Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
16.12.2009
Erstellt
16.12.09, 04:13
Aktualisiert
16.12.09, 04:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 42/2009
14.12.2009
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
16.12.2009
Kreistag
16.12.2009
Haushalt 2009
hier: Überplanmäßige Aufwendungen (Ergebnisplan) im Budget 300 510 - Jugendhilfe
Sachbearbeiter/in: Herr Firmenich
Tel.: 15 624
Abt.: 51.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
x
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
x
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Gemäß § 53 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) in Verbindung mit § 83 Abs.
2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) stimmt der Kreistag den
überplanmäßigen Aufwendungen (Ergebnisplan) im Budget 300 510 – Jugendhilfe – bis zu einer
Höhe von 550.000 € zu.
-2Begründung:
Gemäß § 53 KrO NW in Verbindung mit § 83 Abs. 2 GO bedürfen erhebliche überplanmäßige
Aufwendungen der Zustimmung des Kreistages.
In § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das
Haushaltsjahr 2009 ist festgelegt, dass Verschlechterungen des Budgetansatzes (Abteilungsbudget)
im Ergebnisplan um mehr als 250.000 € erheblich im Sinne des § 83 Abs. 2 GO sind.
Wie bereits in der Info 251/2009 zur Haushaltsentwicklung 2009 im Bereich Jugend und Familie
angekündigt ergeben sich im Budget 300 510 – Jugendhilfe - erhebliche überplanmäßige
Aufwendungen.
Aufgrund der aktuellen Auswertungen auf der Basis der Zahlen bis 30.11.2009 ist damit im
Ergebnisplan mit einer Verschlechterung von insgesamt ca. 550.000 € zu rechnen.
Die überplanmäßigen Aufwendungen begründen sich aus einer Verschlechterung im Budget 300 510
003 – Wirtschaftliche Jugendhilfe – in Höhe von insgesamt ca. 1.460.000 €.
Es ist zu konstatieren, dass es bei wenigen Hilfearten zu Verbesserungen, bei den meisten,
insbesondere bei den kostenträchtigen Hilfearten zu teilweise erheblichen Verschlechterungen
kommt.
Die Verschlechterung kann durch Verbesserungen in den übrigen Budgets in Höhe von insgesamt ca.
910.000 € nur zum Teil aufgefangen werden.
Bezüglich einer Auswertung der einzelnen Hilfen wird auf die Anlage verwiesen.
Da eine Deckung der o.g. Verschlechterungen im Gesamtbudget 300 510 – Jugendhilfe – nicht völlig
aufgefangen werden kann, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, überplanmäßigen
Aufwendungen im Ergebnisplan bis zur Höhe von 550.000 € zuzustimmen.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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