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Beschlusstext (Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Straßenreinigung -Anteil Winterdienst-; hier: Festsetzung des Gebührensatzes für die Jahre 2011 bis 2013)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,5 kB
Datum
23.11.2010
Erstellt
30.11.10, 13:03
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Straßenreinigung -Anteil Winterdienst-;
hier: Festsetzung des Gebührensatzes für die Jahre 2011 bis 2013)

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BESCHLUSS aus der 7. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 23.11.2010 TOP Betreff 5. Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Straßenreinigung -Anteil Winterdienst-; hier: Festsetzung des Gebührensatzes für die Jahre 2011 bis 2013 Vorlage: 83/2010 Beschluss: 1. Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW wird erneut ein dreijähriger Kalkulationszeitraum (2011 bis 2013) festgelegt. 2. Aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulation für die Jahre 2011 bis 2013 wird die Straßenreinigungsgebühr -Anteil Winterdienst- für diesen Zeitraum auf jährlich 1,03 €/m festgesetzt. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 5 Enthaltungen