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Beschlusstext (Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Straßenreinigung -Anteil Winterdienst-; hier: Festsetzung des Gebührensatzes für die Jahre 2011 bis 2013)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
41 kB
Datum
07.12.2010
Erstellt
14.12.10, 13:04
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Straßenreinigung -Anteil Winterdienst-;
hier: Festsetzung des Gebührensatzes für die Jahre 2011 bis 2013)

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BESCHLUSS aus der 13. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 07.12.2010 TOP Betreff 4.4 Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Straßenreinigung -Anteil Winterdienst-; hier: Festsetzung des Gebührensatzes für die Jahre 2011 bis 2013 Vorlage: 83/2010 Beschluss: 1. Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW wird erneut ein dreijähriger Kalkulationszeitraum (2011 bis 2013) festgelegt. 2. Aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulation für die Jahre 2011 bis 2013 wird die Straßenreinigungsgebühr -Anteil Winterdienst- für diesen Zeitraum auf jährlich 1,03 €/m festgesetzt. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen