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Beschlusstext (Antrag der CDU-Fraktion vom 06.03.2013 zur Aufhebung der "Satzung der Gemeinde Vettweiß zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW vom 14.03.2011")

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
76 kB
Datum
23.04.2013
Erstellt
02.05.13, 18:04
Aktualisiert
02.05.13, 18:04
Beschlusstext (Antrag der CDU-Fraktion vom 06.03.2013 zur Aufhebung der "Satzung der Gemeinde Vettweiß zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW vom 14.03.2011")

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 02.05.2013 Beschlussauszug aus der 17. Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung der Gemeinde Vettweiß am Dienstag, dem 23.04.2013, 18:00 Uhr. 3. Antrag der CDU-Fraktion vom 06.03.2013 zur Aufhebung der "Satzung der Gemeinde Vettweiß zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW vom 14.03.2011" (V-42/2013) Der Ausschussvorsitzende Kemmerling erläutert den Antrag der CDU Fraktion zur Aufhebung der Satzung. Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Gemeinderat mit 8 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen über den Antrag der CDUFraktion vom 06.03.2013 zur Aufhebung der „Satzung der Gemeinde Vettweiß zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW vom 14.03.2011“ erst nach Erlass der neuen Landes-Rechtsverordnung über die Überwachung von öffentlichen und privaten Abwasseranlagen abzustimmen.