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Beschlussvorlage (Antrag auf Bezuschussung einer Sprachfördermaßnahme im Elementarbereich der Kinderagesstätte St. Germanus.)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
13 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Beschlussvorlage (Antrag auf Bezuschussung einer Sprachfördermaßnahme im Elementarbereich der Kinderagesstätte St. Germanus.) Beschlussvorlage (Antrag auf Bezuschussung einer Sprachfördermaßnahme im Elementarbereich der Kinderagesstätte St. Germanus.) Beschlussvorlage (Antrag auf Bezuschussung einer Sprachfördermaßnahme im Elementarbereich der Kinderagesstätte St. Germanus.) Beschlussvorlage (Antrag auf Bezuschussung einer Sprachfördermaßnahme im Elementarbereich der Kinderagesstätte St. Germanus.)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 225/2006 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Antrag auf Bezuschussung einer Sprachfördermaßnahme im Elementarbereich der Kindertagesstätte St. Germanus. Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 20.09.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 225/2006 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Tschersich 20.09.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Antrag auf Bezuschussung einer Sprachfördermaßnahme im Elementarbereich der Kindertagesstätte St. Germanus. Beschlussentwurf: Dem Antrag der katholischen Kirchengemeinde St. Germanus, auf Bezuschussung einer Sprachfördermaßnahme wird zugestimmt. Für die Sprachförderung von Kindern im Kindergartenalter werden insgesamt 2.045,00 € für die Einstellung einer Sprachförderkraft aus dem Budget des Jugendhilfeausschusses zur Verfügung gestellt. Das Sprachförderangebot ist konzipiert für eine Gruppe von 10 Kindern. Die benötigten Haushaltsmittel werden der Budgetaufstockung Jugendhilfe des Jahres 2006 (Haushaltsstelle 1.407.6000) entnommen. Ein eventuell nachträglich bewilligter Zuschuss des Landes wird verrechnet. TUIV 08/1998 ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem Am 05.03.2006 ist der diesjährige Zuwendungsbescheid für die Förderung von Angeboten zur Sprachförderung im Elementarbereich für die Stadt Wesseling des Landschaftsverbandes Rheinland eingegangen. Für das Kindergartenjahr 2006/2007 wurden laut Bescheid des Landesjugendamtes alle beantragten insgesamt 13 Angebote zur Sprachförderung mit je 2.045,00 € für den Zeitraum 01.08.2006 bis 31.07.2007 bewilligt. 3 Kurse für insgesamt 30 Kinder in der Einrichtung - „Villa Kunterbunt“, Jahnstraße; Je 2 Kurse für insgesamt 20 Kinder in den Einrichtungen - Kita „Regenbogen“, Bonner Straße; - „Villa Sonnenschein“, Im Blauen Garn; - Kindertagesstätte der Arbeiterwohlfahrt, Fuchsweg; - Kindertageseinrichtung „Sternschnuppe“, Lahnstraße. Je ein Sprachförderkurs mit 10 Kindern für die Einrichtungen - Kita Entenfangschlösschen/Schmerzhafte Mutter; - Ev, Kindergarten, Alfterstraße Die Kirchengemeinde St. Germanus hat in diesem Jahr den Antrag auf Förderung von Angeboten zur Sprachförderung zu spät gestellt. Dennoch ist die Verwaltung der Meinung, dass hier ein Bedarf zur Förderung vorliegt. 2. Lösung Um dem Bedarf an Sprachförderung in der Kindertagesstätte St. Germanus gerecht zu werden, wird vorgeschlagen, aus dem Budget des JHA einen Sprachkurs für 10 Kinder in der katholischen Kindertagesstätte St. Germanus zu fördern. Die Eltern der ausgesuchten Kinder werden zu einem Informationsabend eingeladen und können sich dort über die Ziele des Kurses informieren. Die Teilnahme der Kinder an den Kurs setzt die Zustimmung der Eltern voraus. Der Sprachförderkurs wird in erster Linie den Vorschulkindern angeboten, er steht jedoch auch jüngeren Kindern offen. Durchführungszeitraum ist der 01.08.2006 bis 31.07.2007. Kosten: Für diesen Kurs fallen folgende Kosten an: Honorarkosten: 200 Stunden x 10,22 € = 2.045,00 €. Die Stunden- und Honorarsätze sind den Richtlinien des Landesjugendamtes angeglichen. Mittel zur Finanzierung des Kurses durch die Einrichtung stehen im Haushaltsplan nicht zur Verfügung. Die benötigten Haushaltsmittel müssten aus dem Budget des Jugendhilfeausschusses bereit gestellt werden. 3. Alternativen Es werden keine vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Um den Kurs durchführen zu können, wird ein Betrag in Höhe von 2.045,00 € benötigt. TUIV 08/1998 Die Maßnahme kann aus den Mitteln der Budgetaufstockung des Jahres 2006 finanziert werden. Sollte nachträglich eine Finanzierung der Maßnahme durch das Land erfolgen, wird der Betrag verrechnet. TUIV 08/1998