Daten
Kommune
Bedburg
Größe
30 kB
Datum
09.04.2013
Erstellt
03.04.13, 18:04
Aktualisiert
09.04.13, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-52/2013
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
09.04.2013
Betreff:
Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2012
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg stellt den beigefügten Entwurf des Jahresabschlusses 2012
gemäß § 95 Abs. 3 Satz 2 GO NRW fest.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Gemäß § 95 Abs. 1 GO hat die Stadt Bedburg zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen
Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist.
Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Stadt Bedburg vermitteln und die enthaltenen Daten sind zu erläutern. Der
Jahresabschluss besteht aus:
¾
¾
¾
¾
¾
der Ergebnisrechnung
der Finanzrechnung
den Teilrechnungen
der Bilanz und
dem Anhang.
Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen.
Der Entwurf des Jahresabschlusses wird vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister
bestätigt. Der Bürgermeister leitet gemäß § 95 Abs. 3 Satz 2 GO den von ihm bestätigten Entwurf
innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat zur Feststellung zu.
Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde vom Kämmerer innerhalb der ersten drei Monate nach
Ablauf des Haushaltsjahres 2012 aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt.
Aufgrund der schwierigen und zeitlich verschobenen Haushaltsplanung einschließlich
Haushaltssicherungskonzept konnten die internen Leistungsverrechnungen (ILV), die endgültigen
Abrechnungsergebnisse
der
Gebührenhaushalte
2012,
die
Aktivierung
der
Parkplatzerweiterungsfläche an der St.-Rochus-Straße (Endaufteilung liegt zwischenzeitlich vor)
und die bilanzielle Bewertung der Jahresabschlüsse der Beteiligungen der Stadt Bedburg
ergebnis- und/oder bilanzwirksam noch nicht umgesetzt werden. Die Änderungen werden erst in
der Phase der Prüfung des Jahresabschlusses 2012 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
und den Rechnungsprüfungsausschuss vorgenommen.
Die Zuleitung des Entwurfs bis zum 31.03. dieses Jahres konnte zwar nicht eingehalten werden,
dennoch kann die Vorlage nicht zuletzt in Vergleich mit der großen Mehrzahl der NRW-Kommunen
als zeitnah bezeichnet werden.
Die Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2012 sah ein planerisches Defizit
im Ergebnisplan in Höhe von 11.302.633 Euro vor. Das Defizit minderte planerisch in Höhe von
11.302.633
Euro
die
allgemeine
Rücklage.
Zusätzlich
gab
es
konsumtive
Ermächtigungsübertragungen von 2011 nach 2012 in Höhe von 575.379 Euro.
Die Gesamtergebnisrechnung 2012 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 9.950.523,72 Euro
aus. Die Ausgleichsrücklage wies zum 31.12.2011 einen Stand in Höhe von 0 Euro aus. Die
Ausgleichsrücklage wurde in 2011 aufgebraucht. Der Jahresfehlbetrag muss durch die
Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage (9.950.523,72 Euro) gedeckt werden.
Detaillierte Informationen zu den positiven und negativen Planabweichungen können dem
Lagebericht und dem Anhang entnommen werden.
Bei einer Bilanzsumme von rd. 240,2 Mio. Euro beträgt das Eigenkapital rd. 73,0 Mio. Euro
(30,39%).
Beschlussvorlage WP8-52/2013
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Der
Rechnungsprüfungsausschuss
der
Stadt
Bedburg
beauftragte
die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, BDO Deutsche Warentreuhand AG, die Prüfung des
Jahresabschlusses 2012 vorzunehmen. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 durch die BDO
findet in den Monaten Mai bis Juli statt. Der Prüfbericht wird nach der Prüfung erstellt und wird
dem Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Bedburg zu einer seiner nächsten Sitzungen
vorgelegt.
Der Entwurf des Jahresabschlusses des Jahres 2012 wird dem Rat der Stadt Bedburg zur Sitzung
am 09.04.2013 zugeleitet.
50181 Bedburg, 28.03.2013
----------------------------------Götz
----------------------------------Eßer
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Stadtkämmerer
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-52/2013
Seite 3