Daten
Kommune
Bedburg
Größe
59 kB
Datum
06.05.2013
Erstellt
29.04.13, 18:02
Aktualisiert
29.04.13, 18:02
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Drucksache: WP8-71/2013
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 37 00 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
06.05.2013
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Systematische Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Freiwilligen Feuerwehr
der Stadt Bedburg
- Anpassung und Ergänzung der Aufwandsentschädigungen und sonstigen Zahlungen im
Bereich Feuerschutz sowie Förderung weiterer Maßnahmen
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss beschließt:
1. jährlich ein Unternehmen aus Bedburg - entsprechend der Vergabegrundsätze des
Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK) - für die
Förderplakette vorzuschlagen;
2. bevorzugte Berücksichtigung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr bei
Neueinstellungen im Rahmen rechtlicher Möglichkeiten
3. die grundsätzliche Bereitschaft zur Mitteleinstellung für die Mitgliederwerbung neuer
Mitglieder für die Freiwillige Feuerwehren
4. Entwicklung von weiteren Möglichkeiten der Förderung des ehrenamtlichen
Engagements in der Freiwilligen Feuerwehr
5. die Anpassung und Ergänzung der Aufwandsentschädigung für Einsatzkräfte
6. die Prüfung weiterer Maßnahmen zur Förderung der körperlichen Leistungsfähigkeit im
Rahmen der Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bedburg
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Sitzungsvorlage
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Begründung:
1) Erläuternde Vorbemerkungen
Die Freiwillige Feuerwehr Bedburg ist ein elementarer Bestandteil der Gefahrenabwehr der
Stadt Bedburg und somit Teil der Daseinsvorsorge der Stadt für ihre Bürgerinnen und Bürger.
Die Gewährleistung des Brandschutzes sowie der technischen Hilfeleistung zählt zu den
Pflichtaufgaben einer Gemeinde. Die Feuerwehr ist ein Aufgabenbereich der Stadtverwaltung,
in dem Pflichtaufgaben durch Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich wahrgenommen werden.
In den 6 Löschzügen und -gruppen der Freiwilligen Feuerwehr Bedburg leisten derzeit 189
Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bedburg aktiv Einsatzdienst. Die Freiwillige Feuerwehr wird
pro Jahr insgesamt zu etwa 415 Einsätzen alarmiert; jährlich werden bei Einsätzen,
Ausbildungen und Übungen mehr als 12.000 Arbeitsstunden ehrenamtlich und unentgeltlich
geleistet. Lediglich Aufwandsentschädigungen werden in unterschiedlicher Höhe ausgezahlt;
diesbezüglich wird auf die der Vorlage als Anlage 1 beigefügte Datei verwiesen.
Das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) im Land NRW verpflichtet die
Gemeinden, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr zu
unterhalten. Finden sich nicht genügend Bürgerinnen und Bürger zur ehrenamtlichen Mitarbeit
in der Freiwilligen Feuerwehr bereit, so sieht das FSHG die Einrichtung einer Pflichtfeuerwehr
vor; zum Dienst in der Pflichtfeuerwehr können alle Einwohner vom 18. bis zum 60. Lebensjahr
herangezogen werden. Eine Verstärkung durch berufliche Kräfte - zur Kompensation der
Freiwilligen Feuerwehr - gilt es aufgrund der Kosten der hauptamtlichen Beamten zu
vermeiden. Allein die Vorhaltung einer hauptamtlichen Staffel (1 Führungskraft /5
Mannschaftsdienstgrade - entspricht 6 Stellen/ 24h/ 365 Tage) würde jährliche Personalkosten
in Höhe von ca. 1,6 Mio. € verursachen. Hinzu kommt die materielle Ausstattung dieser Kräfte
mit einem geeigneten Fahrzeug sowie der Unterkunft; es besteht somit ein hohes
gesellschaftliches Interesse daran, die Mitarbeit in der Freiwilligen Feuerwehr so attraktiv zu
gestalten, dass genügend Bürgerinnen und Bürger bereit sind, diesen Dienst freiwillig auf sich
zu nehmen.
Das FSHG gibt vor, dass den ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr aus dem
Dienst keine Nachteile im Arbeits- oder Dienstverhältnis erwachsen dürfen. Sie haben ferner
Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen durch die Kommune. Entsprechend der rechtlichen
Vorgabe ersetzt die Stadt Bedburg den Arbeitgebern das fortgewährte Arbeitsentgelt, sofern die
Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr während der Arbeitszeiten zu Einsätzen gerufen
werden oder Lehrgänge zur erforderlichen Weiterbildung/-qualifizierung zu absolvieren sind.
Auslagen, die den einzelnen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr - z. B. durch Fahrtkosten
zum Einsatz oder Übungsdienst oder Reinigung der unter der Schutzkleidung getragenen
Privatkleidung entstehen - tragen die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr bislang
überwiegend selber. Hierfür wird bislang lediglich eine Aufwandsentschädigung in Höhe einer
Jahrespauschale von 21,- €/ Person ausgezahlt; dieser Betrag wurde in den letzten mehr als 10
Jahren nicht verändert.
Vor dem Hintergrund der aktuell laufenden Maßnahmen zur Fortschreibung des
Brandschutzbedarfsplanes ist die Verwaltung bemüht, wirksame Instrumente zur Förderung des
Ehrenamtes in der Feuerwehr der Stadt Bedburg zu entwickeln, andererseits aber auch mit
Rücksicht auf Konsolidierungszwänge in anderen Bereichen bürgerschaftlichen Engagements
die Fördermaßnahmen so auszugestalten, dass sie auf den Bereich der Feuerwehr als
kommunaler Pflichtaufgabe fokussiert sind und dort einen Mehrwert entfalten.
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2) Bestandsaufnahme und Entwicklungsperspektiven zur Förderung des Ehrenamtes in der
Freiwilligen Feuerwehr Bedburg
Bericht über die Mitglieder- und Nachwuchssituation bei der Freiwilligen Feuerwehr
Die Mitgliederzahlen in den 6 Löschzügen und -gruppen der Freiwilligen Feuerwehr Bedburg
haben sich in den letzten 6 Jahren wie folgt entwickelt
Jahr
2007
2008
2009
2010
2011
2012
aktive Einsatzkräfte
Soll: 213
217
216
206
206
213
189
Jugendfeuerwehrmitglieder
Soll: 90
104
105
106
125
120
119
Die Sollstärke der 6 Löschzüge und -gruppen der Freiwilligen Feuerwehr Bedburg sollte sich
auf Grund der Erfahrungen aus den Vorjahren bei rund 213 aktiven Einsatzkräften bewegen.
Die Summe resultiert aus einer Sollstärke von je 53 Einsatzkräften bei den Löschzügen Kaster
und Bedburg, 53 Einsatzkräften bei den Einheiten Kirch- Kleintroisdorf / Pütz und Kirch- /
Grottenherten (insgesamt) sowie je 27 Einsatzkräfte bei den Löschgruppen Lipp-Millendorf und
Rath. Die aktuelle Stärke von 189 Einsatzkräften (Stand Ende 2012) liegt somit unter der
Grenze des bewährten Bereiches.
Auswirkungen der Beendigung/ Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht auf die Mitgliederstruktur der Freiwilligen Feuerwehren
Die Aufhebung der allgemeinen Wehrpflicht hat Auswirkungen auf die Mitgliederstruktur der
Freiwilligen Feuerwehr. Die Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr wird durch zahlreiche
Motive getragen, von denen die Freistellung von der Wehrpflicht nur eine war. Über diesen Weg
wurde in der Vergangenheit eine spürbare Anzahl an neuen, überwiegend dauerhaften,
Mitgliedern gewonnen. Eine verlässliche Aussage zur stattfindenden Reduzierung neuer
Mitglieder ist spürbar, auf Grund der Kürze aber noch nicht wirklich greifbar. Weitere spürbare
Auswirkungen auf die Verfügbarkeit junger Menschen für das Ehrenamt (auch) in der
Feuerwehr werden sich jedoch mittel- bis langfristig aufgrund des demographischen Wandels
sowie der Veränderung der gesellschaftlichen Strukturen, insbesondere des Arbeitsmarktes,
des Freizeitverhaltens und des sozialen Engagements - eher temporäre, projektbezogene statt
langfristige, vereinsorientierte Bindung - ergeben. Vor diesem Hintergrund sind Maßnahmen zur
Steigerung der Attraktivität des Ehrenamtes in der Feuerwehr strategisch notwendig und sehr
sinnvoll.
Darstellung, ob und in welchem Umfang Schwierigkeiten bei der Freistellung von Mitarbeitern
für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr durch Unternehmen bestehen
Die bereits im Rahmen der Erarbeitung zum Brandschutzbedarfsplan festgestellten
Schwierigkeiten bei der Freistellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Einsätze der
Löschzüge der Freiwilligen Feuerwehr sind nur vereinzelt zu verzeichnen. Es ist jedoch zu
befürchten, dass diese tendenziell zunehmen; insbesondere in immer mehr Kleinunternehmen
ist eine Freistellung zu Einsätzen der Feuerwehr trotz eindeutiger Rechtsgrundlage nicht in
einer notwendigen Form realisierbar. Auch wenn die Lohnausfallkosten durch die Kommune
erstattet werden, ist der mögliche Auftragsverlust und der damit dennoch einsetzende
finanzielle Verlust der Kleingewerbe in der Argumentationskette nachvollziehbar. Eine hierzu im
Jahr 2011 durchgeführte Abfrage der Freiwilligen Feuerwehr Münster, an der sich insgesamt
357 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr beteiligten, brachte folgendes Ergebnis:
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Gab es bislang Probleme mit dem Arbeitgeber bei der Arbeitsfreistellung für
Ja
Nein
Keine Angaben
absolut
prozentual
absolut
prozentual
absolut
prozentual
Einsätze
23
6,44
309
86,55
25
7,00
Lehrgänge
19
5,32
313
87,68
25
7,00
Ausbildung
16
4,48
315
88,24
26
7,28
Übungen
23
6,44
307
85,99
27
7,56
Gesundheitl.
Untersuchuge
n
13
3,64
315
88,24
29
8,12
In welcher Form kam es zu Problemen? (Anzahl bezogen auf abgegebene Fragebögen)
Untersagung
zögerliche Zustimmung
sonstiges
absolut
17
20
11
prozentual
4,76 %
5,6 %
3,08 %
3) Vorschläge zur Förderung des Ehrenamtes
Die in der Folge dargestellten Vorschläge zur Förderung des Ehrenamtes in der Freiwilligen
Feuerwehr beziehen sich überwiegend auf Leistungen, die sich positiv auf den eigenen
Verantwortungsbereich der Stadt Bedburg auswirken bzw. auf deren Gewährung bereits ein
Rechtsanspruch besteht. Sie zeigen mögliche Maßnahmen auf, die unter Beachtung
gesetzlicher Vorgaben - unter dem Vorbehalt entsprechender Haushaltsentscheidungen realisierbar erscheinen.
Vorschlag von Bedburger Unternehmen für die Förderplakette für Arbeitgeber in NordrheinWestfalen "Ehrenamt bei Feuerwehr und Katastrophenschutz" des Innenministeriums NRW
durch die Verwaltung der Stadt Bedburg
Nach Auswertung einer in 2012 durchgeführten Abfrage in der Freiwilligen Feuerwehr Bedburg
ist beabsichtigt, ein Unternehmen aus Bedburg - entsprechend der Vergabegrundsätze des
Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK) - für die Förderplakette
vorzuschlagen; der Vorschlag wird rechtzeitig vor dem Meldeschluss (31.07.2013) zur Prüfung
eingereicht.
Bevorzugte Berücksichtigung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr bei Neueinstellungen
Einstellungsverfahren sind an Artikel 33 Abs. 2 GG auszurichten und haben dem Prinzip der
Bestenauslese
zu
folgen;
weiterhin
sind
die
Regelungen
des
Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes, des Sozialgesetzbuches IX sowie des Landesgleichstellungsgesetzes zu berücksichtigen. Die Berücksichtigung der Zugehörigkeit zur Freiwilligen
Feuerwehr muss sich daher in die übrige Rechtslage einordnen, was den Handlungsspielraum
sehr deutlich einschränkt. Dennoch wurden bereits durch den Anstoß aus dem Vorschlag im
Rahmen der Erstellung des Brandschutzbedarfsplanes entsprechende Prüfungen eingeleitet
um diese Maßnahme umzusetzen.
Es ist zu prüfen, ob Mittel, für die Mitgliederwerbung neuer Mitglieder für die freiwillige
Feuerwehr eingestellt werden können
Finanzmittel für eine aktive Mitgliederwerbung sind bisher nicht vorgesehen. Grundsätzlich
sehen sowohl die Verwaltung als auch die Leitung der Feuerwehr die Notwendigkeit, künftig die
Mitgliederwerbung zu intensivieren, um den aus dem demographischen Wandel resultierenden
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Folgen für das Ehrenamt in der Freiwilligen Feuerwehr zu begegnen. Denkbar sind
beispielsweise:
-
-
-
Unterstützung der örtlichen Einheiten bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen (Tag der
offenen Tür, Tanz in den Mai, Lampionfest, Tennenfest, etc.) mit finanziellen Mitteln zur
Erstellung werbewirksamer Broschüren und Darstellungen.
Werbungsmaßnahmen in den lokalen Printmedien
Verteilung werbewirksamer Flyer im Zusammenhang mit allgemeinen Informationen z. B.
Einführung der gesetzlichen Rauchwarnmelderpflicht in NRW oder allgemeine
Brandschutztipps beim Grillen und/ oder in der Adventszeit
Zugang auf Schulen; Informationsstunden über die Aufgaben der Feuerwehr
Ein Erstansatz in Höhe von 1.800,- (300,- €/ Einheit) erscheint dem Zweck angemessen, die
Wirksamkeit ist hierbei jedoch jedes Jahr erneut auf den gewünschten Erfolg zu prüfen und ggf.
anzupassen.
Entwicklung von weiteren Möglichkeiten der Förderung des ehrenamtlichen Engagements in
der Freiwilligen Feuerwehr
Das wirksamste Instrument der Förderung des Ehrenamtes ist die Anerkennung der Arbeit der
ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der Freiwilligen Feuerwehr in Wort und Tat, z.B. durch
Bereitstellung
-
einer hochwertigen persönlichen Schutzausrüstung sowie einer zweckmäßigen und
zeitgemäßen Dienstkleidung
einer dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden feuerwehrtechnischen Fahrzeugund Geräteausrüstung
einer zeitgemäßen und funktionalen Ausstattung der Feuerwehrgerätehäuser
einer fachlich aktuellen und ansprechend gestalteten Aus- und Fortbildung (beispielsweise
durch Realbrandtraining und Flashover- Ausbildung).
Hier hat die Feuerwehr der Stadt Bedburg insgesamt betrachtet bereits einen guten Stand
erreicht; gleichwohl darf nicht verkannt werden, dass einige Einsatzfahrzeuge teilweise seit über
25 Jahren im Einsatzdienst stehen. Im Rahmen der Fortschreibung/ Erstellung des
Brandschutzbedarfsplans wird der Fuhrpark jedoch aktuell intensiv überarbeitet. Die Verwaltung
ist in enger Zusammenarbeit mit dem Rat der Stadt Bedburg bemüht, die notwendigen
Ersatzbeschaffungen im Rahmen der mittelfristigen Investitionsplanung finanziell abzusichern.
Aufwandsentschädigung für Einsatzkräfte
Für die Teilnahme am Ausbildungs-, Übungs- und Einsatzdienst entstehen allen Mitgliedern der
Freiwilligen Feuerwehr Aufwendungen für Fahrtkosten, Reinigung der Privat- sowie eines Teils
der Dienstkleidung, Verpflegungsmehraufwand, Telefon etc. pp., welche bislang nur in einem
geringen Umfang ersetzt werden. So wird zur Zeit eine Aufwandsentschädigung in Höhe einer
Jahrespauschale von 21,- €/ Mitglied der Aktiven und Jugendfeuerwehr gezahlt; ferner wird pro
Wochenendlehrgang in der Kreisfeuerwehrschule eine Pauschale von 6,- € sowie bei
Lehrgängen an der Landesfeuerwehrschule in Münster eine Pauschale von 4,- €/ Tag geleistet.
Eine Abfrage bei den Feuerwehren im Kreis (siehe Anlage 1) ergab, dass die Gewährung der
Aufwandsentschädigung äußerst unterschiedlich erfolgt; in einigen Kommunen werden
beispielsweise Einsatzpauschalen pro gefahrenem Einsatz gewährt. Dieser Ansatz wurde im
Kreis der Bedburger Einheitsführer mehrfach abgefragt; im Ergebnis eines
Abwägungsprozesses haben diese sich jedoch mehrheitlich (5:1) dagegen ausgesprochen.
Vielmehr sprach man sich für eine Anhebung der Jahrespauschale aus; auf Vorschlag soll bei
einer kalkulierten Aufwandsentschädigung von rd. 1 € pro Woche ein jährlicher Betrag in Höhe
von 50 € je Einsatzkraft ausgezahlt werden. Der Betrag der Jugendfeuerwehr soll nur
geringfügig von 21,- auf 25,- €/ Mitglied angehoben werden.
Die Wahrnehmung herausgehobener Funktionen, wie z. B. Löschzug- oder
Löschgruppenführer, Jugendfeuerwehrwart bzw. Kleider- oder Gerätewarte etc. pp. soll
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weiterhin gesondert nach Aufgabe/ Funktionswahrnehmung entschädigt werden; orientiert an
den Leistungen der übrigen Kommunen im Kreis wird eine grundsätzliche Anpassung der seit
über 10 Jahren unveränderten Leistungen vorgeschlagen. Ausdrücklich wird an dieser Stelle
darauf hingewiesen, dass die Gewährung einer Aufwandsentschädigung keine Vergütung von
ehrenamtlichen Leistungen darstellt; die in den Einsatz- und Übungsdienst eingebrachten
Zeiten werden weiterhin ehrenamtlich und unentgeltlich erbracht.
Im Folgenden werden die Einzelleistungen in Form einer Gegenüberstellung der bisherigen
Aufwandsentschädigung und der zukünftigen Entschädigung dargestellt. Insgesamt wurde auf
Grund der weiteren guten Leistungen der Stadt Bedburg - Zuschüsse zu Ehrungen,
Jahreshauptversammlung etc. pp. - und der im Kreisvergleich durchweg überdurchschnittlichen
Leistungen der Stadt Bedburg eine Erhöhung von ca. 1,- bis 1,50 €/ Monat zugrunde gelegt;
eine Ausnahme stellt lediglich der Stadtjugendwart dar, der auf Grund höherer Leistungen auch
eine höhere Entschädigung als die Jungendwarte erhalten sollte.
Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Leistungen:
Anzahl
1
1
3
3
3
3
1
5
1
1
1
2
1
1
1
1
213
120
Funktion
Leiter der Feuerwehr
(Telefonkosten)
Stv. Leiter der Feuerwehr
Löschzugführer
Stv. Löschzugführer
Löschgruppenführer
Stv. Löschgruppenführer
Stadtjugendfeuerwehrwart
Jugendfeuerwehrwart
Materialwart Zentrallager
Kleiderwart Kleiderkammer
Ölbindemittelwart
Gerätewart Elektro
Gerätewart Funktechnik /
Digitalfunk (bis 2014)
Gerätewart Funktechnik /
Digitalfunk (ab 2015)
EvD
Fahrzeugwart
Aktive Mitglieder Feuerwehr
Mitglieder Jugendfeuerwehr
Gesamt /p.a
bzw. ab 2015
Entschädigung
(p. a.)
bisher
geplant
2.559 €
2.859€
+ 300 €
1.172 €
1.172 €
461 €
480 €
0€
240 €
461 €
461 €
0€
230 €
246 €
300 €
246 €
264 €
192 €
204 €
192 €
207 €
96 €
108 €
154 €
150 €
0€
400 €
2.859€
0€
1.172 €
1.440 €
720 €
1.383 €
690 €
300 €
1.320 €
204 €
204 €
108 €
300 €
400 €
0€
+57 €
+720 €
0€
+690 €
+54 €
+90 €
+12 €
+12 €
+12 €
-8 €
+400 €
300 €
300 €
+300 €
1.500€
1.080€
50€
25€
1.500 €
1.080 €
10.650 €
3.000 €
27.330 €
27.230 €
+1.500 €
+1.080 €
+6.177 €
+480 €
11.276 €
11.176 €
0€
0€
21 €
21 €
16.054 €
Gesamt
(p. a.)
Veränderung
(p.a.)
Erläuterungen:
Zahlungen Aufwandsentschädigung Stv. Leiter der Feuerwehr
Für die/ den Stv. Leiter der Feuerwehr ist zum jetzigen Zeitpunkt ein Ansatz in Höhe von 1.172
€ vorgesehen. Aus der Vergangenheit heraus wurden aus diesem Ansatz zwei Stellvertreter sofern eingesetzt - bedient; aktuell erhält der derzeitige Stv. Leiter der Feuerwehr die Hälfte des
Gesamtansatzes; die Aufgaben des Stv. sind jedoch im Vergleich zu dem Zeitraum von vor 10
Jahren deutlich gewachsen; so erfordert eine deutlich zeitintensivere Aufgabenwahrnehmung
im Bereich des Tätigkeitsfeldes der Leitung einer Feuerwehr insgesamt eine wesentlich
stärkere Beteiligung des Stellvertretenden Leiters der Feuerwehr. Aus diesem Grund wird
vorgeschlagen, die volle Aufwandsentschädigung für die Funktion des Stellvertreters
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auszuzahlen; bei Installation eines 2. Stv. reduziert sich der Aufwand, so dass in diesem Fall
die Aufwandsentschädigung wieder aufgeteilt würde.
Zahlungen Stv. Löschzug- / Löschgruppenführung
Hier gilt die gleiche Grundlage wie zuvor; auch der Aufwand in der Führung der Einheiten ist
deutlich aufwändiger als noch vor 10 Jahren. Bisher erhalten die Stv. keine
Aufwandsentschädigung, betreiben aber in der Wahrnehmung der Funktion einen teilweise
erheblichen Aufwand. Hier ist es mehr als nur fair, diesen Aufwand auszugleichen. Eine solche
Zahlung hebt auch die Motivation zur Ausübung dieser Funktion; die Hälfte der bisher
geleisteten Entschädigung der Einheitsführer wird hierbei als ausreichend betrachtet.
Unterschied Löschzug zu Löschgruppe
Der Aufwand zur Erfüllung der Funktion unterscheidet sich zwischen einer Löschgruppe und
einem Löschzug teilweise erheblich; aus diesem Grund wird eine - zumindest geringfügige Differenzierung in der Aufwandsentschädigung vorgeschlagen.
Gerätewart Elektro
Zum jetzigen Zeitpunkt ist diese Funktion nicht besetzt; die Aufgabe wird jedoch in der Form
wahrgenommen, als dass einmal im Jahr alle elektrischen Geräte nach BGV A3 durch
Fachkräfte in den Einheiten geprüft werden. Aus diesem Grund sollte pro Einheit der Betrag von
25-€ einmalig im Jahr an die prüfende Fachkraft ausgezahlt werden; dies entspricht der Summe
eines der geplanten Gerätewarte Elektro. Der andere Betrag ist durch der Fachkraft zur AkkuWartung als Aufwandsentschädigung zu leisten. Die Akku-Pflege ist für den Funktionserhalt der
Gerätschaften der Feuerwehr von erheblicher Bedeutung. Gleichzeitig werden durch eine
adäquate Wartung Neubeschaffungskosten in Grenzen gehalten.
Gerätewart Funktechnik
Die Funktion wurde bisher durch den Mitarbeiter W. Luchtmann im Rahmen seines
Beschäftigtenverhältnisses bei der Stadt Bedburg wahrgenommen. Durch seine
krankheitsbedingte Abwesenheit konnte die Aufgabe nicht weiter wahrgenommen werden und
wird seitdem durch den Kameraden M. Ludmann übernommen. Dieser programmiert alle
Funkmeldempfänger, übernimmt die Verteilung und bearbeitet Defekte. Weiterhin werden durch
ihn seit geraumer Zeit mit einem erheblichen zeitlichen Aufwand alle Vorbereitungen zur
Umstellung auf Digitalfunk bei der Feuerwehr der Stadt Bedburg vorbereitet. Hierzu sind
regelmäßige Besprechungen und auch Planungen und Durchführungen diverser Ausbildungsund Übungsmaßnahmen notwendig. Diese Maßnahmen werden auch weiterhin bis mindestens
zur vollständigen Einführung des Digitalfunkverkehrs erforderlich sein. Zur Zeit ist vor Ende
2014/ Anfang 2015 nicht mit einer Reduzierung des Aufwandes zu rechnen. Die bisher
geleistete Aufwandsentschädigung von 96 €/ p. a. ist dem Umfang der Aufgabenwahrnehmung
nicht angepasst und soll daher zeitlich befristet aufgestockt werden. Die
Aufgabenwahrnehmung durch Herrn Ludmann ist für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt
Bedburg von sehr großem Nutzen. Herr Ludmann besitzt durch seine berufliche Qualifikation
wertvolle Eigenschaften zur Unterstützung im Bereich Digitalfunk.
EvD - Einsatzleiter vom Dienst
Mit dieser Funktion wird eine dauerhafte Verfügbarkeit einer Führungskraft mit einer
Mindestqualifikation eines F/B V - Führer von Verbänden inkl. Einführung in die Stabsarbeit bei der Feuerwehr der Stadt Bedburg sichergestellt. Bei jedem Einsatz, welcher eine bestimmte
Größenordnung erreicht, sind die zu treffenden Maßnahmen in den ersten Minuten von
entscheidender taktischer Bedeutung; dies erfordert eine entsprechende Qualifikation und
Einsatzerfahrung. Mit der Installation dieser Funktion wird sichergestellt, dass eine gut
qualifizierte Einsatzkraft kurzfristig zur Verfügung steht, um die richtigen Weichen für einen
optimalen Einsatzverlauf zu stellen. Da die Feuerwehr der Stadt Bedburg insgesamt über einen
sehr guten Ausbildungsstand verfügt, geht es hierbei nicht um Mängel, die verbessert werden
sollen. Es geht vielmehr um die dauerhafte Sicherstellung einer angemessenen
Einsatzbearbeitung in einer Zeit, in welcher eine schlechter werdende Tagesverfügbarkeit in der
Feuerwehr immer größer wird. Um hier nicht zu einer grundsätzlichen Alarmierung bis hin zum
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Stadtalarm gehen zu müssen, kann mit der Installation eines EvD durch eine frühzeitige
Erkennung und Einschätzung der Lage steuernd eingegriffen werden. Auch wird hiermit eine
allgemeine Forderung der grundsätzlichen Anforderungen an die Leistungsfähigkeit einer
Freiwilligen Feuerwehr sichergestellt. Insbesondere in Bezug auf die Genehmigung des
Ausnahmeantrages gem. § 13 FSHG ist die dauerhafte Sicherstellung der Installation des EvD
von immenser Wichtigkeit; neben einer frühzeitigen Weichenstellung für einen optimalen
Einsatzverlauf werden alle notwendigen einsatztaktischen Maßnahmen zielführend gesichert.
Die Installation einer geeigneten Führungskraft ist derzeit im Regierungsbezirk Köln ein
entscheidendes Kriterium zur Bemessung der Leistungsfähigkeit einer Freiwilligen Feuerwehr.
In der Folge wirkt sich die Installation entsprechend positiv auf einen Ausnahmeantrag aus. Der
Einsatz des EvD ist zu jetzigen Zeitpunkt folgendermaßen geplant:
- in der Woche wird diese Funktion durch den Leiter der Feuerwehr übernommen, welcher im
Rahmen seiner dienstl. Tätigkeit zur Verfügung steht. Dieser nimmt die Funktion an allen
Wochentagen rund um die Uhr wahr.
- am Wochenende sowie an Feiertagen und in den urlaubs- oder lehrgangsbedingten
Abwesenheitszeiten der Wehrführung wird diese Aufgabe wechselweise entweder durch den
Stv. LdF oder eine der Führungskräfte der Feuerwehr wahrgenommen.
Als Entschädigung für den Aufwand sollte eine Summe in Höhe von 0,50 €/ Stunde für die
Dauer der Einsatz- und Bereitschaftszeit gezahlt werden. Dieser Aufwand erscheint in Hinblick
auf die Tätigkeit und der zu erwartenden Summe der möglichen Einsatzfrequenz für den
Bereich der Feuerwehr der Stadt Bedburg angemessen. Erkundigungen aus dem Rhein-ErftKreis haben folgende Leistungen anderer Kommunen ergeben:
Bergheim: 1 €/ Stunde Bereitschaftszeit inkl. aller möglichen Einsätze im Rahmen der
Freiwillige Feuerwehr; hauptamtliche Kräfte erhalten eine Zeitgutschrift im Rahmen der 1/8
Regelung für Bereitschaftszeiten.
Kerpen: ca. 125 €/Schicht (24 Stunden) geleisteter Einsatzdienst. Dieser Einsatzdienst wird in
der Tageszeit in der Regel im Wachbetrieb geleistet. Gelegentlich auch von zu Hause aus.
Die meisten Dienste werden jedoch hauptamtlich besetzt.
Erftstadt: 110 €/ Monat als Pauschale pro am EvD-Dienst Beteiligten. Hierbei wird alle 7
Wochen je eine Woche Dienst geleistet. In der Tageszeit von 07:00 bis 17:00 Uhr wird diese
Funktion allerdings von der Hauptwache (hauptamtl. Kräfte) geleistet.
Sowohl der Leiter der Feuerwehr als auch der Stv. fallen aus der Gewährung der
Aufwandsentschädigung heraus, da es sich hierbei `um die der Funktion zugehörige
Aufgabenwahrnehmung´ handelt. Für den Stv. Leiter der Feuerwehr trifft dies nur zu, insofern
dieser die der Funktionsstelle zugehörige volle Aufwandsentschädigung erhält. Somit werden
als Gesamtsumme grundsätzlich die Wochenenden, Feiertage und ein paar Tage Sicherheit
(Urlaub/ krank) in die Jahressumme eingerechnet.
Fahrzeugwart
Eine solche Funktion ist ebenfalls bisher nicht installiert; auf Grund der Größe des Fuhrparks
der Feuerwehr erscheint dies allerdings notwendig. Ziel ist es, alle Werkstattfahrten zu den
regelmäßigen Terminen wie TÜV, SP, etc. pp., aber auch unplanmäßige Werkstattfahrten bei
Defekten durch eine Kraft durchführen zu lassen. Es handelt sich derzeit im einzelnen um:
-
11 Großfahrzeuge mit je jährlich wechselnd 1x TÜV/ Inspektion und SP
9 Anhänger TÜV – zweijährig
8 PKW/ Mannschaftstransport-Fahrzeuge/ ELW mit TÜV zweijährig
Die Werkstätten liegen nicht alle im Stadtgebiet, teilweise sind die Fahrzeuge nach Bergheim
(Spielvogel), Frechen (MAN), Köln (Iveco) oder zu besonderen Anlässen auch mal zu den
Fahrzeugaufbauern oder in andere spezielle Werkstätten zu fahren. Hierdurch entstehen sehr
unterschiedliche zeitliche Beanspruchungen. Bisher wird diese Leistung durch Freiwillige
geleistet, ohne eine Aufwandsentschädigung; dies kann dauerhaft nicht mehr sichergestellt
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werden, da auf Grund struktureller Änderungen auf dem Arbeitsmarkt in der
Tagesverfügbarkeit nicht mehr soviel an Personal hierfür zur Verfügung steht. Weiterhin fehlt
immer mehr das Verständnis und die Bereitschaft zu einer unendgeldlichen freiwilligen
Leistung bei immer höher werdendem zeitlichen Aufwand.
4) Förderung der körperlichen Leistungsfähigkeit
Die Erhaltung der körperlichen Leistungsfähigkeit ist Grundvoraussetzung zur Ausübung des
Feuerwehreinsatzdienstes und der damit einhergehenden notwendigen Atemschutztauglichkeit.
Daher sind Maßnahmen zur Erhaltung der körperlichen Fitness jedes Feuerwehrangehörigen
von besonderem Wert. Es ist sinnvoll, Sport- und Fitnessangebote über das bisherige Maß
hinaus weiter auszubauen und je nach Bedarf zu entwickeln. Dies kann sowohl durch die
Bereitstellung städtischer Sporteinrichtungen - Sportplätze, Sporthallen, Hallen- und Freibad unter Wahrung der Interessen der aktuellen Nutzer als auch ggf. durch die Finanzierung
gewerblicher Fitness-Angebote unterstützt werden. Während die Entscheidung der Nutzung
städtischer Sporteinrichtungen in der Regel lediglich einer Entscheidung durch die
Verantwortungsträger bedarf, sind z. B. die finanzielle Unterstützung bzw. Förderung
gewerblicher Fitness-Angebote durch weitere Gespräche und Aufarbeitungen erst einmal in
einer Grundlage zu erarbeiten. Mögliche Ideen sind hierbei folgende:
-
Freier Zutritt zum Freibad, finanzielle Beteiligung in Form einer Ermäßigung beim Hallenbad
Zuschuss zum Jahresbeitrag Fitnessstudio
Zuschuss zum Erwerb von Sport- und Fitnessgeräten
Diese Punkte sind jedoch noch dezidiert auf- und auszuarbeiten; bei grundsätzlicher
Zustimmung würde diese zeitnah gestartet.
Ziel aller in dieser Vorlage dokumentierten Handlungsvorschläge ist der Einstieg in eine
systematische Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Freiwilligen Feuerwehr
Bedburg. Damit soll deren Attraktivität nachhaltig gewahrt und somit ein leistungsfähiger
Bestandteil der Gefahrenabwehr der Stadt Bedburg gesichert werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Ziel muss sein, durch eine nachhaltige Steigerung der Attraktivität dauerhaft eine leistungsfähige Gefahrenabwehr in der
Stadt Bedburg durch eine Freiwillige Feuerwehr zu sichern.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Garbe
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Wehrleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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