Daten
Kommune
Wesseling
Größe
20 kB
Erstellt
24.06.10, 10:02
Aktualisiert
24.06.10, 10:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
69/2006
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement
Vorlage für
Hauptausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Entwurf der Haushaltssatzung des Rhein-Erft-Kreises für das Haushaltsjahr 2006
hier: Beteiligung gemäß § 55 Kreisordnung NRW (KrO NRW)
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
02.03.2006
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 69/2006
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hadel/
Herr Hummelsheim
02.03.2006
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
Betreff:
Entwurf der Haushaltssatzung des Rhein-Erft-Kreises für das Haushaltsjahr 2006
hier: Beteiligung gemäß § 55 Kreisordnung NRW (KrO NRW)
Beschlussentwurf:
Die Stadt erhebt Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung des Rhein-Erft-Kreises für
das Haushaltsjahr 2006, insbesondere gegen die geplante Anhebung des Kreisumlagesatzes für
SGB-II-Leistungen auf 12,35%. Die Anhebung dieses Umlagesatzes ist nur unter der Voraussetzung,
dass die Sockelkreisumlagesatz entsprechend, d.h. um 1,77%-Punkte auf 30,16% gesenkt wird, überhaupt akzeptabel.
Die Stadt bekräftigt ihre in den Vorjahren erhobene Forderung nach Einleitung wirksamer Maßnahmen zur Konsolidierung des Kreishaushalts, damit – auch künftig – Anhebungen der Kreisumlage
insgesamt, d.h. Sockelkreisumlage plus Kreisumlage für SGB-II-Lasten, vermieden werden können.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme der Stadt zum Entwurf der Haushaltssatzung des
Rhein-Erft-Kreises dem Landrat zu übermitteln und sie auf die in der Vorlage enthaltene Bewertung zu
stützen.
TUIV 08/1998
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 der Kreisordnung (KrO) ist den kreisangehörigen Gemeinden und Städten
Gelegenheit gegeben, zu allen Inhalten der Haushaltssatzung und ihren Anlagen, insbesondere zur
vorgesehenen Höhe des Umlagesatzes, Stellung zu nehmen. Über Einwendungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden entscheidet der Kreistag in öffentlicher Sitzung (§ 55 Abs. 2 KrO).
Nach der Zuständigkeitsordnung der Stadt obliegt die Entscheidung über Einwendungen gegen den
Entwurf der Haushaltssatzung des Kreises dem Hauptausschuss.
Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises hat inzwischen den Entwurf der Haushaltssatzung des Rhein-ErftKreises für das Haushaltsjahr 2006 vorgelegt. Der Stadt ist Gelegenheit gegeben, zu den Inhalten der
Haushaltssatzung und ihren Anlagen, insbesondere zur vorgesehenen Höhe des Umlagesatzes Stellung zu nehmen.
Die Haushaltssatzung soll am 27.04.2006 im Kreisausschuss vorberaten und am 04.05.2006 im
Kreistag abschließend beraten und beschlossen werden.
a)
Der Entwurf der Haushaltssatzung sieht folgende Gesamtzahlen für 2006 vor (die Vergleichszahlen
sind nachrichtlich dargestellt):
2005
Verwaltungshaushalt
Einnahmen
308.539.400 €
323.880.500 €
Ausgaben
308.539.400 €
323.880.500 €
Einnahmen
41.253.950 €
37.268.400 €
Ausgaben
41.253.950 €
37.268.400 €
Vermögenshaushalt
Der Entwurf des Kreishaushalts ist ausgeglichen.
b)
Die Verlautbarungen aus dem Kreishaus und die Ausführungen in den Erläuterungen zum Einnahmeansatz „Kreisumlage“ im Entwurf des Kreishaushalts, zur Entlastung der kreisangehörigen Kommunen sei „die Beibehaltung des Zahlbetrags der vorjährigen Kreisumlage vorgesehen“, sind nicht zutreffend, zumindest unvollständig.
Tatsächlich sieht der Haushaltsplanentwurf des Rhein-Erft-Kreises die Reduzierung des Umlagesatzes für die (Sockel-)Kreisumlage von 31,93% um 0,78%-Punkte auf 31,15% vor. Und durch diese
Absenkung des Umlagesatzes wird in der Tat erreicht, dass die Einnahmen des Kreises aus der
Kreisumlage trotz der höheren Umlagegrundlagen im Vergleich zum Vorjahr nicht ansteigen. Dennoch
müssen die kreisangehörigen „unter dem Strich“ mehr an den Kreis zahlen. Die Kreisverwaltung hat
nämlich bei ihrer Darstellung die neben der Sockelkreisumlage zu zahlenden Umlage für die Lasten
aus dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), die sich aus „Hartz-IV“ ergeben, unberücksichtigt
gelassen. Diese Umlage soll nach den Ausführungen im Vorbericht zum Kreishaushalt von 10,58%
um 1,77%-Punkte auf 12,35% steigen, um die gegenüber dem Vorjahr um rd. 7,7 Mio. € auf rd. 49,8
Mio. € gestiegenen Aufwendungen für Leistungen nach dem SGB II abzudecken.
Die über eine Vereinbarung mit dem Kreis die kreisangehörigen Kommunen treffende Zahllast ändert
nichts am Rechtscharakter; denn gäbe es die Vereinbarung nicht oder würde sie eine der kreisangeTUIV 08/1998
hörigen Kommunen kündigen, müsste der Kreis diese Belastung über die allgemeine Kreisumlage
einbeziehen. Beide Umlagesätze müssen folglich zusammen betrachtet werden.
Die beiden Umlagesätze entwickeln sich wie folgt:
Sockelkreisumlage
Kreisumlage für SGB-II-Lasten
2005
2006
31,93%
10,58%
42,51%
31,15%
12,35%
43,50%
Der Anstieg der Umlagesätze gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 0,99%-Punkte bedeutet für die
Stadt Mehrausgaben von rd. 500 Tsd. €. Die Anhebung des Umlagesatzes für die SGB-II-Lasten ist
deshalb überhaupt nur akzeptabel, wenn der Sockelkreisumlagesatz entsprechend, d.h. auf 30,16%,
gesenkt wird.
c)
Der Rhein-Erft-Kreis hat weiterhin ein strukturelles Haushaltsdefizit, das die Verantwortlichen zum
Handeln veranlassen muss. Im Vorbericht zum Entwurf des Kreishaushalts 2006 wird das strukturelle
Defizit mit 4,38 Mio. € beziffert, das durch die Aussetzung der für die ordentliche Tilgung erforderlichen Pflichtzuführung an den Vermögenshaushalt und im Übrigen durch eine sog. Rückzuführung
vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt, finanziert aus Erlösen aus der Veräußerung von RWEAktien, abgedeckt wird.
Der Finanzplan weist bis zum Jahr 2009 Defizite im Verwaltungshaushalt von insgesamt rd. 13,6 Mio.
Euro (2007: 4,7 Mio. Euro, 2008: 5,4 Mio. Euro, 2009: 3,5 Mio. Euro) aus. In der Vorlage zur Sitzung
des Kreistags vom 16.02.2006 (Nr. 43/2006) hat die Kreisverwaltung zum Finanzplan 2005 - 2009
ausgeführt: „Der Ausgleich des Verwaltungshaushalts kann danach unter Berücksichtigung der Landesorientierungsdaten ohne Anhebung der Kreisumlage ab 2007 nicht erreicht werden ...“
Weitere Anhebungen der Kreisumlage verkraften die Haushalte der kreisangehörigen Kommunen, bei
denen z.T. Haushaltssicherungskonzepte Grundlage der Haushaltswirtschaft sind, allerdings nicht.
Deshalb gebietet es die in der Kreisordnung vorgegebene Rücksichtnahme auf die Leistungsfähigkeit
der kreisangehörigen Kommunen, dass auch der Rhein-Erft-Kreis konsequent das Ziel verfolgt, über
ein Konsolidierungsprogramm mit der Qualität eines Haushaltssicherungskonzeptes die Kernaufgaben des Kreises zu definieren, die sich am gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbestand ausrichten
muss. Sofern der Kreis keine eigenen Möglichkeiten zur weiteren Haushaltskonsolidierung sieht, sollte er einen Fehlbedarf offen ausweisen, auch wenn daraus die Verpflichtung zur Aufstellung eines
Haushaltssicherungskonzeptes resultiert.
d)
Wirksame Konsolidierungsmaßnahmen sind auch im Entwurf des Haushaltsplans 2006 nicht erkennbar. Dies wird besonders deutlich bei der Entwicklung der Personalausgaben.
Gemäß der Anlage 6 zum Eckdatenpapier wurden die Personalausgaben unter Berücksichtigung der
Erstattungen durch Dritte (z.B. ARGE) für abgeordnetes Personal im Vergleich zum Rechnungsergebnis 2004 „lediglich“ um 209.265 € abgesenkt. Dies entspricht einer Reduzierung um gerade
0,5%. Im selben Zeitraum hat die Stadt ihre Personalausgaben um 9,3% (mehr als 1,1 Mio. €) gesenkt, und zwar ausgehend von einem deutlich geringeren Niveau, weil sie bereits in den Vorjahren
Personal abgebaut hatte.
Vergleichbare Reduzierungen im Personaletat müssen auch dem Kreis abverlangt werden. Entsprechende Senkungen der Personalkosten sind zweifellos realisierbar, denn beim Kreis sind im angesprochenen Zeitraum Aufgaben weggefallen. Beispielhaft wird die Hilfe zur Arbeit genannt, die nun
von der ARGE wahrgenommen wird. Die für die Aufgabe zuvor eingesetzten 10 Mitarbeiter können
eingespart werden. Im Hinblick auf den mit „Hartz IV“ verbundenen Wegfall von Sozialhilfefällen
müssten auch im Bereich Allgemeine Sozialverwaltung Personalausgaben signifikant eingespart werden können.
TUIV 08/1998
e)
Auch bei den Sachausgaben sind keine Erfolge von Haushaltskonsolidierung ablesbar, denn im Finanzplan und der Gruppierungsübersicht sind bei den meisten Ausgabearten gegenüber dem Vorjahr
Steigerungen festzustellen, selbst wenn der Anstieg von Zahlungen aufgrund von Verträgen zum Bau
und Betrieb einer Sonderschule sowie Dreifachsporthalle im Rahmen eines PPP-Modells berücksichtigt wird.
Die Ausgaben für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen sinken 2006 geringfügig
(um 209 T€), sollen 2007 allerdings wieder kräftig ansteigen, und zwar um 831 T€. Die Bewirtschaftungskosten steigen um 72 T€ an. Bei den Aufwendungen für die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens ist eine Anstieg um 223 T€ - das sind fast 70% (!) - ausgewiesen.
Zum Vergleich: Im städtischen Haushalt wurden die entsprechenden Aufwendungen für den sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand (Hauptgruppen 5 und 6) gegenüber dem Haushaltsjahr 2005
um 309 T€ (= rd. 2,7%) reduziert.
f)
Nicht akzeptabel ist die im Entwurf des Kreishaushalts vorgesehene Bildung eines Pensionsfonds in
Höhe von 15 Mio. Euro zur Absicherung künftiger Beamtenpensionsverpflichtungen, finanziert durch
die Veräußerung von RWE-Aktien. Die daraus resultierende Reduzierung der Dividenden, die Einnahmen des Verwaltungshaushalts darstellen, führen zur weiteren Belastung des Kreishaushalts und
damit der kreisangehörigen Kommunen. Fachliche Gründe sprechen vor dem Hintergrund des strukturellen Defizits und des Anstiegs der Belastungen für die kreisangehörigen Kommunen dafür, die
Bildung des Pensionsfonds erst im Rahmen der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) anzugehen.
2. Lösung
Die Stadt erhebt Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung des Rhein-Erft-Kreises für
das Haushaltsjahr 2006, insbesondere gegen die geplante Anhebung des Kreisumlagesatzes für
SGB-II-Leistungen. Sie fordert den Kreis auf, entsprechend der Anhebung des Kreisumlagesatzes für
SGB-II-Leistungen den Sockelkreisumlagesatz zu senken.
Die Stadt fordert den Rhein-Erft-Kreis zudem erneut auf, endlich wirksame Maßnahmen zur Konsolidierung seines Haushalts einzuleiten. Geboten ist die Aufstellung eines Haushaltskonsolidierungsprogramms in der Qualität eines Haushaltssicherungskonzepts, über das der Kreishaushalt
deutlich entfrachtet wird. Die im Eckdatenpapier und im Haushaltsplanentwurf beschriebenen Haushaltsverschlechterungen müssen innerhalb des Haushalts gegenfinanziert werden, damit auch auf
künftige Anhebungen des Kreisumlagesatzes, und zwar des Sockelkreisumlagesatzes und des Umlagesatzes für SGB-II-Leistungen zusammen, vermieden werden kann.
Alternativen dazu gibt es nicht. Die kreisangehörigen Kommunen, bei denen zum Teil bereits Haushaltsicherungskonzepte Grundlage der Haushaltswirtschaft sind oder die ihre Verwaltungshaushalte
nur durch die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage oder die Veräußerung von Vermögen ausgleichen können, können zusätzliche Belastungen nicht mehr verkraften. Das gilt auch für die Stadt
Wesseling, die einen Rückschlag für ihren bisher erfolgreichen Kurs der Konsolidierung ihrer Haushaltswirtschaft hinnehmen müsste.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
sind dargestellt.
TUIV 08/1998