Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
45 kB
Datum
07.12.2010
Erstellt
14.12.10, 13:04
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 13. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 07.12.2010
TOP
Betreff
4.1
Änderung des Gesellschaftervertrages der GWS
Vorlage: 81/2010
Beschluss:
Der Bürgermeister als Vertreter der Gemeinde Kreuzau in der Gesellschafterversammlung der
GWS wird beauftragt, wie folgt zu beschließen:
1.
2.
3.
4.
5.
Der mit der Bilanzsumme von 52.720.495,98 € und dem Jahresfehlbetrag von
3.293.049,85 € abschließende Jahresabschluss 2009 wird festgestellt und genehmigt.
Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der GWS werden für das Geschäftsjahr
2009 Entlastung erteilt.
Der Jahresfehlbetrag i.H.v. 3.293.049,85 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Gemäß § 10 Abs. 6 des Gesellschaftervertrages der GWS wird auf Grund des
Jahresfehlbetrages von den Gesellschaftern eine Verlustübernahme i.H.v. insgesamt
150.000,00 € aufgeteilt nach Kapitalanteilen (für die Gemeinde Kreuzau: 3.750,00 €)
eingefordert.
Der Neufassung des Gesellschaftervertrages der GWS wird wie in der Anlage 1
dargelegt zugestimmt. Der Bürgermeister als Vertreter der Gemeinde Kreuzau in der
Gesellschafterversammlung wird ermächtigt, alle notwendigen Handlungen im
Zusammenhang mit der Neufassung durchzuführen.
Der Leistung der überplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 3.750,00 € an die GWS als
Verlustübernahme für das Jahr 2009 wird zugestimmt.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 9 Enthaltungen