Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
41 kB
Datum
07.12.2010
Erstellt
14.12.10, 13:04
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 13. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 07.12.2010
TOP
Betreff
4.4
Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Straßenreinigung -Anteil
Winterdienst-;
hier: Festsetzung des Gebührensatzes für die Jahre 2011 bis 2013
Vorlage: 83/2010
Beschluss:
1.
Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW wird erneut ein dreijähriger Kalkulationszeitraum (2011
bis 2013) festgelegt.
2.
Aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulation für die Jahre 2011 bis 2013 wird die
Straßenreinigungsgebühr -Anteil Winterdienst- für diesen Zeitraum auf jährlich 1,03 €/m
festgesetzt.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen