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Beschlussvorlage GB (Antrag der Stadt Euskirchen auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Erweiterung und der Erstausstattung der Kindertageseinrichtung in Euskirchen, Robert-Koch-Straße, um eine Gruppe des Typs II für unter dreijährige Kinder)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
15.04.2010
Erstellt
27.02.10, 04:15
Aktualisiert
27.02.10, 04:15
Beschlussvorlage GB (Antrag der Stadt Euskirchen auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Erweiterung und der Erstausstattung der Kindertageseinrichtung in Euskirchen, Robert-Koch-Straße, um eine Gruppe des Typs II für unter dreijährige Kinder) Beschlussvorlage GB (Antrag der Stadt Euskirchen auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Erweiterung und der Erstausstattung der Kindertageseinrichtung in Euskirchen, Robert-Koch-Straße, um eine Gruppe des Typs II für unter dreijährige Kinder)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 35/2009 09.12.2009 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 11.03.2010 Kreisausschuss 24.03.2010 Kreistag 15.04.2010 Antrag der Stadt Euskirchen auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Erweiterung und der Erstausstattung der Kindertageseinrichtung in Euskirchen, RobertKoch-Straße, um eine Gruppe des Typs II für unter dreijährige Kinder Sachbearbeiter/in: Frau Kremer Tel.: 15 625 Abt.: 51.1 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. x gez. Hessenius Produkt: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Die Mittel wurden im Entwurf des Haushaltsplanes 2010 (Produkt 365 01 Zeile 28) veranschlagt. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung der Haushaltsmittel. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Stadt Euskirchen zu den Kosten der Erweiterung und der Erstausstattung der Kindertageseinrichtung in Euskirchen, Robert-Koch-Straße, um eine Gruppe II für unter dreijährige Kinder einen Zuschuss in Höhe von 5 % des zuwendungsfähigen Höchstbetrages zu gewähren. -2- Begründung: Die Stadt Euskirchen bittet mit Antrag vom 18.12.2008 um Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Erweiterung und der Erstausstattung einer Gruppe des Typs II für Kinder unter drei Jahren an der Kindertageseinrichtung Euskirchen, Robert-Koch-Straße. Es sollen 10 Plätze für unter dreijährige Kinder geschaffen werden. Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 10.12.2008 für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 5 % der vom Land anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrages. Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der Stadt Euskirchen auf 449.159,00 €. Demnach ergibt sich gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 200.000,00 €. Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar: 1. Zuwendungsfähiger Höchstbetrag lt. Zuwendungsbescheid des Landes vom 24.08.2009 200.000,00 € 2. Landeszuschuss i. H. v. 90 % 3. Kreiszuschuss i. H. v. 5 % 4. Trägeranteil i. H. v. 5 % 180.000,00 € 10.000,00 € 10.000,00 € gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)