Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
15.04.2010
Erstellt
27.02.10, 04:15
Aktualisiert
27.02.10, 04:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 35/2009
09.12.2009
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
11.03.2010
Kreisausschuss
24.03.2010
Kreistag
15.04.2010
Antrag der Stadt Euskirchen auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der
Erweiterung und der Erstausstattung der Kindertageseinrichtung in Euskirchen, RobertKoch-Straße, um eine Gruppe des Typs II für unter dreijährige Kinder
Sachbearbeiter/in: Frau Kremer
Tel.: 15 625
Abt.: 51.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
x
gez.
Hessenius
Produkt:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Die Mittel wurden im Entwurf des Haushaltsplanes 2010
(Produkt 365 01 Zeile 28) veranschlagt.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung der Haushaltsmittel.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Stadt Euskirchen zu den Kosten der Erweiterung und der
Erstausstattung der Kindertageseinrichtung in Euskirchen, Robert-Koch-Straße, um eine Gruppe II für
unter dreijährige Kinder einen Zuschuss in Höhe von 5 % des zuwendungsfähigen Höchstbetrages zu
gewähren.
-2-
Begründung:
Die Stadt Euskirchen bittet mit Antrag vom 18.12.2008 um Gewährung eines Zuschusses zu den
Kosten der Erweiterung und der Erstausstattung einer Gruppe des Typs II für Kinder unter drei Jahren
an der Kindertageseinrichtung Euskirchen, Robert-Koch-Straße. Es sollen 10 Plätze für unter
dreijährige Kinder geschaffen werden.
Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 10.12.2008 für Investitionen und
Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren
nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 5 % der vom Land
anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrages.
Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der Stadt Euskirchen auf 449.159,00 €.
Demnach ergibt sich gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für
Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder
unter drei Jahren ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 200.000,00 €.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
1. Zuwendungsfähiger Höchstbetrag lt. Zuwendungsbescheid
des Landes vom 24.08.2009
200.000,00 €
2. Landeszuschuss i. H. v. 90 %
3. Kreiszuschuss i. H. v. 5 %
4. Trägeranteil
i. H. v. 5 %
180.000,00 €
10.000,00 €
10.000,00 €
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)