 € +12 € +12 € +12 € -8 € +400 € 300 € 300 € +300 € 1.500€ 1.080€ 50€ 25€ 1.500 € 1.080 € 10.650 € 3.000 € 27.330 € 27.230 € +1.500 € +1.080 € +6.177 € +480 € 11.276 € 11.176 € 0€ 0€ 21 € 21 € 16.054 € Gesamt (p. a.) Veränderung (p.a.) Erläuterungen: Zahlungen Aufwandsentschädigung Stv. Leiter der Feuerwehr Für die/ den Stv. Leiter der Feuerwehr ist zum jetzigen Zeitpunkt ein Ansatz in Höhe von 1.172 € vorgesehen. Aus der Vergangenheit heraus wurden aus diesem Ansatz zwei Stellvertreter sofern eingesetzt - bedient; aktuell erhält der derzeitige Stv. Leiter der Feuerwehr die Hälfte des Gesamtansatzes; die Aufgaben des Stv. sind jedoch im Vergleich zu dem Zeitraum von vor 10 Jahren deutlich gewachsen; so erfordert eine deutlich zeitintensivere Aufgabenwahrnehmung im Bereich des Tätigkeitsfeldes der Leitung einer Feuerwehr insgesamt eine wesentlich stärkere Beteiligung des Stellvertretenden Leiters der Feuerwehr. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, die volle Aufwandsentschädigung für die Funktion des Stellvertreters Beschlussvorlage WP8-71/2013 Seite 6 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 7 auszuzahlen; bei Installation eines 2. Stv. reduziert sich der Aufwand, so dass in diesem Fall die Aufwandsentschädigung wieder aufgeteilt würde. Zahlungen Stv. Löschzug- / Löschgruppenführung Hier gilt die gleiche Grundlage wie zuvor; auch der Aufwand in der Führung der Einheiten ist deutlich aufwändiger als noch vor 10 Jahren. Bisher erhalten die Stv. keine Aufwandsentschädigung, betreiben aber in der Wahrnehmung der Funktion einen teilweise erheblichen Aufwand. Hier ist es mehr als nur fair, diesen Aufwand auszugleichen. Eine solche Zahlung hebt auch die Motivation zur Ausübung dieser Funktion; die Hälfte der bisher geleisteten Entschädigung der Einheitsführer wird hierbei als ausreichend betrachtet. Unterschied Löschzug zu Löschgruppe Der Aufwand zur Erfüllung der Funktion unterscheidet sich zwischen einer Löschgruppe und einem Löschzug teilweise erheblich; aus diesem Grund wird eine - zumindest geringfügige Differenzierung in der Aufwandsentschädigung vorgeschlagen. Gerätewart Elektro Zum jetzigen Zeitpunkt ist diese Funktion nicht besetzt; die Aufgabe wird jedoch in der Form wahrgenommen, als dass einmal im Jahr alle elektrischen Geräte nach BGV A3 durch Fachkräfte in den Einheiten geprüft werden. Aus diesem Grund sollte pro Einheit der Betrag von 25-€ einmalig im Jahr an die prüfende Fachkraft ausgezahlt werden; dies entspricht der Summe eines der geplanten Gerätewarte Elektro. Der andere Betrag ist durch der Fachkraft zur AkkuWartung als Aufwandsentschädigung zu leisten. Die Akku-Pflege ist für den Funktionserhalt der Gerätschaften der Feuerwehr von erheblicher Bedeutung. Gleichzeitig werden durch eine adäquate Wartung Neubeschaffungskosten in Grenzen gehalten. Gerätewart Funktechnik Die Funktion wurde bisher durch den Mitarbeiter W. Luchtmann im Rahmen seines Beschäftigtenverhältnisses bei der Stadt Bedburg wahrgenommen. Durch seine krankheitsbedingte Abwesenheit konnte die Aufgabe nicht weiter wahrgenommen werden und wird seitdem durch den Kameraden M. Ludmann übernommen. Dieser programmiert alle Funkmeldempfänger, übernimmt die Verteilung und bearbeitet Defekte. Weiterhin werden durch ihn seit geraumer Zeit mit einem erheblichen zeitlichen Aufwand alle Vorbereitungen zur Umstellung auf Digitalfunk bei der Feuerwehr der Stadt Bedburg vorbereitet. Hierzu sind regelmäßige Besprechungen und auch Planungen und Durchführungen diverser Ausbildungsund Übungsmaßnahmen notwendig. Diese Maßnahmen werden auch weiterhin bis mindestens zur vollständigen Einführung des Digitalfunkverkehrs erforderlich sein. Zur Zeit ist vor Ende 2014/ Anfang 2015 nicht mit einer Reduzierung des Aufwandes zu rechnen. Die bisher geleistete Aufwandsentschädigung von 96 €/ p. a. ist dem Umfang der Aufgabenwahrnehmung nicht angepasst und soll daher zeitlich befristet aufgestockt werden. Die Aufgabenwahrnehmung durch Herrn Ludmann ist für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bedburg von sehr großem Nutzen. Herr Ludmann besitzt durch seine berufliche Qualifikation wertvolle Eigenschaften zur Unterstützung im Bereich Digitalfunk. EvD - Einsatzleiter vom Dienst Mit dieser Funktion wird eine dauerhafte Verfügbarkeit einer Führungskraft mit einer Mindestqualifikation eines F/B V - Führer von Verbänden inkl. Einführung in die Stabsarbeit bei der Feuerwehr der Stadt Bedburg sichergestellt. Bei jedem Einsatz, welcher eine bestimmte Größenordnung erreicht, sind die zu treffenden Maßnahmen in den ersten Minuten von entscheidender taktischer Bedeutung; dies erfordert eine entsprechende Qualifikation und Einsatzerfahrung. Mit der Installation dieser Funktion wird sichergestellt, dass eine gut qualifizierte Einsatzkraft kurzfristig zur Verfügung steht, um die richtigen Weichen für einen optimalen Einsatzverlauf zu stellen. Da die Feuerwehr der Stadt Bedburg insgesamt über einen sehr guten Ausbildungsstand verfügt, geht es hierbei nicht um Mängel, die verbessert werden sollen. Es geht vielmehr um die dauerhafte Sicherstellung einer angemessenen Einsatzbearbeitung in einer Zeit, in welcher eine schlechter werdende Tagesverfügbarkeit in der Feuerwehr immer größer wird. Um hier nicht zu einer grundsätzlichen Alarmierung bis hin zum Beschlussvorlage WP8-71/2013 Seite 7 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 8 Stadtalarm gehen zu müssen, kann mit der Installation eines EvD durch eine frühzeitige Erkennung und Einschätzung der Lage steuernd eingegriffen werden. Auch wird hiermit eine allgemeine Forderung der grundsätzlichen Anforderungen an die Leistungsfähigkeit einer Freiwilligen Feuerwehr sichergestellt. Insbesondere in Bezug auf die Genehmigung des Ausnahmeantrages gem. § 13 FSHG ist die dauerhafte Sicherstellung der Installation des EvD von immenser Wichtigkeit; neben einer frühzeitigen Weichenstellung für einen optimalen Einsatzverlauf werden alle notwendigen einsatztaktischen Maßnahmen zielführend gesichert. Die Installation einer geeigneten Führungskraft ist derzeit im Regierungsbezirk Köln ein entscheidendes Kriterium zur Bemessung der Leistungsfähigkeit einer Freiwilligen Feuerwehr. In der Folge wirkt sich die Installation entsprechend positiv auf einen Ausnahmeantrag aus. Der Einsatz des EvD ist zu jetzigen Zeitpunkt folgendermaßen geplant: - in der Woche wird diese Funktion durch den Leiter der Feuerwehr übernommen, welcher im Rahmen seiner dienstl. Tätigkeit zur Verfügung steht. Dieser nimmt die Funktion an allen Wochentagen rund um die Uhr wahr. - am Wochenende sowie an Feiertagen und in den urlaubs- oder lehrgangsbedingten Abwesenheitszeiten der Wehrführung wird diese Aufgabe wechselweise entweder durch den Stv. LdF oder eine der Führungskräfte der Feuerwehr wahrgenommen. Als Entschädigung für den Aufwand sollte eine Summe in Höhe von 0,50 €/ Stunde für die Dauer der Einsatz- und Bereitschaftszeit gezahlt werden. Dieser Aufwand erscheint in Hinblick auf die Tätigkeit und der zu erwartenden Summe der möglichen Einsatzfrequenz für den Bereich der Feuerwehr der Stadt Bedburg angemessen. Erkundigungen aus dem Rhein-ErftKreis haben folgende Leistungen anderer Kommunen ergeben: Bergheim: 1 €/ Stunde Bereitschaftszeit inkl. aller möglichen Einsätze im Rahmen der Freiwillige Feuerwehr; hauptamtliche Kräfte erhalten eine Zeitgutschrift im Rahmen der 1/8 Regelung für Bereitschaftszeiten. Kerpen: ca. 125 €/Schicht (24 Stunden) geleisteter Einsatzdienst. Dieser Einsatzdienst wird in der Tageszeit in der Regel im Wachbetrieb geleistet. Gelegentlich auch von zu Hause aus. Die meisten Dienste werden jedoch hauptamtlich besetzt. Erftstadt: 110 €/ Monat als Pauschale pro am EvD-Dienst Beteiligten. Hierbei wird alle 7 Wochen je eine Woche Dienst geleistet. In der Tageszeit von 07:00 bis 17:00 Uhr wird diese Funktion allerdings von der Hauptwache (hauptamtl. Kräfte) geleistet. Sowohl der Leiter der Feuerwehr als auch der Stv. fallen aus der Gewährung der Aufwandsentschädigung heraus, da es sich hierbei `um die der Funktion zugehörige Aufgabenwahrnehmung´ handelt. Für den Stv. Leiter der Feuerwehr trifft dies nur zu, insofern dieser die der Funktionsstelle zugehörige volle Aufwandsentschädigung erhält. Somit werden als Gesamtsumme grundsätzlich die Wochenenden, Feiertage und ein paar Tage Sicherheit (Urlaub/ krank) in die Jahressumme eingerechnet. Fahrzeugwart Eine solche Funktion ist ebenfalls bisher nicht installiert; auf Grund der Größe des Fuhrparks der Feuerwehr erscheint dies allerdings notwendig. Ziel ist es, alle Werkstattfahrten zu den regelmäßigen Terminen wie TÜV, SP, etc. pp., aber auch unplanmäßige Werkstattfahrten bei Defekten durch eine Kraft durchführen zu lassen. Es handelt sich derzeit im einzelnen um: - 11 Großfahrzeuge mit je jährlich wechselnd 1x TÜV/ Inspektion und SP 9 Anhänger TÜV – zweijährig 8 PKW/ Mannschaftstransport-Fahrzeuge/ ELW mit TÜV zweijährig Die Werkstätten liegen nicht alle im Stadtgebiet, teilweise sind die Fahrzeuge nach Bergheim (Spielvogel), Frechen (MAN), Köln (Iveco) oder zu besonderen Anlässen auch mal zu den Fahrzeugaufbauern oder in andere spezielle Werkstätten zu fahren. Hierdurch entstehen sehr unterschiedliche zeitliche Beanspruchungen. Bisher wird diese Leistung durch Freiwillige geleistet, ohne eine Aufwandsentschädigung; dies kann dauerhaft nicht mehr sichergestellt Beschlussvorlage WP8-71/2013 Seite 8 STADT BEDBURG Seite: 9 Sitzungsvorlage werden, da auf Grund struktureller Änderungen auf dem Arbeitsmarkt in der Tagesverfügbarkeit nicht mehr soviel an Personal hierfür zur Verfügung steht. Weiterhin fehlt immer mehr das Verständnis und die Bereitschaft zu einer unendgeldlichen freiwilligen Leistung bei immer höher werdendem zeitlichen Aufwand. 4) Förderung der körperlichen Leistungsfähigkeit Die Erhaltung der körperlichen Leistungsfähigkeit ist Grundvoraussetzung zur Ausübung des Feuerwehreinsatzdienstes und der damit einhergehenden notwendigen Atemschutztauglichkeit. Daher sind Maßnahmen zur Erhaltung der körperlichen Fitness jedes Feuerwehrangehörigen von besonderem Wert. Es ist sinnvoll, Sport- und Fitnessangebote über das bisherige Maß hinaus weiter auszubauen und je nach Bedarf zu entwickeln. Dies kann sowohl durch die Bereitstellung städtischer Sporteinrichtungen - Sportplätze, Sporthallen, Hallen- und Freibad unter Wahrung der Interessen der aktuellen Nutzer als auch ggf. durch die Finanzierung gewerblicher Fitness-Angebote unterstützt werden. Während die Entscheidung der Nutzung städtischer Sporteinrichtungen in der Regel lediglich einer Entscheidung durch die Verantwortungsträger bedarf, sind z. B. die finanzielle Unterstützung bzw. Förderung gewerblicher Fitness-Angebote durch weitere Gespräche und Aufarbeitungen erst einmal in einer Grundlage zu erarbeiten. Mögliche Ideen sind hierbei folgende: - Freier Zutritt zum Freibad, finanzielle Beteiligung in Form einer Ermäßigung beim Hallenbad Zuschuss zum Jahresbeitrag Fitnessstudio Zuschuss zum Erwerb von Sport- und Fitnessgeräten Diese Punkte sind jedoch noch dezidiert auf- und auszuarbeiten; bei grundsätzlicher Zustimmung würde diese zeitnah gestartet. Ziel aller in dieser Vorlage dokumentierten Handlungsvorschläge ist der Einstieg in eine systematische Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Freiwilligen Feuerwehr Bedburg. Damit soll deren Attraktivität nachhaltig gewahrt und somit ein leistungsfähiger Bestandteil der Gefahrenabwehr der Stadt Bedburg gesichert werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Ziel muss sein, durch eine nachhaltige Steigerung der Attraktivität dauerhaft eine leistungsfähige Gefahrenabwehr in der Stadt Bedburg durch eine Freiwillige Feuerwehr zu sichern. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Garbe ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Wehrleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-71/2013 Seite 9