Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,5 kB
Datum
23.11.2010
Erstellt
30.11.10, 13:03
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 7. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 23.11.2010
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Betreff
5.
Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Straßenreinigung -Anteil
Winterdienst-;
hier: Festsetzung des Gebührensatzes für die Jahre 2011 bis 2013
Vorlage: 83/2010
Beschluss:
1.
Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW wird erneut ein dreijähriger Kalkulationszeitraum (2011 bis
2013) festgelegt.
2.
Aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulation für die Jahre 2011 bis 2013 wird die
Straßenreinigungsgebühr -Anteil Winterdienst- für diesen Zeitraum auf jährlich 1,03 €/m
festgesetzt.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 5 Enthaltungen