Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
43 kB
Datum
07.12.2010
Erstellt
14.12.10, 13:04
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 13. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 07.12.2010
TOP
Betreff
4.3
Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Abwasserbeseitigung für den
Kalkulationszeitraum 2011 bis 2013;
hier: Festsetzung der Gebührensätze für den Anteil Schmutzwasser und den
Anteil
Niederschlagswasser
Vorlage: 82/2010
Beschluss:
1.
Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW wird erneut ein dreijähriger Kalkulationszeitraum (2011
bis 2013) festgelegt.
2.
Aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulationen für die Jahre 2011 bis 2013 werden
die Kanalbenutzungsgebühren für diesen Zeitraum wie folgt festgesetzt:
Teilanschluss Schmutzwasser:
Teilanschluss Niederschlagswasser:
Beratungsergebnis:
2,49 €/cbm,
0,30 €/qm versiegelter Fläche.
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen