Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,8 kB
Datum
23.11.2010
Erstellt
30.11.10, 13:03
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 7. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 23.11.2010
TOP
Betreff
10.4
Anmeldung der Haushaltsmittel durch die gemeindlichen Schulen für das
Haushaltsjahr 2011
Vorlage: 89/2010
Beschluss:
Das Budget der Schulen der Gemeinde Kreuzau im Finanzplan wird ab dem Haushaltsjahr
2011 nach folgenden Maßgaben angepasst:
1.
2.
3.
4.
Je Schule wird ein Grundbetrag von 1.000 Euro eingesetzt.
Bei den Grundschulen wird darüber hinaus ein Pauschalbetrag je Schüler/in in Höhe von
12 Euro und bei den weiterführenden Schulen in Höhe von 15 Euro zur Verfügung
gestellt. Berechnungsgrundlage ist die Schulstatistik des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die budgetierten Mittel des Finanzplanes können zunächst befristet auf drei Jahre in das
auf das Haushaltsjahr folgende Jahr übertragen werden, wenn die jeweilige Schule
konkrete Maßnahmen plant, die dies rechtfertigen. Die Entscheidung hierüber trifft die
Verwaltung.
Einzelanträge, die in der Höhe unter dem errechneten Gesamtbudget einer Schule
liegen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen