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Beschlusstext (Änderung des Gesellschaftervertrages der GWS)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
45 kB
Datum
07.12.2010
Erstellt
14.12.10, 13:04
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Änderung des Gesellschaftervertrages der GWS)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 13. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 07.12.2010 TOP Betreff 4.1 Änderung des Gesellschaftervertrages der GWS Vorlage: 81/2010 Beschluss: Der Bürgermeister als Vertreter der Gemeinde Kreuzau in der Gesellschafterversammlung der GWS wird beauftragt, wie folgt zu beschließen: 1. 2. 3. 4. 5. Der mit der Bilanzsumme von 52.720.495,98 € und dem Jahresfehlbetrag von 3.293.049,85 € abschließende Jahresabschluss 2009 wird festgestellt und genehmigt. Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der GWS werden für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung erteilt. Der Jahresfehlbetrag i.H.v. 3.293.049,85 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Gemäß § 10 Abs. 6 des Gesellschaftervertrages der GWS wird auf Grund des Jahresfehlbetrages von den Gesellschaftern eine Verlustübernahme i.H.v. insgesamt 150.000,00 € aufgeteilt nach Kapitalanteilen (für die Gemeinde Kreuzau: 3.750,00 €) eingefordert. Der Neufassung des Gesellschaftervertrages der GWS wird wie in der Anlage 1 dargelegt zugestimmt. Der Bürgermeister als Vertreter der Gemeinde Kreuzau in der Gesellschafterversammlung wird ermächtigt, alle notwendigen Handlungen im Zusammenhang mit der Neufassung durchzuführen. Der Leistung der überplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 3.750,00 € an die GWS als Verlustübernahme für das Jahr 2009 wird zugestimmt. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 9 Enthaltungen