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Beschlussvorlage (Benennung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung 2006 der Entsorgungsbetriebe der Stadt Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Beschlussvorlage (Benennung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung 2006 der Entsorgungsbetriebe der Stadt Wesseling) Beschlussvorlage (Benennung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung 2006 der Entsorgungsbetriebe der Stadt Wesseling) Beschlussvorlage (Benennung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung 2006 der Entsorgungsbetriebe der Stadt Wesseling)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 220/2006 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Entsorgungsbetriebe - 140 - Vorlage für Betriebsausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Benennung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung 2006 der Entsorgungsbetriebe der Stadt Wesseling Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 28.08.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 140 - Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 220/2006 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Windhäuser 28.08.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Betriebsausschuss Betreff: Benennung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung 2006 der Entsorgungsbetriebe der Stadt Wesseling Beschlussentwurf: Der Gemeindeprüfungsanstalt NRW wird die Sozietät Prinz & Müller, Wirtschaftsprüfer / Steuerberater, 50389 Wesseling, für die Jahresabschlussprüfung 2006 der Entsorgungsbetriebe der Stadt Wesseling vorgeschlagen. TUIV 08/1998 ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem Gemäß § 106 Abs. 1 GO NW sind Jahresabschluss und Lagebericht der Eigenbetriebe zu prüfen. Entsprechend Absatz 2 der genannten Vorschrift obliegt die Jahresabschlussprüfung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW, die sich zu deren Durchführung eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedient. Die Gemeinde kann einen Wirtschaftsprüfer bzw. eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorschlagen. Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW soll dem Vorschlag der Gemeinde folgen. Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW kann zulassen, dass der Betrieb im Einvernehmen mit der Gemeindeprüfungsanstalt NRW einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unmittelbar mit der Prüfung beauftragt. Gemäß § 106 Abs. 3 GO NW gelten die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entsprechend für die Einrichtungen, die gemäß § 107 Abs. 2 GO NW entsprechend den Vorschriften über das Rechnungswesen der Eigenbetriebe geführt werden, somit auch für die Entsorgungsbetriebe der Stadt Wesseling. Nach § 6 Abs. 4 der Betriebssatzung für die Entsorgungsbetriebe der Stadt Wesseling entscheidet der Betriebsausschuss über die Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss. 2. Lösung Die Betriebsleitung schlägt vor, der Gemeindeprüfungsanstalt NRW die Sozietät Prinz & Müller, Wirtschaftsprüfer / Steuerberater, 50389 Wesseling vorzuschlagen, der auch schon die Prüfung des Jahresabschlusses 2005 übertragen wurde. Sofern dem Beschlussentwurf gefolgt wird, wird die Betriebsleitung bei der Gemeindeprüfungsanstalt NRW beantragen, der unmittelbaren Erteilung des Prüfungsauftrags an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zuzustimmen. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen Das Honorar für die Wirtschaftsprüfertätigkeit ist für die Eigenbetriebe landesweit einheitlich geregelt. Haushaltsmittel stehen im Erfolgsplan der Entsorgungsbetriebe der Stadt Wesseling zur Verfügung. TUIV 08/1998