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Beschlussvorlage GB (Haushalt 2009 hier: Überplanmäßige Aufwendungen (Ergebnisplan) im Budget 300 510 - Jugendhilfe)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
16.12.2009
Erstellt
16.12.09, 04:13
Aktualisiert
16.12.09, 04:13
Beschlussvorlage GB (Haushalt 2009 
hier: Überplanmäßige Aufwendungen (Ergebnisplan) im Budget 300 510 - Jugendhilfe) Beschlussvorlage GB (Haushalt 2009 
hier: Überplanmäßige Aufwendungen (Ergebnisplan) im Budget 300 510 - Jugendhilfe)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 42/2009 14.12.2009 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 16.12.2009 Kreistag 16.12.2009 Haushalt 2009 hier: Überplanmäßige Aufwendungen (Ergebnisplan) im Budget 300 510 - Jugendhilfe Sachbearbeiter/in: Herr Firmenich Tel.: 15 624 Abt.: 51.1 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. x Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. x Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Gemäß § 53 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) in Verbindung mit § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) stimmt der Kreistag den überplanmäßigen Aufwendungen (Ergebnisplan) im Budget 300 510 – Jugendhilfe – bis zu einer Höhe von 550.000 € zu. -2Begründung: Gemäß § 53 KrO NW in Verbindung mit § 83 Abs. 2 GO bedürfen erhebliche überplanmäßige Aufwendungen der Zustimmung des Kreistages. In § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2009 ist festgelegt, dass Verschlechterungen des Budgetansatzes (Abteilungsbudget) im Ergebnisplan um mehr als 250.000 € erheblich im Sinne des § 83 Abs. 2 GO sind. Wie bereits in der Info 251/2009 zur Haushaltsentwicklung 2009 im Bereich Jugend und Familie angekündigt ergeben sich im Budget 300 510 – Jugendhilfe - erhebliche überplanmäßige Aufwendungen. Aufgrund der aktuellen Auswertungen auf der Basis der Zahlen bis 30.11.2009 ist damit im Ergebnisplan mit einer Verschlechterung von insgesamt ca. 550.000 € zu rechnen. Die überplanmäßigen Aufwendungen begründen sich aus einer Verschlechterung im Budget 300 510 003 – Wirtschaftliche Jugendhilfe – in Höhe von insgesamt ca. 1.460.000 €. Es ist zu konstatieren, dass es bei wenigen Hilfearten zu Verbesserungen, bei den meisten, insbesondere bei den kostenträchtigen Hilfearten zu teilweise erheblichen Verschlechterungen kommt. Die Verschlechterung kann durch Verbesserungen in den übrigen Budgets in Höhe von insgesamt ca. 910.000 € nur zum Teil aufgefangen werden. Bezüglich einer Auswertung der einzelnen Hilfen wird auf die Anlage verwiesen. Da eine Deckung der o.g. Verschlechterungen im Gesamtbudget 300 510 – Jugendhilfe – nicht völlig aufgefangen werden kann, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, überplanmäßigen Aufwendungen im Ergebnisplan bis zur Höhe von 550.000 € zuzustimmen. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)