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Beschlussvorlage (Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2012)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
30 kB
Datum
09.04.2013
Erstellt
03.04.13, 18:04
Aktualisiert
09.04.13, 18:04
Beschlussvorlage (Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2012) Beschlussvorlage (Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2012) Beschlussvorlage (Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2012)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-52/2013 Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 09.04.2013 Betreff: Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2012 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg stellt den beigefügten Entwurf des Jahresabschlusses 2012 gemäß § 95 Abs. 3 Satz 2 GO NRW fest. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Gemäß § 95 Abs. 1 GO hat die Stadt Bedburg zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Bedburg vermitteln und die enthaltenen Daten sind zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus: ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ der Ergebnisrechnung der Finanzrechnung den Teilrechnungen der Bilanz und dem Anhang. Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen. Der Entwurf des Jahresabschlusses wird vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Der Bürgermeister leitet gemäß § 95 Abs. 3 Satz 2 GO den von ihm bestätigten Entwurf innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat zur Feststellung zu. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde vom Kämmerer innerhalb der ersten drei Monate nach Ablauf des Haushaltsjahres 2012 aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Aufgrund der schwierigen und zeitlich verschobenen Haushaltsplanung einschließlich Haushaltssicherungskonzept konnten die internen Leistungsverrechnungen (ILV), die endgültigen Abrechnungsergebnisse der Gebührenhaushalte 2012, die Aktivierung der Parkplatzerweiterungsfläche an der St.-Rochus-Straße (Endaufteilung liegt zwischenzeitlich vor) und die bilanzielle Bewertung der Jahresabschlüsse der Beteiligungen der Stadt Bedburg ergebnis- und/oder bilanzwirksam noch nicht umgesetzt werden. Die Änderungen werden erst in der Phase der Prüfung des Jahresabschlusses 2012 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und den Rechnungsprüfungsausschuss vorgenommen. Die Zuleitung des Entwurfs bis zum 31.03. dieses Jahres konnte zwar nicht eingehalten werden, dennoch kann die Vorlage nicht zuletzt in Vergleich mit der großen Mehrzahl der NRW-Kommunen als zeitnah bezeichnet werden. Die Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2012 sah ein planerisches Defizit im Ergebnisplan in Höhe von 11.302.633 Euro vor. Das Defizit minderte planerisch in Höhe von 11.302.633 Euro die allgemeine Rücklage. Zusätzlich gab es konsumtive Ermächtigungsübertragungen von 2011 nach 2012 in Höhe von 575.379 Euro. Die Gesamtergebnisrechnung 2012 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 9.950.523,72 Euro aus. Die Ausgleichsrücklage wies zum 31.12.2011 einen Stand in Höhe von 0 Euro aus. Die Ausgleichsrücklage wurde in 2011 aufgebraucht. Der Jahresfehlbetrag muss durch die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage (9.950.523,72 Euro) gedeckt werden. Detaillierte Informationen zu den positiven und negativen Planabweichungen können dem Lagebericht und dem Anhang entnommen werden. Bei einer Bilanzsumme von rd. 240,2 Mio. Euro beträgt das Eigenkapital rd. 73,0 Mio. Euro (30,39%). Beschlussvorlage WP8-52/2013 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Bedburg beauftragte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, BDO Deutsche Warentreuhand AG, die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 vorzunehmen. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 durch die BDO findet in den Monaten Mai bis Juli statt. Der Prüfbericht wird nach der Prüfung erstellt und wird dem Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Bedburg zu einer seiner nächsten Sitzungen vorgelegt. Der Entwurf des Jahresabschlusses des Jahres 2012 wird dem Rat der Stadt Bedburg zur Sitzung am 09.04.2013 zugeleitet. 50181 Bedburg, 28.03.2013 ----------------------------------Götz ----------------------------------Eßer Sachbearbeiter Fachbereichsleiter ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Stadtkämmerer Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-52/2013 Seite 3