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Beschlusstext (Kindergartensituation in der Gemeinde Vettweiß)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
17 kB
Datum
22.04.2013
Erstellt
02.05.13, 18:04
Aktualisiert
02.05.13, 18:04
Beschlusstext (Kindergartensituation in der Gemeinde Vettweiß)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 02.05.2013 Beschlussauszug aus der 18. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales der Gemeinde Vettweiß am Montag, dem 22.04.2013, 18:00 Uhr. 3. Kindergartensituation in der Gemeinde Vettweiß (V-41/2013) Dr. Wollseifen erläutert die Vorlage. Herr Thomas fragt nach, ob es in Bezug auf die Tagesmütter konkrete Zahlen gibt und ob man wirklich in der Lage ist, den Fehlbedarf mit Tagesmüttern auszugleichen. VA Hassel teilt mit, dass die Vorlage nicht so zu verstehen ist, dass man den Fehlbedarf mit Tagesmüttern ausgleichen kann, sondern dass die Angebote von Tagesmüttern noch zur Bedarfsdeckung hinzuzurechnen sind und die Gemeinde auf diese Frage keinen Einfluss habe. Frau Bethlehem möchte wissen, ob es konkrete Aussagen gibt, wie die Wartelisten in den nächsten Jahren aussehen. Lt. VA Hassel beziehen sich die bekannten Zahlen nur auf das Kindergartenjahr ab dem 01.08.2013, wobei es Einrichtungen ohne Warteliste und solche mit gibt. Herr Thomas stellt fest, dass die Kindergartengruppe von 25 auf 20 Kinder reduziert wird. Für ihn stellt sich nunmehr die Frage, ob eine vermehrte Fahrerei auf die Kelzer Eltern zukommt. Bürgermeister Kranz erklärt, dass früher 25 Kinder in einer Gruppe waren. Durch die Einführung des KiBiz und der U3-Betreuung werden nur noch Gruppen mit 20 Kindern gebildet, da die U3-Kinder einen höheren Betreuungsaufwand haben. Ferner sind im Bereich Kelz durch die integrative Gruppe noch weniger Kinder zu betreuen. Die Einführung der U3-Betreuung führt dazu, dass weniger Kinder betreut werden können. Er weist weiterhin darauf hin, dass das Jugendamt Düren die verantwortliche Behörde ist und die Gemeinde Vettweiß hierauf keinen Einfluss hat. Frau Weber fragt nach, ob Ü3-Kinder weichen müssen, da die U3-Kinder ab 01.08.2013 einen Rechtsanspruch haben. Dies wird durch VA Hassel verneint, da beide einen Rechtsanspruch auf einen Platz haben. Der Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales nimmt den Sachverhalt zu Kenntnis. .