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Beschlusstext (Anmeldung der Haushaltsmittel durch die gemeindlichen Schulen für das Haushaltsjahr 2011)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,8 kB
Datum
23.11.2010
Erstellt
30.11.10, 13:03
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Anmeldung der Haushaltsmittel durch die gemeindlichen Schulen für das Haushaltsjahr 2011)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 7. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 23.11.2010 TOP Betreff 10.4 Anmeldung der Haushaltsmittel durch die gemeindlichen Schulen für das Haushaltsjahr 2011 Vorlage: 89/2010 Beschluss: Das Budget der Schulen der Gemeinde Kreuzau im Finanzplan wird ab dem Haushaltsjahr 2011 nach folgenden Maßgaben angepasst: 1. 2. 3. 4. Je Schule wird ein Grundbetrag von 1.000 Euro eingesetzt. Bei den Grundschulen wird darüber hinaus ein Pauschalbetrag je Schüler/in in Höhe von 12 Euro und bei den weiterführenden Schulen in Höhe von 15 Euro zur Verfügung gestellt. Berechnungsgrundlage ist die Schulstatistik des Landes Nordrhein-Westfalen. Die budgetierten Mittel des Finanzplanes können zunächst befristet auf drei Jahre in das auf das Haushaltsjahr folgende Jahr übertragen werden, wenn die jeweilige Schule konkrete Maßnahmen plant, die dies rechtfertigen. Die Entscheidung hierüber trifft die Verwaltung. Einzelanträge, die in der Höhe unter dem errechneten Gesamtbudget einer Schule liegen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen