Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
15.04.2010
Erstellt
27.02.10, 04:15
Aktualisiert
27.02.10, 04:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 38/2009
09.12.2009
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
11.03.2010
Kreisausschuss
24.03.2010
Kreistag
15.04.2010
Antrag der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Rhein Erft & Euskirchen, auf Gewährung eines
Zuschusses zu den Kosten der Erweiterung und der Erstausstattung der
Kindertageseinrichtung in Mechernich-Roggendorf, Landstraße, um eine Gruppe des Typs II
für unter dreijährige Kinder
Sachbearbeiter/in: Frau Kremer
Tel.: 15 625
Abt.: 51.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
x
gez.
Hessenius
Produkt:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Die Mittel wurden im Entwurf des Haushaltsplanes 2010
(Produkt 365 01 Zeile 28) veranschlagt.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung der Haushaltsmittel.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Rhein Erft & Euskirchen,
zu den Kosten der Erweiterung und der Erstausstattung der Kindertageseinrichtung in MechernichRoggendorf, Landstraße, um eine Gruppe II für unter dreijährige Kinder einen Zuschuss in Höhe von
5 % des zuwendungsfähigen Höchstbetrages zu gewähren.
-2-
Begründung:
Die Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Rhein Erft & Euskirchen, bittet mit Antrag vom 26.06.2009 um
Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Erweiterung und der Erstausstattung einer Gruppe
des Typs II für Kinder unter drei Jahren an der Kindertageseinrichtung Mechernich-Roggendorf,
Landstraße. Es sollen 10 Plätze für unter dreijährige Kinder geschaffen werden.
Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 10.12.2008 für Investitionen und
Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren
nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 5 % der vom Land
anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrages.
Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Rhein Erft & Euskirchen, auf
247.977,00 €. Demnach ergibt sich gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von
Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von
Plätzen für Kinder unter drei Jahren ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 200.000,00 €.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
1. Zuwendungsfähiger Höchstbetrag lt. Zuwendungsbescheid
des Landes vom 12.10.2009
200.000,00 €
2. Landeszuschuss i. H. v. 90 %
3. Kreiszuschuss i. H. v. 5 %
4. Trägeranteil
i. H. v. 5 %
180.000,00 €
10.000,00 €
10.000,00 €
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)